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   BFH, 14.10.1977 - III R 111/75   

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https://dejure.org/1977,449
BFH, 14.10.1977 - III R 111/75 (https://dejure.org/1977,449)
BFH, Entscheidung vom 14.10.1977 - III R 111/75 (https://dejure.org/1977,449)
BFH, Entscheidung vom 14. Oktober 1977 - III R 111/75 (https://dejure.org/1977,449)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Konkursverwalter - Veräußerung von Wirtschaftsgütern - Anschaffung vor Konkurseröffnung - Bemessung der Investitionszulage - Dreijahreszeitraum - Konkursforderung - Finanzrechtsweg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZulG (1969) § 3 Abs. 5; KO § 3, § 59

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Rückzahlung von Investitionszulage wegen vorzeitigen Ausscheidens von Wirtschaftsgütern aus der Betriebstätte des Steuerpflichtigen ist Konkursforderung; hierfür ist der Finanzrechtsweg gegeben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 124, 122
  • NJW 1978, 559
  • DB 1978, 772
  • BStBl II 1978, 204
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.03.1971 - VI R 285/69

    Konkursverwalter - Veräußerung von Wirtschaftsgütern - Investitionszulage -

    Auszug aus BFH, 14.10.1977 - III R 111/75
    Dies gilt sowohl in bezug auf den Rückforderungsanspruch selbst als auch hinsichtlich der Frage, ob das FA den Rückforderungsanspruch zu Recht als Masseschuld i. S. des § 59 KO geltend gemacht hat (vgl. Urteil des BFH vom 26. März 1971 VI R 285/69, BFHE 102, 339, BStBl II 1971, 582).

    c) Der VI. Senat des BFH hat allerdings in seinem Urteil vom 26. März 1971 VI R 285/69 (BFHE 102, 339 [342], BStBl II 1971, 582) den Rechtsstandpunkt eingenommen, daß der Anspruch des FA auf Rückzahlung der Investitionszulage eine Masseschuld bilde.

    Er braucht wegen der Abweichung von dem Urteil VI R 285/69 weder den Großen Senat anzurufen noch die Zustimmung des VI. Senats einzuholen, weil er inzwischen für die Entscheidung über Investitionszulagen ausschließlich zuständig geworden ist (vgl. Entscheidung vom 11. Mai 1962 VI 55/61 U, BFHE 75, 112, BStBl III 1962, 310).

  • BFH, 11.05.1962 - VI 55/61 U

    Maßgeblichkeit einer von den Steuerpflichtigen bürgerlich-rechtlich ernsthaft

    Auszug aus BFH, 14.10.1977 - III R 111/75
    Er braucht wegen der Abweichung von dem Urteil VI R 285/69 weder den Großen Senat anzurufen noch die Zustimmung des VI. Senats einzuholen, weil er inzwischen für die Entscheidung über Investitionszulagen ausschließlich zuständig geworden ist (vgl. Entscheidung vom 11. Mai 1962 VI 55/61 U, BFHE 75, 112, BStBl III 1962, 310).
  • BFH, 29.09.1970 - II B 22/70

    Vermögen eines Grundstückserwerbers - Eröffnung des Konkursverfahrens -

    Auszug aus BFH, 14.10.1977 - III R 111/75
    So können Ansprüche i. S. des § 3 KO bereits im Zeitpunkt der Eröffnung des Konkursverfahrens begründet sein, obwohl sie i. S. des § 3 StAnpG noch nicht entstanden sind (vgl. BFH-Beschluß vom 29. September 1970 II B 22/70, BFHE 100, 140, BStBl II 1970, 830; BFH-Urteil vom 27. August 1975 II R 93/70, BFHE 117, 176, BStBl II 1976, 77).
  • BFH, 27.08.1975 - II R 93/70

    Eröffnung des Konkursverfahrens - Nachträgliche Steuerforderung -

    Auszug aus BFH, 14.10.1977 - III R 111/75
    So können Ansprüche i. S. des § 3 KO bereits im Zeitpunkt der Eröffnung des Konkursverfahrens begründet sein, obwohl sie i. S. des § 3 StAnpG noch nicht entstanden sind (vgl. BFH-Beschluß vom 29. September 1970 II B 22/70, BFHE 100, 140, BStBl II 1970, 830; BFH-Urteil vom 27. August 1975 II R 93/70, BFHE 117, 176, BStBl II 1976, 77).
  • BGH, 18.04.2002 - IX ZR 161/01

    Beseitigungsansprüche eines Grundstückseigentümers in der Gesamtvollstreckung

    Dieser allgemeine Grundsatz (vgl. BFH NJW 1978, 559 f; ZIP 1983, 1120; 1987, 119, 120; 1994, 1286 f; NJW 1995, S. 80 Nr. 29 Leitsatz 2; Jaeger/Henckel, aaO Rn. 30, 31; Kuhn/Uhlenbruck, KO 11. Aufl. § 3 Rn. 11; Kilger/K. Schmidt, aaO Anm. 4; Heidelberger Kommentar/Eickmann, aaO § 38 Rn. 10; Nerlich/Römermann/Andres, aaO § 38 Rn. 13; Hess/Weis, aaO § 38 Rn. 10; Breutigam in Breutigam/Blersch/Goetsch, InsO § 38 Rn. 15 und § 55 Rn. 18, 20; Kilger, in Festschrift für Merz, 1992, S. 253, 272 f) gilt auch für zivilrechtliche Ansprüche auf Beseitigung in sich abgeschlossener Störungen (s.o. c).
  • BFH, 17.04.2007 - VII R 27/06

    Aufrechnung gegen den Anspruch auf Erstattung von Grunderwerbsteuer nach

    Entsprechendes muss im Übrigen in dem umgekehrten Fall gelten, dass der Steuerpflichtige vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen Steuervorteil erhalten hat --z.B. eine Investitionszulage oder das Recht zum Vorsteuerabzug--, aufgrund eines nach Eröffnung des Verfahrens eintretenden Ereignisses er aber die betreffende Steuervergütung zurückzahlen (z.B. wegen Aufgabe der betrieblichen Nutzung eines Wirtschaftsgutes vor Ablauf der Drei-Jahres-Frist im Investitionszulagerecht; vgl. BFH-Urteil vom 14. Oktober 1977 III R 111/75, BFHE 124, 122, BStBl II 1978, 204) oder in anderer Weise den ihm seinerzeit gewährten Steuervorteil zurückführen muss (wie z.B. wegen der Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG; anders aber offenbar BFH-Urteil vom 6. Juni 1991 V R 115/87, BFHE 165, 113, BStBl II 1991, 817).
  • BFH, 27.04.1999 - III R 32/98

    Investitionszulage: Dreijahreszeitraum bei Betriebseinstellung

    Auch hat der erkennende Senat für die §§ 1 und 3 Abs. 5 Satz 2, 1. Alt. InvZulG 1969 selbst im Falle der Veräußerung von Wirtschaftsgütern im Rahmen eines Konkursverfahrens nicht auf die Einhaltung der Drei-Jahres-Frist verzichtet (vgl. BFH-Urteil vom 14. Oktober 1977 III R 111/75, BFHE 124, 122, BStBl II 1978, 204).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2014 - 6 B 16.12

    Zuwendungsbescheid; Zweckverfehlung; bestandskräftiger Widerrufs- und

    Dementsprechend ist etwa in der Rechtsprechung der Finanzgerichte anerkannt, dass der Rechtsgrund für die Entstehung eines auf Rückzahlung einer Investitionszulage gerichteten Anspruchs bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gelegt ist, wenn die Investitionszulage von vornherein unter dem Vorbehalt gewährt wurde, dass sie bei Verletzung der Bindefristen zurückzuzahlen ist (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Mai 2008 - 13 K 2037/05 -, EFG 2008, 1579 f., Rn. 23 bei juris, unter Berufung auf BFH, Urteil vom 14. Oktober 1977 III R 111/75).
  • BFH, 06.06.1991 - V R 115/87

    Der durch die Zwangsversteigerung eines zur Konkursmasse gehörenden Grundstücks

    Insofern ist die Rechtslage - entgegen der Auffassung des Klägers - anders als bei der Investitionszulage, die nur unter der Voraussetzung gewährt wird, daß das begünstigte Wirtschaftsgut drei Jahre in der Betriebsstätte verbleibt (vgl. BFH-Urteil vom 14. Oktober 1977 III R 111/75, BFHE 124, 122, BStBl II 1978, 204).
  • FG Sachsen, 28.01.1999 - 2 K 74/98

    Anspruch auf Rückzahlung von Investitionszulage als Konkursforderung ; Gewährung

    Der streitige Rückforderungsanspruch ist Konkursforderung im Sinne des § 17 GesO nicht aber Masseforderung, denn er war - unabhängig von seiner Entstehung oder Fälligkeit - infolge der Vorbehaltsgewährung bereits vor der Gesamtvollstreckung begründet (vgl. BFH Urteil vom 14. Oktober 1977, III R 111/75, BStBl. II 1978, 204 unter Änderung der bisherigen Rechtsprechung).

    Begründet ist ein Anspruch immer schon dann, wenn die Grundlagen des Schuldverhältnisses bestehen, aus dem sich der Anspruch ergibt und damit der Rechtsgrund für sein Entstehen bereits vor Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens gelegt war, mag die Forderung auch erst nach Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens tatsächlich entstehen (vgl. BFH Urteil vom 14. Oktober 1977, III R 111/75, BStBl. II 1978, 204).

  • FG Rheinland-Pfalz, 15.09.2005 - 4 K 1213/03

    Bestimmung des Zeitpunktes einer zulässigen Aufrechnung im Insolvenzverfahren mit

    cc) Zur Investitionszulage hat der BFH im Verfahren III R 111/75, Urteil vom 14. Oktober 1977, BStBl II 1978, 204 ausgeführt, dass dann, wenn der Konkursverwalter vor Konkurseröffnung angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter, die bei der Bemessung der Investitionszulage berücksichtigt worden sind, innerhalb des Dreijahreszeitraums veräußert, der Anspruch des Finanzamts auf Rückzahlung der Investitionszulage eine Konkursforderung darstellt.
  • BFH, 09.01.2001 - VIII B 51/00

    Divergenz; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auch mit Rücksicht auf diese Rechtsfrage wäre zur schlüssigen Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung zumindest eine eingehende Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des BFH erforderlich gewesen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 14. Oktober 1977 III R 111/75, BFHE 124, 122, BStBl II 1978, 204; vom 27. April 1999 III R 32/98, BFHE 188, 475, BStBl II 1999, 615, m.w.N.).
  • BFH, 05.05.1988 - III R 181/83

    Anspruch auf eine Regionalzulage für neu angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter

    Insbesondere kommt es nicht darauf an, ob der Investor die Gründe für das vorzeitige Ausscheiden zu vertreten hat (vgl. BFH-Urteile vom 14. Oktober 1977 III R 111/75, BFHE 124, 122, BStBl II 1978, 204, sowie in BFHE 131, 419, BStBl II 1980, 758).
  • BFH, 02.05.1980 - III R 12/79

    Rückzahlung der Investitionszulage auch dann, wenn die Veräußerung von

    Entgegen der Ansicht der Klägerin ist die Investitionszulage jedoch zurückzufordern, wenn Wirtschaftsgüter vorzeitig aus der Betriebsstätte aus Gründen ausscheiden, die lediglich in der Betriebsstätte liegen (vgl. BFH-Urteil vom 14. Oktober 1977 III R 111/75, BFHE 124, 122, BStBl II 1978, 204).
  • FG Berlin-Brandenburg, 29.05.2008 - 13 K 2037/05

    Verletzung der Bindefristen nach § 2 Abs. 1 Satz 1 InvZulG durch

  • FG Brandenburg, 11.04.2000 - 3 K 1630/97

    Investitionszulagenrückforderungsanspruch kein Steuer- oder Abgabenanspruch i.S.

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