Rechtsprechung
   BFH, 10.04.1995 - III B 73/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,9797
BFH, 10.04.1995 - III B 73/92 (https://dejure.org/1995,9797)
BFH, Entscheidung vom 10.04.1995 - III B 73/92 (https://dejure.org/1995,9797)
BFH, Entscheidung vom 10. April 1995 - III B 73/92 (https://dejure.org/1995,9797)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,9797) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Annahme eines Büroversehens bei der Versäumung der Revisionsfrist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.04.1988 - IV R 102/86

    Die Abgrenzung zwischen einer privaten Vermögensverwaltung und einem

    Auszug aus BFH, 10.04.1995 - III B 73/92
    Für ihre gegenteilige Ansicht könne sich die Klägerin nicht auf die von ihr angeführten Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. April 1988 IV R 102/86 (BFH/NV 1989, 101) und IV R 130--131/86 (BFH/NV 1989, 102) berufen, da diese Urteile nicht einschlägig seien.

    Er nahm darin Bezug auf die BFH-Urteile in BFH/NV 1989, 101 und BFH/NV 1989, 102 und vertrat die Auffassung, daß nach diesen Urteilen im Streitfall kein gewerblicher Grundstückshandel vorgelegen habe.

  • BFH, 28.04.1988 - IV R 130/86
    Auszug aus BFH, 10.04.1995 - III B 73/92
    Für ihre gegenteilige Ansicht könne sich die Klägerin nicht auf die von ihr angeführten Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. April 1988 IV R 102/86 (BFH/NV 1989, 101) und IV R 130--131/86 (BFH/NV 1989, 102) berufen, da diese Urteile nicht einschlägig seien.

    Er nahm darin Bezug auf die BFH-Urteile in BFH/NV 1989, 101 und BFH/NV 1989, 102 und vertrat die Auffassung, daß nach diesen Urteilen im Streitfall kein gewerblicher Grundstückshandel vorgelegen habe.

  • BFH, 10.08.1983 - I R 120/80

    Zur Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Vermögensverwaltung

    Auszug aus BFH, 10.04.1995 - III B 73/92
    Hinzuweisen sei in diesem Zusammenhang auch auf das BFH- Urteil vom 10. August 1983 I R 120/80 (BFHE 139, 386, BStBl II 1984, 137).
  • BFH, 10.04.1995 - III R 51/92
    Auszug aus BFH, 10.04.1995 - III B 73/92
    Anmerkung: In einem Parallelverfahren (III R 51/92) hat der BFH im wesentlichen auf die vorstehende Entscheidung verwiesen.
  • BFH, 14.12.2001 - XI R 21/01

    Fristenkontrollbuch

    Die unterbliebene Eintragung einer Frist in das Fristenkontrollbuch kann zwar grundsätzlich ein entschuldbares Büroversehen sein (vgl. BFH-Beschluss vom 10. April 1995 III B 73/92, BFH/NV 1995, 1072).
  • BFH, 22.11.2000 - VI B 174/00

    Promotionskosten als WK

    Die Abweichung ist auch dann nicht ordnungsgemäß bezeichnet, wenn der Beschwerdeführer geltend macht, das Finanzgericht (FG) habe einen vom Revisionsgericht aufgestellten abstrakten Rechtssatz unzutreffend ausgelegt oder fehlerhaft auf den Streitfall angewendet; mit diesem Vorbringen wird lediglich ein im Zulassungsverfahren unbeachtlicher Subsumtionsfehler behauptet (BFH-Beschlüsse vom 14. Juni 1994 VII B 239/93, BFH/NV 1995, 89, und vom 10. April 1995 III B 73/92, BFH/NV 1995, 1072).
  • BFH, 16.10.1996 - II R 3/96

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Es wird bereits nicht hinreichend deutlich, wem dieses Versehen anzulasten ist, dem Prozeßbevollmächtigten selbst oder einem Mitarbeiter, gegebenenfalls ob hinsichtlich der Auswahl, Belehrung und Überwachung dieser Bürokraft den Anforderungen entsprochen wurde (vgl. BFH- Beschluß vom 10. April 1995 III B 73/92, BFH/NV 1995, 1072).
  • BFH, 07.04.1999 - IV B 83/98

    Divergenz, Wirtschaftsberater / gewerbliche Einkünfte?

    Er zieht damit nur andere rechtliche Schlußfolgerungen als das FG, ohne jedoch zu begründen, warum die vom FG herangezogene Rechtsprechung des BFH für den Streitfall nicht einschlägig sein soll (vgl. BFH-Beschluß vom 10. April 1995 III B 73/92, BFH/NV 1995, 1072).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht