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   BFH, 19.04.2007 - III R 106/06   

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https://dejure.org/2007,19334
BFH, 19.04.2007 - III R 106/06 (https://dejure.org/2007,19334)
BFH, Entscheidung vom 19.04.2007 - III R 106/06 (https://dejure.org/2007,19334)
BFH, Entscheidung vom 19. April 2007 - III R 106/06 (https://dejure.org/2007,19334)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 4 Satz 2; ; EStG § 62 Abs. 1; ; EStG § 63 Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 70 Abs. 4; ; FGO § 47 Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 78; ; BVerfGG § 79 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Keine Korrektur eines während des Kalenderjahres ergangen bestandskräftigen Kindergeldbescheides wegen geänderter Rechtsauffassung; Einbeziehung des gesetzlichen Sozialversicherungsbeitrags in die Berechnungsgröße zum Jahresgrenzbetrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 70 Abs 4
    Änderung; Aufhebung; Bestandskraft; Grenzbetrag; Kindergeld

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus BFH, 19.04.2007 - III R 106/06
    Mit Schreiben vom 14. Mai 2005 beantragte die Klägerin unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 11. Januar 2005 2 BvR 167/02 (BVerfGE 112, 164, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260) die Festsetzung von Kindergeld ab 1. Januar 2004, da die Einkünfte der Tochter nach Abzug der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge den Jahresgrenzbetrag nicht überstiegen.

    Das BVerfG hatte in BVerfGE 112, 164, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260 entschieden, die Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in die Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag gemäß § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG).

    Die Bestandskraft des Aufhebungsbescheids vom 6. April 2004 wird durch den Beschluss des BVerfG in BVerfGE 112, 164, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260 nicht berührt.

  • BFH, 28.06.2006 - III R 13/06

    Keine Änderung einer bestandskräftigen Ablehnung des Kindergeldes für das

    Auszug aus BFH, 19.04.2007 - III R 106/06
    Dies gilt analog, wenn das BVerfG --wie im Streitfall-- lediglich die Auslegung einer Norm für unvereinbar mit dem GG erklärt hat (Senatsurteil vom 28. Juni 2006 III R 13/06, BFH/NV 2006, 2204, m.w.N.).

    Denn ein Bescheid, der auf einer von einer Entscheidung des BVerfG abweichenden Auslegung einer Rechtsnorm beruht, ist zwar rechtswidrig, aber nicht nichtig (Senatsurteil in BFH/NV 2006, 2204, m.w.N.).

  • FG Düsseldorf, 23.01.2007 - 10 K 5107/05

    Verfassungsmäßigkeit; Kindergeld; Aufenthaltsgestattung; Duldung; Abgelehnter

    Auszug aus BFH, 19.04.2007 - III R 106/06
    Da Streitgegenstand nur das Kindergeld für die Monate Januar bis April 2004 ist, kann offen bleiben, ob die Bindungswirkung des Bescheids aufgrund des im Streitfall durchgeführten Einspruchsverfahrens bis zum Ende des Monats der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung reicht (so Urteil des FG Düsseldorf vom 23. Januar 2007 10 K 5107/05 Kg, Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 600).
  • BFH, 25.07.2001 - VI R 78/98

    Kindergeld: Bindungswirkung von Ablehnungsentscheidungen

    Auszug aus BFH, 19.04.2007 - III R 106/06
    Die darin getroffene Regelung über den Kindergeldanspruch ist bindend bis zum Ende des Monats der Bekanntgabe dieses Bescheids (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juli 2001 VI R 78/98, BFHE 196, 253, BStBl II 2002, 88).
  • BFH, 28.11.2006 - III R 6/06

    Keine Änderung einer bestandskräftigen Aufhebung des Kindergeldes für das

    Auszug aus BFH, 19.04.2007 - III R 106/06
    § 70 Abs. 4 EStG ermöglicht nur dann die Aufhebung oder Änderung eines Kindergeldbescheids, wenn sich nach Ablauf des Kalenderjahrs von der Prognose der Familienkasse abweichende tatsächliche Änderungen hinsichtlich des Betrags der Einkünfte und Bezüge ergeben haben (Senatsurteil vom 28. November 2006 III R 6/06, BFH/NV 2007, 338).
  • FG Düsseldorf, 07.03.2008 - 14 K 2266/06

    Anspruch auf Zahlung von Kindergeld bei Unterschreitung des für das Kalenderjahr

    Die Frage des Umfangs der Bindungswirkung in Fällen, in denen der Aufhebungsbescheid auf Grund einer Einspruchseinlegung erst mit dem Ergehen der Einspruchsentscheidung bestandskräftig wird, ist bislang höchstrichterlich nicht entschieden (vgl. BFH-Urteil vom 19.04.2004 III R 106/06, n.v., welches die Frage ausdrücklich offen lässt).
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