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   BFH, 07.07.2016 - III R 19/15   

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https://dejure.org/2016,37133
BFH, 07.07.2016 - III R 19/15 (https://dejure.org/2016,37133)
BFH, Entscheidung vom 07.07.2016 - III R 19/15 (https://dejure.org/2016,37133)
BFH, Entscheidung vom 07. Juli 2016 - III R 19/15 (https://dejure.org/2016,37133)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Kindergeld: Kindergeldanspruch für volljähriges, beschäftigungsloses Kind bei Meldung als Arbeitsuchender - Arbeitsunfähigkeit des Kindes

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 1, EStG § 62 Abs 1, EStG § 63 Abs 1 S 2, SGB 3 § 15 S 2, SGB 3 § 118, SGB 3 § 119 Abs 1, FGO § 76 Abs 1 S 1, EStG VZ 2007, EStG VZ 2008
    Kindergeld: Kindergeldanspruch für volljähriges, beschäftigungsloses Kind bei Meldung als Arbeitsuchender - Arbeitsunfähigkeit des Kindes

  • Bundesfinanzhof

    Kindergeld: Kindergeldanspruch für volljähriges, beschäftigungsloses Kind bei Meldung als Arbeitsuchender - Arbeitsunfähigkeit des Kindes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 62 Abs 1 EStG 2002, § 63 Abs 1 S 2 EStG 2002, § 15 S 2 SGB 3, § 118 SGB 3
    Kindergeld: Kindergeldanspruch für volljähriges, beschäftigungsloses Kind bei Meldung als Arbeitsuchender - Arbeitsunfähigkeit des Kindes

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Kindergeldanspruchs eines volljährigen, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis, arbeitsunfähig erkrankten stehenden Kindes

  • rewis.io

    Kindergeld: Kindergeldanspruch für volljähriges, beschäftigungsloses Kind bei Meldung als Arbeitsuchender - Arbeitsunfähigkeit des Kindes

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeld: Kindergeldanspruch für volljähriges, beschäftigungsloses Kind bei Meldung als Arbeitsuchender - Arbeitsunfähigkeit des Kindes

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen des Kindergeldanspruchs eines volljährigen, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis, arbeitsunfähig erkrankten stehenden Kindes

  • datenbank.nwb.de

    Kindergeld: Kindergeldanspruch für volljähriges, beschäftigungsloses Kind bei Meldung als Arbeitsuchender - Arbeitsunfähigkeit des Kindes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der nicht gestellte Beweisantrag - und die Aufklärungsrüge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeld für das volljährige, arbeitsunfähige Kind

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kindergeldanspruch für volljähriges, beschäftigungsloses Kind bei Meldung als Arbeitsuchender

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kindergeldanspruch für volljähriges und beschäftigungsloses Kind bei Meldung als Arbeitsuchender

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch für volljähriges, arbeitsuchendes Kind

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Kindergeldanspruch für volljähriges, beschäftigungsloses Kind nur bei Meldung als Arbeitsuchender

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Kindergeld für nicht arbeitssuchend gemeldetes Kind

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 1
    Kindergeld, Arbeitslosigkeit, Meldung, Krankheit

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 254, 562
  • NJW 2017, 112
  • FamRZ 2016, 2102
  • BStBl II 2017, 124
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 26.07.2012 - VI R 98/10

    Kindergeld: Meldung als Arbeitsuchender

    Auszug aus BFH, 07.07.2016 - III R 19/15
    Für die Berücksichtigung eines volljährigen, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehenden Kindes beim Kindergeld ist erforderlich, dass sich das Kind tatsächlich bei der Agentur für Arbeit als Arbeitsuchender gemeldet und die Tatsache seiner künftigen oder gegenwärtigen Arbeitslosigkeit angezeigt hat (Anschluss an die BFH-Urteile vom 26. Juli 2012 VI R 98/10, BFHE 238, 126, BStBl II 2013, 443, und vom 18. Juni 2015 VI R 10/14, BFHE 250, 145, BStBl II 2015, 940).

    Als Arbeitsuchender gemeldet ist, wer gegenüber der zuständigen Agentur für Arbeit persönlich die Tatsache einer künftigen oder gegenwärtigen Arbeitslosigkeit anzeigt (vgl. BFH-Urteile vom 26. Juli 2012 VI R 98/10, BFHE 238, 126, BStBl II 2013, 443, Rz 13, m.w.N., und in BFHE 250, 145, BStBl II 2015, 940, Rz 21, m.w.N.).

    Entscheidend ist, ob sich das Kind im konkreten Fall tatsächlich bei der Arbeitsvermittlung als Arbeitsuchender gemeldet bzw. diese Meldung alle drei Monate erneuert hat (BFH-Urteil in BFHE 238, 126, BStBl II 2013, 443, Rz 10, m.w.N.).

    a) Gegen eine solche Gleichstellung spricht zunächst der Wortlaut des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG ("gemeldet ist"), wonach es entscheidend darauf ankommt, dass sich das Kind im konkreten Fall tatsächlich bei der Arbeitsvermittlung als Arbeitsuchender meldet (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 238, 126, BStBl II 2013, 443, Rz 10).

    Nach der Rechtsprechung des BFH dient zwar neben der Bescheinigung der Meldung als Arbeitsuchender durch die Agentur für Arbeit auch der Nachweis der Arbeitslosigkeit oder des Bezugs von Arbeitslosengeld nach dem SGB III als Nachweis der Meldung als Arbeitsuchender (Senatsurteil vom 22. September 2011 III R 78/08, BFH/NV 2012, 204, Rz 17, m.w.N., und BFH-Urteil in BFHE 238, 126, BStBl II 2013, 443, Rz 11).

  • BFH, 18.06.2015 - VI R 10/14

    Kindergeld, Anforderungen an den Nachweis als Ausbildungsuchender - Anforderungen

    Auszug aus BFH, 07.07.2016 - III R 19/15
    Für die Berücksichtigung eines volljährigen, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehenden Kindes beim Kindergeld ist erforderlich, dass sich das Kind tatsächlich bei der Agentur für Arbeit als Arbeitsuchender gemeldet und die Tatsache seiner künftigen oder gegenwärtigen Arbeitslosigkeit angezeigt hat (Anschluss an die BFH-Urteile vom 26. Juli 2012 VI R 98/10, BFHE 238, 126, BStBl II 2013, 443, und vom 18. Juni 2015 VI R 10/14, BFHE 250, 145, BStBl II 2015, 940).

    Das Gesetz unterstellt typisierend, dass die Voraussetzungen der §§ 118 ff. SGB III vorliegen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juni 2015 VI R 10/14, BFHE 250, 145, BStBl II 2015, 940, Rz 18, m.w.N.).

    Als Arbeitsuchender gemeldet ist, wer gegenüber der zuständigen Agentur für Arbeit persönlich die Tatsache einer künftigen oder gegenwärtigen Arbeitslosigkeit anzeigt (vgl. BFH-Urteile vom 26. Juli 2012 VI R 98/10, BFHE 238, 126, BStBl II 2013, 443, Rz 13, m.w.N., und in BFHE 250, 145, BStBl II 2015, 940, Rz 21, m.w.N.).

  • FG Düsseldorf, 06.11.2014 - 14 K 1085/13

    Kindergeld: Berücksichtigung eines arbeitsunfähigen Kindes gemäß § 32 Abs. 4 Satz

    Auszug aus BFH, 07.07.2016 - III R 19/15
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 6. November 2014 14 K 1085/13 Kg wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf wies die Klage mit Urteil vom 6. November 2014  14 K 1085/13 Kg als unbegründet ab.

    Die Klägerin beantragt sinngemäß, das Urteil des FG Düsseldorf vom 6. November 2014 14 K 1085/13 Kg, den Bescheid vom 31. März 2009 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 6. März 2013 aufzuheben.

  • BSG, 24.09.1974 - 7 RAr 51/72

    Arbeitssuchender iS des AFG § 47

    Auszug aus BFH, 07.07.2016 - III R 19/15
    Im Rahmen der Arbeitsvermittlung ist jede Person als Arbeitsuchender anzusehen, die --ohne Rücksicht darauf, ob und in welcher Höhe sie bisher beschäftigt gewesen ist-- gegenüber dem Arbeitsamt (jetzt Agentur für Arbeit) den Willen bekundet, in der Zukunft auf dem Arbeitsmarkt eine Beschäftigung aufzunehmen (Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 24. September 1974  7 RAr 51/72, BSGE 38, 138, unter II.).

    Der Annahme und Führung eines Arbeitsgesuches steht es nicht entgegen, wenn das Leistungsvermögen des Arbeitsuchenden eingeschränkt oder vorübergehend aufgehoben ist (BSG-Urteil in BSGE 38, 138, unter II., m.w.N.; Becker in Eicher/Schlegel, a.a.O., § 15 Rz 37, m.w.N.; Timme in Hauck/Noftz, SGB III Arbeitsförderung, K § 15 Rz 7, m.w.N., und Gutzler in Mutschler/ Schmidt-De Caluwe/Coseriu, Sozialgesetzbuch III Arbeitsförderung, Großkommentar, 5. Aufl., § 15 Rz 18, m.w.N.).

  • BFH, 07.04.2011 - III R 24/08

    Meldung als Arbeitsuchender - Ausländerrechtliche Hindernisse in der Person des

    Auszug aus BFH, 07.07.2016 - III R 19/15
    aa) Für den Begriff des "Arbeitsuchenden" ist für das Kindergeld auf die Vorschriften des Sozialrechts, hier auf § 15 Satz 2 SGB III, zurückzugreifen, da der in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG gebrauchte Begriff des "Arbeitsuchenden" im Steuerrecht nicht geregelt ist (Senatsurteil vom 7. April 2011 III R 24/08, BFHE 233, 44, BStBl II 2012, 210, Rz 19).

    Der Arbeitsuchende muss als solcher grundsätzlich vermittlungsfähig sein, nicht erforderlich ist jedoch, dass er verfügbar i.S. des § 119 Abs. 1 Nr. 3 SGB III ist (vgl. Senatsurteil in BFHE 233, 44, BStBl II 2012, 210, Rz 20, m.w.N.).

  • BSG, 23.03.1971 - 7 RAr 4/68

    Zur Berufung des BA auf den RV-Träger bei Ersatzanspruch eines Sozialhilfeträgers

    Auszug aus BFH, 07.07.2016 - III R 19/15
    Es genügt die Fähigkeit, irgendeine Arbeit auf dem Arbeitsmarkt ausüben zu können (vgl. BSG-Urteil vom 15. März 1967  7 RAr 19/65, BSGE 26, 155, unter II., und vom 23. März 1971  7 RAr 4/68, Sozialrecht Nr 4 zu § 39 AVAVG, unter II., m.w.N.).
  • BSG, 15.03.1967 - 7 RAr 19/65

    Zur Eigenschaft, als Arbeitssuchender zu gelten - geistig und körperliche

    Auszug aus BFH, 07.07.2016 - III R 19/15
    Es genügt die Fähigkeit, irgendeine Arbeit auf dem Arbeitsmarkt ausüben zu können (vgl. BSG-Urteil vom 15. März 1967  7 RAr 19/65, BSGE 26, 155, unter II., und vom 23. März 1971  7 RAr 4/68, Sozialrecht Nr 4 zu § 39 AVAVG, unter II., m.w.N.).
  • BFH, 05.09.2013 - XI R 7/12

    Kindergeld bei Einberufung zum Wehrdienst im Laufe eines Monats

    Auszug aus BFH, 07.07.2016 - III R 19/15
    4. Der Hinweis der Revision auf Abschn. A 13 Abs. 3 Satz 1 der DA-KG (Stand: 2014), wonach eine Berücksichtigung möglich ist, wenn das Kind wegen Erkrankung nicht bei einer Agentur für Arbeit im Inland arbeitsuchend gemeldet ist, führt zu keiner anderen Beurteilung, da die DA-KG eine norminterpretierende Verwaltungsanweisung ist, welche die Gerichte nicht bindet (z.B. BFH-Urteil vom 5. September 2013 XI R 7/12, BFHE 242, 399, BStBl II 2014, 37, Rz 20, m.w.N.).
  • BFH, 22.09.2011 - III R 78/08

    Kindergeld: Meldung als Arbeitsuchender - Billigkeitserlass bei Rückforderung

    Auszug aus BFH, 07.07.2016 - III R 19/15
    Nach der Rechtsprechung des BFH dient zwar neben der Bescheinigung der Meldung als Arbeitsuchender durch die Agentur für Arbeit auch der Nachweis der Arbeitslosigkeit oder des Bezugs von Arbeitslosengeld nach dem SGB III als Nachweis der Meldung als Arbeitsuchender (Senatsurteil vom 22. September 2011 III R 78/08, BFH/NV 2012, 204, Rz 17, m.w.N., und BFH-Urteil in BFHE 238, 126, BStBl II 2013, 443, Rz 11).
  • BFH, 13.05.2015 - III R 39/14

    Verfahrensrevision, Beteiligtenvernehmung

    Auszug aus BFH, 07.07.2016 - III R 19/15
    Wer als fachkundig Beteiligter keinen Antrag auf Beweiserhebung stellt und die Unterlassung einer nach seiner Auffassung gebotenen Beweiserhebung von Amts wegen nicht in der mündlichen Verhandlung rügt, verzichtet auf diese Rüge (z.B. Senatsurteil vom 13. Mai 2015 III R 39/14, BFH/NV 2015, 1587, Rz 11, m.w.N.).
  • BFH, 07.07.2021 - III R 40/19

    Kindergeld; Zeitpunkt des Beginns und der Beendigung des Hochschulstudiums;

    Für den Senat ergäbe sich daraus keine andere Beurteilung, weil es sich insoweit um eine norminterpretierende Verwaltungsanweisung handelt, welche die Gerichte nicht bindet (Senatsurteil vom 07.07.2016 - III R 19/15, BFHE 254, 562, BStBl II 2017, 124, Rz 25, m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 14.06.2018 - 4 K 435/17

    Ist Kindergeld für ein volljähriges Kind zu gewähren, welches ein eigenes Kind

    Auch der arbeitsunfähig Erkrankte habe sich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend zu melden, auch wenn er derzeit nicht vermittelbar sei (BFH-Urteil vom 07.07.2016 III R 19/15).

    In der mündlichen Verhandlung verweist die Prozessbevollmächtigte außerdem auf die Rechtsprechung des BFH hinsichtlich der Anforderungen an die Meldung als arbeitsuchend (BFH-Urteil vom 18.02.2016 V R 22/15, BFH/NV 2016, 914; BFH-Urteil vom 07.07.2016 III R 19/15, BStBl. II 2017, 124).

    Erforderlich ist die Bekundung des Willens, in der Zukunft auf dem Arbeitsmarkt eine Beschäftigung aufzunehmen (BFH-Urteil vom 07.07.2016 III R 19/15, BStBl. II 2017, 124).

    Die Einschränkung oder vorübergehende Aufhebung des Leistungsvermögens steht einem Arbeitsgesuch nicht entgegen (BFH-Urteil vom 07.07.2016 III R 19/15, BStBl. II 2017, 124).

    Die Registrierung bei der Agentur für Arbeit hat keine Tatbestandswirkung (BFH-Urteil vom 07.07.2016 III R 19/15, BStBl. II 2017, 124; Selder, jurisPR-SteuerR 51/2016 Anm. 5).

  • BFH, 22.09.2022 - III R 37/21

    Kindergeldanspruch; Wegfall der Arbeitsuchendmeldung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1

    a) Bei einer Agentur für Arbeit als Arbeitsuchender gemeldet ist, wer gegenüber der zuständigen Agentur für Arbeit persönlich die Tatsache einer künftigen oder gegenwärtigen Arbeitslosigkeit anzeigt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18.06.2015 - VI R 10/14, BFHE 250, 145, BStBl II 2015, 940; Senatsurteil vom 07.07.2016 - III R 19/15, BFHE 254, 562, BStBl II 2017, 124; Wendl in Herrmann/Heuer/Raupach, § 32 EStG Rz 90).

    Entscheidend ist, ob sich das Kind im konkreten Fall tatsächlich bei der Arbeitsvermittlung als Arbeitsuchender gemeldet hat (Senatsurteil in BFHE 254, 562, BStBl II 2017, 124, Rz 12).

  • FG Köln, 10.03.2016 - 1 K 560/14

    Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines volljährigen Kindes im Rahmen des

    Dabei wird ein Zeitraum bis zu 3 Monaten als vorübergehend anzusehen sein (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.2014, 14 K 1085/13 Kg, juris, m.w.N. - Revision beim BFH anhängig unter Az. III R 19/15 -).
  • FG Nürnberg, 20.01.2017 - 3 K 301/16

    Beschwerde, Revision, Kindergeld, Nichtzulassung, Erkrankung, Bescheid,

    Gegen eine solche Gleichstellung spricht zunächst der Wortlaut des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG ("für einen Beruf ausgebildet wird"), aber auch die Systematik der Berücksichtigungstatbestände des § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG, die eine Erkrankung an sich mit Ausnahme der Behinderung nach der Nr. 3 nicht als Berücksichtigungstatbestand vorsehen (BFH-Urteil vom 07. Juli 2016 III R 19/15, BFH/NV 2016, 1810 zu ähnlicher Problematik).
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