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   BFH, 24.06.1981 - III R 135/80   

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https://dejure.org/1981,23813
BFH, 24.06.1981 - III R 135/80 (https://dejure.org/1981,23813)
BFH, Entscheidung vom 24.06.1981 - III R 135/80 (https://dejure.org/1981,23813)
BFH, Entscheidung vom 24. Juni 1981 - III R 135/80 (https://dejure.org/1981,23813)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 07.03.1980 - III R 45/78

    Zu den Begriffen "Antrag auf Baugenehmigung" und "Beginn der Bauarbeiten" i. S.

    Auszug aus BFH, 24.06.1981 - III R 135/80
    NV: Das Urbarmachen eines Geländes kann noch nicht als Beginn der Bauarbeiten i.S. des § 4b Abs. 2 S. 6 InvZulG 1975 angesehen werden (vgl. BFH-Urteil vom 7.3.1980 III R 45/78).
  • BFH, 28.09.1979 - III R 95/77

    Beginn der Bauarbeiten - Erteilung eines spezifizierten Bauauftrags -

    Auszug aus BFH, 24.06.1981 - III R 135/80
    Dagegen kann die Erteilung eines spezifizierten Bauauftrags an einen Bauunternehmer den Beginn der Bauarbeiten darstellen (Festhaltung an BFH-Urteil vom 28.9.1979 III R 95/77).
  • BFH, 01.06.1979 - III R 100/76

    Investitionszulage - Rückforderung der Investitionszulage

    Auszug aus BFH, 24.06.1981 - III R 135/80
    NVS: § 100 Abs. 2 AO ist auf Investitionszulagebescheide nicht entsprechend anwendbar (vgl. BFH-Urteil vom 1.6.1973 III R 100/76).2.
  • BFH, 28.09.1979 - III R 12/78

    Erteilung eines Bauauftrags - Bauauftrag - Beginn der Bauarbeiten - Bauvertrag

    Auszug aus BFH, 24.06.1981 - III R 135/80
    Unerheblich ist dabei, ob im Zeitpunkt der Auftragsvergabe die spätere Durchführung des Investitionsvorhabens bereits feststand oder noch zweifelhaft war (vgl. BFH-Urteil vom 28.9.1979 III R 12/78).3.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2005 - 9 S 10.05

    Heranziehung als Haftungsschuldner für Vergnügungssteuerschulden (einschließlich

    Das Unterlassen der sofortigen Vollstreckung als solches begründet nicht etwa ohne weiteres eine grobe Obliegenheitsverletzung der steuerberechtigten Behörde (vgl. BFH, Urteil vom 12. Juni 1986 - III R 135/80 -, zitiert nach Juris, sowie Beschluss vom 21. Januar 1986, a.a.O.).
  • BFH, 22.09.1989 - III R 180/86

    Anforderungen an die Gewährung des rechtlichen Gehörs - Verstoß gegen allgemeine

    Der Senat hat allerdings auch entschieden, daß Arbeiten, die dazu dienen, den Grund und Boden baureif zu machen, noch nicht als Beginn der Bauarbeiten i. S. des § 4 b Abs. 2 Satz 6 InvZulG 1975 anzusehen sind (Urteile vom 24. Juni 1981 III R 135/80, NV, und vom 17. Juli 1981 III R 98/79, ebenfalls NV).

    Diese Arbeiten gingen - jedenfalls teilweise - über das bloße Baureifmachen des Geländes (siehe hierzu die Senatsurteile III R 135/80 und III R 98/79) hinaus.

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