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   BFH, 17.02.1989 - III R 106/84   

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BFH, 17.02.1989 - III R 106/84 (https://dejure.org/1989,8846)
BFH, Entscheidung vom 17.02.1989 - III R 106/84 (https://dejure.org/1989,8846)
BFH, Entscheidung vom 17. Februar 1989 - III R 106/84 (https://dejure.org/1989,8846)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 16.01.1986 - III R 116/83

    Ein zunächst gemietetes Wirtschaftsgut ist bei Erwerb nicht mehr neu

    Auszug aus BFH, 17.02.1989 - III R 106/84
    Ein Wirtschaftsgut ist, wie der erkennende Senat bereits mehrfach entschieden hat, neu, wenn es noch ungebraucht ist, d. h., wenn es noch nicht in Gebrauch genommen oder sonst verwendet wurde (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Januar 1986 III R 116/83, BFHE 146, 322, BStBl II 1986, 467 unter 2. m. w. N.).

    Die Erprobung eines Wirtschaftsgutes auf seine technische Funktionsfähigkeit vor dem Kauf ist jedoch nur dann zulageunschädlich, wenn die grundsätzliche Bereitschaft des Investors zur Anschaffung von Anbeginn an vorhanden war (BFHE 146, 322, BStBl II 1986, 467, und BFH-Urteil vom 2. Dezember 1977 III R 144/74 unter 1. a, NV).

    Der Mietvertrag steht hingegen im Vordergrund, wenn der Vertrag über einen festen Zeitraum und ohne vorzeitige Rückgabemöglichkeit der Mietsache zwischen den Parteien abgeschlossen wurde, der Mieter also auch dann an den Vertrag gebunden ist, wenn er schon nach kurzer Zeit feststellt, daß der Gegenstand die gestellten Erwartungen nicht erfüllt (BFHE 146, 322, BStBl II 1986, 467 unter 3.).

  • BFH, 02.08.1966 - I R 119/66

    Rechtmäßigkeit der Behandlung eines Mietkaufvertrages von vornherein als

    Auszug aus BFH, 17.02.1989 - III R 106/84
    Für einen Kaufvertrag spricht dabei, wenn der Kaufpreis zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages bestimmt ist und wenn die Mietzahlungen auf diesen Preis in voller Höhe angerechnet werden sollen (vgl. BFH-Urteil vom 2. August 1966 I R 119/66, BFHE 87, 191, BStBl II 1967, 63).
  • BFH, 13.03.1979 - III R 71/78

    Ein Wirtschaftsgut ist neu i.S. des § 4b InvZulG 1975, wenn es ungebraucht ist.

    Auszug aus BFH, 17.02.1989 - III R 106/84
    Diese Eigenschaft verliert es nicht schon allein dadurch, daß es zur Herstellung seiner Funktions- oder Verkaufsbereitschaft in Betrieb gesetzt, oder - wie hier - vom Investor, bevor er seine endgültige Kaufentscheidung trifft, zum Zwecke der Erprobung auf seine technische Brauchbarkeit hin genutzt wurde (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Urteil vom 13. März 1979 III R 71/78, BFHE 127, 117, BStBl II 1979, 287).
  • BFH, 24.05.1968 - VI R 176/66

    Neues Wirtschaftsgut - Nutzung als Mieter - Kauf des Wirtschaftsguts - Anrechnung

    Auszug aus BFH, 17.02.1989 - III R 106/84
    Sinn und Zweck des InvZulG, ergänzende Anreize für die Investitionstätigkeit der Privatwirtschaft zur Schaffung von neuen und zur Sicherung von vorhandenen Arbeitsplätzen zu geben (BTDrucks 9/1488, S. 10, 16 f.), verlangen es nicht, dieses Risiko dem Investor teilweise abzunehmen (BFH-Urteile vom 2. Dezember 1977 III R 144/74 unter 1. b, nicht veröffentlicht - NV -, und vom 24. Mai 1968 VI R 176/66, BFHE 92, 399, BStBl II 1968, 571, jeweils zu der gleichgelagerten Problematik des § 19 des Berlinförderungsgesetzes - BerlinFG -).
  • BFH, 23.03.1999 - III R 85/97

    Investitionszulage: Neue Wirtschaftsgüter

    Wie der Senat mehrfach entschieden hat, ist ein Wirtschaftsgut investitionszulagenrechtlich neu, wenn es noch ungebraucht ist, d.h., wenn es noch nicht in Gebrauch genommen oder sonst verwendet wurde, wobei ein Wirtschaftsgut diese Eigenschaft nicht schon dadurch verliert, daß es zur Herstellung seiner Funktions- oder Verkaufsbereitschaft in Betrieb gesetzt oder vom Investor zum Zwecke der Erprobung auf seine technische Brauchbarkeit hin genutzt wurde (Urteil des Senats vom 17. Februar 1989 III R 106/84, BFH/NV 1990, 127, m.w.N.).
  • BFH, 20.10.1999 - III B 109/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verfahrensmängel

    Sodann fehlt es auch an einer grundlegenden Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des BFH zu den für grundsätzlich bedeutsam gehaltenen Rechtsfragen sowie an der Erörterung der Frage, ob durch diese Entscheidungen die von der Klägerin angesprochenen Problemkreise bereits als geklärt anzusehen sind (vgl. etwa Senatsentscheidung vom 12. März 1998 III B 22/97, BFH/NV 1998, 1528, m.w.N. zu den Verbleibensvoraussetzungen im Rahmen des InvZulG 1991, sowie Senatsentscheidung vom 17. Februar 1989 III R 106/84, BFH/NV 1990, 127, m.w.N. zur Frage der Neuheit eines Wirtschaftsgutes).
  • FG Brandenburg, 08.10.1996 - 3 K 1224/95

    Investitionszulage hinsichtlich der Anschaffung eines gebrauchten zahnärztlichen

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  • FG Brandenburg, 09.07.1996 - 3 K 1364/95

    Anspruch eines Unternehmens für die Erzeugung von Agrarprodukten auf

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