Rechtsprechung
   BFH, 30.10.1986 - III R 153/86   

Volltextveröffentlichungen




Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)  

  • BFH, 14.06.1994 - VIII R 79/93  
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BFH, 15.12.1999 - I R 114/98  

    KiSt; zusammenveranlagte Ehegatten; Kirchenaustritt eines Ehegatten

    Nach überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist ein Fall der notwendigen Beiladung nicht gegeben, wenn nur einer der zusammenveranlagten Ehegatten ein Rechtsmittel gegen den Veranlagungsbescheid eingelegt hat, da die Entscheidung über den Rechtsbehelf nicht beiden Ehegatten gegenüber einheitlich zu ergehen braucht (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Januar 1997 VII R 66/96, BFHE 182, 262; BFH-Beschlüsse vom 11. Januar 1994 VII B 100/93, BFHE 173, 207, BStBl II 1994, 405; vom 14. Juni 1994 VIII R 79/93, BFH/NV 1995, 225; vom 30. Oktober 1986 III R 153/86, BFH/NV 1987, 256).
  • BFH, 16.01.2007 - X B 47/06  

    Subjektive Klagehäufung; Insolvenzverfahren; Verfahrensabtrennung;

    Die Trennung ist möglich, weil die Beschwerde gegen ein Urteil gerichtet ist, in dem über mehrere in der Form der subjektiven Klagehäufung verbundene Klagegegenstände entschieden worden ist (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Oktober 1986 III R 153/86, BFH/NV 1987, 256; vom 26. Januar 1994 III B 135/89, BFH/NV 1994, 727; vom 14. Juni 1996 III B 77/90, BFH/NV 1997, 38).
mehr
  • BFH, 12.12.2008 - IV E 1/08  

    (Keine Einzelrichterentscheidung des BFH über Erinnerung - Zurechnung der

    Erheben --wie im Streitfall-- beide Ehegatten Klage gegen den zusammengefassten Bescheid, so handelt es sich um zwei Klagen gegen verschiedene Verwaltungsakte, die im Wege einer subjektiven Klagehäufung miteinander verbunden werden können (BFH-Beschluss vom 30. Oktober 1986 III R 153/86, BFH/NV 1987, 256).
  • BFH, 15.07.2010 - VIII B 39/09  

    Keine Verfahrenstrennung ohne ausdrücklichen Beschluss

    Auch in einem derartigen Fall subjektiver Klagehäufung ist eine Trennung der Verfahren der verschiedenen Kläger nach § 73 Abs. 1 Satz 1 FGO zwar grundsätzlich möglich (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. August 2007 X B 130/06, BFH/ NV 2007, 2320; vom 30. Oktober 1986 III R 153/86, BFH/ NV 1987, 256), hier aber nicht erfolgt.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht