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   BFH, 11.03.2011 - III B 76/10   

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https://dejure.org/2011,10748
BFH, 11.03.2011 - III B 76/10 (https://dejure.org/2011,10748)
BFH, Entscheidung vom 11.03.2011 - III B 76/10 (https://dejure.org/2011,10748)
BFH, Entscheidung vom 11. März 2011 - III B 76/10 (https://dejure.org/2011,10748)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Währungsumrechnung bei Familienleistungen nach Schweizer Recht

  • openjur.de

    Währungsumrechnung bei Familienleistungen nach Schweizer Recht

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 66 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 116 Abs 3 S 3, EWGV 574/72 Art 10 Abs 1 Buchst a, EWGV 574/72 Art 107, EWGV 1408/71 Art 76, EGV 883/2004 Art 90 S 2
    Währungsumrechnung bei Familienleistungen nach Schweizer Recht

  • Bundesfinanzhof

    Währungsumrechnung bei Familienleistungen nach Schweizer Recht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 Abs 1 EStG 2002, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, Art 10 Abs 1 Buchst a EWGV 574/72
    Währungsumrechnung bei Familienleistungen nach Schweizer Recht

  • rewis.io

    Währungsumrechnung bei Familienleistungen nach Schweizer Recht

  • ra.de
  • rewis.io

    Währungsumrechnung bei Familienleistungen nach Schweizer Recht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Währungsumrechnung im Zusammenhang mit der Gewährung von inländischen und ausländischen Familienleistungen; Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

  • datenbank.nwb.de

    Währungsumrechnung bei Familienleistungen nach Schweizer Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Münster, 10.04.2000 - 4 K 5787/98

    Anrechnung ausländischer Familienleistungen auf das Kindergeld

    Auszug aus BFH, 11.03.2011 - III B 76/10
    Darüber hinaus habe die Rechtssache schon deshalb grundsätzliche Bedeutung, weil das FG von der Entscheidung des FG Münster vom 10. April 2000  4 K 5787/98 Kg (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG- 2000, 878) abgewichen sei.

    Soweit die Klägerin vorträgt, die Rechtssache habe grundsätzliche Bedeutung, weil das FG vom Urteil des FG Münster in EFG 2000, 878 abgewichen sei, macht sie damit im Kern die Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geltend (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO).

  • BFH, 20.02.2002 - X B 157/01

    NZB; neues Zulassungsrecht; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache;

    Auszug aus BFH, 11.03.2011 - III B 76/10
    Dazu gehört auch die Darlegung, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Frage umstritten ist (z.B. BFH-Beschluss vom 20. Februar 2002 X B 157/01, BFH/NV 2002, 803).
  • BFH, 22.07.2008 - II B 47/07

    Keine Erstreckung einer steuerlichen Amnestie auf Steuerehrliche - Bewertung

    Auszug aus BFH, 11.03.2011 - III B 76/10
    Zur schlüssigen Darlegung einer solchen Abweichungsrüge muss der Beschwerdeführer u.a. tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus den behaupteten, mit Datum sowie Aktenzeichen und/oder Fundstelle bezeichneten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so die behauptete Abweichung zu verdeutlichen (z.B. BFH-Beschluss vom 22. Juli 2008 II B 47/07, BFH/NV 2008, 1846, m.w.N.).
  • BFH, 19.06.2006 - I B 142/05

    NZB: Divergenz, ausgelaufenes Recht

    Auszug aus BFH, 11.03.2011 - III B 76/10
    Die Frage, ob eine Revisionszulassung wegen Divergenz auch daran scheitert, dass die von der Klägerin angesprochenen Fragen ausgelaufenes Recht betreffen (s. BFH-Beschluss vom 19. Juni 2006 I B 142/05, BFH/NV 2006, 1692), braucht nicht erörtert zu werden.
  • BFH, 25.08.2006 - VIII B 13/06

    NZB: materielle Richtigkeit, grundsätzliche Bedeutung, Übergehen von

    Auszug aus BFH, 11.03.2011 - III B 76/10
    Die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) verlangt substantiierte Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten Rechtsfrage, die im konkreten Streitfall voraussichtlich auch klärbar ist (BFH-Beschluss vom 25. August 2006 VIII B 13/06, BFH/NV 2006, 2122).
  • BFH, 17.03.2009 - X B 34/08

    Grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht

    Auszug aus BFH, 11.03.2011 - III B 76/10
    Betrifft eine Rechtsfrage ausgelaufenes Recht, so müssen in der Beschwerdebegründung besondere Gründe geltend gemacht werden, die ausnahmsweise eine Abweichung von der Regel rechtfertigen, wonach Fragen, die solches Recht betreffen, keine grundsätzliche Bedeutung mehr haben (BFH-Beschluss vom 17. März 2009 X B 34/08, BFH/NV 2009, 1141).
  • BFH, 31.10.2018 - III B 77/18

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit nach Eröffnung der Insolvenz

    Zur schlüssigen Darlegung einer solchen Abweichungsrüge muss der Beschwerdeführer tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus den angeblichen, genau bezeichneten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so die behauptete Abweichung zu verdeutlichen (z.B. Senatsbeschluss vom 11. März 2011 III B 76/10, BFH/NV 2011, 981, Rz 15).
  • BFH, 26.04.2017 - III B 100/16

    Keine Zusammenveranlagung für die Partner einer nichtehelichen

    a) Zur schlüssigen Darlegung einer solchen Abweichungsrüge muss der Beschwerdeführer tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus den behaupteten, genau bezeichneten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so die behauptete Abweichung zu verdeutlichen (z.B. Senatsbeschluss vom 11. März 2011 III B 76/10, BFH/NV 2011, 981).
  • BFH, 15.05.2012 - VI B 111/11

    Trennungsbedingte Umgangskosten des barunterhaltspflichtigen Elternteils sind

    Zur schlüssigen Darlegung einer solchen Abweichungsrüge muss der Beschwerdeführer u.a. tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus den behaupteten, mit Datum sowie Aktenzeichen und/oder Fundstelle bezeichneten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so die behauptete Abweichung zu verdeutlichen (z.B. BFH-Beschluss vom 11. März 2011 III B 76/10, BFH/NV 2011, 981).
  • BFH, 22.11.2013 - III B 35/12

    Mehraktige Veräußerung eines Mitunternehmeranteils und sog.

    Zur schlüssigen Darlegung einer solchen Abweichungsrüge muss der Beschwerdeführer u.a. tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus den behaupteten, mit Datum sowie Aktenzeichen und/oder Fundstelle bezeichneten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so die behauptete Abweichung zu verdeutlichen (z.B. Senatsbeschluss vom 11. März 2011 III B 76/10, BFH/NV 2011, 981).
  • BFH, 18.04.2013 - X B 47/12

    Zustellung an eine Postfach-Adresse durch einen privaten Postdienstleister unter

    Zur schlüssigen Darlegung einer solchen Abweichungsrüge muss der Beschwerdeführer u.a. tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus der mit Datum sowie Aktenzeichen und/oder Fundstelle bezeichneten Divergenzentscheidung andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so die behauptete Abweichung zu verdeutlichen (z.B. BFH-Beschluss vom 11. März 2011 III B 76/10, BFH/NV 2011, 981).
  • BFH, 31.03.2014 - III B 147/13

    Keine Verlängerung des Kindergeldanspruchs wegen Leistung eines freiwilligen

    Zur schlüssigen Darlegung einer solchen Abweichungsrüge muss der Beschwerdeführer u.a. tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus den behaupteten, mit Datum sowie Aktenzeichen und/oder Fundstelle bezeichneten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so die behauptete Abweichung zu verdeutlichen (z.B. Senatsbeschluss vom 11. März 2011 III B 76/10, BFH/NV 2011, 981).
  • BFH, 01.10.2012 - III B 128/11

    Fehlende grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Keine Steuerfreiheit eines

    Zur schlüssigen Darlegung einer Divergenz muss der Beschwerdeführer u.a. tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil einerseits und aus den behaupteten, mit Datum sowie Aktenzeichen und/oder Fundstelle bezeichneten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so die behauptete Abweichung zu verdeutlichen (z.B. Senatsbeschluss vom 11. März 2011 III B 76/10, BFH/NV 2011, 981).
  • BFH, 06.02.2014 - II B 129/13

    NZB: Anforderungen an die Begründung; Bedeutung des § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1

    b) Zur schlüssigen Darlegung einer solchen Abweichungsrüge muss der Beschwerdeführer tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus den behaupteten, genau bezeichneten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so die behauptete Abweichung zu verdeutlichen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 11. März 2011 III B 76/10, BFH/NV 2011, 981; in BFH/NV 2014, 58, Rz 3; in BFH/NV 2014, 164, Rz 31, und vom 18. Oktober 2013 X B 135/12, BFH/NV 2014, 156, Rz 9).
  • BFH, 26.02.2015 - III B 124/14

    Abzweigung des Kindergeldes an das Kind bei Erhalt von Grundsicherungsleistungen

    bb) Zur schlüssigen Darlegung einer solchen Abweichungsrüge muss der Beschwerdeführer tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus den behaupteten, genau bezeichneten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so die behauptete Abweichung zu verdeutlichen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 11. März 2011 III B 76/10, BFH/NV 2011, 981; vom 30. September 2013 III B 20/12, BFH/NV 2014, 58, Rz 3; vom 24. September 2013 XI B 75/12, BFH/NV 2014, 164, Rz 31, und vom 18. Oktober 2013 X B 135/12, BFH/NV 2014, 156, Rz 9).
  • BFH, 20.05.2016 - III B 62/15

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung -

    Zur schlüssigen Darlegung einer solchen Abweichungsrüge muss der Beschwerdeführer tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus den behaupteten, genau bezeichneten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so die behauptete Abweichung zu verdeutlichen (z.B. Senatsbeschluss vom 11. März 2011 III B 76/10, BFH/NV 2011, 981).
  • BFH, 03.04.2014 - III B 159/13

    Vorliegen eines kindergeldunschädlichen geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses

  • BFH, 29.10.2013 - V B 58/13

    Zur Steuerbefreiung heilberuflicher Leistungen

  • BFH, 22.11.2013 - X B 35/13

    Zeugenbeeidigung - verzichtbare Verfahrensmängel - Verstoß gegen den klaren

  • BFH, 29.06.2011 - II B 127/10

    Verfassungsmäßigkeit der bei Eigentumswohnungen anzusetzenden Steuermesszahl -

  • BFH, 11.12.2013 - XI B 33/13

    Fehlen von Entscheidungsgründen bei erklärter Aufrechnung gegen einen

  • FG Baden-Württemberg, 18.04.2013 - 3 K 4100/12

    EuGH-Vorlage zur Währungsumrechnung bei Gewährung von Differenzkindergeld

  • BFH, 13.08.2019 - III B 2/19

    Keine Minderung der Kfz-Steuer durch Verhängung von Dieselfahrverboten

  • BFH, 01.02.2013 - III B 222/11

    Grundsätzliche Bedeutung - Zum Inhalt des Anspruchs des Kindes auf Auszahlung des

  • BFH, 08.02.2017 - III B 66/16

    Begriff des Ersetzens i. S. des § 68 Satz 1 FGO - Divergenzentscheidung

  • BFH, 30.07.2014 - I B 123/13

    Feststellung der Endbestände der Eigenkapitalteilbeträge beim Übergang vom

  • BFH, 08.05.2013 - III B 140/12

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz und einer Verletzung der

  • BFH, 29.01.2013 - II B 111/11

    Ermittlung der üblichen Miete nur ausnahmsweise durch Sachverständigengutachten

  • BFH, 19.10.2012 - III B 40/12

    Willkürentscheidung; Überraschungsentscheidung; Verletzung gerichtlicher

  • BFH, 31.10.2011 - III B 7/11

    Betriebsstättenbegriff im Zulagenrecht

  • BFH, 30.09.2013 - III B 20/12

    Revisionszulassung wegen fehlerhafter Kostenentscheidung - Darlegung von

  • BFH, 17.08.2012 - III B 38/12

    Beteiligtenvernehmung als Mittel zur Sachverhaltsaufklärung durch das

  • BFH, 23.12.2013 - III B 98/13

    Familienleistungsausgleich; Günstigerprüfung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme des

  • BFH, 16.08.2013 - III B 28/12

    Darlegungsanforderungen an die Rüge einer greifbar gesetzwidrigen Entscheidung -

  • BFH, 14.11.2011 - III B 8/11

    Aufwendungen für Besuchsfahrten als außergewöhnliche Belastung

  • BFH, 03.02.2015 - III B 37/14

    Keine Revisionszulassung zur von den Umständen des Einzelfalls abhängenden

  • BFH, 02.12.2013 - III B 71/13

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung; keine

  • BFH, 14.08.2013 - III B 13/13

    Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage gegen

  • BFH, 09.05.2012 - III B 198/11

    Geringwertiges Wirtschaftsgut; Bestimmung der selbständigen Nutzungsfähigkeit

  • BFH, 25.05.2012 - III B 233/11

    Einkünfteerzielungsabsicht bei selbständiger Tätigkeit eines Rechtsanwalts -

  • BFH, 18.02.2014 - III B 118/13

    Darlegungsanforderungen bei Geltendmachung einer grundsätzlich bedeutsamen

  • BFH, 30.09.2013 - XI B 57/13

    Berichtigung eines FG-Urteils im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren

  • BFH, 20.08.2012 - III B 33/12

    Negative Entscheidung des BFH über den Antrag wegen Nichtzulassung der Revision

  • BFH, 08.03.2012 - III B 163/11

    Nachweispflichten des Kindergeldberechtigten im Zusammenhang mit der Einhaltung

  • BFH, 12.02.2014 - V B 100/13

    Anforderungen an umsatzsteuerfreie Heilbehandlung

  • BFH, 30.07.2013 - VI B 7/13

    Zum Werbungskostenabzug bei Verlusten in der privaten Vermögenssphäre

  • BFH, 09.01.2013 - III B 27/12

    Zulagenrechtliche Einordnung des Zerkleinerns von Gestein - Schlüssige Darlegung

  • BFH, 30.01.2012 - III B 153/11

    Änderungen von Kindergeldbescheiden wegen Überschreitung des Grenzbetrags nach §

  • BFH, 05.04.2016 - III B 83/15

    Investitionszulage - Identität zwischen dem ursprünglich geplanten und dem

  • BFH, 17.04.2014 - III B 146/13

    Keine Divergenz nach Aufhebung der vorgeblichen Divergenzentscheidung durch den

  • BFH, 28.01.2014 - III B 20/13

    Revisionszulassung wegen fehlerhafter Kostenentscheidung - Divergenzrüge

  • BFH, 28.02.2012 - III B 158/11

    Keine Anwendung des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs im

  • BFH, 02.12.2013 - III B 32/12

    Darlegungsanforderungen an das Erfordernis der Rechtsfortbildung und der

  • BFH, 15.07.2011 - III B 13/11

    Abgrenzung Pkw/Lkw im Investitionszulagenrecht

  • BFH, 21.05.2013 - III B 131/12

    Herstellungsbeginn nach dem InvZulG 2005; grundsätzlich keine Revisionszulassung

  • BFH, 20.09.2012 - III B 63/12

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei Geltendmachung

  • BFH, 12.09.2012 - III B 3/12

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz - Fehlerhafte Bezeichnung der

  • BFH, 22.04.2013 - III B 18/13

    Kindergeldanspruch für ein verheiratetes Kind mit Unterhaltsanspruch gegen den

  • BFH, 23.03.2012 - III B 126/11

    Kein Abzug von in bar geleisteten Kinderbetreuungskosten - Kein

  • BFH, 13.02.2012 - II B 68/11

    Ausführung einer Grundstücksschenkung; Grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensfehler

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