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   BFH, 30.06.1989 - III R 130/86   

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BFH, 30.06.1989 - III R 130/86 (https://dejure.org/1989,9899)
BFH, Entscheidung vom 30.06.1989 - III R 130/86 (https://dejure.org/1989,9899)
BFH, Entscheidung vom 30. Juni 1989 - III R 130/86 (https://dejure.org/1989,9899)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ansatz der Aufwendungen für die im Betrieb mitarbeitenden Angehörigen bei den Betriebsausgaben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Verträge zwischen Angehörigen
    Arbeitsverhältnisse zwischen Angehörigen
    Führung von Nachweisen
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 13.11.1986 - IV R 322/84

    Grundsätze des Fremdvergleichs für Anerkennung von Arbeitsverhältnissen zwischen

    Auszug aus BFH, 30.06.1989 - III R 130/86
    Nur bei Vorliegen dieser Voraussetzungen kann angenommen werden, daß die vertraglichen Beziehungen und die auf ihnen beruhenden Leistungen dem betrieblichen Bereich zuzuordnen sind (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. November 1986 IV R 322/84, BFHE 148, 168, BStBl II 1987, 121 m. w. N.).

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist Arbeitsverträgen unter Ehegatten und zwischen Eltern und Kindern die steuerliche Anerkennung zu versagen, wenn die Arbeitsvergütungen nicht jeweils zu den üblichen Lohnzahlungszeitpunkten ausbezahlt werden (BFH in BFHE 148, 168, BStBl II 1987, 121 m. w. N.).

  • BFH, 17.07.1984 - VIII R 69/84

    Zur Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses bei Überlassung des Gehalts

    Auszug aus BFH, 30.06.1989 - III R 130/86
    Das gleiche gilt auch für den Fall, daß dem Arbeitnehmer zu jedem Gehaltszahlungszeitpunkt das Nettogehalt zur Auszahlung angeboten wird und der Arbeitnehmer daraufhin der Umwandlung seines Gehaltsanspruchs in eine Darlehensforderung an Erfüllungs Statt zustimmt (BFH-Urteil vom 17. Juli 1984 VIII R 69/84, BFHE 142, 215, BStBl II 1986, 48).
  • BFH, 14.10.1981 - I R 34/80

    Keine Anerkennung eines Arbeitsvertrages zwischen Ehegatten, wenn das Gehalt in

    Auszug aus BFH, 30.06.1989 - III R 130/86
    Jedenfalls ist es bei Aushilfsarbeitsverhältnissen zwischen einander fremden Personen nicht üblich, daß die Auszahlung des Lohns trotz vertraglicher Vereinbarung monatlicher Lohnzahlungen jeweils erst am Jahresschluß in einer Summe erfolgt (vgl. BFH-Urteil vom 14. Oktober 1981 I R 34/80, BFHE 134, 293, BStBl II 1982, 119).
  • BFH, 10.08.1988 - IX R 220/84

    Werbungskosten - Darlehn

    Auszug aus BFH, 30.06.1989 - III R 130/86
    Zur zivilrechtlichen Wirksamkeit von Arbeitsverträgen zwischen Eltern und volljährigen Kindern genügen mündliche Absprachen (vgl. BFH-Urteil vom 10. August 1988 IX R 220/84, BFHE 154, 503, BStBl II 1989, 137).
  • BFH, 21.01.1999 - IV R 15/98

    Arbeitsvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Die Zulässigkeit mündlicher Absprachen zum Einsatz des Arbeitnehmers im Falle fehlender schriftlicher Fixierung der Modalitäten des Arbeitseinsatzes folgt daraus, daß ein Arbeitsvertrag weder unter fremden Dritten noch unter Angehörigen schriftlich abgeschlossen werden muß, um wirksam zu sein bzw. anerkannt zu werden; die Schriftform ist lediglich zwecks leichteren Nachweises des Vertragsinhalts empfehlenswert (BFH-Urteile vom 30. Juni 1989 III R 130/86, BFH/NV 1990, 224, und in BFH/NV 1990, 759; Wolff-Diepenbrock in Littmann/Bitz/Hellwig, Das Einkommensteuerrecht, 15. Aufl., §§ 4, 5 EStG Rn. 1852).
  • FG Nürnberg, 03.04.2008 - VI 140/06

    Arbeitsverträge unter Angehörigen

    Die Zulässigkeit mündlicher Absprachen zum Einsatz des Arbeitnehmers im Falle fehlender schriftlicher Fixierung der Modalitäten des Arbeitseinsatzes folgt daraus, dass ein Arbeitsvertrag weder unter fremden Dritten noch unter Angehörigen schriftlich abgeschlossen werden muss, um wirksam zu sein, bzw. anerkannt zu werden; die Schriftform ist lediglich zwecks leichteren Nachweises des Vertragsinhalts empfehlenswert (vgl. BFH-Urteile vom 30.06.1989 III R 130/86, BFH/NV 1990, 224 und in BFH/NV 1990, 759).
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