Rechtsprechung
   BFH, 02.07.2001 - III B 74/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11574
BFH, 02.07.2001 - III B 74/00 (https://dejure.org/2001,11574)
BFH, Entscheidung vom 02.07.2001 - III B 74/00 (https://dejure.org/2001,11574)
BFH, Entscheidung vom 02. Juli 2001 - III B 74/00 (https://dejure.org/2001,11574)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,11574) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Zeugenvernehmung - Unterlassene Beweiserhebung - Untersuchungsgrundsatz - Anspruch auf rechtliches Gehör - Divergenz

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3 a.F.; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 29.01.1999 - V B 112/97

    Strafurteil; Verwertung von Feststellungen im finanzgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BFH, 02.07.2001 - III B 74/00
    Wird als Verfahrensmangel unzureichende Sachaufklärung nach § 76 Abs. 1 FGO wegen unterlassener Beweiserhebung gerügt, so ist darzulegen, welche weitere Aufklärung sich dem FG nach dessen maßgebender sachlich-rechtlicher Auffassung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen, welche Tatsachen aufklärungsbedürftig waren, welche Beweise das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat, weshalb ein entsprechender Beweisantrag nicht in der letzten mündlichen Verhandlung vor dem FG gestellt worden ist und inwieweit die als unterlassen gerügte Sachverhaltsaufklärung und Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Januar 1999 V B 112/97, BFH/NV 1999, 1103).
  • BFH, 17.12.1999 - VII B 183/99

    Beweisantrag; Rügeverlust

    Auszug aus BFH, 02.07.2001 - III B 74/00
    Zur "Bezeichnung" des Verfahrensmangels eines übergangenen Beweisantrages i.S. des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO gehört auch der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. Dezember 1999 VII B 183/99, BFH/NV 2000, 597).
  • BFH, 20.01.2000 - III B 57/99

    Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 02.07.2001 - III B 74/00
    Für eine schlüssige Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs wäre die substantiierte Darlegung erforderlich gewesen, was die Klägerin bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwieweit dieses Vorbringen möglicherweise zu einer anderen Entscheidung des Gerichtes hätte führen können (BFH-Beschluss vom 20. Januar 2000 III B 57/99, BFH/NV 2000, 861).
  • BFH, 11.01.1991 - III R 70/88

    Geltendmachung von Krankenbehandlungskosten als aussergewöhnliche Belastungen -

    Auszug aus BFH, 02.07.2001 - III B 74/00
    Die Klägerin hat auch nicht schlüssig dargetan, dass das Urteil des FG von der Entscheidung des BFH vom 11. Januar 1991 III R 70/88 (BFH/NV 1991, 386) abweicht.
  • BFH, 10.01.1991 - IV B 105/89

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage der

    Auszug aus BFH, 02.07.2001 - III B 74/00
    Die Klägerin hat auch nicht schlüssig dargetan, dass das Urteil des FG von der Entscheidung des BFH vom 11. Januar 1991 III R 70/88 (BFH/NV 1991, 386) abweicht.
  • BFH, 25.04.2005 - V B 114/04

    Rüge der Verletzung des Anspruch auf rechtliches Gehör und der

    Überdies muss dargelegt werden, dass die Nichterhebung des Beweises rechtzeitig gerügt worden ist oder auf Grund des Verhaltens des FG nicht mehr rechtzeitig gerügt werden konnte; bei der Übergehung eines Beweisantrags handelt es sich nämlich um einen verzichtbaren Verfahrensmangel (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Oktober 2000 VIII B 32/00, BFH/NV 2001, 202, und vom 2. Juli 2001 III B 74/00, BFH/NV 2001, 1593).
  • BFH, 12.05.2003 - V B 226/02

    Vorsteuerabzug; Originalrechnung

    Wird als Verfahrensmangel gerügt, dass das FG einen angebotenen Zeugenbeweis nicht erhoben hat, so setzt die schlüssige Darlegung dieses Verfahrensmangels u.a. den Vortrag voraus, dass die Nichterhebung der Beweise --sofern der Beschwerdeführer im finanzgerichtlichen Verfahren sachkundig vertreten war-- rechtzeitig gerügt worden ist oder auf Grund des Verhaltens des FG nicht mehr rechtzeitig gerügt werden konnte; bei der Übergehung eines Beweisantrags handelt es sich nämlich um einen verzichtbaren Verfahrensmangel (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Oktober 2000 VIII B 32/00, BFH/NV 2001, 202, und vom 2. Juli 2001 III B 74/00, BFH/NV 2001, 1593).
  • FG Münster, 14.01.2010 - 5 K 2852/05

    Ermittlung der Einnahmen aus ausländischen Investmentfonds

    Erträge des Anlegers aus einer solchen Beteiligung unterliegen nicht schon deshalb der Einkommensteuer, weil sie nach den allgemeinen Kriterien dem Einkünftekatalog des § 2 EStG unterfallen (BFH Urteil vom 27.03.2001 I R 120/98, BFH/NV 2001, 1593).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht