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   BFH, 12.12.2002 - III R 20/01   

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https://dejure.org/2002,598
BFH, 12.12.2002 - III R 20/01 (https://dejure.org/2002,598)
BFH, Entscheidung vom 12.12.2002 - III R 20/01 (https://dejure.org/2002,598)
BFH, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - III R 20/01 (https://dejure.org/2002,598)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Immobilienveräußerung und private Vermögensverwaltung

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 1; ; EStG § 5 Abs. 1; ; EStG § 15 Abs. 1; ; GewStG § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1 § 5 Abs. 1 § 15 Abs. 1; GewStG § 7
    Umfang eines gewerblichen Grundstückshandels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Indiz für gewerblichen Grundstückshandel

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundstückshändler ? Erwerb in Versteigerung ? Verkauf nach zwei Jahren ? Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewerbeertrag als der nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes oder Körperschaftsteuergesetzes zu ermittelnde Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, vermehrt und vermindert um die Beträge gemäß §§ 8 und 9 GewStG. ; Ob Geschäftsvorfall einkommensteuerrechtlich dem ...

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Gewerbebetrieb
    Die negativen Tatbestandsvoraussetzungen
    Abgrenzung zur privaten Vermögensverwaltung (§ 14 AO)
    Der gewerbliche Grundstückshandel und die Drei-Objekt-Grenze
    Das zweite BMF-Schreiben (2004)
    Gewerblicher Grundstückshandel
    Gewinnermittlung und Betriebsvermögen beim gewerblichen Grundstückshandel
    Betriebsvermögen
    Übertragung von Privat- oder Betriebsvermögen
    Zwei antagonistische Begriffe bei einer Dreiteilung der Wirtschaftsgüter
    Grundsatz

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15
    Gewerblicher Grundstückshandel; Nachweis; Privatvermögen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 200, 388
  • NJW 2003, 3800 (Ls.)
  • NZM 2003, 863
  • BB 2003, 567 (Ls.)
  • DB 2003, 588
  • BStBl II 2003, 297
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 27.02.1991 - XI R 37/89

    Steuerliche Berücksichtigung von Gewinnen für Veräußerung von Wohnungen

    Auszug aus BFH, 12.12.2002 - III R 20/01
    Geschäftsvorfälle, die ihrer Art nach ständig in einem Gewerbebetrieb anfallen, können nur dann der privaten Vermögensverwaltung eines Steuerpflichtigen zugerechnet werden, wenn sie eindeutig privat veranlasst sind und aufgrund der vorliegenden Tatsachen klar von den betrieblich veranlassten Geschäftsvorfällen zu unterscheiden sind (z.B. BFH-Urteile vom 27. Februar 1991 XI R 37/89, BFH/NV 1991, 524, und vom 2. September 1992 XI R 46/91, BFH/NV 1993, 24).

    Für die Zurechnung zum Betriebsvermögen genügt eine bedingte Verkaufsabsicht, die sich in einer zeitnahen Veräußerung dokumentiert (vgl. BFH-Urteile vom 5. September 1990 X R 107-108/89, BFHE 161, 543, BStBl II 1990, 1060, und in BFH/NV 1991, 524).

    Die Motive für die Veräußerung sind unbeachtlich (BFH-Beschluss vom 20. April 1994 X B 100/93, BFH/NV 1994, 853, und BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 524).

    Für die Zuordnung eines Grundstücks zum Privat- oder Betriebsvermögen eines gewerblichen Grundstückshändlers ist unerheblich, welche Motive für die konkrete Veräußerung im Einzelfall maßgeblich waren, da Anlass und Beweggrund einer Veräußerung nichts darüber aussagen, ob der Steuerpflichtige nicht auch aus anderen Gründen zum Verkauf bereit gewesen wäre und insofern von Anfang an eine zumindest bedingte Verkaufsabsicht hatte (BFH-Urteile in BFH/NV 1991, 524; vom 21. Mai 1993 VIII R 10/92, BFH/NV 1994, 94, und BFH-Beschluss in BFH/NV 1994, 853).

    Denn die wegen der geschäftstypischen Betätigung bestehende Schwierigkeit, von einem bereits vorhandenen gewerblichen Grundstückshandel die Veräußerung weiterer Objekte abzugrenzen, rechtfertigt die Differenzierung (BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 524; BFH-Beschluss in BFH/NV 1994, 853).

  • BFH, 20.04.1994 - X B 100/93

    Einkommensteuer; Umfang des Betriebsvermögens bei einem gewerblichen

    Auszug aus BFH, 12.12.2002 - III R 20/01
    Die Motive für die Veräußerung sind unbeachtlich (BFH-Beschluss vom 20. April 1994 X B 100/93, BFH/NV 1994, 853, und BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 524).

    Welche Tatsachen für eine Widerlegung geeignet sind und welches Gewicht ihnen für die Entscheidung des Streitfalls beizumessen ist, ist Gegenstand der Tatsachen- und Beweiswürdigung des FG (BFH-Beschluss in BFH/NV 1994, 853).

    Für die Zuordnung eines Grundstücks zum Privat- oder Betriebsvermögen eines gewerblichen Grundstückshändlers ist unerheblich, welche Motive für die konkrete Veräußerung im Einzelfall maßgeblich waren, da Anlass und Beweggrund einer Veräußerung nichts darüber aussagen, ob der Steuerpflichtige nicht auch aus anderen Gründen zum Verkauf bereit gewesen wäre und insofern von Anfang an eine zumindest bedingte Verkaufsabsicht hatte (BFH-Urteile in BFH/NV 1991, 524; vom 21. Mai 1993 VIII R 10/92, BFH/NV 1994, 94, und BFH-Beschluss in BFH/NV 1994, 853).

    Denn die wegen der geschäftstypischen Betätigung bestehende Schwierigkeit, von einem bereits vorhandenen gewerblichen Grundstückshandel die Veräußerung weiterer Objekte abzugrenzen, rechtfertigt die Differenzierung (BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 524; BFH-Beschluss in BFH/NV 1994, 853).

  • BFH, 11.06.1997 - XI R 71/96

    Zuordnung von Grundstücksveräußerungen

    Auszug aus BFH, 12.12.2002 - III R 20/01
    Ob ein Geschäftsvorfall einkommensteuerrechtlich dem gewerblichen Grundstückshandel oder dem privaten Bereich zuzuordnen ist, hängt von seiner Veranlassung ab (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Juni 1997 XI R 71/96, BFH/NV 1997, 839).

    Denn auf eine gewerbliche Betätigung kann unabhängig von der Anzahl der Verkäufe beispielsweise auch geschlossen werden, wenn ein im zeitlichen Zusammenhang mit der Bebauung und Veräußerung erworbenes Grundstück schon vor der Bebauung verkauft worden ist, wenn ein solches Grundstück von vornherein auf Rechnung oder nach Wünschen des Erwerbers bebaut wird (BFH-Beschluss vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. III. 5.) oder das Bauunternehmen des das Grundstück bebauenden Steuerpflichtigen erhebliche Leistungen für den Bau erbringt, die nicht wie unter Fremden abgerechnet werden (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 839, und BFH-Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. III. 5.).

  • BFH, 28.01.1988 - IV R 2/85

    Einkünfte aus Gewerbebetrieb durch die Veräußerung von Eigentumswohnungen und die

    Auszug aus BFH, 12.12.2002 - III R 20/01
    Erscheint das vom FG aufgrund der festgestellten Tatsachen gewonnene Ergebnis zumindest als möglich, genügt dies, um einer revisionsgerichtlichen Prüfung standzuhalten (BFH-Urteile vom 25. Juni 1975 I R 225/73, BFHE 116, 537, BStBl II 1975, 850, und vom 28. Januar 1988 IV R 2/85, BFH/NV 1989, 580).

    Von einer Zuordnung zur privaten Vermögensverwaltung ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung beispielsweise auszugehen, wenn der Steuerpflichtige selbst einen langfristigen Mietvertrag abgeschlossen (BFH-Urteil in BFH/NV 1989, 580) oder das Objekt nicht nur vorübergehend zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat (BFH-Urteil vom 23. Januar 1991 X R 105-107/88, BFHE 163, 382, BStBl II 1991, 519; BFH-Beschluss vom 2. Februar 2000 X B 83/99, BFH/NV 2000, 946).

  • BFH, 25.06.1975 - I R 225/73

    Anschaffung von Grundstücken - Veräußerung von Grundstücken - Bebauung -

    Auszug aus BFH, 12.12.2002 - III R 20/01
    Erscheint das vom FG aufgrund der festgestellten Tatsachen gewonnene Ergebnis zumindest als möglich, genügt dies, um einer revisionsgerichtlichen Prüfung standzuhalten (BFH-Urteile vom 25. Juni 1975 I R 225/73, BFHE 116, 537, BStBl II 1975, 850, und vom 28. Januar 1988 IV R 2/85, BFH/NV 1989, 580).

    d) Der buchmäßigen Behandlung des Geschäftsvorfalls ist kein entscheidendes Gewicht beizumessen, weil diese Gestaltung allein vom Willen des Steuerpflichtigen abhängt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 116, 537, BStBl II 1975, 850, unter 2.; vom 21. Mai 1976 III R 10/74, BFHE 119, 177, BStBl II 1976, 588, unter 1. a, und vom 13. November 1996 XI R 31/95, BFHE 182, 79, BStBl II 1997, 247, unter 1.).

  • BFH, 21.05.1976 - III R 10/74

    Wertpapiere eines Privatbankiers - Private Kapitalanlage - Zurechnung zu

    Auszug aus BFH, 12.12.2002 - III R 20/01
    d) Der buchmäßigen Behandlung des Geschäftsvorfalls ist kein entscheidendes Gewicht beizumessen, weil diese Gestaltung allein vom Willen des Steuerpflichtigen abhängt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 116, 537, BStBl II 1975, 850, unter 2.; vom 21. Mai 1976 III R 10/74, BFHE 119, 177, BStBl II 1976, 588, unter 1. a, und vom 13. November 1996 XI R 31/95, BFHE 182, 79, BStBl II 1997, 247, unter 1.).
  • BFH, 02.02.2000 - X B 83/99

    Gewerblicher Grundstückshandel: Entnahme eines Grundstücks

    Auszug aus BFH, 12.12.2002 - III R 20/01
    Von einer Zuordnung zur privaten Vermögensverwaltung ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung beispielsweise auszugehen, wenn der Steuerpflichtige selbst einen langfristigen Mietvertrag abgeschlossen (BFH-Urteil in BFH/NV 1989, 580) oder das Objekt nicht nur vorübergehend zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat (BFH-Urteil vom 23. Januar 1991 X R 105-107/88, BFHE 163, 382, BStBl II 1991, 519; BFH-Beschluss vom 2. Februar 2000 X B 83/99, BFH/NV 2000, 946).
  • BFH, 02.09.1992 - XI R 46/91

    Zuordnung einer auf Gewinnerzielung gerichteten Tätigkeit beim Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 12.12.2002 - III R 20/01
    Geschäftsvorfälle, die ihrer Art nach ständig in einem Gewerbebetrieb anfallen, können nur dann der privaten Vermögensverwaltung eines Steuerpflichtigen zugerechnet werden, wenn sie eindeutig privat veranlasst sind und aufgrund der vorliegenden Tatsachen klar von den betrieblich veranlassten Geschäftsvorfällen zu unterscheiden sind (z.B. BFH-Urteile vom 27. Februar 1991 XI R 37/89, BFH/NV 1991, 524, und vom 2. September 1992 XI R 46/91, BFH/NV 1993, 24).
  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 12.12.2002 - III R 20/01
    Denn auf eine gewerbliche Betätigung kann unabhängig von der Anzahl der Verkäufe beispielsweise auch geschlossen werden, wenn ein im zeitlichen Zusammenhang mit der Bebauung und Veräußerung erworbenes Grundstück schon vor der Bebauung verkauft worden ist, wenn ein solches Grundstück von vornherein auf Rechnung oder nach Wünschen des Erwerbers bebaut wird (BFH-Beschluss vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. III. 5.) oder das Bauunternehmen des das Grundstück bebauenden Steuerpflichtigen erhebliche Leistungen für den Bau erbringt, die nicht wie unter Fremden abgerechnet werden (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 839, und BFH-Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. III. 5.).
  • BFH, 13.11.1996 - XI R 31/95

    Ferienwohnungen als notwendiges Betriebsvermögen bei funktionalem Zusammenhang

    Auszug aus BFH, 12.12.2002 - III R 20/01
    d) Der buchmäßigen Behandlung des Geschäftsvorfalls ist kein entscheidendes Gewicht beizumessen, weil diese Gestaltung allein vom Willen des Steuerpflichtigen abhängt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 116, 537, BStBl II 1975, 850, unter 2.; vom 21. Mai 1976 III R 10/74, BFHE 119, 177, BStBl II 1976, 588, unter 1. a, und vom 13. November 1996 XI R 31/95, BFHE 182, 79, BStBl II 1997, 247, unter 1.).
  • BFH, 21.05.1993 - VIII R 10/92

    Veräußerung von Wohneigentum als gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 16.05.2002 - III R 9/98

    Gewerblicher Grundstückshandel: Verkauf von Eigentumswohnungen

  • FG Hessen, 29.03.2001 - 8 K 1568/98

    Betriebsvermögen bei gewerblichem Grundstückshandel

  • BFH, 05.09.1990 - X R 107/89

    Gewerblicher Grundstückshandel, wenn innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren

  • BFH, 15.03.2005 - X R 39/03

    Gewerblicher Grundstückshandel - Erschließungsunternehmer - Indizwirkung der

    Diese ist nach § 118 Abs. 2 FGO für das Revisionsgericht bindend, wenn sie verfahrensrechtlich einwandfrei zustande gekommen ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2002 III R 20/01, BFHE 200, 388, BStBl II 2003, 297).
  • BFH, 17.06.2020 - X R 18/19

    Ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Veräußerung von im Privatvermögen

    Ob im Einzelfall Tatsachen und Indizien für eine private Vermögensanlage sprechen, unterliegt der tatrichterlichen Würdigung (BFH-Urteil vom 12.12.2002 - III R 20/01, BFHE 200, 388, BStBl II 2003, 297).
  • BFH, 17.12.2009 - III R 101/06

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Wohnungsverkäufen auf Druck der Bank

    Die Absicht, ein Objekt zur Alterssicherung einzusetzen, spricht nicht gegen eine bedingte Veräußerungsabsicht, da auch der Erlös aus einem gewinnbringenden Veräußerungsgeschäft zur Altersvorsorge genutzt oder erneut in Immobilien angelegt werden kann (Senatsurteil vom 12. Dezember 2002 III R 20/01, BFHE 200, 388, BStBl II 2003, 297; BFH-Beschluss vom 21. Mai 2007 XI B 164/06, BFH/NV 2007, 1657).
  • BFH, 15.07.2004 - III R 37/02

    Ungleiche Behandlung aufgeteilte/unaufgeteilte Mehrfamilienhäuser

    Der sachliche und insbesondere enge zeitliche Zusammenhang von ca. zwei Jahren zwischen Herstellung dieser Wohnung und ihrer Veräußerung im Rahmen des Verkaufs aller Wohnungseigentums- und Teileigentumsrechte am Grundstück V stellte ein im Streitfall nicht erschüttertes gewichtiges Indiz für ein dem Grundstückshandel zuzuordnendes Geschäft dar (BFH-Urteil vom 12. Dezember 2002 III R 20/01, BFHE 200, 388, BStBl II 2003, 297).
  • BFH, 07.05.2008 - X R 49/04

    Errichtung und Veräußerung eines Einkaufsmarktes im Rahmen eines Maklerbetriebs

    Hingegen werden branchenübliche Geschäfte regelmäßig im betrieblichen Bereich abgewickelt; diese Geschäfte sind dem Gewerbebetrieb zuzurechnen (BFH-Urteile vom 12. Dezember 2002 III R 20/01, BFHE 200, 388, BStBl II 2003, 297; vom 15. März 2005 X R 51/03, BFH/NV 2005, 1532).

    Entgegen der Auffassung der Kläger besteht keine Abweichung von dem BFH-Urteil in BFHE 200, 388, BStBl II 2003, 297.

  • FG Baden-Württemberg, 05.04.2017 - 4 K 1740/16

    Gewerblicher Grundstückshandel - Indizielle Bedeutung einer langfristigen

    Von einer Zuordnung zum Privatvermögen ist auch auszugehen, wenn der Steuerpflichtige selbst einen langfristigen Mietvertrag abgeschlossen hat oder das Grundstück nicht nur vorübergehend zu eigenen Wohnzwecken nutzt (BFH-Urteil vom 12. Dezember 2002 III R 20/01, BStBl II 2003, 297 unter II.3 m.w.N.).

    Entscheidend ist die eigene Nutzung des Grundstücks durch den Steuerpflichtigen, also die "Selbstnutzung" (vgl. BFH-Urteil vom 30. September 2010 IV R 44/08, BStBl II 2011, 645), die gegen eine - für die Annahme eines Grundstückshandels erforderliche - Verkaufsabsicht spricht (vgl. auch BFH-Urteil vom 12. Dezember 2002 III R 20/01, BStBl II 2003, 297 unter II.3).

    Es kommt nicht darauf an, ob die (Selbst-)Nutzung - steuerlich unerheblich - zu privaten Wohnzwecken (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2002 III R 20/01, BStBl II 2003, 297 unter II.3) oder im Rahmen einer Überschusseinkunftsart, z.B. Vermietung (vgl. BFH-Urteile vom 12. Dezember 2002 III R 20/01, BStBl II 2003, 297 unter II.3 m.w.N. und vom 30. September 2010 IV R 44/08, BStBl II 2011, 645), oder aber im Rahmen einer Gewinneinkunftsart erfolgt.

  • BFH, 10.12.2008 - X R 59/08

    Umfang des Betriebsvermögens eines gewerblichen Grundstückshandels -

    Es sind allerdings nur diejenigen Grundstücksgeschäfte als gewerblich zu beurteilen, die in einem solchen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, dass dieser auf einen einheitlichen Betätigungswillen schließen lässt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 12. Dezember 2002 III R 20/01, BFHE 200, 388, BStBl II 2003, 297; vom 5. Mai 2004 XI R 7/02, BFHE 206, 141, BStBl II 2004, 738).

    Allerdings können auch bei einem Grundstückshändler Grundstücke der privaten Vermögensverwaltung zuzurechnen sein, wenn sie eindeutig privat veranlasst sind und aufgrund der vorliegenden Tatsachen klar von den betrieblich veranlassten Geschäftsvorfällen zu unterscheiden sind (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 200, 388, BStBl II 2003, 297).

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2004 - 2 K 519/00

    Betriebsvermögenseigenschaft eines Mehrfamilienhauses bei einem in der Baubranche

    Geschäftsvorfälle, die ihrer Art. nach ständig in einem Gewerbebetrieb anfallen, wie hier Bauleistungen bei Bauträgern und Grundstücksverkäufe bei Immobilienmaklern, können nur dann der privaten Vermögensverwaltung eines Steuerpflichtigen zugerechnet werden, wenn sie eindeutig privat veranlasst sind und aufgrund der vorliegenden Tatsachen klar von den betrieblich veranlassten Geschäftsvorfällen zu unterscheiden sind (BFH, Urteil vom 12. Dezember 2002, III R 20/01, BFHE 200, 388, BStBl II, 2003, 297, mit weiteren Nachweisen).

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH ist festzuhalten, dass für die Zurechnung zum Betriebsvermögen in Fällen branchennaher Geschäfte schon eine nur bedingte Verkaufsabsicht, die sich in einer zeitnahen Veräußerung dokumentiert, genügt (BFH, Urteil vom 12. Dezember 2002, III R 20/01, BFHE 200, 388, BStBl II 2003, 297).

    Der buchmäßigen Behandlung des Geschäftsvorfalles ist ebenfalls kein entscheidendes Gewicht beizumessen, weil diese Gestaltung allein vom Willen des Steuerpflichtigen abhängt (BFH, Urteil vom 12. Dezember 2002, III R 20/01, BFHE 200, 388, BStBl II 2003, 297).

    Anlass und Beweggrund einer Veräußerung sagen nichts darüber aus, ob er nicht auch aus anderen Gründen zum Verkauf bereit gewesen wäre und insofern von Anfang an eine zumindest bedingte Verkaufsabsicht gehabt hatte (vgl. BFH, Urteil vom 12. Dezember 2002, III R 20/01, BFHE 200, 388, BStBl II 2003, 297).

  • BFH, 10.09.2003 - XI R 26/02

    Veräußerung einer Zufallserfindung

    Im Übrigen kann ein Wirtschaftsgut des Privatvermögens nicht allein dadurch Betriebsvermögen werden, dass die damit in Zusammenhang stehenden Ausgaben irrtümlich steuerlich geltend gemacht werden (vgl. zur Unbeachtlichkeit buchmäßiger Behandlung z.B. BFH-Urteile vom 12. Dezember 2002 III R 20/01, BFHE 200, 388, BStBl II 2003, 297; in BFHE 191, 307, BStBl II 2000, 297).
  • BFH, 08.09.2004 - XI R 47/03

    Gewerblicher Grundstückshandel: Erwerb eines bereits zu 1/2 ererbten Grundstücks

    Die von der Klägerin erhobenen Einwendungen sind nicht geeignet, eine von Anfang an bestehende (zumindest) bedingte Verkaufsabsicht zu verneinen (dazu vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2002 III R 20/01, BFHE 200, 388, BStBl II 2003, 297).
  • FG Hamburg, 06.02.2019 - 3 K 284/17

    Gewerbesteuer: Zugehörigkeit eines Ferienhausgrundstücks zum Umlaufvermögen eines

  • BFH, 10.12.2008 - X R 14/05

    Umfang des Betriebsvermögens eines gewerblichen Grundstückshandels - Unbedingte

  • FG Hamburg, 29.04.2015 - 2 K 4/13

    Einkommensteuer: Wahl der Gewinnermittlungsart, Umfang des Betriebsvermögens

  • BFH, 25.02.2005 - III B 109/04

    NZB: gewerblicher Grundstückshandel, Verletzung der Aufklärungspflicht

  • BFH, 07.05.2008 - X R 50/04

    Errichtung eines Einkaufsmarktes im Rahmen eines Maklerbetriebs

  • BFH, 20.03.2003 - III B 169/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Verkauf eines Grundstücks oder eines Anteils

  • BFH, 16.09.2009 - X R 48/07

    Einbringung eines in unbedingter Veräußerungsabsicht erworbenen Grundstücks -

  • BFH, 15.03.2005 - X R 51/03

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • FG Berlin-Brandenburg, 18.01.2022 - 8 K 8008/21

    Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Überschreiten der sog.

  • BFH, 22.04.2008 - X B 57/07

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung von Sachaufklärungsrügen, der

  • BFH, 07.06.2005 - X B 140/04

    Notwendiges Betriebsvermögen eines gewerblichen Grundstückshändlers

  • BFH, 14.10.2008 - X B 118/08

    Zuordnung einer nach Fertigstellung an den Sohn vermieteten und erst nach einer

  • BFH, 16.09.2004 - X R 22/01

    Vorbehalt der Nachprüfung; Vorläufigkeitsvermerk

  • BFH, 27.10.2003 - X B 30/03

    Gewerblicher Grundstückshandel: BV

  • FG Nürnberg, 06.10.2017 - 4 K 857/15

    Bescheid, Bebauung, Leistungen, Neubau, Revision, Bauantrag, Kaufvertrag,

  • BFH, 14.01.2004 - IX R 88/00

    Gewerblicher Grundstückshandel - Fünf-Jahres-Frist

  • BFH, 14.12.2011 - X B 116/10

    Gewerblicher Grundstückshandel - Revisionszulassung zur Fortbildung des Rechts

  • BFH, 09.09.2004 - IV B 233/02

    Zugehörigkeit eines Grundstücks zum BV eines gewerblichen Grundstückshandels

  • BFH, 08.04.2014 - X B 70/13

    Zuordnung eines Grundstücks zum Privatvermögen oder Betriebsvermögen eines

  • FG Düsseldorf, 09.02.2006 - 14 K 4944/02

    Gewerblicher Grundstückshandel; Umfang des Umlaufvermögens; AfA für langfristig

  • FG Münster, 17.08.2009 - 10 K 3918/05

    Verspekuliert: Rückwirkende Einbeziehung von Gebäuden in Spekulationsgewinn

  • FG Köln, 31.08.2005 - 12 K 1849/01

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 12.09.2007 - X B 192/06

    Unbedingte Veräußerungsabsicht bei der Veräußerung eines Einkaufszentrums;

  • BFH, 21.05.2007 - XI B 164/06

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 20.03.2003 - III B 174/01

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • FG Rheinland-Pfalz, 29.10.2008 - 1 K 1442/07

    Fortführung eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft - Unternehmer einer

  • BFH, 02.07.2008 - X B 9/08

    Keine Bedeutung der Drei-Objekt-Grenze für Bestimmung des Umfangs des

  • FG Bremen, 20.10.2016 - 3 K 5/16

    Gewerbesteuerpflichtige Einkünfte aus dem Verkauf von bebauten Grundstücken

  • BFH, 22.05.2007 - X B 196/06

    Privat ausgeführte Grundstücksgeschäfte eines Rohbauunternehmers nicht zwanghaft

  • BFH, 26.06.2003 - X B 15/03

    NZB; kumulative Urteilsbegründung; gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 18.05.2005 - X B 1/05

    Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung bei Fragen zum gewerblichen

  • BFH, 08.09.2004 - XI R 48/03

    Gewerblicher Grundstückshandel: Erwerb bei hälftigem Miteigentum

  • FG Köln, 16.11.2006 - 5 K 2051/02

    Höchstrichterliche Kriterien für die Annahme eines gewerblichen

  • FG Hamburg, 16.12.2004 - VI 94/03

    Voraussetzung für gewerblichen Grundstückshandel bei zeitweilig eigengenutzter

  • FG Hamburg, 20.09.2011 - 2 K 64/11

    Kein gewerbesteuerrechtlich begünstigter Veräußerungsgewinn

  • FG München, 31.03.2010 - 10 K 3596/08

    Gewerblicher Grundstückshandel bei kurzfristiger Eigennutzung des Objekts

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