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   BFH, 24.05.2012 - III R 14/10   

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https://dejure.org/2012,15263
BFH, 24.05.2012 - III R 14/10 (https://dejure.org/2012,15263)
BFH, Entscheidung vom 24.05.2012 - III R 14/10 (https://dejure.org/2012,15263)
BFH, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - III R 14/10 (https://dejure.org/2012,15263)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Voraussetzungen für eine Kindergeldberechtigung wegen Behandlung als nach § 1 Abs. 3 EStG unbeschränkt Steuerpflichtiger - Selbständigkeit des Verfahrens der Kindergeldfestsetzung gegenüber dem Verfahren der Einkommensteuerfestsetzung

  • openjur.de

    Voraussetzungen für eine Kindergeldberechtigung wegen Behandlung als nach § 1 Abs. 3 EStG unbeschränkt Steuerpflichtiger; Selbständigkeit des Verfahrens der Kindergeldfestsetzung gegenüber dem Verfahren der Einkommensteuerfestsetzung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 62 Abs 1 Nr 2 Buchst b, EStG § 1 Abs 3
    Voraussetzungen für eine Kindergeldberechtigung wegen Behandlung als nach § 1 Abs. 3 EStG unbeschränkt Steuerpflichtiger - Selbständigkeit des Verfahrens der Kindergeldfestsetzung gegenüber dem Verfahren der Einkommensteuerfestsetzung

  • Bundesfinanzhof

    Voraussetzungen für eine Kindergeldberechtigung wegen Behandlung als nach § 1 Abs. 3 EStG unbeschränkt Steuerpflichtiger - Selbständigkeit des Verfahrens der Kindergeldfestsetzung gegenüber dem Verfahren der Einkommensteuerfestsetzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG 2002, § 1 Abs 3 EStG 2002
    Voraussetzungen für eine Kindergeldberechtigung wegen Behandlung als nach § 1 Abs. 3 EStG unbeschränkt Steuerpflichtiger - Selbständigkeit des Verfahrens der Kindergeldfestsetzung gegenüber dem Verfahren der Einkommensteuerfestsetzung

  • IWW
  • rewis.io

    Voraussetzungen für eine Kindergeldberechtigung wegen Behandlung als nach § 1 Abs. 3 EStG unbeschränkt Steuerpflichtiger - Selbständigkeit des Verfahrens der Kindergeldfestsetzung gegenüber dem Verfahren der Einkommensteuerfestsetzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 1 Abs. 3; EStG § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b
    Notwendigkeit einer einkommensteuerrechtlichen Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger für eine Kindergeldberechtigung nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b) EStG

  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzungen für eine Kindergeldberechtigung wegen Behandlung als nach § 1 Abs. 3 EStG unbeschränkt Steuerpflichtiger

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für eine Kindergeldberechtigung wegen Behandlung als nach § 1 Abs. 3 EStG unbeschränkt Stpfl.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeldberechtigung und unbeschränkte Einkommensteuerpflicht

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Notwendigkeit einer einkommensteuerrechtlichen Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger für eine Kindergeldberechtigung nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b) EStG

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kindergeldberechtigung nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 237, 239
  • NJW 2013, 415
  • FamRZ 2012, 1387
  • DB 2012, 1910
  • BStBl II 2012, 897
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 20.11.2008 - III R 53/05

    Kindergeldrückforderung wegen Aufgabe des Inlandswohnsitzes - Bindung an die

    Auszug aus BFH, 24.05.2012 - III R 14/10
    Das Gesetz geht daher davon aus, dass es sich bei der Einkommensteuerfestsetzung und der Kindergeldfestsetzung um unterschiedliche Verfahren handelt, sodass der Einkommensteuerbescheid hinsichtlich des inländischen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts für die Kindergeldfestsetzung nicht bindend ist (Senatsurteil vom 20. November 2008 III R 53/05, BFH/NV 2009, 564, m.w.N.).

    Soweit der Senat in dem Urteil in BFH/NV 2009, 564, auf das sich das FG gestützt hat, im Rahmen eines obiter dictums eine andere Auffassung vertreten hat, wird hieran aus den vorstehenden Erwägungen nicht mehr festgehalten.

  • FG Baden-Württemberg, 09.02.2010 - 4 K 5221/08

    Zur Frage, ob eine Kindergeldberechtigung gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 2b EStG die

    Auszug aus BFH, 24.05.2012 - III R 14/10
    Hinsichtlich des Kindergeldanspruchs für März bis Dezember 2007 gab es der Klage mit der in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2010, 886 veröffentlichten Entscheidung statt.
  • BFH, 22.02.2018 - III R 10/17

    Kindergeld, Nachweis der Behandlung nach § 1 Abs. 3 EStG, Differenzkindergeld bei

    Nach der Rechtsprechung des Senats macht das Gesetz die Anspruchsberechtigung nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG --anders als in den Fällen des § 62 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 Buchst. a EStG-- von der einkommensteuerrechtlichen Behandlung des Antragstellers abhängig (Senatsurteil vom 24. Mai 2012 III R 14/10, BFHE 237, 239, BStBl II 2012, 897, Rz 13 ff.).
  • BFH, 24.10.2012 - V R 43/11

    Monatsprinzip bei Kindergeldberechtigung bei unbeschränkter Steuerpflicht nach §

    c) Der Kläger macht zu Unrecht geltend, andernfalls bestehe ein Widerspruch zu den Urteilen des BFH vom 24. Mai 2012 III R 14/10 (BFHE 237, 239, BStBl II 2012, 897) und vom 27. Juli 1994 I R 25/94 (BFHE 175, 528, BStBl II 1995, 127).

    Im Urteil in BFHE 237, 239, BStBl II 2012, 897 ging es um die (fehlende) Bindungswirkung einer Veranlagung eines Finanzamts, das zu Unrecht von einem inländischen Wohnsitz eines Kindergeldberechtigten ausgegangen war, nicht aber um die im Streitfall entscheidungserhebliche Frage einer Monatsbetrachtung bei der Einkünfteerzielung eines Wohnsitzausländers.

    Eine Kindergeldberechtigung nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG setzt voraus, dass der Anspruchsteller aufgrund eines entsprechenden Antrags nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wird (BFH-Urteil in BFHE 273, 239, BStBl II 2012, 897).

  • BFH, 18.07.2013 - III R 59/11

    Kindergeldberechtigung bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 3

    Lässt sich eine solche Behandlung dem Steuerbescheid nicht eindeutig entnehmen, ist maßgebend auf seinen durch Auslegung (§§ 133, 157 BGB analog) zu ermittelnden objektiven Erklärungsinhalt abzustellen (Konkretisierung des Senatsurteils vom 24. Mai 2012 III R 14/10, BFHE 237, 239, BStBl II 2012, 897).

    a) Zur Kindergeldberechtigung nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG hat der erkennende Senat entschieden, dass das Gesetz diese --anders als die nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 Buchst. a EStG-- von der einkommensteuerrechtlichen Behandlung des Antragstellers abhängig macht (Senatsurteil vom 24. Mai 2012 III R 14/10, BFHE 237, 239, BStBl II 2012, 897).

  • BFH, 16.05.2013 - III R 8/11

    Kindergeld für einen polnischen Saisonarbeitnehmer

    Hierzu hat der erkennende Senat entschieden, dass eine Kindergeldberechtigung nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG voraussetzt, dass der Anspruchsteller aufgrund eines entsprechenden Antrags vom zuständigen Finanzamt (FA) nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wird (Senatsurteil vom 24. Mai 2012 III R 14/10, BFHE 237, 239, BStBl II 2012, 897).
  • BFH, 25.04.2013 - III B 111/12

    Gegenüberstellung abweichender Rechtssätze bei Rüge der Divergenz

    NV: Die Revision ist nicht wegen Divergenz zuzulassen, wenn der Kläger den Rechtssatz aus dem angefochtenen FG-Urteil, wonach die Behandlung eines Steuerpflichtigen als unbeschränkt steuerpflichtig nach § 1 Abs. 1 EStG keine Bindungswirkung für die Kindergeldfestsetzung hat, dem Rechtssatz im BFH-Urteil vom 24.5.2012 III R 14/10 (BStBl II 2012, 897, BFH/NV 2012, 1384) gegenüberstellt, dem zufolge die steuerliche Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig nach § 1 Abs. 3 EStG für das Kindergeldverfahren bindend ist.

    Es sei der Entscheidung des BFH vom 24. Mai 2012 III R 14/10 (BFHE 237, 239, BStBl II 2012, 897) nicht gefolgt, durch welche die vorherige Rechtsprechung ausdrücklich aufgegeben worden sei.

    Hiervon abweichend vertrete der BFH im Urteil in BFHE 237, 239, BStBl II 2012, 897 den Standpunkt, dass § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG bereits in seinem Tatbestand eine Abhängigkeit der Kindergeldberechtigung von der einkommensteuerlichen Behandlung des Antragstellers vorsehe.

    Der Kläger hat in seiner Beschwerde zwar abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil einerseits und dem Senatsurteil in BFHE 237, 239, BStBl II 2012, 897 andererseits herausgearbeitet und einander gegenübergestellt.

    Das vom Kläger als Divergenz-entscheidung bezeichnete Senatsurteil in BFHE 237, 239, BStBl II 2012, 897 betrifft die Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig nach § 1 Abs. 3 EStG auf Antrag des Kindergeldberechtigten.

  • BFH, 20.03.2013 - XI R 37/11

    Kein Kindergeldanspruch aus den Vorschriften des Titels II der VO Nr. 1408/71 -

    Das Gesetz geht daher davon aus, dass es sich bei der Einkommensteuerfestsetzung und der Kindergeldfestsetzung um unterschiedliche Verfahren handelt, so dass der Einkommensteuerbescheid hinsichtlich des inländischen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts für die Kindergeldfestsetzung nicht bindend ist (vgl. BFH-Urteile vom 20. November 2008 III R 53/05, BFH/NV 2009, 564; vom 24. Mai 2012 III R 14/10, BFHE 237, 239, BStBl II 2012, 897, Rz 12).

    Anders als bei § 62 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 Buchst. a EStG macht das Gesetz bei § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG die Anspruchsberechtigung von der einkommensteuerrechtlichen Behandlung des Antragstellers abhängig (ebenso BFH-Urteil in BFHE 237, 239, BStBl II 2012, 897, Rz 13; Helmke in Helmke/ Bauer, Familienleistungsausgleich, Kommentar, Fach A, I. Kommentierung, § 62 Rz 42 ff.; Hildesheim in Bordewin/ Brandt, § 62 EStG Rz 56; Lange/Novak/Sander/Stahl/Weinhold, Kindergeldrecht im öffentlichen Dienst, § 62 EStG Erl. III/A.1 Rz 57; Lehner/Waldhoff, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 1 Rz D 206).

    Der Senat verweist zur weiteren Begründung auf das BFH-Urteil in BFHE 237, 239, BStBl II 2012, 897, mit dem der III. Senat die in dem Urteil des BFH in BFH/NV 2009, 564 im Rahmen eines obiter dictums vertretene andere Auffassung aufgegeben hat.

  • BFH, 14.05.2014 - XI R 56/10

    Zum Kindergeldanspruch eines von seinem polnischen Arbeitgeber nach Deutschland

    cc) Soweit der Kläger insoweit nicht schon nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 2 EStG anspruchsberechtigt ist, kommt für die Monate von Mai 2004 bis September 2004 und Dezember 2004 bis April 2005, in denen dieser im Inland beschäftigt war, nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG ein Anspruch auf Kindergeld in Betracht, wenn der Kläger für die Veranlagungszeiträume 2004 bis 2006 nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt worden ist und in den betreffenden Monaten inländische Einkünfte i.S. des § 49 EStG erzielt hat (vgl. dazu z.B. BFH-Urteile vom 24. Mai 2012 III R 14/10, BFHE 237, 239, BStBl II 2012, 897; in BFHE 239, 327, BStBl II 2013, 491, Rz 33; in BFH/NV 2014, 495).
  • FG Berlin-Brandenburg, 04.03.2020 - 7 K 7168/18

    Familienleistungsausgleich Juli 2015 bis Dezember 2015 für die Kinder Wojciech,

    Des Weiteren sei gemäß dem Urteil des BFH vom 24.05.2012 (III R 14/10, BStBl. II 2012, 897) bei einer Veranlagung nach § 1 Abs. 3 EStG - anders als bei der Prüfung des Wohnsitzes - die Feststellung des Finanzamts für die Familienkasse bindend.

    Eine Bindung in Bezug auf die Veranlagung des Finanzamtes als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig gemäß § 1 Abs. 3 EStG besteht nur insofern, als dass kindergeldrechtlich nur derjenige als i.S. des § 1 Abs. 3 EStG fiktiv unbeschränkt steuerpflichtig anzusehen ist, der auch durch das zuständige Finanzamt so behandelt wird (BFH, Urteil vom 24.05.2012 - III R 14/10, BStBl. II 2012, 897).

    Zudem sollten die Familienkassen von der Prüfung der zum Teil schwierigen Sach- und Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Anwendung des § 1 Abs. 3 EStG entlastet werden (BFH, Urteil vom 24.05.2012 - III R 14/10, BStBl. II 2012, 897, Rn. 17).

  • BFH, 08.08.2013 - III R 22/12

    Kindergeld für Ausländer, die dem NATO-Truppenstatut unterliegen

    Die steuerliche Behandlung durch das Finanzamt ist für die Kindergeldfestsetzung bindend (s. Senatsurteil vom 24. Mai 2012 III R 14/10, BFHE 237, 239, BStBl II 2012, 897).
  • BFH, 05.09.2013 - XI R 26/12

    Kindergeldberechtigung eines unbeschränkt Einkommensteuerpflichtigen nach § 62

    Denn sie entfalten --wie das FG zutreffend entschieden hat und worauf die Familienkasse ebenso zutreffend hinweist-- keine Bindungswirkung für die Kindergeldfestsetzung durch die Familienkasse (vgl. dazu BFH-Urteile vom 20. November 2008 III R 53/05, BFH/NV 2009, 564; vom 24. Mai 2012 III R 14/10, BFHE 237, 239, BStBl II 2012, 897, Rz 12; in BFHE 240, 394, BFH/NV 2013, 1170, Rz 18).

    Eine Kindergeldberechtigung nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG setzt voraus, dass der Antragsteller aufgrund eines entsprechenden Antrages vom Finanzamt nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wird (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 237, 239, BStBl II 2012, 897; vom 24. Oktober 2012 V R 43/11, BFHE 239, 327, BStBl II 2013, 491, Rz 33; in BFHE 240, 394, BFH/NV 2013, 1170, Rz 20; vom 18. Juli 2013 III R 59/11, BFHE 242, 228, BFH/NV 2013, 1992).

  • BFH, 24.07.2013 - XI R 8/12

    Zum Monatsprinzip bei der Kindergeldberechtigung von auf Antrag unbeschränkt

  • BFH, 16.05.2013 - III R 58/11

    Kindergeldberechtigung bei unbeschränkter Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG -

  • BFH, 30.09.2015 - V B 135/14

    Untätigkeitsklage, Aussetzung des Verfahrens, Ermessensentscheidung, Kindergeld:

  • BFH, 18.07.2013 - III R 28/12

    Kindergeldanspruch eines polnischen Saisonarbeitnehmers - Anspruchsberechtigung

  • BFH, 18.07.2013 - III R 10/12

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18. 07. 2013 III R 28/12 -

  • BFH, 18.07.2013 - III R 9/09

    Kindergeldberechtigung eines als unbeschränkt steuerpflichtig behandelten

  • BFH, 19.09.2013 - III B 53/13

    Nachweis der Voraussetzungen eines Kindergeldanspruchs nach § 62 Abs. 1 EStG

  • BFH, 18.04.2013 - VI R 70/11

    Kindergeldberechtigung bei unbeschränkter Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG;

  • BFH, 18.12.2013 - III R 52/11

    Kindergeld für einen polnischen selbständig Erwerbstätigen - Voraussetzungen

  • BFH, 19.09.2013 - V R 9/12

    Kindergeld von Ortskräften einer Deutschen Botschaft in der Dominikanischen

  • BFH, 01.06.2022 - III R 31/20

    Zur Prüfung des deutschen Kindergeldanspruchs bei möglichem Bezug von

  • BFH, 02.07.2014 - XI R 55/10

    Zum Kindergeldanspruch eines nach Deutschland entsandten polnischen Arbeitnehmers

  • BFH, 12.09.2013 - III R 16/11

    Kindergeldanspruch eines in Deutschland selbständig tätigen und in Polen

  • BFH, 01.06.2022 - III R 45/20

    Kindergeldanspruch für ein in Polen lebendes Kind aufgrund eines Zweitwohnsitzes

  • BFH, 05.02.2015 - III R 29/14

    Kindergeld: Keine Sperrwirkung hinsichtlich Anwendung der §§ 62ff. EStG aufgrund

  • BFH, 19.05.2022 - III R 32/20

    Anspruch auf Kindergeld in den Wohnsitz-Wohnsitz-Fällen

  • FG Sachsen, 26.04.2019 - 6 K 1800/18

    Kindergeldbezug vor dem Hintergrund eines grenzüberschreitenden Sachverhalts mit

  • BFH, 18.12.2013 - III R 20/12

    Kindergeldberechtigung von Ortskräften einer Deutschen Botschaft in einem Staat

  • BFH, 16.05.2013 - III R 63/10

    Kindergeldberechtigung eines ausländischen Saisonarbeiters

  • BFH, 01.06.2012 - III B 3/11

    Übersehen einer Rechtsfrage begründet keine Divergenz - Anforderungen an die

  • BFH, 13.11.2014 - III R 18/14

    Kindergeld: Anwendung der Zuständigkeitsregelungen der Art. 13 ff. der VO (EWG)

  • BFH, 18.12.2013 - III R 50/11

    Kindergeld für einen polnischen Saisonarbeitnehmer

  • BFH, 12.09.2013 - III R 60/11

    Kindergeld für einen entsandten polnischen Arbeitnehmer

  • FG Hamburg, 08.08.2013 - 6 K 101/13

    Kindergeld: Rückwirkende Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung

  • BFH, 14.11.2013 - III R 12/11

    Kindergeld für polnische Wanderarbeitnehmer

  • BFH, 18.12.2013 - III R 4/11

    Kindergeldanspruch eines in Deutschland selbständig Tätigen für die im EU-Ausland

  • FG Sachsen, 25.04.2019 - 6 K 1720/17

    Aufhebung einer Kindergeldgewährung und Rückforderung von bereits gezahlten

  • FG Bremen, 07.12.2015 - 4 K 63/12

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung und Erstattung überzahlten Kindergeldes für

  • FG Münster, 12.07.2012 - 13 K 2675/10

    Wohnsitz eines Kindes

  • FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2013 - 4 K 1779/10

    Dauer der Wirksamkeit von Kindergeldfestsetzungen - Wegfall des Anspruchs auf

  • FG Köln, 30.01.2013 - 15 K 930/09

    Kindergeldbezug gleichzeitig in mehreren EU-Staaten

  • FG München, 28.04.2022 - 7 K 2802/17

    Festsetzung von Kindergeld

  • FG Düsseldorf, 28.11.2013 - 7 K 4595/12

    Kindergeldanspruch eines polnischen Saisonarbeiters - Unbeschränkte

  • FG Nürnberg, 09.04.2021 - 7 K 1009/20

    Bezug Kindergeld im Ausland und Begehung einer Steuerverkürzung - Qualifizierung

  • FG Bremen, 14.12.2018 - 2 K 133/18

    Erstattung von überzahltem Kindergeld i.R.d. Festsetzung von Kindergeld bei

  • FG Münster, 12.06.2013 - 10 K 1551/11

    Kindergeldanspruch eines nach Deutschland entsandten polnischen Arbeitnehmers

  • FG Bremen, 24.04.2020 - 2 K 148/18

    Kindergeldanspruch für mit der Kindsmutter in Polen lebende Kinder - Wohnsitz und

  • FG Bremen, 23.02.2016 - 4 K 4/15

    Anspruch eines polnischen und im deutschen Inland als landwirtschaftlicher

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