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   BFH, 17.06.1994 - III B 95/93   

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https://dejure.org/1994,8364
BFH, 17.06.1994 - III B 95/93 (https://dejure.org/1994,8364)
BFH, Entscheidung vom 17.06.1994 - III B 95/93 (https://dejure.org/1994,8364)
BFH, Entscheidung vom 17. Juni 1994 - III B 95/93 (https://dejure.org/1994,8364)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.03.1992 - II B 201/91

    Behauptung eines nicht protokollierten Beweisantrags genügt nicht

    Auszug aus BFH, 17.06.1994 - III B 95/93
    Wird ungenügende Sachaufklärung durch Nichterhebung von Beweisen gerügt, so sind u.a. im einzelnen die ermittlungsbedürftigen Tatsachen, die angebotenen Beweismittel, die dazu angegebenen Beweisthemen und die genauen Fundstellen (Terminprotokolle bzw. Schriftsätze mit Datum und Seitenzahl), in denen die Beweismittel und Beweisthemen aufgeführt sind, genau zu bezeichnen (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. März 1992 II B 201/91, BFHE 166, 574, BStBl II 1992, 562).
  • BFH, 22.02.1991 - III R 35/87

    Änderung von Einkommensteuerbescheiden - Inkrafttreten der AO 1977 - Wirkung für

    Auszug aus BFH, 17.06.1994 - III B 95/93
    Einen Rechtssatz der vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) behaupteten Art hat der Senat im Urteil vom 22. Februar 1991 III R 35/87 (BFHE 164, 198 [BFH 22.02.1991 - III R 35/87], BStBl II 1991, 717) nur hinsichtlich einer vor dem 1. Mai 1974 ausgestellten amtsärztlichen Bescheinigung, nicht aber für eine Bescheinigung des Versorgungsamtes nach § 65 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung aufgestellt.
  • BFH, 13.12.1985 - III R 204/81

    Feststellung des Versorgungsamtes über Körperbehinderung ist auch dann

    Auszug aus BFH, 17.06.1994 - III B 95/93
    Insoweit hat sich der Senat zusätzlich auf sein Urteil vom 13. Dezember 1985 III R 204/81 (BFHE 145, 545, BStBl II 1986, 245) bezogen.
  • BFH, 12.03.2004 - VII B 368/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Verstoß gegen den Inhalt der Akten; Rüge

    Diese Verfahrensrüge ist nicht schlüssig erhoben, denn auch hierzu hätte es der genauen Bezeichnung der ermittlungsbedürftigen Tatsachen, des angebotenen Beweismittels und des dazu angegebenen Beweisthemas (mit genauer Bezeichnung des Schriftsatzes nach Datum und Seitenzahl) und der Ausführungen dazu bedurft, inwieweit das Urteil nach der Beweisaufnahme in Anbetracht der dem Urteil zugrunde liegenden Rechtsauffassung des Gerichts für den Kläger hätte günstiger ausfallen können (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Juni 1994 III B 95/93, BFH/NV 1994, 890).
  • BFH, 02.03.2005 - VII B 70/04

    Verstoß gegen die richterliche Sachaufklärungspflicht; fehlerhafte Tatsachen- und

    Außerdem ist die Darlegung erforderlich, aufgrund welcher Anhaltspunkte die Beweiserhebung sich dem FG hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschlüsse vom 7. Januar 1993 VII B 115/92, BFH/NV 1994, 37; vom 17. Juni 1994 III B 95/93, BFH/NV 1994, 890; vom 17. Februar 2000 V B 117/99, BFH/NV 2000, 973; vom 30. Januar 2004 VII B 125/03, juris, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 27.05.2004 - VII B 265/02

    Rüge wegen Verfahrensmängeln; Haftungsbescheid gegen Vereinsvorsitzenden

    Sowohl die Rüge, das FG habe angebotene Beweise nicht erhoben und Zeugen nicht vernommen, als auch die Rüge, das FG hätte von sich aus den Sachverhalt weiter aufklären müssen, verlangt gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO u.a. substantiierte Ausführungen darüber, was voraussichtlich Ergebnis der unterlassenen Aufklärungsmaßnahme gewesen wäre und dass dieses Ergebnis geeignet gewesen wäre, angesichts des materiell-rechtlichen Standpunktes des Gerichts zu einer anderen Entscheidung zu führen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Juni 1994 III B 95/93, BFH/NV 1994, 890, m.w.N.).
  • BFH, 17.06.1994 - III R 58/93

    Voraussetzung einer zulassungsfreien Revision

    Gegen die Nichtzulassung der Revision hat der Kläger Beschwerde eingelegt, die der Senat durch Beschluß vom heutigen Tage III B 95/93 zurückgewiesen hat.
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