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   BFH, 13.06.1986 - III R 162/82   

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https://dejure.org/1986,6989
BFH, 13.06.1986 - III R 162/82 (https://dejure.org/1986,6989)
BFH, Entscheidung vom 13.06.1986 - III R 162/82 (https://dejure.org/1986,6989)
BFH, Entscheidung vom 13. Juni 1986 - III R 162/82 (https://dejure.org/1986,6989)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 14.01.1971 - V B 67/69

    Ablehnung wegen Befangenheit - Rechtsauffassung des Richters

    Auszug aus BFH, 13.06.1986 - III R 162/82
    Als Ursache für eine Parteilichkeit des Richters kann grundsätzlich nicht seine einer Partei ungünstige, unrichtige Rechtsauffassung gelten, die in einer Ankündigung der Erledigung eines Revisionsverfahrens nach Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (BFHEntlG) zum Ausdruck kommt (vgl. hierzu Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Januar 1971 V B 67/69, BFHE 101, 207, BStBl II 1971, 243).
  • BFH, 10.03.1972 - VI B 141/70

    Richter - Mißbräuchliche Ablehnung - Normale Besetzung - Einschluß der

    Auszug aus BFH, 13.06.1986 - III R 162/82
    Die Ablehnungsgründe sind deshalb "evident abwegig" und damit rechtsmißbräuchlich; aus diesem Grunde konnte der Senat in seiner geschäftsplanmäßigen Besetzung über das Ablehnungsgesuch entscheiden (BFH-Beschluß vom 10. März 1972 VI B 141/70, BFHE 105, 316, BStBl II 1972, 570).
  • BVerfG, 25.01.1972 - 2 BvA 1/69

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BFH, 13.06.1986 - III R 162/82
    Dabei kommt es ausschließlich darauf an, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlaß hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 25. Januar 1972 2 BvA 1/69, Die Öffentliche Verwaltung - DÖV - 1972, 312).
  • FG Köln, 19.10.2001 - 8 K 6728/00

    Streit um die Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Bestellung zum Steuerberater;

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  • BFH, 21.07.1997 - V K 2/97

    Zulässigkeit der Ablehnung des gesamten Spruchkörpers ohne gesonderte Begründung

    Das rechtsmißbräuchlich gestellte Ablehnungsgesuch kann ohne gesonderten Beschluß (BFH-Beschluß vom 19. Dezember 1995 III B 134/93, BFH/NV 1996, 611) unter Mitwirkung der abgelehnten Richter (vgl. BFH-Beschluß vom 13. Juni 1986 III R 162/82, BFH/NV 1988, 502, m. w. N.) und unter Verzicht auf eine vorherige dienstliche Äußerung zurückgewiesen werden (vgl. BFH-Beschluß vom 2. Februar 1995 VII B 182/94, BFH/NV 1995, 898 zu 2. b; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 51 Rdnr. 52, m. w. N.).
  • BFH, 28.05.1997 - VI B 193/96

    Befangenheitsantrag aufgrund Prozessverschleppung bei fehlender

    Der Senat kann in seiner geschäftsplanmäßigen Besetzung entscheiden (vgl. u. a. BFH- Beschluß vom 13. Juni 1986 III R 162/82, BFH/NV 1988, 502).
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