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   OVG Berlin, 07.01.1977 - III B 7.76   

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OVG Berlin, 07.01.1977 - III B 7.76 (https://dejure.org/1977,1921)
OVG Berlin, Entscheidung vom 07.01.1977 - III B 7.76 (https://dejure.org/1977,1921)
OVG Berlin, Entscheidung vom 07. Januar 1977 - III B 7.76 (https://dejure.org/1977,1921)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1166
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Bayern, 03.05.2016 - 3 B 13.1069

    Rechtmäßige Versetzung eines Polizeibeamten auf andere Dienststelle nach

    Sie kann deshalb keine eigenständige Regelung treffen, die über den Inhalt der mit dem Widerspruch angefochtenen Maßnahme hinausgeht (OVG Berlin, U. v. 7.1.1977 - III B 7.76 - juris Rn. 21) und insbesondere der angefochtenen Ausgangsentscheidung keine "neue" Entscheidung hinzufügen (BayVGH, U. v. 7.7.1998 a. a. O.).

    Sie ist jedenfalls dann zulässig, wenn die Widerspruchsbehörde die Fachaufsicht über die Erstbehörde ausübt und ihr gegenüber dieser nicht nur ein Weisungs-, sondern auch ein Selbsteintrittsrecht zukommt (OVG Berlin, U. v. 7.1.1977 a. a. O. Rn. 28) oder wenn - wie im vorliegenden Fall - die Widerspruchs- und die Ausgangsbehörde identisch sind (OVG Koblenz, U. v. 2.10.1991 - 2 A 10038/91 - juris Rn. 34).

  • VG Sigmaringen, 02.08.2021 - 3 K 2816/20

    Selbsteintrittsrecht der Fachaufsichtsbehörden

    Einen solchen Rechtsgrundsatz erkennt die Rechtsprechung mit Blick auf die Unterscheidung zwischen aufsichtsbehördlicher Befugnis im Innenverhältnis und Zuständigkeitsübergang im Außenverhältnis nicht an (s. allg. etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 1992 - 1 S 1131/90 -, juris Rn. 26 m.w.N.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 29. März 1977 - 7 XV 74 -, BayVBl. 1977, 503 f., m.w.N.; Urteil vom 19. März 1981 - 22 B 80 A.989 -, DÖV 1982, 83 f.; Urteil vom 09. April 2003 - 24 B 02.646 -, juris Rn. 30 ff.; OVG Berlin, Urteil vom 07. Januar 1977 - III B 7/76 -, NJW 1977, 1166, 1167; OVG Bremen, Beschluss vom 22. November 2018 - 1 B 232/18 -, juris Rn. 22; Thüringer OVG, Beschluss vom 17. Juni 1993 - 1 B 117/92 -, juris Rn. 13 ff.).
  • OVG Berlin, 27.11.1987 - 2 B 106.85
    Hierbei handelt es sich nicht nur um eine Formalität, die lediglich zu Verzögerungen führt und dem Betroffenen nichts nützt) denn es kann gerade bei einer Ermessensentscheidung wie sie hier nach § 49 Abs. 2 VwVfG zu treffen ist, nicht von vornherein ausgeschlossen werden, daß die angewiesene Behörde im weiteren Verfahren Gründe vorträgt, die die Aufsichtsbehörde zu einer Änderung der bisher vertretenen Ansicht veranlassen (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 07.01.1977, NJW 1977, 1166, 1167).
  • OVG Hamburg, 06.05.2004 - 3 Bs 611/03

    Reformatio in peius im ausländerrechtlichen Widerspruchsverfahren

    Die vom Verwaltungsgericht herangezogene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin (Urt. v. 7.1.1977, NJW 1977 S. 1166) bezieht sich nicht auf den Fall der Identität zwischen Ausgangs- und Widerspruchsbehörde.
  • VGH Hessen, 16.03.1993 - 10 TH 579/93

    Devolutiveffekt des Widerspruchs erfaßt nicht den mit neuem

    Der die Sachherrschaft der Widerspruchsbehörde bewirkende Devolutiveffekt des Widerspruchs erfaßt nämlich nur den bisherigen Verfahrensgegenstand (vgl. Bay.VGH, Urteil vom 19.3.1981 - 22 B 80 A 989 - DÖV 1982 S. 83; OVG Berlin, Urteil vom 7.1.1972 - III B 7/76 - NJW 1977 S. 1166 f.); die Widerspruchsbehörde als solche ist demgemäß nicht befugt, als Erstbehörde über einen völlig neuen Aufenthaltsgenehmigungsantrag zu entscheiden.
  • OLG Stuttgart, 03.08.1979 - 4 Ws 206/79

    Gestattungsbegehren eines Häftlings bzgl. der Gewährung des Besuchs durch einen

    Dagegen gibt sie der Aufsichtsbehörde grundsätzlich nicht das Recht, in solchen Fällen die Entscheidungsbefugnis allgemein oder im Einzelfall an sich zu ziehen und mit unmittelbarer Außenwirkung zu entscheiden; ein Selbsteintrittsrecht steht der Aufsichtsbehörde nur ausnahmsweise als äußerstes Mittel in den gesetzlich oder gewohnheitsrechtlich zugelassenen Fällen zu, in denen ohne ein derartiges Eingreifen der Aufsichtsbehörde die Zwecke der vom Gesetz angeordneten Aufsicht nicht erfüllt werden können oder Gefahr im Verzuge ist ( BVerwGE 3, 11, 12 und 13 ; OLG Hamm a.a.O., S. 10 und 11; OLG Karlsruhe a.a.O., S. 5; OVG Berlin NJW 1977, 1166 und 1167; Hess VGH, Verw Rspr 1, 90 und 91; VG Karlsruhe, DÖV 194-9, 199; v. Münch, Besonderes Verwaltungsrecht, 5.Aufl. 1979, S. 222; Wolff-Bachof, Verwaltungsrecht II, 4.Aufl. 1976, S. 26; Forsthoff; Verwaltungsrecht, 9.Aufl. 1966, S. 224- und 225; Bachof, Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, JZ 1957, 438.; Schneider, Zum Selbsteintritt der höheren Behörde in Angelegenheiten der unteren Verwaltungsstelle, DVBl. 1950, 702 ff. - a.A., geäußert in einer entscheidungsunerheblichen, beiläufigen Bemerkung: BGH DÖV 1962, 615, 616 [BGH 02.04.1962 - III ZR 15/61] ; dazu ablehnend: Menger, Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Verwaltungsrecht, Verw.Arch.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.02.1977 - III B 7.76   

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BVerwG, Entscheidung vom 16. Februar 1977 - III B 7.76 (https://dejure.org/1977,3457)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines gerichtlichen Vergleichs bei Abwesenheit der Parteien - Anspruch der Parteien auf Diskussion bestimmter Rechtsfragen durch den Vorsitzenden

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1977 - 3 B 7.76
    Das wäre nur der Fall, wenn zu erwarten wäre, daß die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (BVerwGE 13, 90 [91]).
  • BVerwG, 09.11.1972 - II CB 30.72

    Verstoß gegen den Grundsatz auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1977 - 3 B 7.76
    Ebensowenig besteht eine Pflicht des Gerichts, in der mündlichen Verhandlung seine Rechtsauffassung mit den Beteiligten zu erörtern (vgl. Beschluß vom 9. November 1972. - BVerwG II CB 30.72 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 96]).
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