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   BFH, 12.07.1991 - III R 23/88   

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https://dejure.org/1991,2537
BFH, 12.07.1991 - III R 23/88 (https://dejure.org/1991,2537)
BFH, Entscheidung vom 12.07.1991 - III R 23/88 (https://dejure.org/1991,2537)
BFH, Entscheidung vom 12. Juli 1991 - III R 23/88 (https://dejure.org/1991,2537)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Außergewöhnlichen Belastung durch enstandene Fahrtkosten für die Erbringung einer Dienstleistung zur Beteuung eines Kindes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Familienheimfahrten als Kinderbetreuungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 29.08.1986 - III R 209/82

    Fahrtkosten, die entstehen, um das Kind zur Betreuungsperson zu bringen, sind

    Auszug aus BFH, 12.07.1991 - III R 23/88
    Die Vorentscheidung weiche aber auch vom Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. August 1986 III R 209/82 (BFHE 148, 22, BStBl II 1987, 167) ab.

    Der Senat hat durch sein Urteil in BFHE 148, 22, BStBl II 1987, 167 für die insoweit wortgleiche Vorschrift des § 33 a Abs. 3 Nr. 1 EStG 1979 (§ 53 a EStG 1983) entschieden, daß nur die unmittelbar im Zusammenhang mit Dienstleistungen Dritter erbrachten Aufwendungen begünstigt sind und Aufwendungen des Steuerpflichtigen, die nicht für die Betreuungsperson geleistet werden, auch dann nicht abziehbar sind, wenn sie in irgendeiner Weise durch die Betreuung der Kinder veranlaßt werden.

    Daß § 33 EStG in Fällen der hier vorliegenden Art nicht anwendbar ist, beruht letztlich darauf, daß Leistungen Unterhaltsverpflichteter in Erfüllung ihrer Pflicht zur Personensorge (§§ 1601, 1603, 1612 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB -) grundsätzlich durch die Regelungen über den Kinderlastenausgleich (Kindergeld und andere kindbedingte Entlastungen, Freibeträge und Pauschalen) abgegolten sind (vgl. auch insoweit Urteil in BFHE 148, 22, 25, BStBl II 1987, 167).

  • BFH, 13.12.1985 - VI R 7/83

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte ohne Rücksicht auf die Entfernung

    Auszug aus BFH, 12.07.1991 - III R 23/88
    War die weiter entfernt liegende Wohnung ihr Lebensmittelpunkt, steht ihr nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 13. Dezember 1985 VI R 7/83 (BFHE 145, 386, BStBl II 1986, 221) der Werbungskostenabzug für die Fahrtaufwendungen in den Grenzen des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG zu.

    Aus dem Urteil in BFHE 145, 386, BStBl II 1986, 221 ergibt sich zugleich, daß ein Lediger seinen Lebensmittelpunkt nicht stets an seinem Arbeitsort haben muß, sondern daß die weiter entfernt liegende Wohnung sein Lebensmittelpunkt sein kann, wenn er dorthin entsprechende Bindungen, insbesondere zu seinen dort wohnenden nächsten Angehörigen hat.

    Dieses wird bei seiner erneuten Entscheidung zu berücksichtigen haben, daß nach den Grundsätzen des Urteils in BFHE 145, 386, BStBl II 1986, 221 im Zweifel auch im Streitfall davon auszugehen ist, daß die Klägerin ihren Lebensmittelpunkt an der weiter von der Arbeitsstätte entfernt liegenden Wohnung in W hatte.

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BFH, 12.07.1991 - III R 23/88
    Dieser Auslegung steht die gleichzeitige Bezugnahme des FA auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 3. November 1982 1 BvR 620/78, 1335/78, 1104/79, 363/80 (BStBl II 1982, 717) nicht entgegen.

    Das BVerfG hatte es dem Gesetzgeber freigestellt, eine verfassungsgemäße Lage auf verschiedene Weise, z. B. durch die Einbeziehung Alleinerziehender in das Splitting-Verfahren, wiederherzustellen (Urteil in BStBl II 1982, 717, 729).

  • BFH, 09.10.1985 - II R 74/83

    Grunderwerbsteuerbescheid - Vorläufiger Verwaltungsakt - Bezeichnung als

    Auszug aus BFH, 12.07.1991 - III R 23/88
    Dies erklärt die weite Fassung der Vorbehaltsklausel, deren Unbestimmtheit im übrigen nach allgemeinen Grundsätzen zu Lasten des FA gehen muß (vgl. insoweit auch Urteil vom 9. Oktober 1985 II R 74/83, BFHE 145, 11, BStBl II 1986, 38).
  • BFH, 27.09.2007 - III R 28/05

    Besuchskosten für vom Kind getrennt lebende Eltern nicht als außergewöhnliche

    Durch die Regelungen des Kinderlastenausgleichs bzw. ab 1996 des Familienleistungsausgleichs sind nach der Rechtsprechung auch die Kosten eines alleinstehenden Elternteils für Wochenendfahrten zu einem von ihm getrennt lebenden Kind in Erfüllung der elterlichen Pflicht zur Personensorge abgegolten (Senatsurteile vom 29. August 1986 III R 209/82, BFHE 148, 22, BStBl II 1987, 167, und vom 12. Juli 1991 III R 23/88, BFH/NV 1992, 172, unter 1. b).
  • FG Köln, 24.10.2000 - 8 K 7085/99

    Fahrten zwischen fremder Wohnung und Arbeitsstätte

    Denn wenn ein Arbeitnehmer mehrere Wohnungen hat, so können Aufwendungen für Fahrten von der weiter vom Beschäftigungsort entfernt liegenden Wohnung zur Arbeitsstätte nur anerkannt werden, wenn diese Wohnung der örtliche Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers ist (BFH-Urteil vom 17. November 1989 VI R 126, 127/86, BFH/NV 1990, 498 und vom 12. Juli 1991 III R 23/88, BFH/NV 1992, 172; ebenso Thürmer in Blümich, § 9 EStG Rdnr. 258; Schmidt/Drenseck § 9 EStG Anm. 107; Claßen in Lademann § 9 EStG Anm. 51; R 42 Abs. 1 Satz 3 LStR).
  • FG Rheinland-Pfalz, 19.01.2012 - 4 K 1270/09

    Vollumfänglicher Werbungskostenabzug von Aufwendungen für einen Telearbeitsplatz

    Derartige durch die allgemeine Pflicht zur Personensorge veranlasste Reisekosten gehören zu den Aufwendungen der Lebensführung und sind durch die Regelungen über den Familienleistungsausgleich abgegolten (BFH-Urteile vom 29. August 1986 III R 209/82, BStBl II 1987, 167, vom 12. Juli 1991 III R 23/88, BFH/NV 1992, 172; vom 27. September 2007 III R 41/04, n.v., JURIS, und vom 27. September 2007 III R 28/05, BStBl II 2008, 287).
  • BFH, 27.11.1996 - X R 20/95

    Vorläufigkeit wegen anhängiger Verfassungsbeschwerde

    Aus diesem Grunde hat beispielsweise der III. Senat des BFH mit Urteil vom 12. Juli 1991 III R 23/88 (BFH/NV 1992, 172) entschieden, daß mit der Vorbehaltsklausel "soweit es sich um die Berücksichtigung von Kindern ... handelt" die Bestandskraft hinsichtlich aller Minderungen der steuerlichen Leistungsfähigkeit offengehalten wird, die im weitesten Sinne mit Aufwendungen für Kinder zusammenhängen.
  • BFH, 15.05.2012 - VI B 111/11

    Trennungsbedingte Umgangskosten des barunterhaltspflichtigen Elternteils sind

    c) Durch die Regelungen des Kinderlastenausgleichs bzw. ab 1996 des Familienleistungsausgleichs sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch die Kosten eines alleinstehenden Elternteils für Wochenendfahrten zu einem von ihm getrennt lebenden Kind in Erfüllung der elterlichen Pflicht zur Personensorge abgegolten (BFH-Urteile vom 29. August 1986 III R 209/82, BFHE 148, 22, BStBl II 1987, 167, und vom 12. Juli 1991 III R 23/88, BFH/NV 1992, 172, unter 1.b).
  • BFH, 28.03.1996 - III R 208/94

    Einkommensteuer; Kosten der Kontaktpflege zum Kind aus geschiedener Ehe

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind Aufwendungen außergewöhnlich, wenn sie nicht nur ihrer Höhe, sondern auch ihrer Art und dem Grunde nach außerhalb des Üblichen liegen (vgl. z. B. die Urteile des Senats vom 23. Mai 1990 III R 145/85, BFHE 161, 73, BStBl II 1990, 895, und III R 63/85, BFHE 161, 69, BStBl II 1990, 894, sowie vom 12. Juli 1991 III R 23/88, BFH/NV 1992, 172).

    Durch die Regelungen über den Kinderlastenausgleich abgegolten sind insbesondere auch die Kosten von Wochenendfahrten zu dem von einem Elternteil getrennten Kind, die in Erfüllung der elterlichen Pflicht zur Personensorge nach §§ 1601, 1603, 1612 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) unternommen werden (BFH-Urteile in BFH/NV 1992, 172, und vom 29. August 1986 III R 209/82, BFHE 148, 22, 25, BStBl II 1987, 167, m. w. N.).

  • FG Niedersachsen, 19.03.2010 - 15 K 440/09

    Aufwendung des sorgeberechtigten Elternteils im Zusammenhang mit dem Umgang der

    Dies gilt auch dann, wenn einzelne Voraussetzungen der Spezialvorschrift - wie im Streitfall die Zugehörigkeit des betreuten Kindes zum Haushalt des Steuerpflichtigen - nicht erfüllt sind (BFH, Urteile vom 12. Juli 1991 III R 23/88, BFH/NV 1992, 172 = Juris Rdnr. 26; vom 31. Juli 1997 III R 31/90, BFH/NV 1998, 439 = Juris Rdnr. 15; Beschluss vom 5. Dezember 1996 III B 59/96, BFH/NV 1997, 491 = Juris Rdnr. 2).

    Durch die Regelungen des Familienlastenausgleichs sind auch die Kosten eines alleinstehenden Elternteils für Wochenendfahrten zu einem von ihm getrennt lebenden Kind in Erfüllung der elterlichen Pflicht zur Personensorge abgegolten (BFH, Urteile vom 29. August 1986 III R 209/82, BStBl. II 1987, 167 und vom 12. Juli 1991 III R 23/98, BFH/NV 1992, 172, bestätigt durch Urteile vom 27. September 2007, a. a. O.).

    Der dem Kläger zuzugebende Umstand, dass sein regelmäßiger Kontakt zu seinem Kinde für dessen geistig-seelische Entwicklung sicherlich von großer Wichtigkeit gewesen ist, reicht für die Anerkennung der geltend gemachten Kosten dagegen nicht aus (vgl. BFH, Urteil vom 12. Juli 1991 III R 23/88, BFH/NV 1992, 172).

  • BFH, 27.09.2007 - III R 41/04

    Aufwendungen eines Elternteils für Besuche seines von ihm getrennt lebenden

    Durch die Regelungen des Kinderlastenausgleichs bzw. ab 1996 des Familienleistungsausgleichs sind nach der Rechtsprechung auch die Kosten eines alleinstehenden Elternteils für Wochenendfahrten zu einem von ihm getrennt lebenden Kind in Erfüllung der elterlichen Pflicht zur Personensorge abgegolten (Senatsurteile vom 29. August 1986 III R 209/82, BFHE 148, 22, BStBl II 1987, 167, und vom 12. Juli 1991 III R 23/88, BFH/NV 1992, 172, unter 1. b).
  • BFH, 27.09.2007 - III R 71/06

    Aufwendungen eines Elternteils für Besuche seines von ihm getrennt lebenden

    Durch die Regelungen des Kinderlastenausgleichs bzw. ab 1996 des Familienleistungsausgleichs sind nach der Rechtsprechung auch die Kosten eines alleinstehenden Elternteils für Wochenendfahrten zu einem von ihm getrennt lebenden Kind in Erfüllung der elterlichen Pflicht zur Personensorge abgegolten (Senatsurteile vom 29. August 1986 III R 209/82, BFHE 148, 22, BStBl II 1987, 167, und vom 12. Juli 1991 III R 23/88, BFH/NV 1992, 172, unter 1. b).
  • BFH, 11.01.2011 - VI B 60/10

    Trennungsbedingte Umgangskosten sind keine außergewöhnliche Belastung -

    bb) Durch die Regelungen des Familienleistungsausgleichs sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch die Kosten eines alleinstehenden Elternteils für Wochenendfahrten zu einem von ihm getrennt lebenden Kind in Erfüllung der elterlichen Pflicht zur Personensorge abgegolten (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 29. August 1986 III R 209/82, BFHE 148, 22, BStBl II 1987, 167, und vom 12. Juli 1991 III R 23/88, BFH/NV 1992, 172, unter 1. b).
  • BFH, 05.03.2009 - VI R 60/07

    Aufwendungen der Großeltern für Besuche ihres Enkelkinds als außergewöhnliche

  • BFH, 27.09.2007 - III R 30/06

    Aufwendungen für den Besuch getrenntlebender Kinder

  • FG Münster, 14.02.2018 - 3 K 565/17

    Bestimmung der Frist für die Stellung eines Antrags auf Vollverschonung nach §

  • FG Rheinland-Pfalz, 12.09.2011 - 5 K 2011/10

    Besuchsfahrten zum auswärts wohnenden Kind führen nicht zu außergewöhnlichen

  • FG München, 06.06.2005 - 1 K 3659/04

    Besuchsfahrten zum geschiedenen Vater sind mit Freibeträgen abgegolten

  • FG Münster, 13.09.2018 - 3 K 3699/16

    Erbschaft- und Schenkungsteuer/Verfahren - Begünstigung des Betriebsvermögens,

  • FG Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 10 K 2352/10

    Verfassungsmäßigkeit des Nichtabzugs der Kosten für Besuchsfahrten eines beim

  • BFH, 27.09.2007 - III R 55/05

    Aufwendungen eines Elternteils für Besuche seines von ihm getrennt lebenden

  • BFH, 27.09.2007 - III R 56/01

    Aufwendungen eines Elternteils für Besuch seiner bei dem anderen Elternteil

  • BFH, 05.12.1996 - III B 59/96

    Kinderbetreuungskosten bei vier Kindern und Haushaltshilfe

  • BFH, 31.07.1997 - III R 31/90

    Beschäftigung einer Haushaltshilfe

  • FG Münster, 29.11.2018 - 3 K 1728/17

    Änderung der Schenkungsteuerfestsetzung aufgrund des Antrags auf Vollverschonung

  • FG Münster, 13.09.2018 - 3 K 1285/18

    Erbschaft- und Schenkungsteuer/Verfahren - Begünstigung des Betriebsvermögens,

  • FG Niedersachsen, 02.06.2006 - 11 K 11673/03

    Fahrtkosten durch das Bringen der Kinder mit dem Pkw zur Großmutter als

  • FG Münster, 13.09.2018 - 3 K 1727/17

    Erbschaft- und Schenkungsteuer/Verfahren - Begünstigung des Betriebsvermögens,

  • BFH, 07.11.1990 - III S 7/90

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • FG Niedersachsen, 27.02.1997 - XIV 126/95

    Berücksichtigung von Rechtsfehlern im Rahmen der Änderung eines Steuerbescheides

  • FG München, 25.07.2001 - 6 K 1677/01

    Abziehbarkeit von Unterhaltsaufwendungen und von Aufwendungen für Besuchsfahrten;

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