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   BFH, 29.06.2007 - III B 95/06   

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https://dejure.org/2007,5462
BFH, 29.06.2007 - III B 95/06 (https://dejure.org/2007,5462)
BFH, Entscheidung vom 29.06.2007 - III B 95/06 (https://dejure.org/2007,5462)
BFH, Entscheidung vom 29. Juni 2007 - III B 95/06 (https://dejure.org/2007,5462)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    InvZulG 1991 § 2; ; InvZulG 1991 § 2 Satz 1 Nr. 2; ; FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 82; ; FGO § 115 Abs. 2; ; ZPO § 377

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Verbleibensvoraussetzungen nach § 2 Satz 1 Nr. 2 InvZulG; Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Feststellungslast für Tatbestandsmerkmale einer Vergünstigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 06.06.2006 - III B 202/05

    Kindergeld: Unterhaltspflicht des Kindergeldberechtigten

    Auszug aus BFH, 29.06.2007 - III B 95/06
    Beide Zulassungsgründe setzen deshalb eine klärungsbedürftige und klärbare Rechtsfrage voraus (z.B. Senatsbeschluss vom 6. Juni 2006 III B 202/05, BFH/NV 2006, 1653, m.w.N.).

    Die Rechtsfrage, wer die Feststellungslast hinsichtlich der Verbleibensvoraussetzung zu tragen habe, ist gleichfalls nicht klärungsbedürftig, da diese Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 1653).

  • BFH, 07.02.2002 - III R 14/00

    Ein Messestand verbleibt nicht in einer Betriebsstätte im Fördergebiet, wenn er

    Auszug aus BFH, 29.06.2007 - III B 95/06
    Ein Wirtschaftsgut, das --wenn auch nur kurzfristig-- außerhalb des Fördergebietes eingesetzt wird, erfüllt daher in der Regel die Verbleibensvoraussetzung nicht (z.B. Senatsurteil vom 7. Februar 2002 III R 14/00, BFHE 198, 164, BStBl II 2002, 312, m.w.N.).

    Bei anderen Wirtschaftsgütern, die ihrer Art nach nicht dazu bestimmt und geeignet sind, im räumlich abgegrenzten Bereich der Betriebsstätte eingesetzt zu werden (z.B. Messestände), ist allenfalls ein kurzfristiger Einsatz außerhalb des Fördergebiets für die Gewährung der Investitionszulage unschädlich (Senatsurteil in BFHE 198, 164, BStBl II 2002, 312, m.w.N.).

  • BFH, 10.12.1998 - III R 113/95

    InvZul; Verbleibensvoraussetzungen bei Fahrgastschiff

    Auszug aus BFH, 29.06.2007 - III B 95/06
    Bei Transportmitteln (z.B. Kfz, Schiffe) wird ausnahmsweise eine räumliche Bindung an das Fördergebiet noch anerkannt, wenn sie überwiegend, d.h. grundsätzlich an mehr als 183 Tagen pro Jahr der Bindungsfrist, und regelmäßig, d.h. ohne größere zeitliche Unterbrechung, im Fördergebietsverkehr eingesetzt werden (z.B. Senatsurteil vom 10. Dezember 1998 III R 113/95, BFH/NV 1999, 965, m.w.N.).
  • BFH, 07.02.2007 - X B 105/06

    NZB: Sitzungsniederschrift

    Auszug aus BFH, 29.06.2007 - III B 95/06
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör und die richterliche Hinweispflicht des § 76 Abs. 2 FGO verlangen jedoch nicht, dass das Gericht die maßgebenden Rechtsfragen mit den Beteiligten umfassend erörtert oder sogar die einzelnen für die Entscheidung erheblichen (rechtlichen oder tatsächlichen) Gesichtspunkte im Voraus andeutet (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 7. Februar 2007 X B 105/06, BFH/NV 2007, 962, m.w.N.).
  • BFH, 22.01.2004 - III R 52/01

    Eigenheimzulage für nicht genehmigtes Einfamilienhaus

    Auszug aus BFH, 29.06.2007 - III B 95/06
    Der Anspruchsberechtigte trägt nach der Rechtsprechung des BFH die Feststellungslast dafür, dass die Tatbestandsmerkmale für eine Vergünstigung --hier die Investitionszulage-- erfüllt sind (Senatsurteil vom 22. Januar 2004 III R 52/01, BFHE 205, 132, BStBl II 2004, 542, m.w.N.).
  • BFH, 15.04.2004 - III B 84/03

    Außergewöhnliche Belastungen: nachträglicher Einbau eines Fahrstuhls und eines

    Auszug aus BFH, 29.06.2007 - III B 95/06
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn --wie im Streitfall-- auf den Sachverhalt durch die Rechtsprechung geklärte Rechtsgrundsätze anzuwenden sind und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung der Frage geboten erscheinen lassen (vgl. Senatsbeschluss vom 15. April 2004 III B 84/03, BFH/NV 2004, 1252).
  • BFH, 18.07.2006 - X B 206/05

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen

    Auszug aus BFH, 29.06.2007 - III B 95/06
    Diese Zielsetzung rechtfertigt jedoch nicht die Revision (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. Juli 2006 X B 206/05, BFH/NV 2006, 1877).
  • BFH, 19.03.2001 - VII B 231/00

    Brennerei - Vergünstigung - Abfindungsbrennen - Entziehung - Vertrauenswürdigkeit

    Auszug aus BFH, 29.06.2007 - III B 95/06
    Liegt die rechtliche Bedeutung bestimmter Tatsachen und die sich daraus ergebende Notwendigkeit, diese Tatsachen bei Gericht vorzubringen und zu substantiieren, zur Erreichung des Prozessziels auf der Hand, so stellt ein unterlassener Hinweis jedenfalls dann keine gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung dar, wenn der Kläger steuerlich beraten und im Prozess entsprechend vertreten wird (z.B. BFH-Beschluss vom 19. März 2001 VII B 231/00, BFH/NV 2001, 1012, m.w.N.).
  • BFH, 28.07.1994 - IV S 2/93

    Unbegründetheit eines Antrags auf Prozesskostenhilfe auf Grund unwahrscheinlichem

    Auszug aus BFH, 29.06.2007 - III B 95/06
    Die Grundsätze über die Feststellungslast betreffen das materielle Recht, so dass ihre Verkennung keinen Verfahrensmangel darstellt (BFH-Beschluss vom 28. Juli 1994 IV S 2/93, BFH/NV 1995, 118, m.w.N.; Lange in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, § 96 FGO Rz 162).
  • BFH, 27.01.2003 - II B 194/01

    NZB; Rechtsfortbildung; Rüge mangelnder Sachaufklärung

    Auszug aus BFH, 29.06.2007 - III B 95/06
    Bei dem Erfordernis der Fortbildung des Rechts handelt es sich um einen Spezialfall der grundsätzlichen Bedeutung (BFH-Beschluss vom 27. Januar 2003 II B 194/01, BFH/NV 2003, 792).
  • BFH, 14.02.2006 - III B 143/05

    Bindung des FA an frühere Verwaltungspraxis

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2010 - 2 K 414/07

    Investitionszulagenrechtliche Verbleibensvoraussetzung bei Baugerüsten

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH verlangt der Begriff des Verbleibens eine dauerhafte zeitliche und räumliche bzw. tatsächliche Beziehung des begünstigten Wirtschaftsgutes zu der Betriebsstätte im Fördergebiet (vgl. BFH-Beschluss vom 12.03.1998, III B 22/97, BFH/NV 1998, 1528 ; Urteil vom 07.02.2002, III R 14/00, BStBl II 2002, 312 ; Beschluss vom 29.06.2007, III B 95/06, BFH/NV 2007, 2125 ).

    Die Verbleibensvoraussetzung ist nach dem klaren und eindeutigen Gesetzeswortlaut Tatbestandsmerkmal des Anspruchs auf Investitionszulage, so dass der Kläger für das Vorliegen dieses Merkmals die Feststellungslast trägt (vgl. BFH, Beschluss vom 29.06.207, III B 95/06, BFH/NV 2007, 2125 ).

    Für sie ist die Verbleibensvoraussetzung erfüllt, wenn sie innerhalb des Fördergebietes oder nur kurzfristig außerhalb des Fördergebietes eingesetzt werden (BFH, Beschluss vom 29.6.2007, III B 95/06, BFH/NV 2007, 2125 ).

  • BFH, 23.08.2013 - VI B 12/13

    Doppelte Haushaltsführung bei zeitlich begrenzter Tätigkeit in den U. S. A.;

    a) Bei den richterlichen Hinweispflichten nach § 76 Abs. 2 FGO geht es u.a. darum, Hilfestellung für die Beteiligten zu geben, deren Eigenverantwortlichkeit dadurch nicht eingeschränkt oder gar beseitigt wird (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. März 2001 VII B 231/00, BFH/NV 2001, 1012; vom 29. Juni 2007 III B 95/06, BFH/NV 2007, 2125).

    Das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, verlangt indes ebenso wie die richterliche Hinweispflicht nicht, dass das Gericht die maßgebenden Rechtsfragen umfassend erörtert oder sogar die einzelnen für die Entscheidung erheblichen (rechtlichen oder tatsächlichen) Gesichtspunkte im Voraus andeutet (z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. Februar 2006 II B 30/05, BFH/NV 2006, 1056; in BFH/NV 2007, 962; in BFH/NV 2007, 2125) oder die Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls vor Ergehen der Entscheidung offen legt (BFH-Beschluss vom 10. September 2003 X B 132/02, BFH/NV 2004, 495; in BFH/NV 2007, 2125).

  • BFH, 16.06.2011 - III B 197/10

    Zulagenbegünstigung von Gerüstteilen - Feststellungslast für das Einhalten der

    bb) Der Kläger ist nicht auf die Rechtsprechung des BFH eingegangen, wonach der Anspruchsberechtigte die Feststellungslast dafür trägt, dass die Tatbestandsmerkmale einer Zulagenbegünstigung, zu denen auch das Verbleibenserfordernis zählt, erfüllt sind (Senatsbeschluss vom 29. Juni 2007 III B 95/06, BFH/NV 2007, 2125, m.w.N.).

    In beiden Fällen muss es sich um eine klärungsbedürftige und klärbare Rechtsfrage handeln (z.B. Senatsbeschluss in BFH/NV 2007, 2125).

  • BFH, 18.02.2008 - III B 69/07

    Haushaltsaufnahme auch bei volljährigen Kindern möglich

    Die Klärungsbedürftigkeit ist nicht gegeben, wenn bereits eine gesicherte Rechtsprechung besteht und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung der Frage geboten erscheinen lassen (Senatsbeschluss vom 29. Juni 2007 III B 95/06, BFH/NV 2007, 2125).
  • BFH, 17.01.2008 - III B 81/07

    Wirksamkeit eines einseitigen Antrags eines geschiedenen Ehegatten auf getrennte

    Die Klärungsbedürftigkeit ist nicht gegeben, wenn bereits eine gesicherte Rechtsprechung besteht und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung der Frage geboten erscheinen lassen (Senatsbeschluss vom 29. Juni 2007 III B 95/06, BFH/NV 2007, 2125).
  • BFH, 05.08.2011 - III B 144/10

    Übergehen eines Beweisantrags - Rügeverlust - Unterlassen eines richterlichen

    Liegen die rechtliche Bedeutung bestimmter Tatsachen und die sich daraus ergebende Notwendigkeit, diese Tatsachen bei Gericht vorzubringen und zu substantiieren, auf der Hand, so stellt ein unterlassener Hinweis jedenfalls dann keine gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung dar, wenn der Beteiligte steuerlich beraten und im Prozess entsprechend vertreten wird (z.B. Senatsbeschluss vom 29. Juni 2007 III B 95/06, BFH/NV 2007, 2125, m.w.N.).
  • BFH, 07.07.2008 - II B 9/07

    Steuergeheimnis: Offenbarungsbefugnis wegen Durchführung eines

    Bei dem Erfordernis der Fortbildung des Rechts handelt es sich um einen Spezialfall der grundsätzlichen Bedeutung; der Zulassungsgrund setzt eine klärungsbedürftige und klärbare Rechtsfrage voraus (z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. April 2006 III B 179/04, BFH/NV 2006, 1646; vom 29. Juni 2007 III B 95/06, BFH/NV 2007, 2125).
  • BFH, 15.07.2008 - II B 54/07

    Nachweis der Treuhänderschaft - Verstoß gegen Sachaufklärungspflicht

    Die Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO) setzt als Spezialfall der grundsätzlichen Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO eine klärungsbedürftige und klärbare Rechtsfrage voraus (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. April 2006 III B 179/04, BFH/NV 2006, 1646; vom 29. Juni 2007 III B 95/06, BFH/NV 2007, 2125).
  • BFH, 30.11.2007 - III B 26/07

    Abziehbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen für Kinder - fehlendes

    Bei dem Erfordernis der Fortbildung des Rechts handelt es sich um einen Spezialfall der grundsätzlichen Bedeutung; beide Zulassungsgründe setzen deshalb eine klärungsbedürftige und klärbare Rechtsfrage voraus (Senatsbeschuss vom 29. Juni 2007 III B 95/06, BFH/NV 2007, 2125).
  • BFH, 21.12.2007 - VIII B 39/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an den zur Bejahung einer

    Auch dieser Zulassungsgrund setzt daher eine klärungsbedürftige und klärbare Rechtsfrage voraus (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Juni 2007 III B 95/06, BFH/NV 2007, 2125; vom 30. Juli 2007 XI B 11/07, BFH/NV 2007, 1890, jeweils m.w.N.).
  • FG Sachsen, 29.01.2013 - 3 K 125/11

    Investitionszulage Verbleibensvoraussetzungen für den Bereich der industrienahen

  • BFH, 13.11.2012 - II B 123/11

    Anforderungen an Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bzw. Rückerwerb

  • BFH, 31.08.2010 - III B 80/10

    Kindergeld: Voraussetzungen für die Aufnahme des Kindes in den Haushalt eines

  • BFH, 05.12.2007 - XI B 134/06

    Vorliegen einer Mitunternehmerschaft - grundsätzliche Bedeutung - Divergenz -

  • BFH, 18.02.2008 - IX B 221/07

    Richterliche Hinweispflicht - Verlust des Rügerechts bei verzichtbarem

  • BFH, 28.11.2007 - IX B 160/07

    Rechtliches Gehör und Hinweispflicht - Verzicht auf mündliche Verhandlung

  • FG Sachsen, 22.02.2012 - 2 K 1948/10

    Investitionszulage: Ausscheiden eines von Anfang an für den ihm zugedachten Zweck

  • FG Nürnberg, 11.02.2009 - V 316/06

    Investitionszulagenanspruch für vermietete Maschinen zur Herstellung von

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