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   BFH, 27.08.1998 - III R 15/96   

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https://dejure.org/1998,3682
BFH, 27.08.1998 - III R 15/96 (https://dejure.org/1998,3682)
BFH, Entscheidung vom 27.08.1998 - III R 15/96 (https://dejure.org/1998,3682)
BFH, Entscheidung vom 27. August 1998 - III R 15/96 (https://dejure.org/1998,3682)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gewerbebetrieb - Wohnsitz-Finanzamt - Zuständigkeit für Besteuerung - Investitionszulage - Ablauf der Antragsfrist - Wiedereinsetzung in vorigen Stand

  • Judicialis

    AO 1977 § 19 Abs. 1 Satz 2; ; InvZulG... 1991 § 6 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 1; ; EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder Abs. 3; ; AO 1977 § 110 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2; ; AO 1977 § 110 Abs. 2 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 110; InvZulG (1991) § 6 Abs. 1, 2
    InvZul; gesonderte Feststellung i.S.v. § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b AO; Zuständigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 110 Abs 1, AO 1977 § 110 Abs 2, AO 1977 § 180 Abs 1 Nr 2b, InvZulG § 6 Abs 2 S 1, FGO § 100 Abs 3 S 1
    Antrag; Betriebstätte; Wiedereinsetzung; Zuständigkeit

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Niedersachsen, 11.03.1994 - II 374/93

    Abgabenordnung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Antrag auf

    Auszug aus BFH, 27.08.1998 - III R 15/96
    Dies gelte für die überlange Postlaufzeit sowie für die übrigen Tatsachen, die das FG in seinem Urteil vom 11. März 1994 II 374/93 (EFG 1994, 1016) dazu bewogen hätten, einem Steuerpflichtigen bei einer Fristversäumung wegen der unzureichenden Belehrung über die Zuständigkeit des Wohnsitz-FA im zu verwendenden Antragsformular keinen Schuldvorwurf zu machen.

    Dabei kann dahinstehen, ob der Vorentscheidung bzw. dem vom FG in Bezug genommenen FG-Urteil in EFG 1994, 1016 darin gefolgt werden könnte, einem Anspruchsberechtigten sei bei (nur) gesonderter Feststellung der Einkünfte die Einreichung seines Investitionszulagenantrags beim unzuständigen Feststellungs-FA deshalb nicht als Verschulden anzulasten, weil in dem zu verwendenden Antragsvordruck nicht unmißverständlich auf die Zuständigkeit des Wohnsitz-FA hingewiesen worden sei.

    Dem widerspricht nicht der Hinweis des FG, die in seinem Urteil in EFG 1994, 1016 für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand herangezogenen Umstände, insbesondere die nach Auffassung des FG unzureichende Belehrung im Antragsformular, seien dem FA bekannt gewesen.

  • BFH, 06.10.1993 - X B 85/93
    Auszug aus BFH, 27.08.1998 - III R 15/96
    Amtsbekannt sind Wiedereinsetzungsgründe, die ausschließlich das individuelle Besteuerungsverhältnis (bzw. die Bewilligung der Investitionszulage) betreffen, nur dann, wenn sie aktenkundig sind (BFH-Beschluß vom 6. Oktober 1993 X B 85-86/93, BFH/NV 1994, 680).

    Denn andernfalls hielte sich die Unsicherheit darüber, ob es bei den Folgen der Fristversäumung verbleibt, nicht in engen Grenzen (BFH in BFH/NV 1994, 680).

  • BFH, 03.07.1986 - IV R 133/84

    Informationspflichten des Steuerpflichtigen über das Wesen einer Ausschlußfrist

    Auszug aus BFH, 27.08.1998 - III R 15/96
    Wegen unverschuldeten Rechtsirrtums ist allerdings Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur dann zu gewähren, wenn sich der Irrtum nicht auf materielles Recht, sondern auf die Frist selbst oder die Form der Fristwahrung bezieht (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Juli 1986 IV R 133/84, BFH/NV 1986, 717).
  • FG Niedersachsen, 23.11.1995 - II 254/94

    Investitionszulage; verspäteter Antrag auf Investitionszulage

    Auszug aus BFH, 27.08.1998 - III R 15/96
    Das Finanzgericht (FG) gab mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1996, 459 veröffentlichten Urteil der Klage statt.
  • BFH, 14.12.1989 - III R 116/85

    Rechtsirrtümer bei der Antragstellung auf eine Investitionszulage zu Gunsten des

    Auszug aus BFH, 27.08.1998 - III R 15/96
    Die Antragsfrist nach § 6 Abs. 1 InvZulG 1991 ist eine Ausschlußfrist, bei deren Versäumung nach § 110 AO 1977, der auch im Investitionszulagenrecht Anwendung findet, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann (Urteil des Senats vom 14. Dezember 1989 III R 116/85, BFH/NV 1990, 530).
  • BFH, 06.04.1995 - VIII B 61/94

    Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ohne besonderen Antrag

    Auszug aus BFH, 27.08.1998 - III R 15/96
    Sie waren nicht offenkundig im dem Sinne, daß sich ihre Wahrheit aus der Allgemeinkunde ergibt (BFH-Beschluß vom 6. April 1995 VIII B 61/94, BFH/NV 1996, 137).
  • BFH, 14.09.1999 - III R 78/97

    Wiedereinsetzung für Investitionszulagenantrag

    Amtsbekannt sind Wiedereinsetzungsgründe, die ausschließlich das individuelle Besteuerungsverhältnis (bzw. hier die Bewilligung der Investitionszulage) betreffen, nur dann, wenn sie aktenkundig sind (BFH-Beschluß vom 6. Oktober 1993 X B 85-86/93, BFH/NV 1994, 680; Urteil des erkennenden Senats vom 27. August 1998 III R 15/96, BFH/NV 1999, 368).

    Anders als in den vom erkennenden Senat entschiedenen Fällen (Urteile in BFHE 187, 134, BStBl II 1999, 65, und in BFH/NV 1999, 368) hatte sich nämlich das FA Y bereits vor dem Streitjahr zweimal --entgegen der Gesetzeslage-- selber für zuständig gehalten.

  • BFH, 09.06.2015 - X R 14/14

    Wiedereinsetzung von Amts wegen aufgrund fehlerhafter Hinweise in einem amtlichen

    Insofern unterscheidet sich der Streitfall von Sachverhaltskonstellationen, in denen ein amtlicher Vordruck zwar für sich genommen objektiv zutreffende Angaben enthält, der Steuerpflichtige diese Angaben aber missversteht (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. August 1998 III R 47/95, BFHE 187, 134, BStBl II 1999, 65, und vom 27. August 1998 III R 15/96, BFH/NV 1999, 368: keine Wiedereinsetzung, wenn im amtlichen Vordruck auf eine Sonderregelung für "einheitliche und gesonderte Feststellungen" hingewiesen wird, der --durch eine fachkundige Person vertretene-- Steuerpflichtige darunter aber auch die bloße "gesonderte Feststellung" versteht).
  • FG Hessen, 27.08.2014 - 4 K 1617/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Irrtums über die Notwendigkeit eines

    Ein Irrtum des Steuerpflichtigen über den Inhalt des materiellen Rechts rechtfertigt eine Wiedereinsetzung nach der Rechtsprechung des BFH jedoch grundsätzlich nicht, denn in diesen Fällen kann dem Steuerpflichtigen oder seinem Berater zugemutet werden, sich über die gegebenen Rechte zu informieren und in der gebotenen Weise davon Gebrauch zu machen (BFH vom 27.08.1998 - III R 15/96, BFH/NV 1999, 368; BFH vom 14.09.1999 - III R 78/97, BStBl II 2000, 37; BFH vom 29.11.2006 - VI R 48/05, BFH/NV 2007, 861; BFH vom 29.02.2012 - IX R 3/11, BFH/NV 2012, 915).
  • BFH, 03.02.2000 - III R 4/97

    Atypisch stille Gesellschaft: Antrag auf Investitionszulage

    Diesem ist aus mehreren Fällen bekannt, dass Steuerpflichtige unter vergleichbaren Umständen glaubten, ihre Anträge auf Investitionszulage bei den solchermaßen zuständigen Betriebs-FÄ stellen zu müssen (s. insoweit z.B. das Senatsurteil vom 27. August 1998 III R 15/96, BFH/NV 1999, 368).
  • BFH, 28.07.2003 - III B 129/02

    Antrag auf InvZul; Wiedereinsetzung

    Der Senat hat in jüngerer Zeit wiederholt zu den Sorgfaltsmaßstäben im Rahmen einer begehrten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) i.V.m. § 7 Abs. 1 Satz 1 des Investitionszulagengesetzes ff. (InvZulG 1991) bei Form- und Fristverletzungen Stellung genommen (vgl. BFH-Urteile vom 27. August 1998 III R 15/96, BFH/NV 1999, 368; vom 15. Oktober 1998 III R 58/95, BFHE 187, 141, BStBl II 1999, 237; vom 17. Dezember 1998 III R 87/96, BFHE 188, 182, BStBl II 1999, 313; vom 14. September 1999 III R 78/97, BFHE 189, 273, BStBl II 2000, 37).
  • BFH, 20.01.2003 - III B 73/02

    InvZul; Auslegung zulagenrechtlicher Begünstigungstatbestände

    Zur Frage der erstmaligen Verkennung der örtlichen Zuständigkeit des FA und der regelmäßig nicht in Betracht kommenden Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Antragsfrist hat der Senat im BFH-Urteil vom 27. August 1998 III R 47/95 (BFHE 187, 134, BStBl II 1999, 65), ferner im Urteil vom 27. August 1998 III R 15/96 (BFH/NV 1999, 368, 369) ausführlich Stellung genommen.
  • BFH, 29.05.2000 - III B 11/00

    Auslaufendes Recht; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Der Senat hat zugleich seine Rechtsprechung in dieser Entscheidung bestätigt, wonach grundsätzlich bei beratenen Steuerpflichtigen keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht komme, wenn die Frist deshalb versäumt wird, weil der Antrag bei dem unzuständigen --nur für die gesonderte Feststellung zuständigen-- Betriebsstätten-FA (vgl. § 6 Abs. 2 InvZulG 1996) eingereicht und dem zuständigen Wohnsitz-FA erst nach Fristablauf zugeleitet worden ist (vgl. Urteile des erkennenden Senats in BFHE 187, 134, BStBl II 1999, 65; vom 27. August 1998 III R 15/96, BFH/NV 1999, 368).
  • BFH, 25.02.2005 - III B 129/04

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Verlängerung der

    Ist die versäumte Rechtshandlung nachgeholt worden, so kann Wiedereinsetzung auch ohne Antrag gewährt werden (§ 56 Abs. 2 Satz 4 FGO), wenn die Wiedereinsetzungsgründe offenkundig oder amtsbekannt sind (BFH-Urteil vom 27. August 1998 III R 15/96, BFH/NV 1999, 368, 370).
  • BFH, 23.09.2003 - I B 42/03

    NZB: Fortbildung des Rechts, Sicherung der Einheitlichkeit der Rspr.

    Nach der Rechtsprechung des BFH sind bei Anwendung des § 110 Abs. 2 Satz 4 der Abgabenordnung (AO 1977) Wiedereinsetzungsgründe, die ausschließlich das individuelle Besteuerungsverhältnis (bzw. das Verfahren zur Bewilligung von Investitionszulage) betreffen, nur dann amtsbekannt und daher nicht gesondert darzulegen, wenn sie aktenkundig sind (BFH-Beschlüsse vom 13. Juli 2000 III B 10/97, BFH/NV 2001, 289; vom 27. August 1998 III R 15/96, BFH/NV 1999, 368).
  • BFH, 09.12.1999 - III R 4/98

    Investitionszulage: Wiedereinsetzung bei Irrtum über die Zuständigkeit

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 27. August 1998 III R 47/95 (BFHE 187, 134, BStBl II 1999, 65) dargelegt hat, ergibt sich in Fällen der hier vorliegenden Art aus § 6 Abs. 2 InvZulG 1991/1993 zweifelsfrei die Zuständigkeit des Wohnsitz-FA für die Einreichung des Investitionszulagenantrags (vgl. auch Senatsurteil vom 27. August 1998 III R 15/96, BFH/NV 1999, 368).
  • BFH, 13.07.2000 - III B 10/97

    Vertrauenstatbestand durch telefonische Auskunft?

  • FG Hamburg, 27.03.2006 - VI 317/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • FG Düsseldorf, 16.01.1998 - 16 K 1110/94

    Möglichkeit der Gewähr einer Investitionszulage nach Fristablauf;

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