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   BFH, 22.10.1996 - III B 66/96   

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https://dejure.org/1996,10017
BFH, 22.10.1996 - III B 66/96 (https://dejure.org/1996,10017)
BFH, Entscheidung vom 22.10.1996 - III B 66/96 (https://dejure.org/1996,10017)
BFH, Entscheidung vom 22. Oktober 1996 - III B 66/96 (https://dejure.org/1996,10017)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 22.10.1996 - III B 66/96
    Der Beschwerdeführer muß dabei konkret auf die Rechtsfrage und auf ihre Klärungsbedürftigkeit sowie auf ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingehen (vgl. BFH-Beschluß vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 05.04.1994 - V B 164/93

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Begriff des Verfahrensmangels -

    Auszug aus BFH, 22.10.1996 - III B 66/96
    Wird -- wie hier -- die Verletzung der Amtsermittlungspflicht auch ohne Beweisantritt gerügt, hat der Beschwerdeführer zusätzlich zum Beweisthema, dem Beweismittel und dem vermutlichen Ergebnis der Beweisaufnahme anzugeben, warum er, obwohl er durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten war, nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, und weshalb sich die Beweiserhebung gleichwohl dem FG als erforderlich hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschluß vom 5. April 1994 V B 164/93, BFH/NV 1995, 883, m. w. N.).
  • BFH, 27.06.1985 - I B 23/85

    Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgaben - Körperschaftsteuer - Zinsen -

    Auszug aus BFH, 22.10.1996 - III B 66/96
    Es muß sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605, m. w. N.).
  • BFH, 17.10.1990 - II B 44/90

    Grundsatz über die Bestimmung des Streitgegenstandes des Erwerbsvorgangs im

    Auszug aus BFH, 22.10.1996 - III B 66/96
    Wird als Zulassungsgrund Divergenz geltend gemacht, so muß in der Beschwerdeschrift aus der angefochtenen Entscheidung des Finanzgerichts (FG) ein diese tragender abstrakter Rechtssatz herausgestellt werden, der zu einem ebenfalls tragenden abstrakten Rechtssatz in einer genau zu bezeichnenden Entscheidung des BFH in Widerspruch stehen könnte (vgl. Senatsentscheidung vom 17. Oktober 1990 II B 44/90, BFH/NV 1991, 483).
  • BFH, 25.04.2001 - I B 126/00

    Geschäftsführervergütung - GmbH - Umwandlung - Einzelunternehmen -

    Der Beschwerdeführer muss vielmehr konkret auf die Rechtsfrage und ihre Klärungsbedürftigkeit sowie auf ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingehen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. Oktober 1996 III B 66/96, BFH/NV 1997, 416; vom 29. Juli 1998 XI B 142/97, BFH/NV 1999, 72, m.w.N.).
  • BFH, 29.07.1998 - XI B 142/97

    Nichtzulassungsbeschwerde - Begründungsanforderungen - Grundstück - Nutzung für

    Der Beschwerdeführer muß konkret auf die Rechtsfrage und auf ihre Klärungsbedürftigkeit sowie auf ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingehen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 22. Oktober 1996 III B 66/96, BFH/NV 1997, 416, m.w.N.).
  • BFH, 22.02.1999 - V B 133/98

    Billigkeitsmaßnahmen zu § 14 Abs. 3 UStG

    Dazu fehlen aber die notwendigen Angaben zu den --behaupteten-- klägerischen Hinweisen oder zu geltend gemachten Beweisthemen (vgl. BFH-Beschluß vom 22. Oktober 1996 III B 66/96, BFH/NV 1997, 416).
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