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   BFH, 17.03.2006 - III B 93/05   

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https://dejure.org/2006,17909
BFH, 17.03.2006 - III B 93/05 (https://dejure.org/2006,17909)
BFH, Entscheidung vom 17.03.2006 - III B 93/05 (https://dejure.org/2006,17909)
BFH, Entscheidung vom 17. März 2006 - III B 93/05 (https://dejure.org/2006,17909)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.05.2002 - III R 52/99

    Außergewöhnliche Belastungen bei Formaldehydemission

    Auszug aus BFH, 17.03.2006 - III B 93/05
    Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) wendet sich gegen die Rechtsprechung des erkennenden Senats in den Urteilen vom 9. August 2001 III R 6/01 (BFHE 196, 492, BStBl II 2002, 240) und vom 23. Mai 2002 III R 52/99 (BFHE 199, 287, BStBl II 2002, 592).

    Nach dem Urteil des Senats in BFHE 199, 287, BStBl II 2002, 592, das die Beseitigung von Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Formaldehydausgasung aus schadstoffbelastetem Mobiliar betrifft, sind die Emissionen, sofern ein bestimmter Wert nicht überschritten ist, durch ein amtliches technisches Gutachten und die dadurch verursachten gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch ein amtsärztliches Zeugnis zu belegen.

  • BFH, 09.08.2001 - III R 6/01

    Kosten einer Asbestsanierung als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus BFH, 17.03.2006 - III B 93/05
    Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) wendet sich gegen die Rechtsprechung des erkennenden Senats in den Urteilen vom 9. August 2001 III R 6/01 (BFHE 196, 492, BStBl II 2002, 240) und vom 23. Mai 2002 III R 52/99 (BFHE 199, 287, BStBl II 2002, 592).

    Gerade wegen der von der Klägerin angeführten Schwierigkeiten bei der Feststellung der Ursächlichkeit ist der Nachweis in dieser qualifizierten Weise zu führen unerlässlich, um die Inanspruchnahme ungerechtfertigter Steuervorteile zu Lasten der Allgemeinheit zu verhindern (Senatsurteil in BFHE 196, 492, BStBl II 2002, 240 zu Aufwendungen für eine Asbestsanierung).

  • BFH, 07.06.2000 - III R 54/98

    Außergewöhnliche Belastung bei Legasthenie

    Auszug aus BFH, 17.03.2006 - III B 93/05
    Denn der eingeschaltete Amtsarzt kann sich ggf. durch Nachfrage bei anderen Stellen ein eigenes medizinisches Urteil bilden (Senatsurteil vom 7. Juni 2000 III R 54/98, BFHE 193, 79, BStBl II 2001, 94).
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 2 K 1047/05

    Abwehrmaßnahmen gegen Mobilfunkwellen - hier

    Nach der neueren Rechtsprechung des BFH (BFH vom 17. März 2006 III B 93/05, BFH/NV 2006, 1284) sind Aufwendungen im Zusammenhang mit einer sog. Multiple Chemical Sensitivity (MCS) nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige seine Beschwerden nicht durch ein amtsärztliches Gutachten nachweist.

    Denn der eingeschaltete Amtsarzt kann sich ggf. durch Nachfrage bei anderen Stellen ein eigenes medizinisches Urteil bilden (BFH vom 7. Juni 2000 III R 54/98, BStBl II 2001, 94 und vom 17. März 2006 III B 93/05, BFH/NV 2006, 1284).

    Nach der bereits zitierten Rechtsprechung des BFH (vom 17. März 2006 III B 93/05, BFH/NV 2006, 1284), der der Senat folgt, ist der Nachweis durch ein amtsärztliches Gutachten zu führen.

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