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   BFH, 20.04.2006 - III R 1/05   

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https://dejure.org/2006,615
BFH, 20.04.2006 - III R 1/05 (https://dejure.org/2006,615)
BFH, Entscheidung vom 20.04.2006 - III R 1/05 (https://dejure.org/2006,615)
BFH, Entscheidung vom 20. April 2006 - III R 1/05 (https://dejure.org/2006,615)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    AO 1977 § 169 Abs. 2, § 170 Abs. 1, § 184 Abs. 1 Satz 3; EStG § 15 Abs. 2; GewStG § 2 Abs. 1, § 14 Satz 2, § 14a, § 18; GewStDV § 25 Abs. 1 Nr. 1

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    AO 1977 § 169 Abs. 2, § 170 Abs. 1, § 184 Abs. 1 Satz 3; EStG § 15 Abs. 2; GewStG § 2 Abs. 1, § 14 Satz 2, § 14a, § 18; GewStDV § 25 Abs. 1 Nr. 1
    Durchgehandelte Objekte als Zählobjekte im Rahmen des gewerblicher Grundstückshandels

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 169 Abs. 2, § 170 Abs. 1, § 184 Abs. 1 Satz 3; EStG § 15 Abs. 2; GewStG § 2 Abs. 1, § 14 Satz 2, § 14a, § 18; GewStDV § 25 Abs. 1 Nr. 1

  • Judicialis

    AO 1977 § 169 Abs. 2; ; AO 1977 § 170 Abs. 1; ; AO 1977 § 184 Abs. 1 Satz 3; ; EStG § 15 Abs. 2; ; GewStG § 2 Abs. 1; ; GewStG § 14 Satz 2; ; GewStG § 14a; ; GewStG § 18; ; GewStDV § 25 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerblicher Grundstückshandel: durchgehandelte und erschlossene Objekte sind hinsichtlich der sog. Drei-Objekt-Grenze zu addieren; inaktive Phase; Abgabe der Erklärung über den Gewerbesteuermessbetrag bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist; Verfassungsmäßigkeit der ...

  • datenbank.nwb.de

    Durchgehandelte und erschlossene Objekte sind hinsichtlich der sog. Drei-Objekt-Grenze des gewerblichen Grundstückshandels zu addieren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gewerblicher Grundstückshandel ? Auch dann, wenn nach erstem Grundstücksgeschäft weitere Grundstücksgeschäfte noch nicht abzusehen sind ? Konkrete Ursachen der Veräußerung ohne Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wieder einmal: Gewerblicher Grundstückshandel

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung; Kriterien für das Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels; Zählobjekte für die Bestimmung des gewerblichen Grundstückshandels; Maßgeblichkeit der sog. Drei-Objekt-Grenze; Pflicht zur Abgabe einer Erklärung über den ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Gewerblicher Grundstückshandel: Durchgehandelte Objekte als Zählobjekte im Sinne der Drei-Objekt-Grenze

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Gewerblicher Grundstückshandel: Erreichen der "Drei-Objekt-Grenze"

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Immobilien - Inaktive Phase schließt gewerblichen Grundstückshandel nicht aus

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewerblicher Grundstückshandel: Vorübergehende inaktive Phasen (IMR 2007, 36)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GewStG § 2, EStG § 15
    Gewerblicher Grundstückshandel; Schenkung; Vorweggenommene Erbfolge

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 214, 31
  • BB 2006, 2681 (Ls.)
  • BB 2007, 250
  • DB 2006, 2670 (Ls.)
  • BStBl II 2007, 375
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (26)

  • BFH, 20.07.2005 - X R 74/01

    Gewerblicher Grundstückshandel; Verfassungsmäßigkeit der Gewerbeertragsteuer -

    Auszug aus BFH, 20.04.2006 - III R 1/05
    Der Senat hält die Gewerbeertragsteuer für verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. auch Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. September 2003 X R 2/00, BFHE 203, 263, BStBl II 2004, 17; vom 7. April 2005 IV R 34/03, BFHE 209, 133, BStBl II 2005, 576, und vom 20. Juli 2005 X R 74/01, BFH/NV 2005, 2195).

    Werden vor Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren seit Anschaffung bzw. Errichtung mindestens vier Objekte veräußert und liegen zwischen den einzelnen Verwertungsmaßnahmen nicht mehr als fünf Jahre, so ist regelmäßig von einem gewerblichen Grundstückshandel auszugehen, weil die äußeren Umstände den Schluss zulassen, dass es dem Steuerpflichtigen zu Beginn seiner Tätigkeiten weniger auf die Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten als auf die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung ankommt (sog. Drei-Objekt-Grenze; z.B. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C.III.; BFH-Urteile vom 18. September 1991 XI R 23/90, BFHE 165, 521, BStBl II 1992, 135; in BFH/NV 2005, 2195; Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 25. Aufl., § 15 Rz. 48).

    Maßgeblich für den zeitlichen Zusammenhang im Sinne der Drei-Objekt-Grenze sind die schuldrechtlichen Geschäfte (BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 2195).

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 20.04.2006 - III R 1/05
    Werden vor Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren seit Anschaffung bzw. Errichtung mindestens vier Objekte veräußert und liegen zwischen den einzelnen Verwertungsmaßnahmen nicht mehr als fünf Jahre, so ist regelmäßig von einem gewerblichen Grundstückshandel auszugehen, weil die äußeren Umstände den Schluss zulassen, dass es dem Steuerpflichtigen zu Beginn seiner Tätigkeiten weniger auf die Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten als auf die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung ankommt (sog. Drei-Objekt-Grenze; z.B. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C.III.; BFH-Urteile vom 18. September 1991 XI R 23/90, BFHE 165, 521, BStBl II 1992, 135; in BFH/NV 2005, 2195; Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 25. Aufl., § 15 Rz. 48).

    Steht dagegen aufgrund objektiver Umstände fest, dass der Grundbesitz mit unbedingter Veräußerungsabsicht erworben oder bebaut worden ist, so kann auch die Veräußerung von weniger als vier Objekten gewerblich sein (Beschluss des Großen Senats in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291; BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238, unter II.3.a.; vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294, unter 3.b; vom 15. März 2005 X R 39/03, BFHE 209, 320, BStBl II 2005, 817, unter B.II.1.g cc, und vom 1. Dezember 2005 IV R 65/04, BStBl II 2006, 259, BFH/NV 2006, 672, betr.

    Durchhandeln, Erschließung und Bebauung sind im Hinblick auf die Grenzen der Vermögensverwaltung grundsätzlich gleichwertig (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291; Schmidt/Weber-Grellet, a.a.O., § 15 Rz. 48); diese Aktivitäten sind trotz ihrer Unterschiede für die Verkehrsanschauung vom typischen Bild des im Immobilienbereich tätigen Gewerbetreibenden und damit für die Frage der Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze zusammenzufassen.

  • BFH, 15.03.2005 - X R 39/03

    Gewerblicher Grundstückshandel - Erschließungsunternehmer - Indizwirkung der

    Auszug aus BFH, 20.04.2006 - III R 1/05
    Steht dagegen aufgrund objektiver Umstände fest, dass der Grundbesitz mit unbedingter Veräußerungsabsicht erworben oder bebaut worden ist, so kann auch die Veräußerung von weniger als vier Objekten gewerblich sein (Beschluss des Großen Senats in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291; BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238, unter II.3.a.; vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294, unter 3.b; vom 15. März 2005 X R 39/03, BFHE 209, 320, BStBl II 2005, 817, unter B.II.1.g cc, und vom 1. Dezember 2005 IV R 65/04, BStBl II 2006, 259, BFH/NV 2006, 672, betr.

    Erschließungsmaßnahmen in diesem Sinne sind der Ankauf oder die Abtretung von Straßenland sowie die Förderung der Bebauungsplanung, wenn diese sich auf eine Bebauung mit typischen Verkaufsobjekten (insb. Reihenhäuser, Eigentumswohnungen) richtet (BFH-Urteile vom 15. April 2004 IV R 54/02, BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868, und in BFHE 209, 320, BStBl II 2005, 817, unter B.II.1.h).

    Denn in dieser Art des Erwerbs ist keine Anschaffung zu sehen, so dass die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels unter dem Aspekt händlertypischen Verhaltens ausscheidet, sofern nicht ein Missbrauchsfall (§ 42 AO 1977) gegeben ist (zu den verschiedenen in Betracht kommenden Konstellationen vgl. BFH-Urteil in BFHE 209, 320, BStBl II 2005, 817, unter B.II.2.b).

  • BFH, 05.12.2002 - IV R 58/01

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 20.04.2006 - III R 1/05
    Ebenso markiert der Fünf-Jahres-Zeitraum keine starre zeitliche Begrenzung; eine geringfügige Überschreitung kann insbesondere bei Vorliegen weiterer für die Gewerblichkeit sprechender Anhaltspunkte unbeachtlich sein, z.B. planmäßigen weiteren Veräußerungen in der Folgezeit oder einer hauptberuflichen Tätigkeit im Baubereich (BFH-Urteil vom 5. Dezember 2002 IV R 58/01, BFH/NV 2003, 588).

    Die vierte Veräußerung ist zwar keine rückwirkende Tatsache i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 (BFH-Urteil vom 6. Juli 1999 VIII R 17/97, BFHE 189, 302, BStBl II 2000, 306), sie bewirkt aber, dass sich bereits die erste --und nicht erst die vierte-- Veräußerung als gewerblich darstellt; die steuerliche Beurteilung der Frage, ob der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung überschritten wird, ändert sich bereits für die erste Veräußerung infolge der im zeitlichen Zusammenhang damit stehenden späteren Verwertungsmaßnahmen (BFH-Urteile in BFHE 189, 302, BStBl II 2000, 306, und in BFH/NV 2003, 588).

  • BFH, 17.12.2003 - XI R 83/00

    Keine Bindung von Feststellungsbescheiden für Gewerbesteuer

    Auszug aus BFH, 20.04.2006 - III R 1/05
    b) Bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages war der Gewerbeertrag des Klägers nach § 7 GewStG selbständig und ohne Bindung an einen Einkünftefeststellungsbescheid zu ermitteln (BFH-Urteile vom 11. Dezember 1997 III R 14/96, BFHE 185, 177, BStBl II 1999, 401, und vom 17. Dezember 2003 XI R 83/00, BFHE 205, 390, BStBl II 2004, 699).
  • BFH, 11.12.1997 - III R 14/96

    Einkünftefeststellung bei Zebragesellschaften

    Auszug aus BFH, 20.04.2006 - III R 1/05
    b) Bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages war der Gewerbeertrag des Klägers nach § 7 GewStG selbständig und ohne Bindung an einen Einkünftefeststellungsbescheid zu ermitteln (BFH-Urteile vom 11. Dezember 1997 III R 14/96, BFHE 185, 177, BStBl II 1999, 401, und vom 17. Dezember 2003 XI R 83/00, BFHE 205, 390, BStBl II 2004, 699).
  • BFH, 06.07.1999 - VIII R 17/97

    Rückwirkendes Ereignis und gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 20.04.2006 - III R 1/05
    Die vierte Veräußerung ist zwar keine rückwirkende Tatsache i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 (BFH-Urteil vom 6. Juli 1999 VIII R 17/97, BFHE 189, 302, BStBl II 2000, 306), sie bewirkt aber, dass sich bereits die erste --und nicht erst die vierte-- Veräußerung als gewerblich darstellt; die steuerliche Beurteilung der Frage, ob der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung überschritten wird, ändert sich bereits für die erste Veräußerung infolge der im zeitlichen Zusammenhang damit stehenden späteren Verwertungsmaßnahmen (BFH-Urteile in BFHE 189, 302, BStBl II 2000, 306, und in BFH/NV 2003, 588).
  • BFH, 18.09.2002 - X R 183/96

    Gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen

    Auszug aus BFH, 20.04.2006 - III R 1/05
    Steht dagegen aufgrund objektiver Umstände fest, dass der Grundbesitz mit unbedingter Veräußerungsabsicht erworben oder bebaut worden ist, so kann auch die Veräußerung von weniger als vier Objekten gewerblich sein (Beschluss des Großen Senats in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291; BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238, unter II.3.a.; vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294, unter 3.b; vom 15. März 2005 X R 39/03, BFHE 209, 320, BStBl II 2005, 817, unter B.II.1.g cc, und vom 1. Dezember 2005 IV R 65/04, BStBl II 2006, 259, BFH/NV 2006, 672, betr.
  • BFH, 12.09.1995 - IX R 140/92

    Vorsicht beim Verkauf von Eigentumswohnungen im Rahmen von Bauherrenmodellen!

    Auszug aus BFH, 20.04.2006 - III R 1/05
    Die konkreten Anlässe und Beweggründe für den Verkauf sagen im Allgemeinen nichts darüber aus, ob der Steuerpflichtige nicht auch aus anderen Gründen zum Verkauf bereit gewesen wäre und insofern von Anfang an eine zumindest bedingte Veräußerungsabsicht bestanden hat (BFH-Urteile vom 12. September 1995 IX R 140/92, BFHE 178, 385, BStBl II 1995, 839, betreffend langfristiger Vermögensanlage zur Alterssicherung; vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170, und vom 21. Juni 2001 III R 27/98, BFHE 196, 59, BStBl II 2002, 537, unter II.A.4.c).
  • BFH, 09.12.2002 - VIII R 40/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei nur einem Verkaufsgeschäft

    Auszug aus BFH, 20.04.2006 - III R 1/05
    Steht dagegen aufgrund objektiver Umstände fest, dass der Grundbesitz mit unbedingter Veräußerungsabsicht erworben oder bebaut worden ist, so kann auch die Veräußerung von weniger als vier Objekten gewerblich sein (Beschluss des Großen Senats in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291; BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238, unter II.3.a.; vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294, unter 3.b; vom 15. März 2005 X R 39/03, BFHE 209, 320, BStBl II 2005, 817, unter B.II.1.g cc, und vom 1. Dezember 2005 IV R 65/04, BStBl II 2006, 259, BFH/NV 2006, 672, betr.
  • BFH, 18.09.2003 - X R 2/00

    Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer

  • BFH, 04.10.2001 - X B 157/00

    Zulässigkeit der Beschwerde - Ablauf der Beschwerdefrist - Beschwerdebegründung -

  • BFH, 05.05.2004 - XI R 25/03

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 01.12.2005 - IV R 65/04

    Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit in "Ein-Objekt-Fällen", Verkauf

  • BFH, 23.04.1996 - VIII R 27/94

    Langjährige Vermietung und Selbstnutzung beim gewerblichen Grundstückshandel

  • BFH, 07.12.1995 - IV R 112/92

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Kauf eines Grundstücks, das noch am gleichen

  • BFH, 18.09.1991 - XI R 23/90

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von vier Objekten in fünf Jahren

  • BFH, 28.11.2002 - III R 1/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Anteilsveräußerungen

  • BFH, 11.12.1996 - X R 241/93

    Gewerblicher Grundstückshandel: frühere Veräußerungen

  • BFH, 21.06.2001 - III R 27/98

    Betriebsaufspaltung - gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 07.04.2005 - IV R 34/03

    Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags, wenn der das Grundstück gewerblich

  • FG Niedersachsen, 21.04.2004 - 4 K 317/91

    Vereinbarkeit der Gewerbeertragsteuer und der Abfärberegelung in § 15 Abs. 3 Nr.

  • BFH, 15.12.1992 - VIII R 9/90
  • BFH, 15.04.2004 - IV R 54/02

    Grundstückshandel mit schadstoffbelastetem Grundstück?

  • BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04

    Abfärberegelung

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.09.2004 - 3 K 2843/01

    Voraussetzungen für die Bewertung der Grundstücksveräußerung als gewerblich;

  • BGH, 22.07.2009 - XII ZR 77/06

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei objektiver Klagehäufung von Leistungs- und

    Als enger zeitlicher Zusammenhang wird dabei ein Zeitraum von fünf Jahren angesehen (BFH BB 2007, 250, 252 m.w.N.).

    Insbesondere handelt es sich bei der Fünf-Jahres-Grenze nicht um eine starre Zeitgrenze (BFH Beschluss vom 12. August 2008 - X B 46/08 - [...]; BFH BB 2007, 250, 252 m.w.N.; BFH/NV 2004, 1089, 1090 m.w.N.).

    Vielmehr kann im Falle einer Veräußerung nach Ablauf von fünf Jahren die sich mit zunehmender Zeitdauer verringernde Indizwirkung durch zusätzliche für einen gewerblichen Grundstückshandel sprechende Anhaltspunkte ausgeglichen werden (BFH BB 2007, 250, 252; BFH/NV 2004, 1089, 1090 m.w.N.).

  • BFH, 23.08.2017 - X R 7/15

    Gewerblicher Grundstückshandel im Zusammenhang mit geschenkten Objekten -

    NV: Die Veräußerung ererbter oder geschenkter Grundstücke ist dann als Zählobjekt der sog. Drei-Objekt-Grenze zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige erhebliche Aktivitäten zur Verbesserung der Verwertungsmöglichkeiten entfaltet hat (Bestätigung des BFH-Urteils vom 20. April 2006 III R 1/05, BFHE 214, 31, BStBl II 2007, 375).

    aa) Im Hinblick auf den Erwerb des hälftigen Grundstücksanteils von der Mutter im Wege der vorweggenommenen Erbfolge kann es der erkennende Senat im Streitfall dahingestellt sein lassen, ob die Veräußerung eines Objekts, das unentgeltlich erworben wurde, grundsätzlich als Zählobjekt angesehen werden kann (bejahend BMF-Schreiben in BStBl I 2004, 434, Rz 9) oder grundsätzlich --vorbehaltlich des § 42 AO-- unberücksichtigt zu bleiben hat (so BFH-Urteil vom 20. April 2006 III R 1/05, BFHE 214, 31, BStBl II 2007, 375, unter II.2.d; s.a. z.B. Schmidt/Wacker, EStG, 36. Aufl., § 15 Rz 57; Desens/Blischke, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 15 Rz B 63; Reiß in Kirchhof, EStG, 16. Aufl., § 15 Rz 123; Blümich/Bode, § 15 EStG Rz 176; Söffing, Deutsches Steuerrecht 2004, 793; Steiner, Der Erbschaft-Steuer-Berater 2006, 84; Vogelgesang, Die Steuerberatung 2005, 116).

    Die Veräußerung ererbter oder geschenkter Grundstücke ist nämlich zumindest dann als gewerblich anzusehen und damit als Zählobjekt zu beachten, wenn erhebliche weitere Aktivitäten zur Verbesserung der Verwertungsmöglichkeiten entfaltet wurden (so auch BFH-Urteil in BFHE 214, 31, BStBl II 2007, 375, unter II.2.d).

  • BFH, 08.04.2008 - VIII R 73/05

    Umqualifizierung der Einkünfte einer freiberuflichen Personengesellschaft infolge

    Bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages ist der Gewerbeertrag nach § 7 GewStG eigenständig und ohne Bindung an den Einkünftefeststellungsbescheid zu ermitteln (vgl. BFH-Urteile vom 20. April 2006 III R 1/05, BFHE 214, 31, BStBl II 2007, 375; vom 17. Dezember 2003 XI R 83/00, BFHE 205, 390, BStBl II 2004, 699; vom 21. September 2000 IV R 50/99, BFHE 193, 292, BStBl II 2001, 299; vom 11. Dezember 1997 III R 14/96, BFHE 185, 177, BStBl II 1999, 401).
  • BFH, 18.08.2009 - X R 47/06

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Nichts anderes gilt, wenn in der inaktiven Phase die späteren Grundstücksgeschäfte nicht konkret absehbar sind und keine Grundstücke im Umlaufvermögen gehalten werden (BFH-Urteil vom 20. April 2006 III R 1/05, BFHE 214, 31, BStBl II 2007, 375).

    Eine Beschaffung am Markt liegt aber nicht vor, wenn Grundstücksanteile im Erbwege erworben werden, weil diese vom späteren Veräußerer nicht entgeltlich gekauft wurden und die vom Erben vorgenommenen Veräußerungsgeschäfte keine Rückschlüsse auf die vom Erblasser im Erwerbszeitpunkt bestehenden Absichten zulassen (BFH-Urteil in BFHE 214, 31, BStBl II 2007, 375).

  • BFH, 01.07.2010 - IV R 34/07

    Selbständigkeit der Feststellung eines Veräußerungsgewinns in einem

    "Gewerblicher Grundstückshandel" ist die schlagwortartige Sammelbezeichnung für Betätigungen im Grundstücksbereich, welche die positiv normierten Tatbestandsmerkmale des § 15 Abs. 2 EStG erfüllen und nicht der privaten Vermögensverwaltung zuzuordnen sind (BFH-Urteil vom 20. April 2006 III R 1/05, BFHE 214, 31, BStBl II 2007, 375).
  • FG Hamburg, 29.04.2015 - 2 K 4/13

    Einkommensteuer: Wahl der Gewinnermittlungsart, Umfang des Betriebsvermögens

    b) Im vorliegenden Fall sind - zwischen den Beteiligten unstreitig - die Voraussetzungen für einen gewerblichen Grundstückshandel erfüllt, denn der Kläger hat vor Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren seit Anschaffung mindestens vier Objekte wieder veräußert, wobei der Fünf-Jahres-Zeitraum keine starre Grenze ist (vgl. BFH-Urteil vom 20.04.2006 III R 1/05, BStBl II 2007, 375).

    Maßgeblich für den zeitlichen Zusammenhang im Sinne der Drei-Objekt-Grenze sind die schuldrechtlichen Geschäfte (st. Rspr., vgl. BFH-Urteil vom 20.04.2006 III R 1/05, BStBl II 2007, 375), so dass nach der Veräußerung der Objekte mit notariellem Vertrag vom ... 2007 die seit dem ... 2002 angeschafften Immobilien als sogenannte Zählobjekte Gegenstand des gewerblichen Grundstückshandels sind.

  • BFH, 19.08.2009 - III R 31/07

    Gewerblicher Wertpapierhandel eines Lehrers

    Als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal muss hinzukommen, dass die Betätigung den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung überschreitet (Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C. III. 3. b aa; seither ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 20. April 2006 III R 1/05, BFHE 214, 31, BStBl II 2007, 375).
  • BFH, 05.05.2011 - X B 149/10

    Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels

    Die vierte Veräußerung stellt zwar kein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung dar (BFH-Urteil vom 6. Juli 1999 VIII R 17/97, BFHE 189, 302, BStBl II 2000, 306); sie lässt im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung der Betätigung des Steuerpflichtigen aber bereits dessen im Zusammenhang mit dem ersten Objekt entfalteten Aktivitäten als gewerblich erscheinen (BFH-Urteil vom 20. April 2006 III R 1/05, BFHE 214, 31, BStBl II 2007, 375, unter II.3.d).
  • BFH, 14.12.2006 - III R 64/05

    Betriebsaufspaltung; Beendigung durch Grundstücksveräußerung

    Nach der Rechtsprechung des BFH kommt ein gewerblicher Grundstückshandel durch händlertypisches Verhalten regelmäßig dann zustande, wenn der Steuerpflichtige innerhalb von etwa fünf Jahren seit Anschaffung bzw. Errichtung mindestens vier Objekte veräußert und zwischen den einzelnen Verwertungsmaßnahmen nicht mehr als fünf Jahre liegen, weil dies den Schluss zulässt, dass es ihm zu Beginn seiner Tätigkeiten weniger auf die Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten als auf die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung ankommt (sog. Drei-Objekt-Grenze; z.B. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. III.; BFH-Urteile vom 18. September 1991 XI R 23/90, BFHE 165, 521, BStBl II 1992, 135; vom 20. Juli 2005 X R 74/01, BFH/NV 2005, 2195, und vom 20. April 2006 III R 1/05, BFH/NV 2007, 138).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.07.2007 - 3 K 1014/07

    Fortbestehen der Befugnis zur Änderung eines Einkommensteuerbescheids

    Nach Ergehen der Entscheidung des Großen Senats des BFH hatte der erkennende Senat das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des BFH in dem Verfahren III R 1/05 angeordnet, in dem die Parteien des vorliegenden Verfahrens im Rahmen der Frage der Rechtmäßigkeit des Gewerbesteuermessbetragsbescheids für das Streitjahr 1993 darum stritten, ob der Kläger (schon) in diesem Jahr einen gewerblichen Grundstückshandel betrieben hat.

    Nachdem der BFH mit Urteil vom 20.4.2006 (BStBl II 2007, 375) diese Frage bejaht hatte, wurde das vorliegende Klageverfahren wieder aufgenommen und erhielt das jetzige Az. 3 K 1014/07.

  • FG Nürnberg, 02.08.2007 - IV 139/05

    Abgrenzung von privater und gewerblicher Vermögensverwaltung; Voraussetzungen für

  • FG Nürnberg, 29.04.2005 - IV 139/05

    Gewerblicher Grundstückshandel einer Personengesellschaft

  • FG Berlin-Brandenburg, 09.06.2015 - 6 K 6138/12

    Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 2006 bis

  • FG Hessen, 24.02.2010 - 8 K 3380/07

    Gewerblicher Grundstückshandel: Zusammenrechnung der Objekte verschiedener

  • BFH, 21.08.2007 - X B 32/07

    Gewerblicher Grundstückshandel: private Motivationen beim Kauf

  • FG Münster, 27.08.2010 - 4 K 4918/07

    Wohnhausteilung in 4 Eigentumswohnungen kann Grundstückshandel begründen

  • FG Hessen, 24.02.2010 - 8 K 833/10

    Vorliegen der Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels bei

  • FG Hamburg, 06.05.2008 - 7 K 174/06

    Änderung eines Steuerbescheids nach § 174 Abs. 4 AO - Gewerblicher

  • FG Bremen, 03.07.2008 - 1 K 50/07

    Voraussetzungen einer Anerkennung von Verlusten aus gewerblichem

  • FG München, 20.04.2010 - 13 K 4288/07

    Betriebsvermögen eines Kunstmalers; Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens bei

  • FG München, 10.03.2008 - 13 K 3694/05

    Keine erweiterte Kürzung gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 GewStG für eine neben der

  • FG München, 10.11.2008 - 13 K 3694/05

    Ausschließlichkeit der Grundstücksnutzung und Grundstücksverwaltung als

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