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   BFH, 24.02.2000 - III R 104/96   

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https://dejure.org/2000,1826
BFH, 24.02.2000 - III R 104/96 (https://dejure.org/2000,1826)
BFH, Entscheidung vom 24.02.2000 - III R 104/96 (https://dejure.org/2000,1826)
BFH, Entscheidung vom 24. Februar 2000 - III R 104/96 (https://dejure.org/2000,1826)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    GmbH - Beteiligungsverhältnisse - Erhöhte Investitionszulage - Unmittelbar Steuerpflichtige - Wohnsitz - Gewöhnlicher Aufenthalt

  • Judicialis

    InvZulG 1993 § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhöhte Investitionszulage nach InvZulG 1993

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    InvZulG § 5 Abs 2 Ziff 1c, GG Art 3
    Beteiligung; Gesellschaft mbH; Gleichheit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 191, 135
  • BB 2000, 1286
  • BB 2000, 1555
  • DB 2000, 1207
  • BStBl II 2000, 1047
  • BStBl II 2000, 441
  • NZG 2001, 239
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 09.12.1988 - III R 72/86

    Vergleichsvolumen - Zuchtrind - Selbst aufgezogene Zuchtrinder - Herstellung -

    Auszug aus BFH, 24.02.2000 - III R 104/96
    Bei Subventionsnormen hat der Gesetzgeber einen weiteren Ermessensspielraum; Härten in Einzelfällen sind in Kauf zu nehmen (vgl. hierzu z.B. das Senatsurteil vom 9. Dezember 1988 III R 72/86, BFHE 155, 438, BStBl II 1989, 244, zu § 4b InvZulG 1982).
  • BVerfG, 10.11.1999 - 2 BvR 2861/93

    Umsatzsteuerbefreiung

    Auszug aus BFH, 24.02.2000 - III R 104/96
    Die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1999 2 BvR 1264/90 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2000, 46) und vom 10. November 1999 2 BvR 2861/93 (Deutsches Steuerrecht 1999, 1984, Betriebs-Berater 2000, 183) stehen dem Ausschluss der Klägerin von der erhöhten Investitionszulage nicht entgegen.
  • BFH, 22.12.1993 - I R 75/93

    A) Zur Besteuerung von Produktionsgenossenschaften des Handwerks nach dem

    Auszug aus BFH, 24.02.2000 - III R 104/96
    Für eine Ausdehnung der Begünstigung --entgegen dem Wortlaut-- auch auf Unternehmen, an denen ehemalige DDR-Ansässige nur mittelbar beteiligt sind, wäre eine planwidrige Gesetzeslücke Voraussetzung (s. hierzu z.B. das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Dezember 1993 I R 75/93, BFHE 174, 122, BStBl II 1994, 578).
  • BFH, 17.03.1989 - III R 97/85

    Antrag auf Gewährung einer Investitionszulage für neue abnutzbare bewegliche

    Auszug aus BFH, 24.02.2000 - III R 104/96
    Außerdem entspricht es ständiger Rechtsprechung des Senats, dass Investitionszulagenanträge schnell zu bearbeiten sind und daher im Allgemeinen keine umfangreichen Ermittlungen dulden (s. z.B. auch aus der Zeit vor Inkrafttreten des § 5 Abs. 2 InvZulG 1993 das Urteil vom 17. März 1989 III R 97/85, BFH/NV 1990, 731).
  • BVerfG, 29.10.1999 - 2 BvR 1264/90

    Heileurythmisten

    Auszug aus BFH, 24.02.2000 - III R 104/96
    Die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1999 2 BvR 1264/90 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2000, 46) und vom 10. November 1999 2 BvR 2861/93 (Deutsches Steuerrecht 1999, 1984, Betriebs-Berater 2000, 183) stehen dem Ausschluss der Klägerin von der erhöhten Investitionszulage nicht entgegen.
  • FG Thüringen, 14.02.1996 - I 277/95

    Gewährung der großen Investitionszulage bei mittelbarer Beteiligung von

    Auszug aus BFH, 24.02.2000 - III R 104/96
    Desgleichen hat auch das Thüringer FG in dem Urteil vom 14. Februar 1996 I 277/95 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1996, 671) eine nur mittelbare Beteiligung des begünstigten Personenkreises als nicht ausreichend angesehen.
  • BFH, 20.05.1988 - III R 86/83

    Betriebsaufspaltung - Organschaft - Verbundenes Unternehmen - Bindung des

    Auszug aus BFH, 24.02.2000 - III R 104/96
    Dieser Gesichtspunkt war z.B. --neben der betriebsvermögensmäßigen Verflechtung-- auch für die investitionszulagenrechtliche Behandlung von Betriebsaufspaltungsfällen durch den erkennenden Senat von Bedeutung (s. hierzu schon das Urteil vom 20. Mai 1988 III R 86/83, BFHE 153, 481, BStBl II 1988, 739, lange vor Inkrafttreten der hier zu beurteilenden Vorschrift ergangen).
  • BFH, 17.10.2001 - III R 44/99

    Entnahme eines Pkw

    Einer GmbH steht die erhöhte Investitionszulage von 20 v.H. auch nicht deswegen ausnahmsweise zu, weil an ihr zu 50 v.H. unmittelbar und zu weiteren 50 v.H. mittelbar über eine beteiligte GmbH ausschließlich dieselbe am 9. November 1989 gebietsansässige natürliche Person beteiligt ist, die zugleich in beiden GmbHs Alleingeschäftsführer ist (Fortführung der Rechtsprechung, BFH-Urteil vom 24. Februar 2000 III R 104/96, BFHE 191, 135, BStBl II 2000, 441).

    Im Übrigen nahm das FG zur Begründung auf sein beigefügtes Urteil vom 19. September 1996 2 K 115/95 Bezug, das der erkennende Senat mit Urteil vom 24. Februar 2000 III R 104/96 (BFHE 191, 135, BStBl II 2000, 441) bestätigt hat.

    Der erkennende Senat hat mit Urteil in BFHE 191, 135, BStBl II 2000, 441 das Urteil des Sächsischen FG vom 19. September 1996 2 K 115/95, welches das FG ausdrücklich zur Begründung des von der Klägerin angefochtenen Gerichtsbescheids beigefügt hat, bestätigt und an seiner Rechtsauffassung erneut mit Urteil vom 7. September 2000 III R 41/97 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2001, 597) festgehalten.

    In seinem Urteil in BFHE 191, 135, BStBl II 2000, 441 hat der erkennende Senat ausgeführt, der Wortlaut des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 c InvZulG 1993 erfordere für die Gewährung der erhöhten Investitionszulage die unmittelbare Beteiligung von Personen mit ehemaliger DDR-Ansässigkeit an der anspruchsberechtigten Körperschaft.

  • BFH, 10.05.2001 - III R 24/97

    Erhöhte Investitionszulage bei mittelbarer Beteiligung

    Der Senat hat mit Urteil vom 24. Februar 2000 III R 104/96 (BFHE 191, 135, BStBl II 2000, 441) entschieden, dass einer GmbH, deren Anteile mehrheitlich von einer anderen GmbH gehalten werden, die erhöhte Investitionszulage gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c InvZulG 1993 auch dann nicht zusteht, wenn an der anderen GmbH ausschließlich natürliche Personen beteiligt sind, die am 9. November 1989 einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der ehemaligen DDR hatten.

    Denn --wie der Senat schon in seinem Urteil in BFHE 191, 135, BStBl II 2000, 441 ausgeführt hat-- kommt im Investitionszulagenrecht dem Erfordernis der unmittelbaren Beteiligung im Hinblick auf den Einsatz und die Verwendung begünstigter Wirtschaftsgüter sowie im Hinblick auf die Dauer der Bearbeitung der Zulagenanträge eine eigenständige, aus Sachgründen gerechtfertigte Bedeutung zu.

    Auch hier gilt, worauf der Senat in dem Urteil in BFHE 191, 135, BStBl II 2000, 441 hingewiesen hat, dass sich die Investoren auf die Regelung in § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c InvZulG 1993 einstellen konnten.

  • BFH, 09.12.1999 - III B 16/99

    InvZul; KapG, an denen ehemalige DDR-Bürger beteiligt sind

    Desgleichen haben auch die FG --soweit ersichtlich-- eine nur mittelbare Beteiligung des begünstigten Personenkreises stets als nicht ausreichend angesehen (s. insbesondere das Urteil des Sächsischen FG vom 19. September 1996 2 K 115/95, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst 1997, 927, gegen das die Revision beim Senat unter dem Az. III R 104/96 anhängig ist).
  • BFH, 07.03.2002 - III R 35/01

    Mittelbare Beteiligung; erhöhte InvZul?

    Der Senat hat in diesem Urteil dazu unter Hinweis auf seine Entscheidung vom 24. Februar 2000 III R 104/96 (BFHE 191, 135, BStBl II 2000, 441) ausgeführt, Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Regelung des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c InvZulG 1993 schlössen die Ausdehnung der Begünstigung auf Fälle wie dem auch hier zu Entscheidenden aus.
  • BFH, 07.09.2000 - III R 41/97

    Persönliche Voraussetzungen - Erhöhte Investitionszualge - GmbH - Stammkapital -

    Der Senat hat hierzu mit Urteil vom 24. Februar 2000 III R 104/96 (BFHE 191, 135, BStBl II 2000, 441) entschieden, dass einer GmbH, deren Anteile mehrheitlich von einer anderen GmbH gehalten werden, die erhöhte Zulage gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c InvZulG 1993 auch dann nicht zusteht, wenn an der anderen GmbH natürliche Personen beteiligt sind, die am 9. November 1989 einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der ehemaligen DDR hatten.
  • BFH, 27.04.2001 - XI S 10/01

    Steuererklärung - Steuerberater - Beiordnung - Vorverfahren - Zulässigkeit -

    Gemäß Art. 20 Abs. 3 GG ist der Exekutive wie der Rechtsprechung eine Schließung von Gesetzeslücken nur möglich, wenn diese planwidrig sind (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 24. Februar 2000 III R 104/96, BFHE 191, 135, BStBl II 2000, 441; vom 15. Dezember 1999 I R 114/98, BFH/NV 2000, 1243, m.w.N.).
  • FG Sachsen, 28.08.2002 - 2 K 2370/99

    Erhöhte Investitionszulage für zweigliedrige Gesellschaft bürgerlichen Rechts;

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  • FG Sachsen-Anhalt, 01.08.2002 - 2 K 2370/99

    Wohnsitz bei "unerlaubtem" Verlassen der DDR; Innehaben einer Wohnung;

    Denn bei Subventionsnormen hat der Gesetzgeber einen weiteren Ermessensspielraum, wobei Härten in Einzelfällen, wie sie insbesondere bei einer Stichtagsregelung auftreten können, hingenommen werden müssen (vgl. auch BFH-Urteil vom 24.02.2000 III R 104/96, BStBl II 2000, 1047; Urteil des Senats vom 26.08.1999, EFG 2000, 191 ).
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