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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.02.1959 - III C 133.57   

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BVerwG, 12.02.1959 - III C 133.57 (https://dejure.org/1959,11)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.1959 - III C 133.57 (https://dejure.org/1959,11)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 1959 - III C 133.57 (https://dejure.org/1959,11)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BVerwGG § 57 Abs. 2; MRVO Nr. 165 § 64; ZPO § 295

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 8, 149
  • NJW 1959, 1099
  • NJW 1959, 1106
  • DVBl 1959, 436
  • DÖV 1959, 349
 
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Wird zitiert von ... (98)

  • VerfGH Berlin, 19.12.2006 - VerfGH 45/06

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz iSv

    Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass die "Erarbeitung einer allen Beteiligten zumutbaren Entscheidung...auf die Mitarbeit aller Beteiligten" angewiesen ist (vgl. BVerwGE 8, 149 ) und daher die Beteiligten im Rahmen ihrer allgemeinen Mitwirkungs- und Prozessförderungspflicht die ihnen zumutbaren und greifbaren Möglichkeiten, ihre Verfahrensrechte wahrzunehmen und auszuüben, auch ergreifen sollen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist § 295 ZPO (über § 173 VwGO) auch im Verwaltungsprozess anwendbar; dies ergebe sich auch aus den allgemeinen Grundsätzen des Prozessrechts, das die Erarbeitung einer allen Beteiligten zumutbaren Entscheidung zum Gegenstand habe und deshalb auf die Mitarbeit aller Beteiligten angewiesen sei (so BVerwGE 8, 149 ).

    Als heilbare Verfahrensmängel sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. die Zusammenstellung bei Kohlndorfer, DVBl 1988, 474 ) insbesondere Verstöße gegen formale Ladungs-, Benachrichtigungs- oder Protokollierungsvorschriften angesehen worden (vgl. etwa BVerwGE 8, 149 ; 50, 344 ; Buchholz Nr. 28 zu § 105 VwGO; NJW 1977, 313 ; DÖV 1981, 840; NJW 1983, 2275), aber auch Verstöße gegen das Gebot der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme nach § 96 VwGO (BVerwGE 41, 174 ) oder Verstöße gegen § 55 VwGO i. V. m. § 185 Abs. 1 GVG bei Übersetzungsmängeln im Falle eines zugezogenen Dolmetschers (NVwZ 1983, 668 f.), wobei einige der betroffenen Verfahrensvorschriften zugleich der prozessualen Sicherung des rechtlichen Gehörs dienen.

  • BVerwG, 23.06.1966 - III C 236.64
    Da das Verwaltungsgericht "alle erwähnten Akten und Schriftstücke zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung" gemacht hat (vgl. Seite 6 der Urteilsgründe, oben) und die Klägerin durch ihren Ehemann in der mündlichen Verhandlung vertreten war, hätte sie durch ihren Prozeßbevollmächtigten zu diesem Zeitpunkt die Verletzung des § 96 VwGO rügen müssen (vgl. auchUrteil vom 12. Februar 1959 - BVerwG III C 133.57 - [BVerwGE 8, 149]).

    Da die Klägerin im übrigen eine Vernehmung dieser Zeuginnen in der mündlichen Verhandlung nicht beantragt hatte und sich andererseits dem Verwaltungsgericht auch eine Aufklärung des Sachverhalts in dieser Richtung nicht aufzudrängen brauchte, ist die mit der Unterlassung der Beweiserhebung begründete Verfahrensrevision insoweit nicht schlüssig (BVerwGE 8, 149).

    Die Vernehmung dieser Zeugen hatte die Klägerin in der mündlichen Verhandlung nicht beantragt (BVerwGE 8, 149).

  • BVerwG, 24.11.1977 - 6 B 16.77

    Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts -

    Von einer in der mündlichen Verhandlung in der Vorinstanz zu erhebenden "Rüge" im Sinne des § 295 ZPO kann nur gesprochen werden, wenn eindeutig zum Ausdruck gebracht worden ist, der von einem (etwaigen) Verfahrensverstoß betroffene Beteiligte werde sich mit diesem Verfahrensverstoß nicht abfinden (Urteil vom 31. August 1964 - BVerwG VIII C 350.63 - [BVerwGE 19, 231]; zum Erfordernis der Rüge bis zum Abschluß der Instanz auch Urteil vom 12. Februar 1959 - BVerwG III C 133.57 - [BVerwGE 8, 149 = NJW 1959 S. 1099] und Urteil vom 31. August 1960 - BVerwG VIII C 391.59 - [Buchholz 310 § 130 VwGO Nr. 1]).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.05.1959 - III C 133.57   

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BVerwG, 13.05.1959 - III C 133.57 (https://dejure.org/1959,7049)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.1959 - III C 133.57 (https://dejure.org/1959,7049)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 1959 - III C 133.57 (https://dejure.org/1959,7049)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Korrektur von Schreibfehlern einer Urteilsausfertigung durch Beschluss

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Verfahrensgang

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