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   BFH, 23.05.1990 - III R 192/85   

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BFH, 23.05.1990 - III R 192/85 (https://dejure.org/1990,3160)
BFH, Entscheidung vom 23.05.1990 - III R 192/85 (https://dejure.org/1990,3160)
BFH, Entscheidung vom 23. Mai 1990 - III R 192/85 (https://dejure.org/1990,3160)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer sogenannten Konjunkturzulage - Zurechnung der Wirtschaftsgüter zum Anlagevermögen des Investors zum Zeitpunkt der Lieferung oder Fertigstellung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 05.02.1987 - IV R 105/84

    Ein Fahrzeughersteller, der selbst hergestellte Fahrzeuge durch langfristige

    Auszug aus BFH, 23.05.1990 - III R 192/85
    Für den im Steuerrecht nicht näher bestimmten Begriff des Anlagevermögens ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) die handelsrechtliche Unterscheidung zwischen dem Anlagevermögen und dem Umlaufvermögen maßgebend (siehe aus jüngerer Zeit das Urteil vom 5. Februar 1987 IV R 105/84, BFHE 149, 255, BStBl II 1987, 448, mit zahlreichen Hinweisen).

    Die Zweckbestimmung hängt zwar subjektiv von einem entsprechenden Willen des Steuerpflichtigen ab, muß jedoch anhand objektiver Merkmale (wie z. B. der Art des Wirtschaftsgutes, der Art und Dauer der Verwendung, der Art des Unternehmens, unter Umständen auch der Art der Bilanzierung) nachvollziehbar sein (BFHE 149, 255, BStBl II 1987, 448).

  • BFH, 31.03.1977 - V R 44/73

    Musterhäuser eines Fertighausherstellers unterliegen als Wirtschaftsgüter des

    Auszug aus BFH, 23.05.1990 - III R 192/85
    Sind danach beim Anlagevermögen nur die Gegenstände auszuweisen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (§ 247 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches - HGB - n. F.), so gehören diejenigen Wirtschaftsgüter zum Umlaufvermögen, deren Zweck im Verbrauch liegt, sei es im Betrieb, sei es im Wege der Weiterveräußerung (vgl. das BFH-Urteil vom 31. März 1977 V R 44 /73, BFHE 122, 184, BStBl II 1977, 684).
  • BFH, 19.01.1990 - III R 115/84

    Investitionszulage für Aufwendungen zum Erwerb eines Rohbaus als Teil der

    Auszug aus BFH, 23.05.1990 - III R 192/85
    Ob dem zu folgen wäre, braucht der Senat hier - schon wegen des anderen Sachverhalts - nicht zu entscheiden (siehe zur Beurteilung des Erwerbs eines teilfertigen Gebäudes nach § 19 des Berlinförderungsgesetzes - BerlinFG - jedoch das Urteil des Senats vom 19. Januar 1990 III R 115/84, BFHE 160, 352 [BFH 19.01.1990 - III R 115/84], BStBl II 1990, 147).
  • BFH, 23.10.1987 - III R 275/83

    Gewerblicher Grundstückshandel bei engem zeitlichen Zusammenhang zwischen

    Auszug aus BFH, 23.05.1990 - III R 192/85
    In gleicher Weise braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob die "gewerblichen" Gebäudeteile von Anfang an zum Umlaufvermögen der Klägerin gehört hatten (s. hierzu aber das Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 5. Mai 1977 IV B 2 - S 1988 - 150/77, BStBl I 1977, 246, 249, Tz. 21; vgl. auch das Urteil des Senats vom 23. Oktober 1987 III R 275/83, BFHE 151, 399, BStBl II 1988, 293, zum Beginn des gewerblichen Grundstückshandels).
  • BFH, 14.07.1989 - III R 29/88

    Investitionszulage - Bürogebäude - Verbleiben im Betrieb - Vermietung -

    Auszug aus BFH, 23.05.1990 - III R 192/85
    Der Senat kann daher auch - ebenso wie das FG - offenlassen, ob für die Bestimmung des Fertigstellungszeitpunktes auf den zuletzt fertiggewordenen Gebäudeteil des Gesamtkomplexes abzustellen ist oder auf die Fertigstellung der einzelnen Gebäude (Blöcke A bis E) oder gar der einzelnen Gebäudeteile (siehe hierzu jedoch das Urteil des Senats vom 14. Juli 1989 III R 29/88, BFHE 157, 472, BStBl II 1989, 903, Nr. 3 b und c der Entscheidungsgründe).
  • BFH, 08.02.1972 - VIII R 9/67

    Bewertungsfreiheit - Anlagevermögen - Westberliner Betriebstätte - Umlaufvermögen

    Auszug aus BFH, 23.05.1990 - III R 192/85
    Nach dem Urteil des BFH vom 8. Februar 1972 VIII R 9/67 (BFHE 105, 227, BStBl II 1972, 528) wird ein Wirtschaftsgut, das bisher dem Anlagevermögen angehört hatte, Umlaufvermögen, wenn der Unternehmer eindeutig erkennbar den Entschluß faßt, es zu veräußern; es insbesondere seinem bisherigen Wirkungskreis entzieht, indem er es einem Händler zur Veräußerung übergibt oder an ihn veräußert.
  • BFH, 26.07.1989 - II R 65/86

    Bei der Einheitsbewertung des Grundbesitzes maßgebende Jahresrohmiete nach

    Auszug aus BFH, 23.05.1990 - III R 192/85
    Ob dem zu folgen wäre, braucht der Senat hier - schon wegen des anderen Sachverhalts - nicht zu entscheiden (siehe zur Beurteilung des Erwerbs eines teilfertigen Gebäudes nach § 19 des Berlinförderungsgesetzes - BerlinFG - jedoch das Urteil des Senats vom 19. Januar 1990 III R 115/84, BFHE 160, 352 [BFH 19.01.1990 - III R 115/84], BStBl II 1990, 147).
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.11.1982 - 5 K 219/82
    Auszug aus BFH, 23.05.1990 - III R 192/85
    Auch ist der Streitfall nicht zu vergleichen mit dem Fall, der dem Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 29. November 1982 5 K 219/82 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1983, 572) zugrunde lag.
  • BFH, 11.12.1997 - III R 14/96

    Einkünftefeststellung bei Zebragesellschaften

    Etwas anderes läßt sich aus den BFH-Urteilen vom 23. Mai 1990 III R 192/85 (BFH/NV 1990, 734) und vom 5. Februar 1987 IV R 105/84 (BFHE 149, 255, BStBl II 1987, 448) nicht entnehmen.
  • BFH, 07.11.2000 - III R 7/97

    Bezeichnung der zulagenbegünstigten Wirtschaftsgüter

    Für die Bestimmung des Begriffs des Anlagevermögens und seiner Abgrenzung zum Begriff des Umlaufvermögens hat der erkennende Senat auch im Investitionszulagenrecht auf die handelsrechtliche Unterscheidung beider Begriffe abgehoben (vgl. BFH-Urteile vom 30. April 1998 III R 29/93, BFH/NV 1998, 1372, unter Ziff. 2. a der Gründe zu § 19 des Berlinförderungsgesetzes --BerlinFG--; vom 2. Februar 1990 III R 165/85, BFHE 160, 361, BStBl II 1990, 706, und vom 23. Mai 1990 III R 192/85, BFH/NV 1990, 734).
  • BFH, 27.04.1999 - III R 32/98

    Investitionszulage: Dreijahreszeitraum bei Betriebseinstellung

    Ein bisher zum Anlagevermögen gehörendes Wirtschaftsgut wird jedoch dann Umlaufvermögen, wenn der Unternehmer eindeutig nach außen erkennbar den Entschluß faßt, es zu veräußern, insbesondere es seinem bisherigen Wirkungskreis zu entziehen, indem er es z.B. einem Händler zur Veräußerung übergibt (vgl. BFH-Urteile vom 23. Mai 1990 III R 192/85, BFH/NV 1990, 734, 736, m.w.N.; vom 8. Februar 1972 VIII R 9/67, BFHE 105, 227, BStBl II 1972, 528).
  • BFH, 14.12.2006 - III R 64/05

    Betriebsaufspaltung; Beendigung durch Grundstücksveräußerung

    Zwar kann ein Wirtschaftsgut durch den Entschluss, es zu veräußern, vom Anlagevermögen ins Umlaufvermögen überführt werden (vgl. Senatsurteil vom 23. Mai 1990 III R 192/85, BFH/NV 1990, 734).
  • FG München, 19.11.2003 - 7 K 1733/00

    Abgrenzung des Anlagevermögens vom Umlaufvermögen bei Grundstücken;

    Wechselt die Zweckbestimmung eines Wirtschaftsguts während seiner Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen, kann damit auch eine veränderte Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen einher gehen (BFH-Urteile vom 8. Februar 1972 VIII R 9/67, BFHE 105, 227 , BStBl II 1972, 528; vom 23. Mai 1990 III R 192/85, BFH/NV 1990, 734, vom 25. Oktober 2001 IV R 47/00, BFHE 197, 109 , BStBl II 2002, 289).

    Es wird allerdings dann Umlaufvermögen, wenn der Unternehmer es insbesondere seinem bisherigen Wirkungskreis entzieht, um es zu veräußern, etwa indem er es einem Händler zur Veräußerung übergibt oder an ihn veräußert (BFH-Urteil in BFH/NV 1990, 734).

  • BFH, 30.04.1998 - III R 29/93

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung

    Für die Bestimmung des Begriffs des Anlagevermögens und seine Abgrenzung zum Begriff des Umlaufvermögens hat der erkennende Senat auch im Investitionszulagenrecht auf die handelsrechtliche Unterscheidung beider Begriffe abgestellt (s. Urteile in BFHE 160, 361, BStBl II 1990, 706, und vom 23. Mai 1990 III R 192/85, BFH/NV 1990, 734).
  • BFH, 10.12.1997 - II R 10/95

    Voraussetzungen für die Bewertung seines Grundstücks als Zweifamilienhaus

    Zwar bildeten die Räume im Dachgeschoß des Gartenhauses eine in sich abgeschlossene Wohneinheit mit eigenem Zugang und den erforderlichen Nebenräumen (Kochgelegenheit, Bad bzw. Dusche und Toilette), so daß insoweit die vom Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 5. Oktober 1984 III R 192/85 (BFHE 142, 505, BStBl II 1985, 151) für das Vorliegen einer Wohnung geforderten Voraussetzungen erfüllt wären.
  • FG Hessen, 18.11.1999 - 4 K 6280/97

    Anlagevermögen; Umlaufvermögen; Aktie; Kapitalbeteiligung - Abgrenzung

    Für die Bestimmung des Begriffs des Anlagevermögens und seine Abgrenzung zum Begriff des Umlaufvermögens ist auf die handelsrechtliche Unterscheidung beider Begriffe abzustellen (s. Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 2. Februar 1990 III R 165/85, BFHE 160, 361 , BStBl II 1990, 706, und vom 23. Mai 1990 III R 192/85, BFH/NV 1990, 734).
  • FG Schleswig-Holstein, 20.04.2004 - 5 K 244/00

    Erfüllung der Zugehörigkeits- und Verbleibensvoraussetzungen bei Einstellung der

    Aus dem Anlagevermögen der Klin. sind die Wirtschaftsgüter vor Ablauf der Dreijahresfrist ausgeschieden und zwar entweder im Oktober/November 1993 aufgrund der mit dem Verkaufsentschluss verbundenen Umwidmung der Wirtschaftsgüter zum Umlaufvermögen (z.B. BFH BStBl II 1972, 528 ; 1999, 615; BFH/NV 1990, 734, 736; 1995, 66, 67) oder - spätestens - mit dem Verkauf an die A AG im Dezember 1993.
  • FG Sachsen, 02.09.2009 - 2 K 905/09

    Anspruch auf Investitionszulage bei Übergang eines Wirtschaftsgutes unmittelbar

    Ein bisher zum Anlagevermögen gehörendes Wirtschaftsgut wird jedoch dann Umlaufvermögen, wenn der Unternehmer eindeutig nach außen erkennbar den Entschluss fasst, es zu veräußern, insbesondere es seinem bisherigen Wirkungskreis zu entziehen, indem er es z.B. einem Händler zur Veräußerung übergibt (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 23. Mai 1990, BFH/NV 1990, 734).
  • FG Rheinland-Pfalz, 12.06.1996 - 3 K 2172/94

    Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer; Rechtmäßigkeit der

  • BFH, 31.05.1995 - III R 46/89

    Herstellung abnutzbarer unbeweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens - Eine

  • FG Sachsen, 28.01.1999 - 2 K 74/98

    Anspruch auf Rückzahlung von Investitionszulage als Konkursforderung ; Gewährung

  • FG Hessen, 18.11.1999 - 4 K 5476/97

    Teilwertabschreibung; Beteiligung; Sanierung; Konkurs; Kapitalzuführung -

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