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   BFH, 10.04.2014 - III R 20/13   

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https://dejure.org/2014,13567
BFH, 10.04.2014 - III R 20/13 (https://dejure.org/2014,13567)
BFH, Entscheidung vom 10.04.2014 - III R 20/13 (https://dejure.org/2014,13567)
BFH, Entscheidung vom 10. April 2014 - III R 20/13 (https://dejure.org/2014,13567)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids hinsichtlich eines nicht enthaltenen Verlusts aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft - Erstattungszinsen als steuerpflichtiger Kapitalertrag

  • openjur.de

    Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids hinsichtlich eines nicht enthaltenen Verlusts aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft; Erstattungszinsen als steuerpflichtiger Kapitalertrag

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 16 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 18 Abs 3, AO § 179, AO § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a, AO § 182 Abs 1 S 1, AO § 351 Abs 2, EStG § 20 Abs 1 Nr 7 S 3, EStG § 52a Abs 8 S 2, AO § 233a, EStG VZ 2007
    Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids hinsichtlich eines nicht enthaltenen Verlusts aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft - Erstattungszinsen als steuerpflichtiger Kapitalertrag

  • Bundesfinanzhof

    Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids hinsichtlich eines nicht enthaltenen Verlusts aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft - Erstattungszinsen als steuerpflichtiger Kapitalertrag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2002, § 18 Abs 3 EStG 2002, § 179 AO, § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a AO, § 182 Abs 1 S 1 AO
    Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids hinsichtlich eines nicht enthaltenen Verlusts aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft - Erstattungszinsen als steuerpflichtiger Kapitalertrag

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids hinsichtlich eines nicht enthaltenen Verlusts aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft Leitsätze

  • rewis.io

    Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids hinsichtlich eines nicht enthaltenen Verlusts aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft - Erstattungszinsen als steuerpflichtiger Kapitalertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids hinsichtlich eines Gewinns oder Verlusts aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft

  • datenbank.nwb.de

    Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids hinsichtlich eines nicht enthaltenen Verlusts aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids - der nicht enthaltene Veräußerungsverlust

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids hinsichtlich des Gewinns oder Verlusts aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gemeinschafliche Einkünfte aus selbständiger Arbeit bei Zusammenschluss von Freiberuflern zu Mitunternehmerschaft

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Bindungswirkung eines Feststellungsbescheides

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 244, 530
  • BB 2014, 1621
  • BStBl II 2016, 583
  • NZG 2014, 1400
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 29.04.1993 - IV R 107/92

    Zum Umfang der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte bei einer

    Auszug aus BFH, 10.04.2014 - III R 20/13
    aa) In die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO sind auch die Gewinne einzubeziehen, die ein Gesellschafter aus der Veräußerung seines Anteils an der Personengesellschaft erzielt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. April 1993 IV R 107/92, BFHE 171, 23, BStBl II 1993, 666).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist deshalb im Gewinnfeststellungsverfahren auch darüber zu entscheiden, ob und in welcher Höhe Veräußerungsgewinne i.S. der §§ 16 EStG, 18 Abs. 3 EStG entstanden sind (vgl. BFH-Urteil in BFHE 171, 23, BStBl II 1993, 666, m.w.N.).

  • BFH, 11.09.1991 - XI R 35/90

    Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben bei Geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus BFH, 10.04.2014 - III R 20/13
    Das von den Klägern zitierte BFH-Urteil vom 11. September 1991 XI R 35/90 (BFHE 165, 336, BStBl II 1992, 4) verweist ebenfalls darauf, dass das Gesetz die gesonderte Feststellung der Einkünfte aus der Beteiligung vorschreibt und nicht nur die Feststellung des gemeinschaftlich erzielten Ergebnisses, weshalb auch Sonderbetriebsausgaben bzw. Sonderbetriebsaufwand nur im Rahmen des für die Gesellschaft durchzuführenden Gewinnfeststellungsverfahrens geltend gemacht werden können.
  • BFH, 12.11.2013 - VIII R 36/10

    Steuerpflicht von Erstattungszinsen

    Auszug aus BFH, 10.04.2014 - III R 20/13
    Der Senat schließt sich insoweit den Ausführungen im BFH-Urteil vom 12. November 2013 VIII R 36/10 (BStBl II 2014, 168) an.
  • FG Hessen, 24.03.2010 - 13 K 2850/07

    Veräußerung eines Bruchteils eines Mitunternehmeranteils - Ermittlung des

    Auszug aus BFH, 10.04.2014 - III R 20/13
    Die Urteile des FG Berlin-Brandenburg vom 3. April 2012  6 K 6267/05 B (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2012, 1837) und des Hessischen FG vom 24. März 2010  13 K 2850/07 (EFG 2011, 622) klären im Rahmen von gegen einen Feststellungsbescheid geführten Verfahren die Frage, ob oder in welcher Höhe durch die Übertragung eines (Teil-)Mitunternehmeranteils ein Veräußerungsgewinn entstanden ist, besagen indessen nicht, dass ein entsprechender Veräußerungsgewinn ohne Durchführung eines Feststellungsverfahrens berücksichtigt werden kann.
  • BFH, 19.01.1989 - IV R 2/87

    Folgebescheid - Anfechtung eines Feststellungsbescheid - Irreführendes Verhalten

    Auszug aus BFH, 10.04.2014 - III R 20/13
    Das BFH-Urteil vom 19. Januar 1989 IV R 2/87 (BFHE 155, 491, BStBl II 1989, 393) betrifft den hier nicht einschlägigen Sonderfall, dass das FA durch sein Verhalten im Folgebescheidsverfahren den Steuerpflichtigen von der Anfechtung des Feststellungsbescheids abgehalten hat.
  • BFH, 11.03.1992 - XI R 38/89

    Gewinnermittlung für Gesellschafter einer gewerblich tätigen

    Auszug aus BFH, 10.04.2014 - III R 20/13
    (3) Die von den Klägern dargelegte Literaturmeinung (vgl. Knobbe-Keuk, Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht, 9. Aufl. 1993, S. 442 f.), wonach der BFH die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht für Sonderbetriebsvermögen zu Unrecht der Personengesellschaft und nicht dem einzelnen Gesellschafter zuweise (s. hierzu etwa BFH-Urteil vom 11. März 1992 XI R 38/89, BFHE 168, 70, BStBl II 1992, 797), eignet sich nicht als Argument für die hiervon zu unterscheidende Frage, ob über Veräußerungsgewinne i.S. des § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG im Rahmen des Feststellungsverfahrens zu entscheiden ist.
  • FG Berlin-Brandenburg, 03.04.2012 - 6 K 6267/05

    Ausscheiden eines Kommanditisten aus der Gesellschaft Kein Veräußerungsgewinn

    Auszug aus BFH, 10.04.2014 - III R 20/13
    Die Urteile des FG Berlin-Brandenburg vom 3. April 2012  6 K 6267/05 B (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2012, 1837) und des Hessischen FG vom 24. März 2010  13 K 2850/07 (EFG 2011, 622) klären im Rahmen von gegen einen Feststellungsbescheid geführten Verfahren die Frage, ob oder in welcher Höhe durch die Übertragung eines (Teil-)Mitunternehmeranteils ein Veräußerungsgewinn entstanden ist, besagen indessen nicht, dass ein entsprechender Veräußerungsgewinn ohne Durchführung eines Feststellungsverfahrens berücksichtigt werden kann.
  • BFH, 03.03.2011 - IV R 8/08

    Zur Nachholung der Feststellung des Veräußerungsgewinns eines Mitunternehmers

    Auszug aus BFH, 10.04.2014 - III R 20/13
    Demzufolge entfaltet ein entsprechender Feststellungsbescheid in positiver Hinsicht Bindungswirkung, als er einen Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils dem Grunde, der Höhe und dem Entstehungszeitpunkt nach einem Mitunternehmer zuweist; er entfaltet aber auch in negativer Hinsicht Bindungswirkung, soweit sich aus ihm ergibt, dass ein Veräußerungsgewinn oder -verlust im Feststellungszeitraum nicht entstanden ist (BFH-Urteil vom 3. März 2011 IV R 8/08, BFH/NV 2011, 1649, zugleich auch zur fehlenden Möglichkeit einen nicht festgestellten Veräußerungsgewinn im Wege eines Ergänzungsbescheids nach § 179 Abs. 3 AO nachzuholen; s. hierzu ferner Geissler in Herrmann/Heuer/ Raupach, § 16 EStG Rz 45).
  • OLG Celle, 18.06.2003 - 9 U 2/03

    Erörterung eines unbeschränkten Zugriffs auf das Privatvermögen der hinter einer

    Auszug aus BFH, 10.04.2014 - III R 20/13
    Auch aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 18. Juni 2003  9 U 2/03 (Deutsche Steuer-Zeitung 2003, 672) und den Ausführungen von Schulze zur Wiesche (Der Betrieb 1988, 1466) ergibt sich nichts, was dem Senat Anlass zu Zweifeln an den vorgenannten Rechtsgrundsätzen gibt.
  • BFH, 17.09.2015 - III R 49/13

    Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Freiberuflersozietät gegen

    Dies bedingt aber nicht die vollständige Auflösung der Mitunternehmerschaft, denn auch der Veräußerungs- oder Aufgabegewinn des aus einer fortbestehenden Mitunternehmerschaft ausscheidenden Mitunternehmers ist Teil des Gewinns der Mitunternehmerschaft (BFH-Urteil vom 29. April 1993 IV R 107/92, BFHE 171, 23, BStBl II 1993, 666; Senatsurteil vom 10. April 2014 III R 20/13, BFHE 244, 530; Klein/Ratschow, AO, 12. Aufl., § 180 Rz 18).
  • BFH, 15.04.2015 - VIII R 30/13

    Rechtmäßigkeit der Besteuerung von Erstattungszinsen bei gleichzeitiger

    Nach der inzwischen ständigen BFH-Rechtsprechung sind Erstattungszinsen nach § 233a AO als steuerpflichtige Einnahmen im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 i.V.m. § 52a Abs. 8 Satz 2 EStG i.d.F. des JStG 2010 auch in noch nicht bestandskräftig veranlagten Besteuerungszeiträumen vor 2010 zu erfassen, da die Vorschrift weder einschränkend auszulegen ist noch gegen das Grundgesetz verstößt (BFH-Urteile in BFHE 243, 506, BStBl II 2014, 168; vom 12. November 2013 VIII R 1/11, BFH/NV 2014, 830; vom 10. April 2014 III R 20/13, BFHE 244, 530; BFH-Beschluss vom 9. Oktober 2014 I R 34/13, BFH/NV 2015, 167).
  • BFH, 17.12.2014 - IV R 57/11

    Keine tarifbegünstigte Anteilsveräußerung bei nur teilweiser Aufdeckung der in

    In die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO sind auch die Gewinne einzubeziehen, die ein Gesellschafter aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils erzielt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. April 1993 IV R 107/92, BFHE 171, 23, BStBl II 1993, 666; vom 10. April 2014 III R 20/13, BFHE 244, 530).
  • BFH, 28.02.2018 - VIII R 53/14

    Schuldzinsenabzug bei steuerpflichtigen Erstattungszinsen

    Der Zinsaufwand ist vielmehr bei den vom Kläger erzielten Erstattungszinsen (§ 233a AO), die gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG i.d.F. des JStG 2010 zu den steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen gehören (vgl. auch Senatsurteile vom 12. November 2013 VIII R 36/10, BFHE 243, 506, BStBl II 2014, 168, und VIII R 1/11, BFH/NV 2014, 830, Verfassungsbeschwerde anhängig unter 2 BvR 482/14; vom 24. Juni 2014 VIII R 29/12, BFHE 246, 306, BStBl II 2014, 998, Verfassungsbeschwerde anhängig unter 2 BvR 2674/14, und vom 15. April 2015 VIII R 30/13, Verfassungsbeschwerde anhängig unter 2 BvR 1711/15, wonach die Ablehnung der Steuerpflicht von Erstattungszinsen im Senatsurteil vom 15. Juni 2010 VIII R 33/07, BFHE 230, 109, BStBl II 2011, 503 mit der Einführung des § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG durch das JStG 2010 überholt ist und dessen rückwirkende Anwendung gemäß § 52a Abs. 8 Satz 2 EStG nicht gegen die Verfassung verstößt; zustimmend BFH-Beschluss vom 9. Oktober 2014 I R 34/13, BFH/NV 2015, 167, Rz 21; BFH-Urteil vom 10. April 2014 III R 20/13, BFHE 244, 530, BStBl II 2016, 583, Rz 31), als Werbungskosten i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Satz 3 Nr. 1 EStG zu berücksichtigen.
  • BFH, 10.09.2020 - IV R 6/18

    Unbeachtlichkeit des Verschuldens bei Änderung eines Gewinnfeststellungsbescheids

    Solche können demgemäß auch nur im Rahmen des für die Gesellschaft durchzuführenden Gewinnfeststellungsverfahrens geltend gemacht werden (BFH-Urteil vom 10.04.2014 - III R 20/13, BFHE 244, 530, BStBl II 2016, 583, Rz 24).
  • BFH, 09.06.2015 - X R 6/13

    Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG - Erbfall

    aa) Die sachlichen Voraussetzungen, ob ein Veräußerungsgewinn in bestimmter Höhe entstanden und wem dieser Veräußerungsgewinn zuzurechnen ist, sind Gegenstand des Feststellungsverfahrens und damit für das Einkommensteuerverfahren bindend (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BFH-Urteile vom 7. Mai 2008 X R 21/05, BFH/NV 2008, 1436; vom 19. Juli 2011 IV R 42/10, BFHE 234, 226, BStBl II 2011, 878; vom 10. April 2014 III R 20/13, BFHE 244, 530, BFH/NV 2014, 1295).
  • BFH, 05.09.2023 - VIII R 2/20

    Zu den Voraussetzungen einer mittelbaren verdeckten Gewinnausschüttung

    Der Feststellungsbescheid ist deshalb dahin auszulegen, dass in ihm in negativer Hinsicht mit Bindungswirkung (§ 182 Abs. 1 Satz 1 AO) festgestellt worden ist, dass aus der streitigen Zahlung über 500.000 EUR keine Einkünfte des Klägers im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG im Streitjahr entstanden sind (vgl. zur Auslegung BFH-Urteil vom 10.04.2014 - III R 20/13, BFHE 244, 530, BStBl II 2016, 583; Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 182 AO Rz 48 ff.).

    Denn da der gegenüber der N-KG ergangene Feststellungsbescheid nach der vom Senat vorgenommenen Auslegung (siehe oben II.1.) keine mitunternehmerischen Einkünfte des Klägers aus der streitgegenständlichen Zahlung ausweist, wird dadurch für den Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr als Folgebescheid in negativer Hinsicht mit Bindungswirkung festgestellt, dass solche Einkünfte im Feststellungszeitraum nicht entstanden sind (vgl. BFH-Urteil vom 10.04.2014 - III R 20/13, BFHE 244, 530, BStBl II 2016, 583).

  • FG Saarland, 16.11.2017 - 1 K 1441/15

    (Abzugsfähigkeit von Gewerbesteuer als Veräußerungskosten bei der Berechnung

    Im Gewinnfeststellungsverfahren ist darüber zu entscheiden, ob und in welcher Höhe Veräußerungsgewinne im Sinne des § 16 EStG entstanden sind (BFH vom 10. April 2014 III R 20/13, BStBl II 2016, 583 m.w.N.).
  • BFH, 09.10.2014 - I R 34/13

    Besteuerung von Grenzgängern - Steuerpflicht von Erstattungszinsen

    Der Senat schließt sich diesbezüglich den BFH-Urteilen vom 12. November 2013 VIII R 36/10 (BFHE 243, 506, BStBl II 2014, 168) und VIII R 1/11 (BFH/NV 2014, 830) an (ebenso BFH-Urteil vom 10. April 2014 III R 20/13, BFHE 244, 530).
  • FG Münster, 21.10.2015 - 11 K 3555/13

    Minderung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb um einen Veräußerungsgewinn im

    Nach ständiger Rechtsprechung ist deshalb im Gewinnfeststellungsverfahren auch darüber zu entscheiden, ob und in welcher Höhe Veräußerungsgewinne im Sinne des § 16 EStG entstanden sind (vgl. BFH-Urteil vom 10.04.2014 III R 20/13, BFHE 244, 513).

    Demzufolge entfaltet ein entsprechender Feststellungsbescheid in positiver Hinsicht Bindungswirkung, als er einen Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils dem Grunde, der Höhe und dem Entstehungszeitpunkt nach einem Mitunternehmer zuweist; er entfaltet aber auch in negativer Hinsicht Bindungswirkung, soweit sich aus ihm ergibt, dass ein Veräußerungsgewinn oder ein Veräußerungsverlust im Feststellungszeitraum nicht entstanden ist (vgl. BFH-Urteil vom 10.04.2014 III R 20/13, BFHE 244, 530 m.w.N.).

  • FG Münster, 10.08.2021 - 2 K 846/19

    Berechnung der Einkommensteuer eines außerhalb der Bundesrepublik wohnenden und

  • FG Köln, 18.05.2016 - 11 K 441/14

    Voraussetzungen für eine Änderung eines Einkommensteuerbescheids im Hinblick auf

  • FG Bremen, 21.03.2019 - 1 K 95/17

    Doppelstöckige Personengesellschaft - Ausscheiden von Gesellschaftern aus der

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