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   BFH, 02.06.1971 - III R 105/70   

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https://dejure.org/1971,183
BFH, 02.06.1971 - III R 105/70 (https://dejure.org/1971,183)
BFH, Entscheidung vom 02.06.1971 - III R 105/70 (https://dejure.org/1971,183)
BFH, Entscheidung vom 02. Juni 1971 - III R 105/70 (https://dejure.org/1971,183)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ertragswertverfahren - Bewertung bebauter Grundstücke - Reinertrag - Übernahme der Schönheitsreparaturen - Jahresrohmiete - Unselbständige Anschlußrevision - Kostenpunkt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 102, 563
  • DB 1971, 2047
  • BStBl II 1971, 675
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 17.07.1967 - GrS 1/66

    Entscheidung des Großen Senats - Mitwirkung eines Richters - Erkennender Senat -

    Auszug aus BFH, 02.06.1971 - III R 105/70
    Bei Anfechtung eines Feststellungsbescheids über einen Einheitswert ist Streitgegenstand nicht das einzelne wertbegründende Merkmal, sondern die Rechtmäßigkeit des festgestellten Einheitswerts im ganzen (vgl. BFH-Entscheidung Gr. S. 1/66 vom 17. Juli 1967, BFH 91, 393, BStBl II 1968, 344).
  • BFH, 12.01.1968 - IV R 111/66

    Anschlußrevision - Mündliche Verhandlung - Zeitpunkt der Einlegung

    Auszug aus BFH, 02.06.1971 - III R 105/70
    Sie ist als unselbständige Anschlußrevision nicht fristgebunden, sondern kann jederzeit eingelegt werden (BFH-Entscheidung IV R 111/66 vom 12. Januar 1968, BFH 91, 145, BStBl II 1968, 207).
  • BVerfG, 15.12.1959 - 1 BvL 10/55

    Platow-Amnestie

    Auszug aus BFH, 02.06.1971 - III R 105/70
    Hinzu kommt, daß bei der Auslegung von Gesetzen der in der Vorschrift zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers maßgebend ist, wie er sich aus dem Wortlaut und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den die Vorschrift hineingestellt ist (Entscheidungen des BVerfGE 10, 234 [244]).
  • BFH, 18.12.1967 - VI R 119/66

    Schönheitsreparatur - Steuerliche Behandlung - Vermietung und Verpachtung -

    Auszug aus BFH, 02.06.1971 - III R 105/70
    Aus diesem Grund können für die Einheitsbewertung entgegen der Auffassung des Klägers keine Folgerungen aus dem Urteil des BFH VI R 119/66 vom 18. Dezember 1967 (BFH 91, 251, BStBl II 1968, 309) gezogen werden; denn diese zur Einkommensbesteuerung ergangene Entscheidung stellt allein auf das Zufließen der Einnahmen ab, erkennt im übrigen aber durchaus an, daß die Übernahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter eines Grundstücks für den Vermieter sehr wohl einen Wert hat.
  • BGH, 24.01.2017 - XI ZR 183/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der

    Eine Anschließung, die sich allein auf den Kostenpunkt beschränkt, ist zwar nicht erforderlich, gleichwohl aber zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juni 1955 - II ZR 232/54, BGHZ 17, 392, 397 f.; BFHE 102, 563, 566 f.).
  • BFH, 22.04.2004 - V R 72/03

    Entgeltkorrektur bei Forderungsausfall

    Der Zulässigkeit der Anschlussrevision steht nicht entgegen, dass sie sich auf die Anfechtung der Entscheidung im Kostenpunkt beschränkt (BFH-Urteile vom 2. Juni 1971 III R 105/70, BFHE 102, 563, BStBl II 1971, 675; vom 13. November 1991 I R 45/90, BFHE 166, 335, BStBl II 1992, 429, und vom 23. September 1998 XI R 71/97, BFH/NV 1999, 460).
  • BFH, 23.09.1998 - XI R 71/97

    "Künstlerische Tätigkeit" i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG

    a) Der Zulässigkeit der Anschlußrevision steht nicht entgegen, daß sie sich auf die Anfechtung der Entscheidung im Kostenpunkt beschränkt (BFH-Urteile vom 2. Juni 1971 III R 105/70, BFHE 102, 563, BStBl II 1971, 675; vom 13. November 1991 I R 45/90, BFHE 166, 335, BStBl II 1992, 429, m.w.N.).
  • BFH, 18.08.2009 - X R 22/07

    Betriebsaufspaltung bei Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen, die nicht im

    Für die Zulässigkeit der unselbständigen Anschlussrevision reicht es aus, wenn der Anschlussrevisionskläger --wie im Streitfall gegeben-- eine Beschwer durch die Kostenentscheidung der Vorinstanz geltend macht (vgl. BFH-Urteile vom 2. Juni 1971 III R 105/70, BFHE 102, 563, BStBl II 1971, 675, und vom 22. Mai 1979 VIII R 218/78, BFHE 128, 314, BStBl II 1979, 741; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz 88).
  • BFH, 31.10.1974 - III R 160/72

    Keine Berücksichtigung der Fremdkapitalkosten in der Jahresrohmiete

    Die Einheitsbewertung bebauter Grundstücke im Ertragswertverfahren ist eine Bewertung auf der Grundlage des nachhaltig erzielbaren Reinertrags (BFHE 102, 563).

    Die Kläger gehen zutreffend davon aus, daß das Ertragswertverfahren für die Bewertung bebauter Grundstücke, wie es in den §§ 78 bis 82 BewG geregelt ist, ein Reinertragsverfahren ist (vgl. Entscheidung des BFH vom 2. Juni 1971 III R 105/70, BFHE 102, 563, BStBl II 1971, 675).

    Der Senat hat in seiner Entscheidung III R 105/70 im einzelnen begründet, weshalb die übernahme der Schönheitsreparaturen durch die Mieter eine sonstige Leistung in diesem Sinn ist und verweist, da die Kläger keine neuen rechtlichen Gesichtspunkte vorgetragen haben, auf die Gründe dieser Entscheidung.

    Sie beruht, wie in dem Urteil III R 105/70 ebenfalls schon dargelegt wurde, auf praktischen Erfahrungen über das durchschnittliche Verhältnis der üblichen Kosten der Schönheitsreparaturen zur Miete, umgerechnet auf ein Jahr.

  • BFH, 28.06.1974 - III R 62/73

    Zuschlag zur Jahresrohmiete für Kosten der Schönheitsreparaturen richtet sich

    Das sind grundsätzlich auch die Zuschläge für die vom Mieter übernommenen Kosten für Schönheitsreparaturen, deren Einbeziehung in die Jahresrohmiete der Senat in dem Urteil vom 2. Juni 1971 III R 105/70 (BFHE 102, 563, BStBl II 1971, 675) gebilligt hat.

    Der Senat hat zwar in dem Urteil III R 105/70 die Höhe des in den BewRGr angegebenen Zuschlags in Höhe von 5 v. H. gebilligt, weil es sich um einen Erfahrungswert handele, der bei der Berechung der Vervielfältiger berücksichtigt worden sei.

    Der Senat hat aber in dem Urteil III R 105/70 ausgeführt, daß er den Zuschlag von 5 v. H. zu der Bruttomiete "bei Mietwohnungen" für gerechtfertigt halte.

  • BFH, 27.09.1994 - VIII R 36/89

    Verpflichtungsklage gegen Ablehnung eines Antrags auf schlichte Änderung mangels

    Für die Zulässigkeit der unselbständigen Anschlußrevision reicht es aus, wenn der Anschlußrevisionskläger eine Beschwer durch die Kostenentscheidung der Vorinstanz geltend macht (BFH-Urteile vom 2. Juni 1971 III R 105/70, BFHE 102, 563, BStBl II 1971, 675, und vom 22. Mai 1979 VIII R 218/78, BFHE 128, 314, BStBl II 1979, 741; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 15. Aufl., § 115 FGO Tz. 108; Ziemer/Haarmann/Lohse/Beermann, a. a. O., Rz 9940 und 10 628/25).
  • BFH, 28.01.1977 - III R 58/76

    Bei pauschal ermittelter Kostenmiete kommt ein Zuschlag wegen Übernahme der

    Trotzdem beruht der Grundstückswert auf dem nachhaltig erzielbaren Reinertrag (BFH-Urteil vom 2. Juni 1971 III R 105/70, BFHE 102, 563, BStBl II 1971, 675).

    Bei der Berechnung der Vervielfältiger sind, wie der Senat in seiner Entscheidung III R 105/70 im einzelnen ausgeführt hat, die Bewirtschaftungskosten und damit auch die Kosten der Schönheitsreparaturen berücksichtigt worden.

    Dies hat zur Folge, wie ebenfalls in dem Urteil III R 105/70 näher begründet wurde, daß die Barmiete zur Bestimmung der Jahresrohmiete i. S. des § 79 Abs. 1 BewG um einen Zuschlag erhöht werden muß, wenn nicht der Grundstückseigentümer, sondern der Mieter die Kosten der Schönheitsreparaturen trägt.

  • BFH, 29.03.1974 - III R 59/73

    Zuschlag für Kosten der Schönheitsreparaturen bei Schätzung der üblichen Miete

    Wie der Senat in dem Urteil vom 2. Juni 1971 III R 105/70 (BFHE 102, 563, BStBl II 1971, 675) ausgeführt hat, geht die gesetzliche Regelung des Ertragswertverfahrens, insbesondere die Bestimmung der Vervielfältiger (§ 80 BewG), von dieser Rechtslage nach bürgerlichem Recht aus.

    Der Senat hat in dem Urteil III R 105/70 weiter dargetan, daß es sich bei der Bemessung dieser Zuschläge in Abschn. 22 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Richtlinien zur Bewertung des Grundvermögens vom 19. September 1966 (BewRGr) um Erfahrungssätze handelt, die nicht zu beanstanden sind.

  • BFH, 23.02.2023 - V R 30/20

    Billigkeitserlass von Nachforderungszinsen bei unzutreffender zeitlicher

    Die Anschlussrevision, die die Klägerin zulässigerweise auf die Anfechtung der Entscheidung im Kostenpunkt beschränken konnte (BFH-Urteile vom 02.06.1971 - III R 105/70, BFHE 102, 563, BStBl II 1971, 675, unter II.1.; vom 22.04.2004 - V R 72/03, BFHE 205, 525, BStBl II 2004, 684, unter II.2.a), ist begründet.
  • BFH, 13.11.1991 - I R 45/90

    Verdeckte Gewinnausschüttungen bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit

  • BFH, 12.05.1978 - III R 18/76

    Verfassungsrechtsfrage - Einheitsbewertung - Ertragswertverfahren -

  • BFH, 24.11.1972 - III R 20/72

    Verlorene Baukostenzuschüsse gehören zur Jahresrohmiete; Erhöhung der

  • BFH, 15.10.1986 - II R 230/81

    Der Wegfall der Grundsteuervergünstigung führt zu einer Änderung der

  • BFH, 26.07.1974 - III R 87/73

    Die Vergleichsmiete ist zu erhöhten, wenn der Mieter die Kosten der

  • BFH, 02.06.1971 - III R 18/70

    Umspannwerk eines Elektrizitätsunternehmens - Äußere Einfriedigung - Bestandteile

  • BFH, 07.02.1975 - III R 145/73

    Kosten für die Wasserversorgung bei Ermittlung der Jahresrohmiete

  • BFH, 14.01.1972 - III R 64/71

    Erhöhung der Jahresrohmiete wegen Übernahme der Schönheitsreparaturen durch den

  • BFH, 12.06.1974 - III R 49/73

    Gleichheitssatz - Verfassungsmäßigkeit - Bebautes Grundstück -

  • BFH, 19.08.1998 - I R 13/98

    Revisionsrücknahme; Fristsetzung gem. § 364 b AO

  • BFH, 22.05.1979 - VIII R 218/78

    Prüfungsanordnung - Klageverfahren - Erlaß einer neuen Prüfungsanordnung -

  • BFH, 13.12.1974 - III R 82/73

    Abweichung der üblichen Miete von der vereinbarten Miete um mehr als 20 v. H.

  • FG Hessen, 22.04.2010 - 3 K 1907/06

    Fortschreibung des Einheitswerts nach Wegfall des Merkmals "öffentlich gefördert"

  • BFH, 06.12.1974 - III R 136/73

    Kosten der Schönheitsreparaturen bei Ableitung der üblichen Miete aus

  • BFH, 21.01.1972 - III R 57/71

    Vermögensabgrenzung einer inländischen Betriebstätte eines englischen

  • BFH, 19.12.1975 - III R 6/75

    Ermittlung der üblichen Miete für ein mit öffentlichen Mitteln gefördertes

  • FG Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 8 K 215/00

    Einheitsbewertung des Grundvermögens: Schönheitsreparaturen - Streitwert

  • BFH, 10.03.1972 - III R 88/71

    Berechnung des Zuschlags wegen übergroßer Grundstücksfläche bei Wohnungseigentum

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