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   BFH, 15.04.2004 - III B 84/03   

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https://dejure.org/2004,4447
BFH, 15.04.2004 - III B 84/03 (https://dejure.org/2004,4447)
BFH, Entscheidung vom 15.04.2004 - III B 84/03 (https://dejure.org/2004,4447)
BFH, Entscheidung vom 15. April 2004 - III B 84/03 (https://dejure.org/2004,4447)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 132; ; EStG § 33 Abs. 1; ; EStG § 33 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33 Abs. 1, 2; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Außergewöhnliche Belastungen: nachträglicher Einbau eines Fahrstuhls und eines automatischen Garagentors

  • datenbank.nwb.de

    Aufwendungen für den nachträglichen Einbau eines Fahrstuhls und eines automatischen Garagentors nicht als agw. Bel. abziehbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 10.10.1996 - III R 209/94

    Mehraufwendungen für die behindertengerechte Gestaltung eines Einfamilienhauses

    Auszug aus BFH, 15.04.2004 - III B 84/03
    a) Der Senat hat in den Urteilen vom 10. Oktober 1996 III R 209/94 (BFHE 182, 333, BStBl II 1997, 491) und vom 6. Februar 1997 III R 47/96 (nicht veröffentlicht; Leitsätze in BFH/NV 1997, 559) entschieden, dass bei Neuerrichtung eines Wohnhauses behinderungsbedingte Einrichtungen nicht zu einer Belastung des Steuerpflichtigen i.S. des § 33 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) führen, weil er dafür einen Gegenwert erhalte.

    Im Streitfall ist aber nicht ausgeschlossen, dass der Einbau eines Fahrstuhls und eines automatischen Garagentores von einem künftigen Kaufinteressenten bewertet und bei seiner Kaufentscheidung sowie dem von ihm gebotenen Kaufpreis in Betracht gezogen werden (so BFH in BFHE 182, 333, BStBl II 1997, 491).

  • BFH, 24.07.2002 - III B 54/02

    NZB; Verfahrensfehler; Sicherung der Einheitlichkeit der Rspr.

    Auszug aus BFH, 15.04.2004 - III B 84/03
    Zwar soll mit den neu gefassten Zulassungsgründen seit 1. Januar 2001 eine Revision auch dann ermöglicht werden, wenn dem FG bei der Auslegung und Anwendung des Rechts schwerwiegende Fehler unterlaufen sind, die geeignet sind, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. Februar 2002 VII B 141/01, BFH/NV 2002, 798, und vom 24. Juli 2002 III B 54/02, BFH/NV 2002, 1488).
  • BFH, 06.02.1997 - III R 72/96

    Die Errichtung eines Anbaues mit einem Fahrstuhl für einen schwer gehbehinderten

    Auszug aus BFH, 15.04.2004 - III B 84/03
    b) Mit Urteil vom 6. Februar 1997 III R 72/96 (BFHE 182, 551, BStBl II 1997, 607) hatte der Senat diese Grundsätze auch auf den Fall angewendet, dass ein bestehendes vom Steuerpflichtigen und seiner Familie schon vor der Erkrankung genutztes Haus erweitert und dabei ein Fahrstuhl eingebaut wird.
  • BFH, 14.02.2002 - VII B 141/01

    NZB; neues Zulassungsrecht; Wahrung der Einheitlichkeit der Rspr.

    Auszug aus BFH, 15.04.2004 - III B 84/03
    Zwar soll mit den neu gefassten Zulassungsgründen seit 1. Januar 2001 eine Revision auch dann ermöglicht werden, wenn dem FG bei der Auslegung und Anwendung des Rechts schwerwiegende Fehler unterlaufen sind, die geeignet sind, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. Februar 2002 VII B 141/01, BFH/NV 2002, 798, und vom 24. Juli 2002 III B 54/02, BFH/NV 2002, 1488).
  • BFH, 12.12.2001 - III B 103/01

    FGO-Novelle; neues Zulassungsrecht

    Auszug aus BFH, 15.04.2004 - III B 84/03
    Beide Zulassungsgründe setzen voraus, dass die aufgeworfene Rechtsfrage im angestrebten Revisionsverfahren geklärt werden kann und klärungsbedürftig ist (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Dezember 2001 III B 103/01, BFH/NV 2002, 652).
  • BFH, 22.10.2002 - VII B 306/01

    NZB; Vergütung ausgefallener MinöSt

    Auszug aus BFH, 15.04.2004 - III B 84/03
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn auf den Sachverhalt durch die Rechtsprechung geklärte Rechtsgrundsätze anzuwenden sind und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung der Frage geboten erscheinen lassen (z.B. BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2002 VII B 306/01, BFH/NV 2003, 208).
  • BFH, 29.01.1997 - XI B 205/95

    Marketing- und Unternehmensberater als Gewerbetreibender

    Auszug aus BFH, 15.04.2004 - III B 84/03
    a) Der Senat hat in den Urteilen vom 10. Oktober 1996 III R 209/94 (BFHE 182, 333, BStBl II 1997, 491) und vom 6. Februar 1997 III R 47/96 (nicht veröffentlicht; Leitsätze in BFH/NV 1997, 559) entschieden, dass bei Neuerrichtung eines Wohnhauses behinderungsbedingte Einrichtungen nicht zu einer Belastung des Steuerpflichtigen i.S. des § 33 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) führen, weil er dafür einen Gegenwert erhalte.
  • BFH, 06.02.1997 - III R 47/96
    Auszug aus BFH, 15.04.2004 - III B 84/03
    a) Der Senat hat in den Urteilen vom 10. Oktober 1996 III R 209/94 (BFHE 182, 333, BStBl II 1997, 491) und vom 6. Februar 1997 III R 47/96 (nicht veröffentlicht; Leitsätze in BFH/NV 1997, 559) entschieden, dass bei Neuerrichtung eines Wohnhauses behinderungsbedingte Einrichtungen nicht zu einer Belastung des Steuerpflichtigen i.S. des § 33 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) führen, weil er dafür einen Gegenwert erhalte.
  • BFH, 22.10.2009 - VI R 7/09

    Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen

    Der erkennende Senat folgt nicht der Rechtsprechung des III. Senats des BFH, der seine zum behindertengerechten Neubau eines Hauses ergangene Entscheidung auch auf den Fall des Umbaus eines vom Steuerpflichtigen und seiner Familie schon vor der Erkrankung genutzten Hauses angewendet hat (BFH-Urteil vom 6. Februar 1997 III R 72/96, BFHE 182, 551, BStBl II 1997, 607, und BFH-Beschluss vom 15. April 2004 III B 84/03, BFH/NV 2004, 1252).

    Der Senat vermag der im Beschluss des BFH in BFH/NV 2004, 1252 (m.w.N.) vertretenen Auffassung nicht zu folgen, wonach der Beweis, ob der Steuerpflichtige einen Gegenwert für seine behinderungsbedingten Aufwendungen erhält oder ob es sich dabei um verlorenen Aufwand handelt, grundsätzlich nicht durch ein Sachverständigengutachten geführt werden kann.

  • BFH, 02.06.2005 - III R 7/04

    Außergewöhnliche Belastung: behindertengerechter Umbau Badezimmer

    Nur soweit Werte aus seinem Vermögen oder seinem laufenden Einkommen endgültig abfließen, liegt bei ihm --anders als bei einer reinen Vermögensumschichtung-- eine Belastung vor (Senatsurteil vom 10. Oktober 1996 III R 209/94, BFHE 182, 333, BStBl II 1997, 491, und Senatsbeschluss vom 15. April 2004 III B 84/03, BFH/NV 2004, 1252, jeweils m.w.N.).

    Dieselben Grundsätze gelten nach der Rechtsprechung des Senats auch für den Fall nachträglicher baulicher Veränderungen eines bestehenden, vom Steuerpflichtigen schon vor der Erkrankung genutzten Einfamilienhauses (vgl. für den Fall des nachträglichen Einbaus eines Fahrstuhls z.B. BFH-Urteil vom 6. Februar 1997 III R 72/96, BFHE 182, 551, BStBl II 1997, 607, und BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 1252).

    Zudem können die umgebauten Einrichtungen des Bades und des WC im Erdgeschoss bei der bestimmungsgemäßen Nutzung des Hauses ebenso von Nichtbehinderten verwendet werden (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 1252).

  • FG Baden-Württemberg, 23.04.2015 - 3 K 1750/13

    Verteilung der als außergewöhnlichen Belastungen abzugsfähigen Aufwendungen für

    Im Streitfall führten die -nach Aufgabe der Rechtsprechung zur Anwendung der sog. Gegenwerttheorie auf behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen (vgl. BFH-Urteil vom 22. Oktober 2009 VI R 7/09, BStBl II 2010, 280; BFH-Beschluss vom 15. April 2004 III B 84/03, BFH/NV 2004, 1252)- anerkannten außergewöhnlichen Belastungen im Veranlagungszeitraum 2011 immerhin zu einer Steuerermäßigung von rd.
  • FG Münster, 08.12.2005 - 8 K 1236/02

    Behinderungsbedingte Einrichtungen als außergewöhnliche Belastungen

    Nur soweit Werte aus seinem Vermögen oder seinem laufenden Einkommen endgültig abfließen, liegt bei ihm - anders als bei einer reinen Vermögensumschichtung - eine Belastung vor (BFH-Urteil vom 10.10.1996 III R 209/94 BStBl II 1997, 491 und BFH-Beschluss vom 15.04.2004 III B 84/03 BFH/NV 2004, 1252, jeweils m. w. N.).

    Weder unter dem Gesichtspunkt des Entstehens eines Gegenwertes (§ 33 Abs. 1 EStG) noch unter dem Gesichtspunkt der Zwangsläufigkeit der entstandenen Aufwendungen (§ 33 Abs. 2 EStG) unterscheide sich dieser Fall von dem des Neubaus eines Hauses und dem des Umbaus ohne Erweiterung des Baukörpers (BFH-Beschluss vom 15.04.2004 III B 84/03 BFH/NV 2004, 1252).

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2007 - 2 K 1917/06

    Berücksichtigung von Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau einer

    Nur soweit Werte aus seinem Vermögen oder seinem laufenden Einkommen endgültig abfließen, liegt bei ihm - anders als bei einer reinen Vermögensumschichtung - eine Belastung vor (BFH vom 10. Oktober 1996 III R 209/94, BFHE 182, 333, BStBl II 1997, 491, und vom 15. April 2004 III B 84/03, BFH/NV 2004, 1252).

    Dieselben Grundsätze gelten nach der Rechtsprechung des BFH auch für den Fall nachträglicher baulicher Veränderungen eines bestehenden, vom Steuerpflichtigen schon vor der Erkrankung genutzten Einfamilienhauses (vgl. für den Fall des nachträglichen Einbaus eines Fahrstuhls z.B. BFH vom 6. Februar 1997 III R 72/96, BFHE 182, 551, BStBl II 1997, 607 , und BFH in BFH/NV 2004, 1252).

  • BFH, 15.12.2005 - III R 10/04

    Außergewöhnliche Belastung - krankheitsbedingter Einbau eines Aufzugs in EFH

    Nur soweit Werte aus seinem Vermögen oder seinem laufenden Einkommen endgültig abfließen, liegt bei ihm --anders als bei einer reinen Vermögensumschichtung-- eine Belastung vor (Senatsurteil vom 10. Oktober 1996 III R 209/94, BFHE 182, 333, BStBl II 1997, 491, und Senatsbeschluss vom 15. April 2004 III B 84/03, BFH/NV 2004, 1252, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 29.06.2007 - III B 95/06

    Verbleibensvoraussetzungen nach § 2 Satz 1 Nr. 2 InvZulG; Vorliegen einer

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn --wie im Streitfall-- auf den Sachverhalt durch die Rechtsprechung geklärte Rechtsgrundsätze anzuwenden sind und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung der Frage geboten erscheinen lassen (vgl. Senatsbeschluss vom 15. April 2004 III B 84/03, BFH/NV 2004, 1252).
  • FG Hessen, 19.09.2007 - 12 K 1273/07

    Abzugsfähigkeit einer Rollstuhlrampe als außergewöhnliche Belastung

    So hat er sowohl bei einem von den Steuerpflichtigen neu errichteten bzw. angemieteten als auch bei einem bereits von den Steuerpflichtigen schon vor der Erkrankung genutzten Gebäude die Berücksichtigung nach § 33 EStG verneint bei Aufwendungen für den im Haus erfolgten Einbau eines Personenaufzugs und einer Bodendusche sowie den Umbau des Bades (Urteile in BStBl II 1997, 491, und vom 2.6.2005 III R 7/04, BFH/NV 2006, 36; Beschlüsse vom 15.4.2004 III B 84/03, BFH/NV 2004, 1252, und vom 27.12.2006 III B 107/06, BFH/NV 2007, 701) und für die Errichtung eines Außenaufzugs (Urteile vom 6.2.1997 III R 72/96, BStBl II 1997, 607, vom 15.12.2005 III R 10/04, BFH/NV 2006, 931, und in BFH/NV 2007, 1081).

    Der BFH stellt insoweit entscheidend darauf ab, ob die neu eingebaute Einrichtung bei bestimmungsgemäßer Nutzung des Hauses ebenso von anderen (nicht behinderten) Bewohnern des Hauses verwendet werden kann (vgl. BFH in BStBl II 1997, 491 und in BFH/NV 2004, 1252).

  • FG Düsseldorf, 03.02.2010 - 7 K 814/09

    Außergewöhnliche Belastung: Behinderungsbedingter Umbau eines neu erworbenen

    Nur soweit Werte aus seinem Vermögen oder seinem laufenden Einkommen endgültig abfließen, liegt bei ihm eine Belastung vor (BFH vom 10.10.1996 III R 209/94, BFHE 182, 333, BStBl II 1997, 491, vom 15.4. 2004 III B 84/03, BFH/NV 2004, 1252, vom 2.6. 2005 III R 7/04 BFH/NV 2006, 36 jeweils m.w.N.).
  • BFH, 27.12.2006 - III B 107/06

    AgB: Einbau Personenaufzug

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn auf den Sachverhalt durch die Rechtsprechung geklärte Rechtsgrundsätze anzuwenden sind und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung der Frage geboten erscheinen lassen (BFH-Beschluss vom 15. April 2004 III B 84/03, BFH/NV 2004, 1252).
  • FG Baden-Württemberg, 06.04.2011 - 4 K 2647/08

    Aufwendungen einer stark gehbehinderten Steuerpflichtigen für den Erwerb und die

  • FG Hessen, 24.05.2007 - 9 K 1043/03

    Errichtung einer Rollstuhlrampe sowie sonstiger Umbaumaßnahmen im Haus als

  • BFH, 28.02.2005 - III S 3/05

    Prozesskosten von Eltern für strafrechtlich verurteilten Sohn

  • FG München, 10.03.2008 - 13 K 459/06

    Bürgschaftsübernahme für betriebliche Schulden des Ehegatten führt nicht zu

  • FG München, 10.03.2008 - 13 K 2392/05

    Aufwendungen eines manisch-depressiven Steuerpflichtigen als außergewöhnliche

  • FG Münster, 18.10.2006 - 10 K 3187/03

    Behinderungsgerechter Umbau

  • FG Münster, 18.10.2004 - 10 K 3187/03

    Aufwendungen für den behinderungsgerechten Umbau eines Badezimmers in einer

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