Rechtsprechung
   BFH, 13.03.2000 - III B 92/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12536
BFH, 13.03.2000 - III B 92/99 (https://dejure.org/2000,12536)
BFH, Entscheidung vom 13.03.2000 - III B 92/99 (https://dejure.org/2000,12536)
BFH, Entscheidung vom 13. März 2000 - III B 92/99 (https://dejure.org/2000,12536)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,12536) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung - Darlegungserfordernis - Treu und Glauben - Verbindliche Zusagen

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2, 3
    Verbindliche Zusage; Begründungsanforderungen an eine NZB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 11.02.1999 - III B 91/98

    InvZul; grundsätzliche Bedeutung bei Überlassung von Grundstücken an eine

    Auszug aus BFH, 13.03.2000 - III B 92/99
    Hierzu muss die Beschwerde, ausgehend von der höchstrichterlichen Rechtsprechung, konkret auf die Rechtsfrage eingehen, ihre über den Streitfall hinausgehende Bedeutung für die Allgemeinheit dartun und ferner ausführen, warum die Fragen zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine Fortentwicklung des Rechts der höchstrichterlichen Klärung bedürfen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Februar 1999 III B 91/98, BFH/NV 1999, 1122, m.w.N.).

    Die Behauptung, dass die aufgeworfenen Fragen aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit von allgemeinem Interesse seien, genügt hierfür nicht (vgl. Senatsentscheidung in BFH/NV 1999, 1122).

  • BFH, 21.01.1999 - XI B 13/98

    Divergenz

    Auszug aus BFH, 13.03.2000 - III B 92/99
    Hierzu wäre es erforderlich gewesen, einen abstrakten Rechtssatz des angefochtenen Urteils sowie einen abstrakten Rechtssatz einer --mit Aktenzeichen bzw. Fundstelle bezeichneten-- divergierenden Entscheidung des BFH oder des Bundesverfassungsgerichts herauszuarbeiten und so gegenüberzustellen, dass eine Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21. Januar 1999 XI B 13/98, BFH/NV 1999, 1102, m.w.N.).
  • BFH, 12.10.2012 - III B 212/11

    Darlegungsanforderungen an die Sachaufklärungsrüge bei Nichterhebung eines

    Zur Darlegung einer Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO) wäre insbesondere erforderlich gewesen, einen abstrakten tragenden Rechtssatz des angefochtenen FG-Urteils sowie einen tragenden abstrakten Rechtssatz einer divergierenden Entscheidung herauszuarbeiten und so gegenüberzustellen, dass die behauptete Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 13. März 2000 III B 92/99, BFH/NV 2000, 1120, m.w.N.).
  • BFH, 29.10.2012 - III B 37/12

    Gewerbliche Einkünfte einer unternehmensberatenden GbR - Verfahrensmangel

    a) Zur Darlegung einer Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO) wäre insbesondere erforderlich gewesen, einen abstrakten tragenden Rechtssatz des angefochtenen FG-Urteils sowie einen tragenden abstrakten Rechtssatz einer divergierenden Entscheidung herauszuarbeiten und so gegenüberzustellen, dass die behauptete Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 13. März 2000 III B 92/99, BFH/NV 2000, 1120, m.w.N.).
  • BFH, 10.01.2013 - III B 103/12

    Kein Anspruch auf Kindergeld in Höhe der vollen Sätze des § 66 Abs. 1 Satz 1 EStG

    Zur Darlegung einer Divergenz wäre insbesondere erforderlich gewesen, einen abstrakten tragenden Rechtssatz des angefochtenen FG-Urteils sowie einen tragenden abstrakten Rechtssatz einer divergierenden Entscheidung herauszuarbeiten und so gegenüberzustellen, dass die behauptete Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 13. März 2000 III B 92/99, BFH/NV 2000, 1120, m.w.N.).
  • BFH, 27.03.2003 - V B 184/01

    Grundsätzliche Bedeutung

    Hierzu muss die Beschwerde, ausgehend von der höchstrichterlichen Rechtsprechung, konkret auf die Rechtsfrage eingehen und ihre über den Streitfall hinausgehende Bedeutung für die Allgemeinheit dartun (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. März 2000 III B 92/99, BFH/NV 2000, 1120; vom 13. November 2002 VIII B 35/02, BFH/NV 2003, 333).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht