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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.01.1970 - III OVG A 46/68   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.01.1970 - III OVG A 46/68 (https://dejure.org/1970,9179)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.01.1970 - III OVG A 46/68 (https://dejure.org/1970,9179)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. Januar 1970 - III OVG A 46/68 (https://dejure.org/1970,9179)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1970, 424
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Soweit im Kommunalrecht die Auffassung vertreten wird, eine Regelung, die verschiedene Bekanntmachungsarten uneingeschränkt nebeneinander stellt und dem zuständigen Organ die freie Wahl der Bekanntmachungsart lässt, sei rechtsungültig (so VGH Mannheim ESVGH 19, 25, 27; VGH Kassel ESVGH 27, 80, 86 f; dagegen indessen OVG Münster OVGE 21, 311, 313 f; OVG Lüneburg OVGE 25, 386, 387 f, und DVBl 1970, 424, 425 f), beruht dies auf kommunalrechtlichen Regelungen, ergibt sich aber nicht allgemein aus dem Rechtsstaatsprinzip.
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 40/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Soweit im Kommunalrecht die Auffassung vertreten wird, eine Regelung, die verschiedene Bekanntmachungsarten uneingeschränkt nebeneinander stellt und dem zuständigen Organ die freie Wahl der Bekanntmachungsart lässt, sei rechtsungültig (so VGH Mannheim ESVGH 19, 25, 27; VGH Kassel ESVGH 27, 80, 86 f; dagegen indessen OVG Münster OVGE 21, 311, 313 f; OVG Lüneburg OVGE 25, 386, 387 f, und DVBl 1970, 424, 425 f), beruht dies auf kommunalrechtlichen Regelungen, ergibt sich aber nicht allgemein aus dem Rechtsstaatsprinzip.
  • OVG Thüringen, 30.08.2011 - 4 KO 466/08

    Entstehung der sachlichen Teilbeitragspflicht für eine Kläranlage bei

    Sie ist als ausreichend anzusehen, wenn durch sie gewährleistet ist, dass die Normadressaten Kenntnis vom Norminhalt erlangen können (vgl. auch OVG Nds., Urteil vom 09.01.1970, III OVG A 46/68, DVBl. 1970, S. 424 [425]).

    Der Senat ist des Weiteren - mit Blick auch auf etwaige weitere Fälle - der Auffassung, dass vor In-Kraft-Treten der Thüringer Kommunalordnung die Bekanntmachungsregelung in einer Hauptsatzung auch dann verbindlich sein kann, wenn sich die Hauptsatzung später als unwirksam erweist (bejahend OVG NW, Urteil vom 22.10.1969, II A 919/68, DVBl. 1970, S. 426 [427]; vgl. auch OVG Nds., Urteil vom 09.01.1970, a. a. O., S. 425).

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 36/03 R

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

    Soweit im Kommunalrecht die Auffassung vertreten wird, eine Regelung, die verschiedene Bekanntmachungsarten uneingeschränkt nebeneinander stellt und dem zuständigen Organ die freie Wahl der Bekanntmachungsart lässt, sei rechtsungültig (so VGH Mannheim ESVGH 19, 25, 27; VGH Kassel ESVGH 27, 80, 86 f; dagegen indessen OVG Münster OVGE 21, 311, 313 f; OVG Lüneburg OVGE 25, 386, 387 f, und DVBl 1970, 424, 425 f), beruht dies auf kommunalrechtlichen Regelungen, ergibt sich aber nicht allgemein aus dem Rechtsstaatsprinzip.
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 30/04 R

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

    Soweit im Kommunalrecht die Auffassung vertreten wird, eine Regelung, die verschiedene Bekanntmachungsarten uneingeschränkt nebeneinander stellt und dem zuständigen Organ die freie Wahl der Bekanntmachungsart lässt, sei rechtsungültig (so VGH Mannheim ESVGH 19, 25, 27; VGH Kassel ESVGH 27, 80, 86 f; dagegen indessen OVG Münster OVGE 21, 311, 313 f; OVG Lüneburg OVGE 25, 386, 387 f, und DVBl 1970, 424, 425 f), beruht dies auf kommunalrechtlichen Regelungen, ergibt sich aber nicht allgemein aus dem Rechtsstaatsprinzip.
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 50/02 R

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

    Soweit im Kommunalrecht die Auffassung vertreten wird, eine Regelung, die verschiedene Bekanntmachungsarten uneingeschränkt nebeneinander stellt und dem zuständigen Organ die freie Wahl der Bekanntmachungsart lässt, sei rechtsungültig (so VGH Mannheim ESVGH 19, 25, 27; VGH Kassel ESVGH 27, 80, 86 f; dagegen indessen OVG Münster OVGE 21, 311, 313 f; OVG Lüneburg OVGE 25, 386, 387 f, und DVBl 1970, 424, 425 f), beruht dies auf kommunalrechtlichen Regelungen, ergibt sich aber nicht allgemein aus dem Rechtsstaatsprinzip.
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 29/04 R

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

    Soweit im Kommunalrecht die Auffassung vertreten wird, eine Regelung, die verschiedene Bekanntmachungsarten uneingeschränkt nebeneinander stellt und dem zuständigen Organ die freie Wahl der Bekanntmachungsart lässt, sei rechtsungültig (so VGH Mannheim ESVGH 19, 25, 27; VGH Kassel ESVGH 27, 80, 86 f; dagegen indessen OVG Münster OVGE 21, 311, 313 f; OVG Lüneburg OVGE 25, 386, 387 f, und DVBl 1970, 424, 425 f), beruht dies auf kommunalrechtlichen Regelungen, ergibt sich aber nicht allgemein aus dem Rechtsstaatsprinzip.
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 42/03 R

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

    Soweit im Kommunalrecht die Auffassung vertreten wird, eine Regelung, die verschiedene Bekanntmachungsarten uneingeschränkt nebeneinander stellt und dem zuständigen Organ die freie Wahl der Bekanntmachungsart lässt, sei rechtsungültig (so VGH Mannheim ESVGH 19, 25, 27; VGH Kassel ESVGH 27, 80, 86 f; dagegen indessen OVG Münster OVGE 21, 311, 313 f; OVG Lüneburg OVGE 25, 386, 387 f, und DVBl 1970, 424, 425 f), beruht dies auf kommunalrechtlichen Regelungen, ergibt sich aber nicht allgemein aus dem Rechtsstaatsprinzip.
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 28/03 R

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

    Soweit im Kommunalrecht die Auffassung vertreten wird, eine Regelung, die verschiedene Bekanntmachungsarten uneingeschränkt nebeneinander stellt und dem zuständigen Organ die freie Wahl der Bekanntmachungsart lässt, sei rechtsungültig (so VGH Mannheim ESVGH 19, 25, 27; VGH Kassel ESVGH 27, 80, 86 f; dagegen indessen OVG Münster OVGE 21, 311, 313 f; OVG Lüneburg OVGE 25, 386, 387 f, und DVBl 1970, 424, 425 f), beruht dies auf kommunalrechtlichen Regelungen, ergibt sich aber nicht allgemein aus dem Rechtsstaatsprinzip.
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 9/04 R

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

    Soweit im Kommunalrecht die Auffassung vertreten wird, eine Regelung, die verschiedene Bekanntmachungsarten uneingeschränkt nebeneinander stellt und dem zuständigen Organ die freie Wahl der Bekanntmachungsart lässt, sei rechtsungültig (so VGH Mannheim ESVGH 19, 25, 27; VGH Kassel ESVGH 27, 80, 86 f; dagegen indessen OVG Münster OVGE 21, 311, 313 f; OVG Lüneburg OVGE 25, 386, 387 f, und DVBl 1970, 424, 425 f), beruht dies auf kommunalrechtlichen Regelungen, ergibt sich aber nicht allgemein aus dem Rechtsstaatsprinzip.
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 13/04 R

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 4/04 R

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 12/04 R

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 38/03 R

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 39/03 R

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 40/04 R

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

  • OVG Thüringen, 05.09.2005 - 4 N 1205/97

    Benutzungsgebührenrecht; Gründung eines Zweckverbandes; Benutzungsgebühren;

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 42/03
  • VG Meiningen, 05.12.2012 - 5 K 649/11

    Bekanntmachung einer Verbandssatzung auf der Grundlage einer Eilfallregelung

  • VG Meiningen, 15.05.2003 - 8 K 103/00

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebühren für Wasser/Abwasser; Zweckverband;

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