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   BFH, 22.04.1988 - III R 104/85   

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https://dejure.org/1988,3611
BFH, 22.04.1988 - III R 104/85 (https://dejure.org/1988,3611)
BFH, Entscheidung vom 22.04.1988 - III R 104/85 (https://dejure.org/1988,3611)
BFH, Entscheidung vom 22. April 1988 - III R 104/85 (https://dejure.org/1988,3611)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versteuerung des Gewinns aus der Veräußerung eines betrieblich genutzten Grundstücksanteils im Falle der Betriebsveräußerung und im Falle der Betriebsaufgabe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63

    Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als

    Auszug aus BFH, 22.04.1988 - III R 104/85
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) hat der Gewerbetreibende im Falle der Verpachtung seines Gewerbebetriebs ein Wahlrecht, ob er den Vorgang als Betriebsaufgabe i. S. des § 16 Abs. 3 EStG behandeln und damit die Wirtschaftsgüter seines Betriebs in sein Privatvermögen überführen oder ob und wie lange er das Betriebsvermögen während der Verpachtung fortführen will (grundlegend Urteil vom 13. November 1963 GrS 1/63 S, BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124; ferner z. B. Urteil vom 19. Januar 1983 I R 84/79, BFHE 138, 50, BStBl II 1983, 412).

    Nach den schon erwähnten Grundsätzen der Rechtsprechung bleiben die verpachteten Wirtschaftsgüter so lange Betriebsvermögen, wie der Verpächter nicht erklärt hat, ob er den Betrieb aufgeben oder fortführen wolle (BFH in BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124).

  • BFH, 13.04.1967 - IV 194/64

    Geltung der Grundsätze über die steuerliche Behandlung der Versicherungsvertreter

    Auszug aus BFH, 22.04.1988 - III R 104/85
    Allein der Umstand, daß Besteuerungsgrundlagen über mehrere Veranlagungszeiträume einer bestimmten Einkunftsart zugerechnet worden sind, rechtfertigt es nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht, daß das FA die Besteuerungsgrundlagen auch in den Folgejahren derselben Einkunftsart zuordnet (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 13. April 1967 IV 194/64, BFHE 88, 333, BStBl III 1967, 398; vom 7. Oktober 1971 IV R 139/66, BFHE 104, 314, BStBl II 1972, 335).
  • BFH, 07.10.1971 - IV R 139/66

    Fotograf - Museum - Kunstwerke - Fotografieren von Bildern - Künstlerische

    Auszug aus BFH, 22.04.1988 - III R 104/85
    Allein der Umstand, daß Besteuerungsgrundlagen über mehrere Veranlagungszeiträume einer bestimmten Einkunftsart zugerechnet worden sind, rechtfertigt es nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht, daß das FA die Besteuerungsgrundlagen auch in den Folgejahren derselben Einkunftsart zuordnet (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 13. April 1967 IV 194/64, BFHE 88, 333, BStBl III 1967, 398; vom 7. Oktober 1971 IV R 139/66, BFHE 104, 314, BStBl II 1972, 335).
  • BFH, 18.12.1985 - I R 169/82

    Bewertung von Verkauf und Entnahme des Grundbesitzes als Betriebsveräußerung -

    Auszug aus BFH, 22.04.1988 - III R 104/85
    Dazu genügt jedoch nicht, daß der Verpächter in seiner Einkommensteuererklärung die Pachteinnahmen den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuordnet; nur wenn zu einer solchen Äußerung des Verpächters noch weitere Umstände hinzukommen, die auf den Aufgabenwillen schließen lassen, kann angenommen werden, daß der Verpächter in ausreichender Weise erklärt hat, seinen Gewerbebetrieb aufgeben zu wollen, und daß damit nach den erwähnten Rechtsprechungsgrundsätzen die Voraussetzungen einer Betriebsaufgabe erfüllt sind (BFH- Urteil vom 18. Dezember 1985 I R 169/82, BFH / NV 1986, 726).
  • BFH, 19.01.1983 - I R 84/79

    Verpachtung - Gewerbebetrieb - Aufgabe des Gewerbebetriebs - Stille Reserve

    Auszug aus BFH, 22.04.1988 - III R 104/85
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) hat der Gewerbetreibende im Falle der Verpachtung seines Gewerbebetriebs ein Wahlrecht, ob er den Vorgang als Betriebsaufgabe i. S. des § 16 Abs. 3 EStG behandeln und damit die Wirtschaftsgüter seines Betriebs in sein Privatvermögen überführen oder ob und wie lange er das Betriebsvermögen während der Verpachtung fortführen will (grundlegend Urteil vom 13. November 1963 GrS 1/63 S, BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124; ferner z. B. Urteil vom 19. Januar 1983 I R 84/79, BFHE 138, 50, BStBl II 1983, 412).
  • BFH, 26.02.1992 - I R 85/91

    Betriebsstätten-Zugehörigkeit eines Wirtschaftsguts (Art. 10 Abs. 7 S. 1

    Dies entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile vom 13. April 1967 IV 194/64, BFHE 88, 333, BStBl III 1967, 398; vom 7. Oktober 1971 IV R 139/66, BFHE 104, 314, BStBl II 1972, 335; vom 22. April 1988 III R 104/85, BFH/NV 1989, 18).
  • BFH, 11.02.1999 - III R 112/96

    Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen; Betriebsaufgabe?

    Es kann dahinstehen, ob das FA der Anweisung des Abschn. 139 Abs. 4 der Einkommensteuer-Richtlinien in der für die Jahre 1981 und folgenden geltenden Fassung zuwider es versäumt hat, durch Rückfrage zu klären, ob der Betrieb als aufgegeben oder als ruhend angesehen werden sollte, denn aus einer etwaigen Pflichtverletzung des FA kann der Kläger keine Rechte herleiten, wie der Senat in seiner Entscheidung vom 22. April 1988 III R 104/85 (BFH/NV 1989, 18) erkannt hat.
  • FG Hamburg, 11.02.1998 - III 210/91

    Betriebsunterbrechung oder Betriebsaufgabe bei Verpachtung

    Denn selbst wenn dies der Fall gewesen sein sollte und der Beklagte die Pflicht zur Nachfrage verletzt haben sollte, führt dieses Unterlassen nicht dazu, dass das tatsächlich nicht ausgeübte Wahlrecht als zugunsten des Pächters durchgeführt anzusehen ist und damit die Versteuerung der stillen Reserven unterbleibt, weil es Sache des Verpächters ist, das ihm zustehende Wahlrecht durch eine entsprechende Erklärung auszuüben (vgl. BFH-Urteil vom 22.04.1988 - III R 104/85 -, BFH/NV 1989, 18).

    Allein die Tatsache, dass Besteuerungsgrundlagen über mehrere Veranlagungszeiträume einer bestimmten Einkunftsart zugerechnet worden sind,' rechtfertigt nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht, dass das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen auch in den Folgejahren derselben Einkunftsart zuordnet (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 22.04.1988 - III R 104/85 -, BFH/NV 1989, 18).

    Dieses Unterlassen führte aber nicht dazu, daß eine Versteuerung der stillen Reserven aufgrund der Entnahme des - nach wie vor - als Betriebsvermögen zu behandelnden Grundstücks unterbleiben konnte (vgl. BFH vom 22.4.1988, BFH/NV 1989, 18).

  • BFH, 19.08.1998 - X R 176/96

    Verpächterwahlrecht bei vorweggenommener Erbfolge

    Aus einer etwaigen diesbezüglichen Pflichtverletzung kann die Klägerin keine Rechte herleiten; in dieser Hinsicht schließt sich der erkennende Senat der Auffassung im BFH-Urteil vom 22. April 1988 III R 104/85 (BFH/NV 1989, 18) an.
  • BFH, 20.01.1999 - IV B 99/98

    Betriebsfortführung trotz Verpachtung der landwirtschaftlichen Nutzflächen

    Nach der Rechtsprechung des BFH reicht es für eine konkludente Aufgabeerklärung jedoch nicht aus, wenn der Steuerpflichtige in seiner Einkommensteuererklärung die aus dem verpachteten Betrieb erzielten Einkünfte ausdrücklich als solche aus Vermietung und Verpachtung deklariert (z.B. Senatsurteile in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, m.w.N.; vom 23. Februar 1989 IV R 63/87, BFH/NV 1990, 219, und vom 27. November 1997 IV R 86/96, BFH/NV 1998, 834, sowie BFH-Urteile vom 22. April 1988 III R 104/85, BFH/NV 1989, 18, und in BFHE 183, 385, BStBl II 1998, 388).
  • BFH, 07.05.1998 - IV B 31/97

    Anforderungen an das Fortbestehens eines Betriebes als sogenannter

    Nach der Rechtsprechung des BFH reicht es für eine konkludente Aufgabeerklärung jedoch nicht aus, wenn der Steuerpflichtige in seiner Einkommensteuererklärung die aus dem verpachteten Betrieb erzielten Einkünfte als solche aus Vermietung und Verpachtung deklariert (z.B. Senatsurteile in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, m.w.N., und vom 23. Februar 1989 IV R 63/87, BFH/NV 1990, 219 sowie BFH-Urteil vom 22. April 1988 III R 104/85, BFH/NV 1989, 18).
  • FG Hamburg, 12.01.2007 - 1 V 216/06

    Finanzgerichtsordnung/Einkommensteuer: Betriebsunterbrechung durch Verkauf und

    Zumal er im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung - Anlage GSE - gleichwohl Einkünfte aus "ruhendem Gewerbetrieb Vermietung" erklärt hat und dies die Schlussfolgerung zuließ, er gehe vom Fortbestand von Betriebsvermögen aus (vgl. BFH-Urteil vom 22.04.1988 - III R 104/85 - BFH/NV 1989, 18).
  • FG Nürnberg, 25.01.2001 - I 1/00

    Einstellung der werbenden Tätigkeit; Vermietung des Betriebsgrundstückes;

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  • BFH, 05.03.1996 - IV B 78/95

    Zeitpunkt der Betriebsaufgabe bei verpachteten Betrieben

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß ein verpachteter Betrieb nur durch eine eindeutige Erklärung gegenüber dem Finanzamt -- die auch in schlüssigem Verhalten bestehen kann -- aufgegeben wird (BFH-Urteile vom 22. April 1988 III R 104/85, BFH/NV 1989, 18; vom 18. Dezember 1985 I R 169/82, BFH/NV 1986, 726; vom 23. Februar 1989 IV R 63/87, BFH/NV 1990, 219).
  • FG Baden-Württemberg, 12.09.2001 - 2 K 167/99

    Ausübung des Verpächterwahlrechts durch Rechtsnachfolger; Unentgeltliche Übergabe

    Selbst wenn das FA eine insoweit bestehende Aufklärungspflicht verletzt hätte, könnte die Klägerin hieraus keine Rechte herleiten (Urteile des BFH vom 11. Februar 1999 III R 112/99, BFH/NV 1999, 1198 ; vom 22. April 1988 III R 104/85, BFH/NV 1989, 18).
  • FG Münster, 08.03.2023 - 6 K 3211/21

    Zuordnung der Wirtschaftsgüter der verpachteten Flächen dem gewillkürten

  • FG Düsseldorf, 14.08.2000 - 3 K 5434/94

    Änderungsbescheid; Gegenstand des Verfahrens; Bekanntgabe; Zulässigkeit - Während

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