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BFH, 24.06.1981 - III R 135/80 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 07.03.1980 - III R 45/78
Zu den Begriffen "Antrag auf Baugenehmigung" und "Beginn der Bauarbeiten" i. S. …
Auszug aus BFH, 24.06.1981 - III R 135/80
NV: Das Urbarmachen eines Geländes kann noch nicht als Beginn der Bauarbeiten i.S. des § 4b Abs. 2 S. 6 InvZulG 1975 angesehen werden (vgl. BFH-Urteil vom 7.3.1980 III R 45/78). - BFH, 28.09.1979 - III R 95/77
Beginn der Bauarbeiten - Erteilung eines spezifizierten Bauauftrags - …
Auszug aus BFH, 24.06.1981 - III R 135/80
Dagegen kann die Erteilung eines spezifizierten Bauauftrags an einen Bauunternehmer den Beginn der Bauarbeiten darstellen (Festhaltung an BFH-Urteil vom 28.9.1979 III R 95/77). - BFH, 01.06.1979 - III R 100/76
Investitionszulage - Rückforderung der Investitionszulage
Auszug aus BFH, 24.06.1981 - III R 135/80
NVS: § 100 Abs. 2 AO ist auf Investitionszulagebescheide nicht entsprechend anwendbar (vgl. BFH-Urteil vom 1.6.1973 III R 100/76).2. - BFH, 28.09.1979 - III R 12/78
Erteilung eines Bauauftrags - Bauauftrag - Beginn der Bauarbeiten - Bauvertrag …
Auszug aus BFH, 24.06.1981 - III R 135/80
Unerheblich ist dabei, ob im Zeitpunkt der Auftragsvergabe die spätere Durchführung des Investitionsvorhabens bereits feststand oder noch zweifelhaft war (vgl. BFH-Urteil vom 28.9.1979 III R 12/78).3.
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2005 - 9 S 10.05
Heranziehung als Haftungsschuldner für Vergnügungssteuerschulden (einschließlich …
- BFH, 22.09.1989 - III R 180/86
Anforderungen an die Gewährung des rechtlichen Gehörs - Verstoß gegen allgemeine …
Der Senat hat allerdings auch entschieden, daß Arbeiten, die dazu dienen, den Grund und Boden baureif zu machen, noch nicht als Beginn der Bauarbeiten i. S. des § 4 b Abs. 2 Satz 6 InvZulG 1975 anzusehen sind (Urteile vom 24. Juni 1981 III R 135/80, NV, und vom 17. Juli 1981 III R 98/79, ebenfalls NV).Diese Arbeiten gingen - jedenfalls teilweise - über das bloße Baureifmachen des Geländes (siehe hierzu die Senatsurteile III R 135/80 und III R 98/79) hinaus.