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   BFH, 17.05.2017 - III B 92/16   

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https://dejure.org/2017,26056
BFH, 17.05.2017 - III B 92/16 (https://dejure.org/2017,26056)
BFH, Entscheidung vom 17.05.2017 - III B 92/16 (https://dejure.org/2017,26056)
BFH, Entscheidung vom 17. Mai 2017 - III B 92/16 (https://dejure.org/2017,26056)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes durch ein im Ausland studierendes Kind - Zulassung der Revision

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 8, EStG § 63 Abs 1 S 3, EStG § 63 Abs 1 S 6, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, EStG VZ 2012, EStG VZ 2013, EStG VZ 2014
    Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes durch ein im Ausland studierendes Kind - Zulassung der Revision

  • Bundesfinanzhof

    Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes durch ein im Ausland studierendes Kind - Zulassung der Revision

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 AO, § 63 Abs 1 S 3 EStG 2009, § 63 Abs 1 S 6 EStG 2009, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, EStG VZ 2012
    Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes durch ein im Ausland studierendes Kind - Zulassung der Revision

  • IWW

    § 63 Abs. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes, § 63 Abs. 1 Satz 6 EStG, § 116 Abs. 5 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung, § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Kindergeldberechtigung für ein im Ausland studierendes Kind mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rewis.io

    Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes durch ein im Ausland studierendes Kind - Zulassung der Revision

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Kindergeldberechtigung für ein im Ausland studierendes Kind mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; EStG § 63 Abs. 1 S. 6
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Kindergeldberechtigung für ein im Ausland studierendes Kind mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes durch ein im Ausland studierendes Kind - Zulassung der Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das im Ausland studierende Kind - und sein inländischer Wohnsitz

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Kindergeld
    Das Kindergeld - Überblick zu §§ 62 ff. EStG
    Auslandskinder
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.09.2014 - III R 10/14

    Kindergeld - Beibehaltung des Wohnsitzes - mehrjähriger Auslandsaufenthalt -

    Auszug aus BFH, 17.05.2017 - III B 92/16
    Zur Begründung seiner Nichtzulassungsbeschwerde trägt der Kläger vor, das FG-Urteil widerspreche den Senatsurteilen vom 23. Juni 2015 III R 38/14 (BFHE 250, 381, BStBl II 2016, 102) und vom 25. September 2014 III R 10/14 (BFHE 247, 239, BStBl II 2015, 655); die Rechtssache sei zudem grundsätzlich bedeutsam.

    Die Revision ist nicht wegen Divergenz zuzulassen (§ 115 Abs. 2 Nr. 2  2. Alternative FGO), denn die gerügte Abweichung von den Senatsurteilen in BFHE 250, 381, BStBl II 2016, 102 und in BFHE 247, 239, BStBl II 2015, 655 liegt nicht vor.

    Nicht erforderlich ist hingegen, dass das Kind den weit überwiegenden Teil der ausbildungsfreien Zeit im Inland verbringt." und der erste Leitsatz des Urteils in BFHE 247, 239, BStBl II 2015, 655 "Während eines mehrjährigen Auslandsaufenthalts zum Zwecke einer Berufsausbildung behält ein Kind seinen Wohnsitz in der Wohnung der Eltern im Inland im Regelfall nur dann bei, wenn es diese Wohnung zumindest überwiegend in den ausbildungsfreien Zeiten nutzt".

    Denn es kommt gerade nicht auf die persönliche Beziehung zu den Eltern, sondern auf die Beziehung zur elterlichen Wohnung an (BFH-Urteil in BFHE 247, 239, BStBl II 2015, 655, Rz 18).

    Anhaltspunkte dafür sind nach der Rechtsprechung des Senats neben der voraussichtlichen Dauer der auswärtigen Unterbringung, der Art der Unterbringung am Ausbildungsort auf der einen und im Elternhaus auf der anderen Seite, dem Zweck des Auslandsaufenthalts und den persönlichen Beziehungen des Kindes am Wohnort der Eltern einerseits und am Ausbildungsort andererseits vornehmlich Dauer und Häufigkeit der Inlandsaufenthalte (z.B. Senatsurteil in BFHE 247, 239, BStBl II 2015, 655, Rz 19 f.).

    Die Innehabung und Beibehaltung einer inländischen Wohnung lässt sich danach nicht daraus herleiten, dass ein Kind, dass im Herkunftsland seiner Familie ausgebildet wird, dort mit seinen Eltern Urlaube verbringt; Aufenthalte der Eltern mit den Kindern außerhalb Deutschlands haben regelmäßig keine ausschlaggebende Bedeutung für die Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes (Senatsurteil in BFHE 247, 239, BStBl II 2015, 655, Rz 25).

  • BFH, 23.06.2015 - III R 38/14

    Kindergeld - Beibehaltung des Wohnsitzes - mehrjähriger Auslandsaufenthalt -

    Auszug aus BFH, 17.05.2017 - III B 92/16
    Zur Begründung seiner Nichtzulassungsbeschwerde trägt der Kläger vor, das FG-Urteil widerspreche den Senatsurteilen vom 23. Juni 2015 III R 38/14 (BFHE 250, 381, BStBl II 2016, 102) und vom 25. September 2014 III R 10/14 (BFHE 247, 239, BStBl II 2015, 655); die Rechtssache sei zudem grundsätzlich bedeutsam.

    Die Revision ist nicht wegen Divergenz zuzulassen (§ 115 Abs. 2 Nr. 2  2. Alternative FGO), denn die gerügte Abweichung von den Senatsurteilen in BFHE 250, 381, BStBl II 2016, 102 und in BFHE 247, 239, BStBl II 2015, 655 liegt nicht vor.

    Wie der Kläger zutreffend ausführt lautet der erste Leitsatz des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) in BFHE 250, 381, BStBl II 2016, 102 "Während eines mehrjährigen Auslandsaufenthalts zum Zwecke einer Berufsausbildung behält ein Kind seinen Wohnsitz in der Wohnung der Eltern im Inland im Regelfall nur dann bei, wenn es diese Wohnung zumindest überwiegend in den ausbildungsfreien Zeiten nutzt ... .

  • BFH, 19.01.2011 - X B 43/10

    Grundsätzliche Bedeutung; Gesamtplan-Rechtsprechung

    Auszug aus BFH, 17.05.2017 - III B 92/16
    Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (z.B. BFH-Beschluss vom 19. Januar 2011 X B 43/10, BFH/NV 2011, 636, Rz 5).
  • BFH, 11.12.2012 - III B 108/12

    Kindergeldanspruch eines türkischstämmigen Deutschen bei mehrjährigem Schulbesuch

    Auszug aus BFH, 17.05.2017 - III B 92/16
    Maßgeblich sind jeweils die Umstände des Einzelfalls und insbesondere die Dauer der zwischenzeitlichen Inlandsaufenthalte (BFH-Beschlüsse vom 11. Dezember 2012 III B 108/12, BFH/NV 2013, 538, Rz 5; vom 12. Februar 2014 V B 39/13, BFH/NV 2014, 715).
  • BFH, 12.02.2014 - V B 39/13

    Rüge der örtlichen Unzuständigkeit des Bundesamtes für Zentrale Dienste in

    Auszug aus BFH, 17.05.2017 - III B 92/16
    Maßgeblich sind jeweils die Umstände des Einzelfalls und insbesondere die Dauer der zwischenzeitlichen Inlandsaufenthalte (BFH-Beschlüsse vom 11. Dezember 2012 III B 108/12, BFH/NV 2013, 538, Rz 5; vom 12. Februar 2014 V B 39/13, BFH/NV 2014, 715).
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