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   BFH, 09.10.1998 - III R 20/98   

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https://dejure.org/1998,6918
BFH, 09.10.1998 - III R 20/98 (https://dejure.org/1998,6918)
BFH, Entscheidung vom 09.10.1998 - III R 20/98 (https://dejure.org/1998,6918)
BFH, Entscheidung vom 09. Oktober 1998 - III R 20/98 (https://dejure.org/1998,6918)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Kosten eines Ladeneinbaus - Kosten einer Klimaanlage - Ladenlokal - Investitionszulage

  • Judicialis

    InvZulG § 2 Satz 1; ; FGO § 124 Abs. 1; ; FGO § ... 126 Abs. 1; ; FGO § 120 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 54 Abs. 2; ; FGO § 120 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 56 Abs. 2; ; ZPO § 222 Abs. 1 u. 2; ; AO 1977 § 110 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 56 Abs. 1 § 105 Abs. 2 Nr. 6
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.01.1968 - VI R 140/67

    Revision - Beschluß über Zulassung - FG - Rechtsmittelbelehrung - Revisionsfrist

    Auszug aus BFH, 09.10.1998 - III R 20/98
    Der Beschluß des BFH über die Revisionszulassung bedurfte keiner Rechtsmittelbelehrung (BFH-Beschluß vom 12. Januar 1968 VI R 140/67, BFHE 90, 395, BStBl II 1968, 121).
  • BFH, 04.12.1995 - V R 40/95

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision

    Auszug aus BFH, 09.10.1998 - III R 20/98
    Die Rechtsmittelbelehrung, die dem angefochtenen FG-Urteil beigefügt war, war ausreichend und zutreffend (vgl. BFH-Beschluß vom 4. Dezember 1995 V R 40/95, BFH/NV 1996, 422).
  • BFH, 20.06.1996 - X R 95/93

    Verfristung einer Revision und eines Wiedereinsetzgungsbegehrens

    Auszug aus BFH, 09.10.1998 - III R 20/98
    Denn die Klägerin hat jedenfalls die Wiedereinsetzungsfrist von zwei Wochen nach dem Wegfall des Hindernisses versäumt, innerhalb derer gemäß § 56 Abs. 2 FGO die versäumte Rechtshandlung nachzuholen ist und die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen könnten, schlüssig vorgetragen werden müssen (BFH-Beschluß vom 20. Juni 1996 X R 95/93, BFH/NV 1997, 40).
  • BFH, 13.07.1995 - V R 51/94

    Konkretisierung des Grundsatzes der entschuldigten Fristversäumung

    Auszug aus BFH, 09.10.1998 - III R 20/98
    Eine Fristversäumung ist deshalb nur als entschuldigt anzusehen, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (vgl. BFH-Urteil vom 13. Juli 1995 V R 51/94, BFH/NV 1996, 193, zur insoweit vergleichbaren Vorschrift des § 110 Abs. 1 der Abgabenordnung --AO 1977--).
  • BFH, 19.01.1999 - III K 2/98

    Wiederaufnahme des Verfahrens

    Mit Beschluß vom 9. Oktober 1998 III R 20/98 hat der erkennende Senat die Revision als unzulässig verworfen, weil sowohl die Revision als auch deren Begründung verspätet gewesen seien.

    Gegen den am 26. Oktober 1998 mit einfacher Post bekanntgegebenen Beschluß richtet sich der am 11. November 1998 gestellte Antrag auf Wiederaufnahme des Revisionsverfahrens III R 20/98.

    Die Antragstellerin beantragt sinngemäß, den Beschluß des BFH vom 9. Oktober 1998 III R 20/98 aufzuheben und über ihre Revision gegen das Urteil des FG vom 10. November 1993 zu entscheiden.

  • FG Niedersachsen, 05.06.2009 - 3 K 269/08

    Wiedereinsetzung in eine versäumte Klagefrist

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird bereits durch einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen (Urteil des BFH vom 09. Oktober 1998 III R 20/98, BFH/NV 1999, 499).
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