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   BFH, 06.12.1991 - III R 108/90   

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BFH, 06.12.1991 - III R 108/90 (https://dejure.org/1991,1085)
BFH, Entscheidung vom 06.12.1991 - III R 108/90 (https://dejure.org/1991,1085)
BFH, Entscheidung vom 06. Dezember 1991 - III R 108/90 (https://dejure.org/1991,1085)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    BerlinFG § 19

  • Wolters Kluwer

    Neues Wirtschaftsgut - Betrieb des Investors - Tiefgreifende Umgestaltung - Teilwert der verwendeten Altteile - Teilwert des hergestellten neuartigen Wirtschaftsguts - Montagekosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BerlinFG § 19 Abs. 1, 2

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Herstellung neuen Wirtschaftsguts - Umbau von Hochdruck-Rotationsmaschinen für Anwendung direkten Offsetverfahrens - Wesensänderung - Teilwert neu geschaffenen Wirtschaftsguts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 167, 257
  • BB 1992, 1341
  • BB 1992, 851
  • DB 1992, 1711
  • BStBl II 1992, 452
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 04.08.1983 - III R 21/80

    Ein Wirtschaftsgut ist auch dann noch neu, wenn der Teilwert der bei seiner

    Auszug aus BFH, 06.12.1991 - III R 108/90
    Die Höchstgrenze für den Teilwert des hergestellten neuartigen Wirtschaftsguts bilden in einem solchen Fall die Anschaffungskosten der verwendeten Neuteile vermehrt um den Teilwert der im Betrieb bereits vorhanden gewesenen Altteile einschließlich der Montagekosten (im Anschluß an BFH-Entscheidung vom 4. August 1983 III R 21/80, BFHE 141, 200, BStBl II 1984, 631).

    Dabei ist es ohne Bedeutung, daß nunmehr andere Druckplatten verwendet und die Maschinen nicht mehr zum Hochdruck, sondern zum Offsetdruck eingesetzt werden (vgl. BFH-Entscheidung vom 4. August 1983 III R 21/80, BFHE 141, 200, BStBl II 1984, 631, unter 3.).

    Beim Steuerpflichtigen vorhandenes und eingesetztes Know-how findet als immaterieller Wert bei der Bestimmung des Teilwertes nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. BFHE 141, 200, BStBl II 1984, 631) aber keine Berücksichtigung.

    Die Höchstgrenze für den Teilwert der hergestellten Wirtschaftsgüter bildet in Fällen, in denen nicht nur die verwendeten Neuteile, sondern auch die Altteile vom Investor angeschafft worden sind, die Summe sämtlicher Anschaffungskosten einschließlich der Montagekosten (vgl. Urteil in BFHE 141, 200, BStBl II 1984, 631).

  • BFH, 08.02.1980 - III R 79/78

    Ein aus Vorder- und Hinterteil zweier gebrauchter Schiffe zusammengesetztes

    Auszug aus BFH, 06.12.1991 - III R 108/90
    Von einer wertmäßigen Unterordnung ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats dann auszugehen, wenn der Teilwert der bei der Herstellung verwendeten gebrauchten Wirtschaftsgüter 10 v. H. des Teilwertes der hergestellten neuartigen Wirtschaftsgüter nicht überschreitet (vgl. BFH-Entscheidung vom 8. Februar 1980 III R 79/78, BFHE 130, 102, BStBl II 1980, 341).

    Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin darauf, sie habe durch die Umbauten eine "neue Idee" verwirklicht und bereits dadurch ein i. S. des § 19 BerlinFG "neues" Wirtschaftsgut geschaffen (vgl. dazu BFH-Entscheidungen in BFHE 116, 573, BStBl II 1976, 96, und in BFHE 130, 102, BStBl II 1980, 341, unter 4.).

    Fehlende Feststellungen der Vorinstanz zur genauen Höhe des Teilwertes der von der Klägerin beim Umbau der Druckmaschinen verwendeten Altteile erlauben es dem erkennenden Senat jedoch nicht, abschließend zu der Frage Stellung zu nehmen, ob dieser Teilwert weniger als 10 v. H. des Gesamtteilwertes der hergestellten neuartigen Offsetdruckmaschinen betragen hat (vgl. BFHE 130, 102, BStBl II 1980, 341).

    Dieses wird den Teilwert der Altteile festzustellen und sodann mit dem Wert der umgebauten Maschinen unter dem Gesichtspunkt der 10-v. H. -Grenze (vgl. BFHE 130, 102, BStBl II 1980, 341) zu vergleichen haben.

  • BFH, 12.06.1975 - VIII R 38/73

    Aus gebrauchten Containern hergestellte Baubuden als "neue" Wirtschaftsgüter im

    Auszug aus BFH, 06.12.1991 - III R 108/90
    Dies ist zum einen der Fall, wenn der Investor eine gebrauchte Sache durch Verwirklichung einer neuen Idee zu einem andersartigen Wirtschaftsgut umgestaltet (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juni 1975 VIII R 38/73, BFHE 116, 573, BStBl II 1976, 96).

    Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin darauf, sie habe durch die Umbauten eine "neue Idee" verwirklicht und bereits dadurch ein i. S. des § 19 BerlinFG "neues" Wirtschaftsgut geschaffen (vgl. dazu BFH-Entscheidungen in BFHE 116, 573, BStBl II 1976, 96, und in BFHE 130, 102, BStBl II 1980, 341, unter 4.).

  • BFH, 13.03.1979 - III R 71/78

    Ein Wirtschaftsgut ist neu i.S. des § 4b InvZulG 1975, wenn es ungebraucht ist.

    Auszug aus BFH, 06.12.1991 - III R 108/90
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist ein Wirtschaftsgut neu, wenn es bei seiner Inbetriebnahme noch ungebraucht ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. März 1979 III R 71/78, BFHE 127, 117, BStBl II 1979, 287).
  • BFH, 20.03.1981 - III R 114/80

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Investitionszulage - Bewegliches

    Auszug aus BFH, 06.12.1991 - III R 108/90
    Wird ein neu angeschafftes Wirtschaftsgut vom Steuerpflichtigen mit einem in seinem Betrieb bereits vorhandenen - gebrauchten - Wirtschaftsgut fest verbunden, so führt dieser Vorgang im Regelfall nicht zur Herstellung eines nach § 19 BerlinFG begünstigten "neuen" beweglichen Wirtschaftsguts (vgl. BFH-Entscheidung vom 20. März 1981 III R 114/80, BFHE 134, 75, BStBl II 1981, 785).
  • BFH, 28.09.1990 - III R 77/89

    Herstellung eines neuen selbständigen Wirtschaftsgutes durch Umgestaltung oder

    Auszug aus BFH, 06.12.1991 - III R 108/90
    Weitere Voraussetzung für die Zulagebegünstigung ist in diesem Fall jedoch, daß die verwendeten Altteile bedeutungs- und wertmäßig untergeordnet erscheinen (vgl. BFH-Entscheidung vom 28. September 1990 III R 77/89, BFHE 164, 156, BStBl II 1991, 361).
  • FG Sachsen, 10.11.2004 - 7 K 1628/99

    Investitionszulage für den Neuaufbau von Straßenbahntriebwagen und

    Zum anderen bejaht der BFH die Herstellung eines begünstigten neuartigen Wirtschaftsguts (eines aliud) dann, wenn eine bereits vorhandene (und gebrauchte) bewegliche Sache unter Verwendung neu angeschaffter Gegenstände so tiefgreifend umgestaltet oder in einem solchen Ausmaß erweitert wird, daß die neuen Teile dem Gesamtgebilde das Gepräge geben (BFH-Urteile vom 06.12.1991, III R 108/90, BStBl II 1992, 452 m.w.N.; vom 28.09.1990 III R 77/89, BFHE 164, 156, BStBl II 1991, 361 ).

    Von einer wertmäßigen Unterordnung ist nach der Rechtsprechung des BFH dann auszugehen, wenn der Teilwert der bei der Herstellung verwendeten gebrauchten Wirtschaftsgüter 10 v.H. des Teilwertes der hergestellten neuartigen Wirtschaftsgüter nicht überschreitet (vgl. BFH Urteile vom 06.12.1991 a.a.O.; vom 04.08.1983 III R 21/80, BFHE 141, 200 , BStBl II 1984, 631 ).

    Sie scheitert bereits daran, dass die Klägerin aus den gebrauchten Straßenbahnwagen wiederum Straßenbahnwagen hergestellt hat (s. BFH-Urteile vom 06.12.1991, III R 108/90, BStBl II 1992, 452 ; vom 04.08.1983 III R 21/80, BFHE 141, 200 , BStBl II 1984, 631 ; vom 08.02.1980 III R 79/78, BFHE 130, 102 , BStBl II 1980, 341 ).

    In Fällen, in denen die verwendeten Altteile im Betrieb bereits vorhanden waren, ergibt sich der Teilwert des hergestellten neuartigen Wirtschaftsguts aus der Summe der Anschaffungskosten für die Neuteile, vermehrt um den Teilwert der im Betrieb bereits vorhanden gewesenen Altteile einschließlich der Montagekosten (BFH-Urteil vom 06.12.1991 a.a.O.; Zitzmann, Zulagen für Investitionen in den neuen Bundesländern, 5. Aufl. 1996, S. 104).

    Der BFH hat diese Erwägung im Urteilsfall vom 06.12.1991 ( III R 108/90, BStBl II 1992, 452 ) schon deshalb abgelehnt, da es sich bei der Idee des Umbaus nicht um eine allgemein bekannte, marktgängige Idee der Umrüstung gehandelt habe, sondern um spezielles Know-how der Klägerin.

    Dieser Berechnungsmodus entspricht jedoch nicht den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BFH Urteile vom 06.12.1991 a.a.O.; vom 12.06.1975 VIII R 38/75, BFHE 116, 573 , BStBl II 1976, 96; ebenso bereits Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 10.06.2002 3 K 1004/01, n.v.).

    Im Falle des Umbaus von Hochdruck-Rotationsmaschinen zu Offset-Druckmaschinen (Urteil vom 06.12.1991 III R 108/90, BStBl II 1992, 452 ) nahm der BFH die Herstellung neuer Wirtschaftsgüter deshalb an, weil die hergestellten Maschinen ihr neues Gepräge durch die neuen Einsatzmöglichkeiten erhalten hätten.

    Soweit die Rechtsprechung bislang die Herstellung neuer selbständige Wirtschaftsgüter aus Alt- und Neuteilen bejaht hat (vgl. BFH Urteil vom 06.12.1991 III R 108/90, BStBl II 1992, 452 ; Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 10.06.2002 3 K 1004/01, n.v.) lag dem nicht eine grundlegende Änderung des äußeren Erscheinungsbildes, sondern vielmehr eine technologische Wesensänderung des umgestalteten Gegenstandes zugrunde.

  • BFH, 25.01.2007 - III R 60/04

    Zulagenbegünstigung unter Verwendung von Altteilen hergestellter Wirtschaftsgüter

    Denn die Klägerin hat aus den gebrauchten Straßenbahnwagen wiederum im gewöhnlichen Einsatz verwendete und mit zwar moderner, aber gleichwohl allgemein verbreiteter Technik ausgestattete Straßenbahnwagen hergestellt (vgl. Senatsurteil vom 6. Dezember 1991 III R 108/90, BFHE 167, 257, BStBl II 1992, 452).

    In späteren Entscheidungen hat der Senat ausgeführt, bei der Herstellung eines Wirtschaftsguts unter Verwendung gebrauchter Teile gäben die neuen Teile der Gesamtsache das Gepräge, wenn ein neuartiges Wirtschaftsgut (ein "aliud") entstehe (Senatsurteil in BFHE 167, 257, BStBl II 1992, 452; vgl. auch Senatsurteil in BFHE 212, 364, BStBl II 2006, 769).

    Der Senat hat dazu in dem Urteil in BFHE 167, 257, BStBl II 1992, 452 auf ein geändertes Verfahren, neue Einsatzmöglichkeiten und einen Qualitätssprung durch die an einer Maschine vorgenommenen Änderungen hingewiesen.

  • BFH, 15.07.2004 - III R 6/03

    Zulagenbegünstigung angeschaffter, vom Veräußerer unter Verwendung auch von

    Das setzt im Regelfall die Verwendung ausschließlich neuer, d.h. ungebrauchter Teile voraus (BFH-Urteile in BFHE 130, 102, BStBl II 1980, 341; vom 6. Dezember 1991 III R 108/90, BFHE 167, 257, BStBl II 1992, 452, und in BFH/NV 2001, 484).

    Eine wertmäßig untergeordnete Bedeutung nimmt der BFH --der Vereinfachungsregelung der Finanzverwaltung folgend-- an, wenn der Teilwert der bei der Herstellung (als dem maßgebenden Zeitpunkt) verwendeten gebrauchten Wirtschaftsgüter 10 v.H. des Teilwertes des hergestellten neuartigen Wirtschaftsgutes nicht überschreitet (BFH-Urteile in BFHE 130, 102, BStBl II 1980, 341; vom 4. August 1983 III R 21/80, BFHE 141, 200, BStBl II 1984, 631, und in BFHE 167, 257, BStBl II 1992, 452).

  • BFH, 19.12.2002 - IV R 46/00

    Bewertung von Nutzungsentnahmen

    Diese 10 v.H.-Grenze sieht der Senat als Ausfluss eines allgemeinen Rechtsgedankens, wonach bei ihrem Erreichen oder Überschreiten in der Regel ein Merkmal oder auch ein Gegenstand sein Wesen verändert oder eine andere Rechtsfolge eintritt (s. z.B. § 15 Abs. 1 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes --UStG--; BFH-Urteile vom 6. Dezember 1991 III R 108/90, BFHE 167, 257, BStBl II 1992, 452, und vom 29. Oktober 1992 IV R 16/91, BFHE 169, 352, BStBl II 1993, 182, II. 1.; auch R 13 Abs. 1 Satz 5 der Einkommensteuer-Richtlinien --EStR--).
  • BFH, 03.08.2000 - III R 75/96

    Produktions- und Lagerhalle - Teilherstellungskosten - Investitionszulage -

    Die Grundsätze, die der Senat bei der Herstellung beweglicher Wirtschaftsgüter unter Verwendung von Altteilen aufgestellt hat (Urteil vom 6. Dezember 1991 III R 108/90, BFHE 167, 257, m.w.N.), gelten in ähnlicher Weise für die Fälle der Herstellung unbeweglicher Wirtschaftsgüter.

    Bei der Herstellung eines beweglichen Wirtschaftsguts unter Verwendung neu angeschaffter Teile und im Betrieb vorhandener Altteile bejaht der Senat die Herstellung eines neuen Wirtschaftsguts --abgesehen vom Fall der Umgestaltung einer gebrauchten Sache zu einem andersartigen Wirtschaftsgut durch Verwirklichung einer neuen Idee-- nur, wenn die neuen Teile dem Gesamtgebilde das Gepräge geben und der Teilwert der Altteile 10 v.H. des Teilwerts des hergestellten Wirtschaftsguts nicht übersteigt (Senat in BFHE 167, 257, m.w.N.).

  • BFH, 28.02.2002 - IV R 20/00

    Landwirtschaft - Wirtschaftsüberlassungsvertrag - Nutzungsberechtigter -

    Zum gleichen Ergebnis gelangt der Senat bei Anwendung der Rechtsprechung zur Investitionszulage, wonach ein unter Verwendung von Altteilen geschaffenes Wirtschaftsgut nur dann als neu angesehen wird, wenn die neuen Teile dem Gesamtgebilde das Gepräge geben und der Teilwert der verwendeten Altteile 10 v.H. des Teilwerts des neu hergestellten Wirtschaftsguts nicht überschreitet (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Dezember 1991 III R 108/90, BFHE 167, 257, BStBl II 1992, 452).
  • FG Thüringen, 06.03.2003 - I 275/98

    Neuheit eines angeschafften Wirtschaftsguts; Investitionszulage 1992 und 1993

    Werden gebrauchte Wirtschaftsgüter mit neuen Wirtschaftsgütern fest verbunden, so führt dieser Vorgang im Regelfall nicht zur Herstellung eines neuen beweglichen Wirtschaftsguts (vgl. Urteil des BFH vom 6. Dezember 1991 III R 108/90, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1992, 452, mit weiteren Nachweisen).

    Allerdings kann ausnahmsweise auch bei der Verwendung von gebrauchten Teilen die Herstellung eines neuen Wirtschaftsguts angenommen werden, wenn eine bereits vorhandene und gebrauchte bewegliche Sache unter Verwendung neu angeschaffter Teile so tief greifend umgestaltet oder in einem solchen Maß erweitert wird, dass die neuen Teile dem Gesamtbild das Gepräge geben und die verwendeten Altteile bedeutungs-und wertmäßig untergeordnet erscheinen; dabei ist von einer wertmäßigen Unterordnung auszugehen, wenn der Teilwert der bei Herstellung verwendeten gebrauchten Wirtschaftsgüter 10 v. H. des Teilwertes des hergestellten neuartigen Wirtschaftsguts nicht überschreitet (vgl. BFH-Urteil vom 6. Dezember 1991 III R 108/90, a. a. O.).

  • FG Brandenburg, 10.02.1998 - 3 K 668/97

    Anspruch auf Investionszulage bei neuem Wirtschaftsgut; Definition des Begriffs

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  • FG Thüringen, 31.01.2001 - III 1197/99

    EigZulG : keine Anwendbarkeit des Fördergrundbetrages für Neubauten bei

    Die Herstellung einer Wohnung im Sinne des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB kann nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zwar nicht nur im Falle eines Neubau vorliegen, sondern auch, wenn durch Baumaßnahmen erstmals eine Wohnung im bewertungsrechtlichen Sinne entsteht und wenn die bereits vorhandene Gebäudesubstanz unter Verwendung neu angeschaffter Teile so tiefgreifend umgestaltet oder in einem solchen Ausmaß erweitert wird, dass die eingefügten Teile der entstandenen Wohnung das Gepräge geben und die verwendeten Altteile bedeutungs- und wertmäßig untergeordnet erscheinen (vgl. BFH-Urteile vom 28. September 1990 III R 77/89, BFHE 164, 156, BStBl II 1991, 361; vom 6. Dezember 1991, III R 108/90, BFHE 167, 257 ; vgl. ferner auch Schreiben des Bundesfinanzministers - BMF - vom 10. Februar 1998, BStBl I 1998, 190).
  • FG Rheinland-Pfalz, 15.04.2002 - 5 K 3158/00

    Altbausanierung als "Neuherstellung"

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) kann von der Herstellung einer Wohnung im Sinne der genannten Vorschrift aber auch dann gesprochen werden, wenn durch baumaßnahmen erstmals eine Wohnung im bewertungsrechtlichen Sinne entsteht und wenn die bereits vorhandene Gebäudesubstanz unter Verwendung neu angeschaffter Teile so tiefgreifend umgestaltet oder in einem solchen Ausmaß erweitert wird, dass die eingefügten Teile der entstandenen Wohnung das Gepräge geben und die verwendeten Altteile bedeutungs- und wertmäßig untergeordnet erscheinen (BFH-Urteile vom 28. September 1990, Az.: III R 77/89, BStBl II 1991 S. 361 ; vom 6. Dezember 1991, Az.: III R 108/90, BFHE 167 S. 257).
  • FG Thüringen, 12.07.2000 - III 1649/99

    Eigenheimzulage bei Erwerb einer Eigentumswohnung im sanierten Zustand

  • FG Thüringen, 31.01.2001 - III 1104/99

    EigZulG : keine Anwendbarkeit des Fördergrundbetrages für Neubauten bei

  • FG Sachsen, 17.03.2004 - 7 K 1863/02

    Investitionszulage 2000 und 2001; "Neues Wirtschaftsgut" im Sinne von § 2 Abs. 1

  • BFH, 21.03.1995 - III R 67/89

    Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Beschäftigungszulage

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