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   BFH, 20.05.2014 - III B 82/13   

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https://dejure.org/2014,19477
BFH, 20.05.2014 - III B 82/13 (https://dejure.org/2014,19477)
BFH, Entscheidung vom 20.05.2014 - III B 82/13 (https://dejure.org/2014,19477)
BFH, Entscheidung vom 20. Mai 2014 - III B 82/13 (https://dejure.org/2014,19477)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Wahrung der Klagefrist nach Auslandszustellung - Auslegung einer Klageschrift - ordnungsgemäße Rüge eines Verfahrensfehlers

  • openjur.de

    Wahrung der Klagefrist nach Auslandszustellung; Auslegung einer Klageschrift; ordnungsgemäße Rüge eines Verfahrensfehlers

  • Bundesfinanzhof

    AO § 122 Abs 2 Nr 2, FGO § 47 Abs 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, GG Art 103 Abs 1, VwZG § 8, VwZG § 9 Abs 1 Nr 1, FGO § 116 Abs 3 S 3, BGB § 133, GG Art 19 Abs 4
    Wahrung der Klagefrist nach Auslandszustellung - Auslegung einer Klageschrift - ordnungsgemäße Rüge eines Verfahrensfehlers

  • Bundesfinanzhof

    Wahrung der Klagefrist nach Auslandszustellung - Auslegung einer Klageschrift - ordnungsgemäße Rüge eines Verfahrensfehlers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 122 Abs 2 Nr 2 AO, § 47 Abs 1 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, Art 103 Abs 1 GG
    Wahrung der Klagefrist nach Auslandszustellung - Auslegung einer Klageschrift - ordnungsgemäße Rüge eines Verfahrensfehlers

  • IWW
  • rewis.io

    Wahrung der Klagefrist nach Auslandszustellung - Auslegung einer Klageschrift - ordnungsgemäße Rüge eines Verfahrensfehlers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 116 Abs. 3 S. 3
    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Zustellung von Bescheiden mittels Einschreiben und Rückschein in die Schweiz; Anforderungen an die ordnungsgemäße Rüge eines Verfahrensfehlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 21.08.2013 - III B 51/12

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Kein Rechtsanwendungsfehler des FG wegen

    Auszug aus BFH, 20.05.2014 - III B 82/13
    Dieser Anspruch verpflichtet das FG, die Beteiligten über den Verfahrensstoff zu informieren und ihnen Gelegenheit zur Äußerung zu geben, ihre Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und sich mit dem entscheidungserheblichen Kern ihres Vorbringens auseinanderzusetzen (Senatsbeschluss vom 21. August 2013 III B 51/12, BFH/NV 2013, 1801).

    Falls eine derartige Verpflichtung der Familienkasse bestanden haben sollte, läge in deren Verkennung durch das FG weder ein sog. qualifizierter Rechtsanwendungsfehler noch eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör seitens des FG (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2013, 1801).

  • BGH, 06.11.2009 - V ZR 73/09

    Wahrung der Klagefrist nach § 46 Abs. 1 S. 2 Wohnungseigentumsgesetz ( WEG )

    Auszug aus BFH, 20.05.2014 - III B 82/13
    Die Wahrung einer Klagefrist erfordert daher nicht in jedem Falle die Bezeichnung als Klageschrift oder die technisch zutreffende Formulierung des Klageantrags (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. November 2009 V ZR 73/09, Neue Juristische Wochenschrift 2010, 446).
  • BFH, 17.11.2003 - XI B 213/01

    Ausschlussfrist

    Auszug aus BFH, 20.05.2014 - III B 82/13
    a) Nach ständiger Rechtsprechung stellt es einen Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dar, wenn über eine zulässige Klage nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden wird (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. November 2003 XI B 213/01, BFH/NV 2004, 514).
  • BFH, 16.04.2007 - VII B 98/04

    Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 20.05.2014 - III B 82/13
    Maßgebend ist nicht nur die Wortwahl des Steuerpflichtigen, sondern der gesamte Inhalt seiner Willenserklärung (z.B. BFH-Beschluss vom 7. November 2007 I B 104/07, BFH/NV 2008, 799); auch außerhalb der Erklärung liegende weitere Umstände können berücksichtigt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 16. April 2007 VII B 98/04, BFH/NV 2007, 1345).
  • BFH, 14.03.2007 - IV B 76/05

    Beteiligung des Beigeladenen am Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - Rüge eines

    Auszug aus BFH, 20.05.2014 - III B 82/13
    Wenn das FG hilfsweise auch die Begründetheit der Klage prüft, müssen mit der Beschwerde neben der ordnungsgemäßen Rüge des Verfahrensfehlers schlüssige Ausführungen zur Begründetheit gemacht werden (BFH-Beschluss vom 14. März 2007 IV B 76/05, BFHE 216, 507, BStBl II 2007, 466).
  • BFH, 07.11.2007 - I B 104/07

    Auslegung der Klageschrift - innerhalb der Klagefrist zu erfüllende Anforderungen

    Auszug aus BFH, 20.05.2014 - III B 82/13
    Maßgebend ist nicht nur die Wortwahl des Steuerpflichtigen, sondern der gesamte Inhalt seiner Willenserklärung (z.B. BFH-Beschluss vom 7. November 2007 I B 104/07, BFH/NV 2008, 799); auch außerhalb der Erklärung liegende weitere Umstände können berücksichtigt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 16. April 2007 VII B 98/04, BFH/NV 2007, 1345).
  • FG Niedersachsen, 03.05.2021 - 9 K 168/20

    Rechtzeitigkeit der Rücknahme eines Einspruchs zur Abwendung einer verbösernden

    Dabei ist nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften, sondern der in der Erklärung verkörperte Wille unter Berücksichtigung der dem Gericht erkennbaren (Begleit-)Umstände zu ermitteln (so die ständige Rechtsprechung zur Auslegung einer prozessualen Willenserklärung [analog § 133 BGB], z. B. BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 2015 2 BvR 1493/11, NVwZ 2016, 238; BFH, Beschlüsse vom 26. März 2014 III B 133/13, BFH/NV 2014, 894; vom 20. Mai 2014 III B 82/13, BFH/NV 2014, 1505; vom 17. September 2014 VI B 75/14, BFH/NV 2015, 51; vom 15. Juli 2015 VIII B 56/15, BFH/NV 2015, 1429; vom 21. Juli 2016 V S 20/16, BFH/NV 2016, 1734).

    Es muss nicht ausdrücklich "Klage" erhoben werden - eine unrichtige Bezeichnung des Rechtsbehelfs etwa als Einspruch oder Widerspruch (hierzu BFH, Urteil vom 8. November 1996 VI R 37/94, BFH/NV 1997, 363) ist unerheblich (BFH, Beschluss 20. Mai 2014 III B 82/13, BFH/NV 2014, 1505; Brandis in: Tipke/Kruse, AO/FGO, 164. Lieferung 02.2021, § 65 FGO Rz. 3).

  • BFH, 18.09.2014 - VI R 80/13

    (Teil) Einspruchsentscheidung - Erneuter Einspruch innerhalb der Einspruchsfrist

    Die Wahrung einer Klagefrist erfordert daher nicht in jedem Falle die Bezeichnung als Klageschrift oder die technisch zutreffende Formulierung des Klageantrags (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. November 2009 V ZR 73/09, Neue Juristische Wochenschrift 2010, 446; BFH-Beschluss vom 20. Mai 2014 III B 82/13, BFH/NV 2014, 1505).
  • FG Hamburg, 12.04.2021 - 6 K 179/19

    Keine Anwendung der Grenzgängerregelung des DBA CHE auf die Einkünfte nach § 49

    Weiter ist zweifelhaft, ob die Übermittlung nach § 122 Abs. 2 Nr. 2 AO (Übermittlung durch die Post ins Ausland) überhaupt zulässig war, oder ob diese Übermittlung gegen Völkerrecht verstieß, weil die Schweiz eine solche Zustellung nicht tolerierte (vgl. BFH, Beschluss vom 20. Mai 2014, III B 82/13, BFH/NV 2014, 1505, juris Rn. 14; Seer in: Tipke/Kruse, AO/FGO, § 122 AO, Stand: April 2017, Rn. 62).
  • FG Sachsen, 05.12.2018 - 4 K 1008/14

    Zustellung deutscher Bescheide im Ausland durch Einschreiben mit Rückschein

    Die Zustellung von Dokumenten unmittelbar durch die Post war im Streitfall auch völkerrechtlich zulässig, weil nicht ersichtlich ist, dass die Republik Polen eine Zustellung deutscher Bescheide durch Einschreiben mit Rückschein nicht toleriert (anders als z. B. im Falle der Schweiz, vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 20.05.2014 III B 82/13, BFH/NV 2014, 1505 ; sowie Tz 3.1.4.1 AEAO zu § 122 ).
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