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   VGH Hessen, 30.11.1983 - III OE 47/82   

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https://dejure.org/1983,23580
VGH Hessen, 30.11.1983 - III OE 47/82 (https://dejure.org/1983,23580)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30.11.1983 - III OE 47/82 (https://dejure.org/1983,23580)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30. November 1983 - III OE 47/82 (https://dejure.org/1983,23580)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.2017 - 8 S 17/16

    Im Außenbereich privilegiertes Vorhaben; Widerspruch zu einer gültigen

    Ein Verlust der Schutzwürdigkeit tritt erst ein, wenn eine von den Behörden geduldete illegale bzw. durch Genehmigungen geförderte landschaftsfremde Nutzung und Bebauung den Landschaftsteil prägt (vgl. HessVGH, Urt. v. 30.11.1983 - III OE 47/82 -, NuR 1985, 283).
  • VGH Hessen, 29.05.1985 - 3 TH 815/85

    Wohnwagen im Außenbereich; Beseitigungsverfügung; Anordnung des Sofortvollzugs

    Die hier von einer obstbaulichen Nutzung geprägte stadtnahe Kulturlandschaft könnte nur dann nicht mehr als landschaftsschutzrechtlich schützenswerter Bestandteil der Außenbereichslandschaft angesehen werden, wenn der entsprechende Landschaftsteil durch der natürlichen Eigenart der Landschaft widersprechende bauliche Eingriffe geprägt wäre, was hier jedoch nicht der Fall ist (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 30.11.1983 - III OE 47/82 -).
  • VG Stuttgart, 22.10.2020 - 2 K 1074/19

    Landwirtschaftlicher Aussiedlerhof als störendes Element

    Ein Verlust der Schutzwürdigkeit eines Schutzgebiets tritt erst dann ein, wenn eine von den Behörden geduldete illegale bzw. durch Genehmigungen geförderte landschaftsfremde Nutzung und Bebauung den konkreten Landschaftsteil prägt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.08.2017 - 8 S 17/16 - NuR 2018, 62; HessVGH, Urt. v. 30.11.1983 - III OE 47/82 - NuR 1985, 283).
  • VGH Hessen, 21.01.1986 - 4 N 2315/85

    Zu den Voraussetzungen einer naturschutzrechtlichen Sicherstellungsanordnung

    das umstrittene Gebiet naturschutzrechtlich wieder die Landschaftsschutzverordnung Taunus Anwendung (vgl. dazu § 6 Sicherstellungsanordnung; zur Fortgeltung der Landschaftsschutzverordnung Taunus vgl. Hess.VGH, Urteil vom 21.9.1981 -IV OE 32/79 - Hess.VGRspr. 1982, 59; Urteil vom 30.11.1983 - III OE 47/82 - NuR 1985, 283).
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