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   BVerwG, 22.02.1973 - III C 31.72   

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BVerwG, 22.02.1973 - III C 31.72 (https://dejure.org/1973,883)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1973 - III C 31.72 (https://dejure.org/1973,883)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1973 - III C 31.72 (https://dejure.org/1973,883)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anrufung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichte - Bindungswirkung von Vertriebenenausweisen - Verlangen der Einziehung eines Vertriebenausweises von der Ausgleichsbehörde und Ablehnung von der zuständigen Flüchtlingsverwaltung - Selbstbindung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1973, 1044
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 18.08.1966 - VI C 89.64

    Anspruch auf Zahlung von Unterhaltsbeträgen an frühere berufsmäßige

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1973 - III C 31.72
    Tragende Gründe sind nicht nur diejenigen Ausführungen, die die Verletzung von Bundesrecht dartun und damit die Aufhebung des angefochtenen Urteils unmittelbar herbeiführen, sondern auch diejenigen Gründe, die eine Bestätigung des angefochtenen Urteils ausschließen (§ 144 Abs. 4 VwGO), also für dessen Aufhebung ebenfalls ursächlich sind (Urteil vom 18. August 1966 - BVerwG VI C 89.64 - [NJW 1967, 900]).
  • BVerwG, 11.07.1958 - VII C 189.57
    Auszug aus BVerwG, 22.02.1973 - III C 31.72
    Von diesem Grundsatz kann nur abgewichen werden, wenn sich die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse in der Zeit zwischen dem zurückverweisenden Urteil und der neu zu treffenden Rechtsmittelentscheidung geändert haben, wenn inzwischen neue revisionsgerichtliche Grundsätze über die maßgebliche Rechtslage erarbeitet worden, sind (Urteil vom 11. Juli 1958 - BVerwG VII C 189.57 - [BVerwGE 7, 159]) oder wenn das Revisionsgericht die fragliche Rechtsauffassung inzwischen in anderer Sache ausdrücklich aufgegeben hat.
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1973 - III C 31.72
    Die Bindungswirkung nach § 144 Abs. 6 VwGO hat zur Folge, daß der erkennende Senat als mit derselben Sache abermals befaßtes Revisionsgericht gleichfalls an die rechtliche Beurteilung seines zurückverweisenden Urteils gebunden ist (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Juli 1954 - 1 BvR 361/52 - [BVerfGE 4, 1, 5]; Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 1958 - BVerwG I C VII, 77 - [BVerwGE 6, 297] und insbesondere vom 26. August 1959 - BVerwG VI C 313.57 - [BVerwGE 9, 117]).
  • BVerwG, 16.10.1969 - I C 20.66
    Auszug aus BVerwG, 22.02.1973 - III C 31.72
    Der Bundesgerichtshof beschränkt damit aber seine Feststellung, die von der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bindungswirkung von Vertriebenenausweisen im Bereich des Lastenausgleichsrechts sowie des Staatsangehörigkeitsrechts (Urteil vom 16. Oktober 1969 - BVerwG I C 20.66 - [BVerwGE 34, 90]) abweicht, ausdrücklich auf den Bereich des BEG.
  • BVerwG, 01.09.1970 - III C 157.68

    Feststellung eines Schadens wegen Verlustes von Wirtschaftsgütern - Erteilung

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1973 - III C 31.72
    Mit Urteil vom 1. September 1970 - BVerwG III C 157.68 - (ZLA 1971, 15) hob der erkennende Senat das klagabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts vom 8. Oktober 1968 auf und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurück, weil der zum Nachweis der Vertriebeneneigenschaft erteilte Ausweis hinsichtlich der ihm zugrunde liegenden Feststellung der deutschen Volkszugehörigkeit auch bei Anwendung des § 5 Abs. 1 Satz 1 der 7. FeststellungsDV verbindlich sei.
  • BVerwG, 27.03.1958 - I C 141.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1973 - III C 31.72
    Die Bindungswirkung nach § 144 Abs. 6 VwGO hat zur Folge, daß der erkennende Senat als mit derselben Sache abermals befaßtes Revisionsgericht gleichfalls an die rechtliche Beurteilung seines zurückverweisenden Urteils gebunden ist (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Juli 1954 - 1 BvR 361/52 - [BVerfGE 4, 1, 5]; Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 1958 - BVerwG I C VII, 77 - [BVerwGE 6, 297] und insbesondere vom 26. August 1959 - BVerwG VI C 313.57 - [BVerwGE 9, 117]).
  • BGH, 13.07.1972 - IX ZR 48/71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1973 - III C 31.72
    Das später ergangene Urteil des Bundesgerichtshofes vom 13. Juli 1972 (IX ZR 48/71 - [RzW 1972, 382]) führt zwar aus, der Vertriebenenausweis habe im Rahmen des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) keine konstitutive, die Vertriebeneneigenschaft begründende Wirkung.
  • BVerwG, 29.09.1971 - VIII CB 76.70

    Beiladung des Vertreters der Interessen des Ausgleichsfonds (VIA) zu einem Streit

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1973 - III C 31.72
    Die Entscheidung des VIII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. September 1971 - BVerwG VIII CB 76.70 - (Buchholz 412.3 § 18 BVFG Nr. 4 = DÖV 1972, 240 = MDR 1972, 175) kann an dieser rechtlichen Beurteilung nichts ändern.
  • BVerwG, 26.08.1959 - VI C 313.57
    Auszug aus BVerwG, 22.02.1973 - III C 31.72
    Die Bindungswirkung nach § 144 Abs. 6 VwGO hat zur Folge, daß der erkennende Senat als mit derselben Sache abermals befaßtes Revisionsgericht gleichfalls an die rechtliche Beurteilung seines zurückverweisenden Urteils gebunden ist (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Juli 1954 - 1 BvR 361/52 - [BVerfGE 4, 1, 5]; Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 1958 - BVerwG I C VII, 77 - [BVerwGE 6, 297] und insbesondere vom 26. August 1959 - BVerwG VI C 313.57 - [BVerwGE 9, 117]).
  • BVerwG, 22.12.1965 - III C 127.64

    Ablehnung des Antrags auf Feststellung eines Kriegssachschadens bei

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1973 - III C 31.72
    Urteil des Revisionsgerichts unmittelbar zugrunde liegende rechtliche Beurteilung - also an dessen "tragende Gründe" - gebunden (Urteil vom 22. Dezember 1965 - BVerwG III C 127.64 - [Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 10]).
  • BGH, 07.11.1985 - GSSt 1/85

    Lockspitzel Rauschgifteinfuhr - §§ 136 f StPO aF

    Für solche Fälle haben das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesfinanzhof in Entscheidungen, die nach dem Beschluß des Gemeinsamen Senats ergangen sind, die Bindung des Revisionsgerichts an das frühere Urteil bejaht (BVerwG Urteile vom 22. Februar 1973 - III C 31.72 - MDR 1973, 1044 = ZLA 1973, 180 und vom 22. Juni 1977 - VIII C 49.76 - BVerwGE 54, 116 und BFH Urteil vom 12. Dezember 1979 - II R 127/74 - BStBl II 1980, 218).
  • BVerwG, 14.12.1990 - 8 C 38.89

    Mietrecht: Begriff des zweckentfremdungsrechtlichen Wohnraums, Zumutbarkeit der

    Von der dortigen Beurteilung, die der Verwaltungsgerichtshof seinem nunmehr angefochtenen zweiten Urteil gemäß § 144 Abs. 6 VwGO zugrunde zu legen hatte, ist auch im vorliegenden Revisionsverfahren auszugehen (vgl. u.a. Urteile vom 22. Februar 1973 - BVerwG III C 31.72 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 23 S. 16 m.weit.Nachw. und vom 12. Februar 1980 - BVerwG 3 C 46.78 - Buchholz 427.2 § 21 FG Nr. 14 S. 1 ).
  • BVerwG, 13.11.2009 - 5 B 57.09

    Revisionszulassungsbeschwerde gegen die Nichtaufnahme in ein Förderungsprogramm

    Denn nach § 144 Abs. 6 VwGO hatte nicht nur das Berufungsgericht, an das der Senat den vorliegenden Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen hatte, in seiner Entscheidung die rechtliche Beurteilung des Senats zugrunde zu legen; auch der Senat selbst wäre bei einer neuerlichen Befassung grundsätzlich in demselben Umfang wie die Vorinstanz an die Rechtsauffassung seiner ersten zurückverweisenden Entscheidung gebunden (stRspr, vgl. Urteil vom 22. Februar 1973 BVerwG 3 C 31.72 Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 23).
  • BVerwG, 23.12.1983 - 7 B 2.83

    Rechtskraft und Vollstreckbarkeit - Bescheidungsurteil - Nichtige Norm

    Nach ständiger Rechtsprechung entfällt die Bindungswirkung eines zurückverweisenden Urteils u.a. dann, wenn sich - wie hier nach dem schon Gesagten - die Rechtslage nachträglich geändert hat (vgl. z.B. BVerwGE 39, 300 [306]); weiter Urteil vom 22. Februar 1973 - BVerwG 3 C 31.72 - in MDR 1973, 1044 [1045]; vgl. ferner Beschluß des Gemeinsamer.
  • BVerwG, 20.12.1974 - III B 67.74

    Bindungswirkung des Vertriebenenausweises im Hinblick auf die Volkszugehörigkeit

    Daß und unter welchen Voraussetzungen ein Vertriebenenausweis auch im Hinblick auf die Volkszugehörigkeit des Ausweisinhabers Bindungswirkung entfalten kann, ist einmal durch die Rechtsprechung des Senats hinreichend geklärt (Urteil vom 1. September 1970 - BVerwG III C 157.68 - [ZLA 1971, 15 = RzW 1971, 143]; Urteil vom 22. Februar 1973 - BVerwG III C 31.72 - [ZLA 1973, 180]) und zum anderen hier nicht erheblich, weil eine Entscheidung über einen Vertriebenenausweis im Sinne dieser Rechtsprechung nicht vorliegt.

    Auch für eine Abweichung von dem von der Beschwerde angeführten Urteil des beschließenden Senats vom 22. Februar 1973 - BVerwG III C 31.72 - ist weder etwas dargelegt noch ersichtlich.

  • BVerwG, 05.02.2008 - 9 B 14.08

    Rückbindung eines erneut angerufenen Revisionsgerichts nach Zurückverweisung

    Dieses ist an seine im ersten Revisionsverfahren geäußerte Rechtsauffassung grundsätzlich (ohne Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse) gebunden mit der Folge, dass dem Senat die von der Beschwerde erwünschte Korrektur des erwähnten Urteils, sofern denn dazu Anlass bestünde, gar nicht möglich wäre (vgl. Urteil vom 22. Februar 1973 BVerwG 3 C 31.72 Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 23 S. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.03.1986 - 3 CB 30.84

    Umfang der Beweiserbringung durch eine Zeugenaussage - Anforderungen an die

    Hierzu zählen nicht nur diejenigen Ausführungen im Revisionsurteil, welche die Verletzung von Bundesrecht dartun und die Aufhebung des angefochtenen Urteils unmittelbar herbeigeführt haben, sondern auch diejenigen Gründe, die eine Bestätigung des angefochtenen Urteils nach § 144 Abs. 4 VwGO ausgeschlossen haben und damit für dessen Aufhebung ebenfalls ursächlich gewesen sind (vgl. u.a.Urteile vom 22. Februar 1973 - BVerwG 3 C 31.72 - [Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 23 = ZLA 73, 180] undvom 1. Juli 1975 - BVerwG 3 C 75.73 - [ZLA 76, 19]).
  • BayObLG, 07.11.1980 - BReg. 1 Z 64/80

    Voraussetzungen des Antrags auf Erteilung eines Erbscheins; Letztwillige

    Eine allgemeine Bindung des Amtsgerichts an die Beurteilung der Erbrechtslage besteht sonach nicht; vielmehr erstreckt sich die Bindung nur auf die tragenden Rechtsgründe der aufhebenden und zurückverweisenden Entscheidung des übergeordneten Gerichts (BGHZ 15, 122; BVerwG MDR 1973, 1044/1045; BayObLGZ 1974, 18/21; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 8, Jansen RdNr. 14, je zu § 25 FGG), also auf diejenigen Punkte, deren rechtsirrige Würdigung die Aufhebung der Entscheidung durch das Beschwerdegericht unmittelbar herbeigeführt haben (Jansen a.a.O.).
  • BVerwG, 17.07.1986 - 3 C 30.84

    Vertreibungsschaden an landwirtschaftlichem Vermögen - Bindung an die rechtliche

    Hierzu zählen nicht nur diejenigen Ausführungen im Revisionsurteil, welche die Verletzung vom Bundesrecht dartun und die Aufhebung des angefochtenen Urteils unmittelbar herbeigeführt haben, sondern auch diejenigen Gründe, die eine Bestätigung des angefochtenen Urteils nach § 144 Abs. 4 VwGO ausgeschlossen haben und damit für dessen Aufhebung ebenfalls ursächlich gewesen sind (vgl. u.a. Urteile vom 22. Februar 1973 - BVerwG 3 C 31.72 - und vom 1. Juli 1975 - BVerwG 3 C 75.73 - ).
  • BVerwG, 06.09.1984 - 2 C 35.83

    Voraussetzungen eines pseudomedizinischen, menschenrechtswidrigen

    Auf der Grundlage dieser für das weitere Verfahren verbindlichen (vgl. Urteile vom 22. Dezember 1965 - BVerwG 3 C 127.64 - [Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 10] und vom 22. Februar 1973 - BVerwG 3 C 31.72 - [Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 23]) Begriffsbestimmung des menschenrechtswidrigen Menschenversuchs, von der auch das Berufungsgericht zutreffend ausgegangen ist, hätte sich diesem, nachdem ihm am Vortage seiner mündlichen Verhandlung Kopien der Aussage des Dr. T. im Hamburger Ravensbrück-Prozeß zugegangen waren, zur Erfüllung der ihm obliegenden Sachaufklärungspflicht auch ohne in der mündlichen Verhandlung vom 8. Juli 1982 gestellten förmlichen Beweisantrag der Klägerin aufdrängen müssen, die vollständigen Akten des Verfahrens gegen den SS-Lagerarzt Dr. T. vor dem Britischen Militärgericht in H. von der Stelle, welche die Klägerin in ihrem Schriftsatz vom 20. April 1962 unter Hinweis auf das Schreiben der VVN vom 7. April 1982 genannt hatte, herbeizuziehen sowie gegebenenfalls die ladungsfähige Anschrift der in jenem Prozeß als Zeugin vernommenen norwegischen Staatsangehörigen S. zum Zwecke ihrer Vernehmung zu ermitteln.
  • BVerwG, 01.07.1975 - III C 75.73

    Einflußbereich deutscher Staatsführung - Rumänien

  • BFH, 28.10.1975 - VIII R 103/72

    Beschwerdeverfahren vor BFH - Sprungberufung - Aufhebung eines Beschlusses -

  • VGH Baden-Württemberg, 05.09.1997 - A 16 S 2354/97

    Zulassung der Berufung wegen Divergenz - Entscheidungserheblichkeit

  • BVerwG, 14.02.1986 - 6 B 80.85

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 04.03.1976 - 3 C 62.75

    Lageraufenthalt - Verschleppte Personen - DP-Lager - Ständiger Aufenthalt

  • BVerwG, 28.05.1979 - 4 CB 18.79

    Mangelnde Sachaufklärung wegen Unterlassen der Einholung

  • OLG Oldenburg, 11.12.1973 - 1 Ss 307/73

    Grenzabfertigung im Zuge; Zone; Unzulässige Einfuhr von Betäubungsmitteln;

  • BayObLG, 22.01.1974 - BReg. 2 Z 52/73

    Streit um die Eintragung einer Flurstücksverschmelzung im Bestandsverzeichnis des

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