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BDH, 12.07.1966 - III DV 1/66 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2013 - 81 D 2.10
Disziplinarverfahren wegen mehrerer Dienstvergehen einer Bürgermeisterin
Das kann der Fall sein, wenn sich der Beamte ausgesprochen widersetzlich, bewusst gleichgültig oder grob nachlässig verhält (vgl. BDH, Beschluss vom 12. Juli 1966 - III DV 1/66 -, BDH 7, S. 97 f.; ebenso VG Berlin…, Urteil vom 12. März 2010 - 80 K 27.09 OL -, juris, Rn. 21; s. ferner VG Meiningen…, Urteil vom 9. Juni 2008 - 6 D 60012/02.Me -, juris, Rn. 76 ff.). - VG Saarlouis, 25.09.2009 - 4 K 457/08
Bundesdisziplinarrecht
(vgl im Übrigen dazu, dass nicht jede fehlerhafte und nachlässige Arbeitsweise ein Dienstvergehen ist, Bundesdisziplinarhof, Beschluss vom 12.07.1966 - III DV 1/66 -, BDHE 7, 97) Die durch das Fehlverhalten des Beklagten herbeigeführte Schädigung des Ansehens des Berufsbeamtentums ist bei einer Fortsetzung des Beamtenverhältnisses auch wieder gutzumachen. - VG Saarlouis, 18.02.2011 - 4 K 708/10
Dienstvergehen bei alltäglichem Fehlverhalten
Bereits seit der Entscheidung des Bundesdisziplinarhofs vom 12.07.1966 (III DV 1/66, BDHE 7, 97) , der die Kammer in ständiger Rechtsprechung folgt, ist anerkannt, dass fehlerhafte und sogar nachlässige Arbeitsweise des Beamten noch nicht ohne weiteres ein Dienstvergehen darstellt. - VG Saarlouis, 23.10.2009 - 4 K 524/08 Bereits seit der Entscheidung des Bundesdisziplinarhofs vom 12.07.1966 (III DV 1/66, BDHE 7, 97) ist anerkannt, dass fehlerhafte und sogar nachlässige Arbeitsweise des Beamten noch nicht ohne weiteres ein Dienstvergehen darstellt.