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   BFH, 13.12.2001 - III R 13/00   

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https://dejure.org/2001,2444
BFH, 13.12.2001 - III R 13/00 (https://dejure.org/2001,2444)
BFH, Entscheidung vom 13.12.2001 - III R 13/00 (https://dejure.org/2001,2444)
BFH, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - III R 13/00 (https://dejure.org/2001,2444)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    AO 1977 § 27, § 29, § 122 Abs. 2 Nr. 1, § 127, § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 2

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 27, § 29, § 122 Abs. 2 Nr. 1, § 127, § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuerbescheid - Materielle Rechtmäßigkeit - Rechtmäßigkeit - Örtliche Zuständigkeit - Finanzamt - Zugang - Festsetzungsfrist

  • Judicialis

    AO 1977 § 27; ; AO 1977 § 29; ; AO 1977 § 122 Abs. 2 Nr. 1; ; AO 1977 § 127; ; AO 1977 § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1; ; AO 1977 § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 26, AO 1977 § 126, AO 1977 § 127, AO 1977 § 132 S 1, AO 1977 § 169 Abs 1 S 3 Nr 1, AO 1977 § 367 Abs 1
    Festsetzungsfrist; Verjährung; Zuständigkeit; Zuständigkeitsvereinbarung; Zuständigkeitswechsel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 197, 12
  • BB 2002, 1188
  • BB 2002, 399
  • DB 2002, 826
  • BStBl II 2002, 406
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 02.07.1980 - I R 74/77

    Aufhebung eines Verwaltungsakt - Unzuständiges Finanzamt

    Auszug aus BFH, 13.12.2001 - III R 13/00
    Die Vorschrift dient der Prozessökonomie und soll verhindern, dass ein Verwaltungsakt allein wegen formaler Mängel aufgehoben wird, wenn ein Verwaltungsakt gleichen Inhalts erneut erlassen werden müsste (vgl. BFH-Urteil vom 2. Juli 1980 I R 74/77, BFHE 131, 180, BStBl II 1980, 684).

    Der Steuerbescheid einer örtlich unzuständigen Finanzbehörde wahrt jedenfalls dann nicht gemäß § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO 1977 die Festsetzungsfrist, wenn er zusätzlich materielle Mängel aufweist, er deswegen und unter Hinweis auf die Mängel der örtlichen Unzuständigkeit angefochten und nach Ablauf der Festsetzungsfrist aufgehoben oder geändert wird (vgl. auch BFH in BFHE 131, 180, BStBl II 1980, 684, unter II. 3. d.; wohl auch Ruban in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, a.a.O., § 169 AO 1977, Rz. 62).

  • FG Hessen, 15.12.1999 - 1 K 4359/97

    Festsetzungsfrist; Zuständigkeitsvereinbarung; örtliche Zuständigkeit;

    Auszug aus BFH, 13.12.2001 - III R 13/00
    Das FG --dessen Urteil in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 766 veröffentlicht ist-- hat nach einer Beweisaufnahme, die den Zeitpunkt der Absendung des Einkommensteuerbescheides 1990 zum Gegenstand hatte, die Klage abgewiesen.

    Sie beantragen, das Urteil des Hessischen FG vom 15. Dezember 1999 1 K 4359/97, die Einkommensteuerbescheide 1990 vom 15. Oktober 1998 und vom 29. Dezember 1995 und die Einspruchsentscheidung vom 4. August 1997 aufzuheben.

  • BFH, 21.04.1993 - X R 112/91

    Die FÄ des Landes Nordrhein-Westfalen durften die einer OFD eingegliederten

    Auszug aus BFH, 13.12.2001 - III R 13/00
    Wird daher ein Steuerbescheid, der von einer sachlich unzuständigen Finanzbehörde erlassen wurde, angefochten, wird er ersatzlos aufgehoben, denn die Regelung des § 127 AO 1977 gilt nach allgemeiner Auffassung bei Verstößen gegen die sachliche oder verbandsmäßige Zuständigkeit nicht (BFH-Urteil vom 21. April 1993 X R 112/91, BFHE 171, 15, BStBl II 1993, 649, unter II. 2. d, m.w.N.).
  • BFH, 16.05.1990 - X R 147/87

    Festsetzungsfrist - Fristwahrung - Wirksamer Bescheid - Ablaufhemmung -

    Auszug aus BFH, 13.12.2001 - III R 13/00
    Mit der Aufhebung entfallen rückwirkend auch die Wirkungen des § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO 1977, denn ein Bescheid muss, um den Lauf der Festsetzungsfrist beeinflussen zu können, nicht nur wirksam werden, sondern auch wirksam bleiben (BFH-Urteil vom 16. Mai 1990 X R 147/87, BFHE 161, 398, BStBl II 1990, 942).
  • BFH, 13.02.2020 - VI R 37/17

    Keine fristwahrende Einreichung der Steuererklärung beim örtlich unzuständigen

    Die Vorschrift dient damit der Prozessökonomie und soll verhindern, dass ein Verwaltungsakt allein wegen formaler Mängel aufgehoben wird, wenn ein Verwaltungsakt selben Inhalts erneut erlassen werden müsste (vgl. BFH-Urteile vom 02.07.1980 - I R 74/77, BFHE 131, 180, BStBl II 1980, 684, und vom 13.12.2001 - III R 13/00, BFHE 197, 12, BStBl II 2002, 406).
  • FG Hessen, 13.05.2003 - 1 K 4335/02

    Grundlagenbescheid; Festsetzungsverjährung; Rechtskraft; Bindungswirkung;

    Nach Abweisung der Klage 1 K 4359/97 hat der Bundesfinanzhof (BFH) auf die Revision der Kläger mit Urteil vom 13.12.2001 III R 13/00 (Bundessteuerblatt -BStBl- II 2002, 406) das Senatsurteil vom 15.12.1999 und die Einkommensteuerbescheide 1990 vom 15.10.1998 und vom 29.12.1995 aufgehoben mit der Begründung, dass die Festsetzungsfrist durch den den Klägern erst in 1996 nach Ablauf der Festsetzungsfrist (31.12.1995) zugegangenen materiell unrichtigen Bescheid des örtlich unzuständigen FA H vom 29.12.1995 nicht gewahrt worden sei.

    Die Kläger haben gegen den Feststellungsbescheid Einspruch eingelegt mit dem Begehren, dem Bescheid im Hinblick auf das BFH-Urteil III R 13/00 einen die Bindungswirkung ausschließenden Zusatz beizufügen, was das FA M abgelehnt hat, da die Frage der Verjährung des Einkommensteueranspruchs nicht Gegenstand des Feststellungsverfahrens sei.

    Der BFH habe zwar in dem Revisionsverfahren III R 13/00 nach Maßgabe der zum Zeitpunkt des Urteilsspruchs maßgeblichen Verhältnisse die Verjährung des Steueranspruchs feststellen können.

    Dem stand auch die Rechtskraft des BFH-Urteils III R 13/00 nicht entgegen.

    Entgegen der Auffassung der Kläger stand auch die Rechtskraft des BFH-Urteils vom 13.12.2001 III R 13/00 dem Erlass des angefochtenen Bescheids nicht entgegen, soweit die gesondert festgestellten Beteiligungseinkünfte bereits in dem Feststellungsbescheid vom 09.06.1993 und in den aufgehobenen Einkommensteuerbescheiden erfasst worden waren.

    Hiernach ergibt sich im Streitfall, dass die Rechtskraft des BFH-Urteils vom 13.12.2001 III R 13/00 dem Erlass des angefochtenen Einkommensteuerbescheids nicht entgegenstand, da Entscheidungsgegenstand im Vorprozess lediglich die Frage der Rechtswidrigkeit der Einkommensteuerfestsetzung wegen des Ablaufs der regulären Festsetzungsfrist nach §§ 169, 170 AO gewesen ist.

  • BFH, 23.02.2010 - VII R 48/07

    Feststellungsbescheid über eine bestandskräftige Steuerfestsetzung im

    Dies setzt voraus, dass die Zuständigkeit entweder nicht sofort eindeutig zu klären ist oder eine sonst nicht zu bewältigende Notsituation vorliegt (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2001 III R 13/00, BFHE 197, 12, BStB1 II 2002, 406).
  • BFH, 19.05.2008 - V B 29/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Geltendmachung von Verfahrensmängeln, sachliche und

    Der Vorschrift liegt die Erwägung zugrunde, dass der Steuerpflichtige allein durch die Verletzung der Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit oder die sonst in § 127 AO genannten Punkte nicht beschwert ist, wenn sich die Entscheidung als sachlich richtig erweist (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2001 III R 13/00, BFHE 197, 12, BStBl II 2002, 406).
  • BFH, 24.04.2008 - IV R 50/06

    Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheides, wenn die Voraussetzungen des § 174 Abs.

    Dem liegt die Erwägung zu Grunde, dass der Steuerpflichtige allein durch die Verletzung solcher Vorschriften nicht beschwert ist, wenn sich die Entscheidung als sachlich richtig erweist; § 127 AO dient somit der Prozessökonomie (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2001 III R 13/00, BFHE 197, 12, BStBl II 2002, 406, unter II.2. der Gründe).

    Es handelt sich daher ebenfalls um Vorschriften, für die ihrer Zielrichtung entsprechend eine erweiternde Auslegung durch analoge Anwendung des § 127 AO nicht in Betracht kommt (von Groll in HHSp, § 172 AO Rz 186 f.; vgl. zur Anwendung des § 127 AO bei der Verlängerung der Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO das BFH-Urteil in BFHE 197, 12, BStBl II 2002, 406).

  • FG Niedersachsen, 25.07.2014 - 15 V 164/14

    Aussetzung der Vollziehung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung; Heilung von

    Schweigen oder bloße Duldung genügt nicht (Sunder-Plasmann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 26 AO Rn. 42 u. 44; ebenso - zu § 27 AO - BFH-Urteil vom 13. Februar 2001 III R 13/00, BStBl. II 2002, 406).

    Diese Vorschrift greift dann ein, wenn entweder die Zuständigkeit nicht sofort eindeutig zu klären ist oder eine sonst nicht zu bewältigende Notsituation vorliegt (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2001 III R 13/00, BStBl. II 2002, 406, 407).

    § 26 Satz 2 AO erlaubt nur die "Fortführung" eines bereits begonnen Verwaltungsverfahrens, nicht jedoch den Beginn eines Verwaltungsverfahrens (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2001 III R 13/00, BStBl. II 2002, 406, 407; Wünsch in Pahlke/Koenig, Komm. zur AO, 2. Aufl. 2009, § 26 AO Rn. 17; Schmieszek in Beermann/Gosch, § 26 AO Rn. 11).

  • FG Baden-Württemberg, 18.03.2009 - 4 K 91/07

    Familienwohnsitz i.S. des § 19 Abs. 1 AO bei Mehrfachwohnsitz - Erlass einer

    Eine solche Vereinbarung, die eine von den Regelungen über die örtliche Zuständigkeit abweichende Begründung der Zuständigkeit ermöglicht (Klein-Brockmeyer, AO, 9. Aufl. 2006, § 27 Rn. 1), bedarf keiner bestimmten Form, setzt aber das "Einvernehmen", also zwei übereinstimmende Entschließungen der beteiligten Behörden sowie das Einverständnis des Betroffenen voraus ( BFH-Urteil vom 13. Dezember 2001 III R 13/00, BFHE 197, 12, BStBl II 2002, 406; Klein-Brockmeyer, AO, 9. Aufl. 2006, § 27 Rn. 3 u. 5).

    Denn die bloße Einreichung von Steuererklärungen bei einem örtlich unzuständigen Finanzamt reicht für die Annahme einer solchen Zustimmung nicht aus (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 2001 III R 13/00, BFHE 197, 12, BStBl II 2002, 406).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2014 - 4 L 59/13

    Beitragsschuld im Anschlussbeitragsrecht unter dem Gebot der Belastungsklarheit

    Dass die Festsetzungsfrist des § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO nach der vom Verwaltungsgericht genannten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (Urt. v. 13. Dezember 2001 - III R 13/00 -, zit. nach JURIS) nur gewahrt ist, wenn der Abgabenbescheid vor Ablauf der Festsetzungsfrist den Bereich der für die Abgabenfestsetzung zuständigen Behörde verlassen hat, hat für die Auslegung des § 171 Abs. 3a AO keine Bedeutung (vgl. auch BFH, Beschl. v. 25. Januar 1994, a.a.O.).
  • BFH, 13.02.2020 - VI R 38/17

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13.02.2020 VI R 37/17 - Keine fristwahrende

    Die Vorschrift dient damit der Prozessökonomie und soll verhindern, dass ein Verwaltungsakt allein wegen formaler Mängel aufgehoben wird, wenn ein Verwaltungsakt selben Inhalts erneut erlassen werden müsste (vgl. BFH-Urteile vom 02.07.1980 - I R 74/77, BFHE 131, 180, BStBl II 1980, 684, und vom 13.12.2001 - III R 13/00, BFHE 197, 12, BStBl II 2002, 406).
  • FG München, 17.11.2015 - 14 K 2326/15

    Aufhebung einer rechtmäßig zustande gekommenen Zuständigkeitsvereinbarung gegen

    Anders als die Vorgängervorschrift (§ 78 Abs. 1 der Reichsabgabenordnung -RAO-) setzt § 27 AO nunmehr ausdrücklich die Zustimmung des Betroffenen voraus (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 2001 III R 13/00, BFHE 197, 12, BStBl II 2002, 406).

    Die Vorschrift dient der Prozessökonomie und soll verhindern, dass ein Verwaltungsakt allein wegen formaler Mängel aufgehoben wird, wenn ein Verwaltungsakt gleichen Inhalts erneut erlassen werden müsste (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2001 III R 13/00, BFHE 197, 12, BStBl II 2002, 406, m.w.N.).

  • FG Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 3 K 268/00

    Zu den Voraussetzungen der Besteuerung von Bauleistungen nach dem Abzugsverfahren

  • BFH, 16.03.2005 - VIII B 87/03

    Klageverfahren; örtliche Zuständigkeit des FA; Wegzug des Stpfl.

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.04.2015 - 3 K 3006/15

    Kindergeldrecht / allgemeines Verfahrensrecht

  • FG München, 15.02.2019 - 8 K 142/17

    Verspätungszuschlag zur Lohnsteuer

  • FG München, 20.05.2010 - 11 K 2508/07

    Unzulässigkeit der Anfechtung von nach Erledigungserklärungen ergangenen

  • VG Köln, 25.05.2022 - 24 L 95/22
  • FG Thüringen, 22.09.2011 - 4 K 255/10

    Zulässigkeit einer Zuständigkeitsvereinbarung im Falle von gesonderten

  • FG Münster, 17.05.2021 - 13 V 819/21

    Örtliche Zuständigkeit des Finanzamts; Pfändungs- und Einziehungsverfügung wegen

  • FG Niedersachsen, 10.11.2009 - 13 K 186/07

    Besteuerung des Lohns eines bei einer Firma mit Sitz in Zypern beschäftigten

  • FG Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - 2 K 1033/08

    Örtliche Finanzamts-Zuständigkeit für Lohnsteueraußenprüfung bei behaupteter

  • FG München, 27.02.2008 - 4 K 1186/01

    Besteuerung von Einnahmen aus dem Verkauf von auf Lager gehaltenen bzw. aus dem

  • FG München, 27.02.2008 - 4 K 733/01

    Besteuerung von Einnahmen aus dem Verkauf von auf Lager gehaltenen bzw. aus dem

  • BFH, 26.04.2006 - XI R 85/03
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