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   BFH, 21.07.1998 - III R 25/97   

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https://dejure.org/1998,3104
BFH, 21.07.1998 - III R 25/97 (https://dejure.org/1998,3104)
BFH, Entscheidung vom 21.07.1998 - III R 25/97 (https://dejure.org/1998,3104)
BFH, Entscheidung vom 21. Juli 1998 - III R 25/97 (https://dejure.org/1998,3104)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Spielsucht - Außergewöhnliche Belastung - Notwendigkeit therapeutischer Maßnahmen - Fahrtkosten - Amtsärztliches Zeugnis

  • Judicialis

    EStG § 33; ; EStG § 33 Abs. 1; ; EStG § 33 Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 33 Abs. 2; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 33 Abs 1
    Amtsarzt; Spielsucht; Suchtkrankheit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 13.02.1987 - III R 208/81

    Außergewöhnliche Belastung - Teilnahme an Gruppentreffen - Anonyme Alkoholiker -

    Auszug aus BFH, 21.07.1998 - III R 25/97
    Im Urteil vom 13. Februar 1987 III R 208/81 (BFHE 149, 222, BStBl II 1987, 427) hat der erkennende Senat bereits ausgeführt, daß nach diesen Grundsätzen auch Fahrtkosten, die einem Alkoholiker durch den Besuch einer Gruppe der Anonymen Alkoholiker entstehen, als Krankheitskosten gemäß § 33 EStG berücksichtigt werden können.

    Zwar hat der erkennende Senat gelegentlich unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes an Stelle eines vorherigen auch ein nachträgliches amtsärztliches Gutachten als --ausnahmsweise zulässigen-- Nachweis anerkannt (vgl. z.B. Senatsurteile vom 12. Juni 1991 III R 102/89, BFHE 164, 414, BStBl II 1991, 763; in BFHE 149, 222, BStBl II 1987, 427; vom 9. August 1991 III R 54/90, BFHE 165, 272, BStBl II 1991, 920).

  • BFH, 30.06.1995 - III R 52/93

    Von einem amtsärztlichen Attest vor Kurantritt kann abgesehen werden, wenn

    Auszug aus BFH, 21.07.1998 - III R 25/97
    Denn nicht das Finanzamt oder das Finanzgericht, sondern nur der rechtzeitig eingeschaltete Amtsarzt oder etwa der Medizinische Dienst einer öffentlichen Krankenversicherung nach § 278 des Sozialgesetzbuches V (Urteil des Senats vom 30. Juni 1995 III R 52/93, BFHE 178, 81, BStBl II 1995, 614) besitzt zugleich Sachkunde und die notwendige Neutralität, um die medizinische Indikation solcher nicht nur für Kranke nützlichen Maßnahmen ohne die für den behandelnden Arzt bestehende Gefahr einer Störung des Vertrauensverhältnisses zu seinem Patienten objektiv beurteilen zu können (vgl. BFH-Urteil vom 14. August 1997 III R 67/96, BFHE 183, 561, BStBl II 1997, 732).
  • BFH, 09.08.1991 - III R 54/90

    Zur Zwangsläufigkeit der Anschaffung medizinischer Hilfsmittel

    Auszug aus BFH, 21.07.1998 - III R 25/97
    Zwar hat der erkennende Senat gelegentlich unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes an Stelle eines vorherigen auch ein nachträgliches amtsärztliches Gutachten als --ausnahmsweise zulässigen-- Nachweis anerkannt (vgl. z.B. Senatsurteile vom 12. Juni 1991 III R 102/89, BFHE 164, 414, BStBl II 1991, 763; in BFHE 149, 222, BStBl II 1987, 427; vom 9. August 1991 III R 54/90, BFHE 165, 272, BStBl II 1991, 920).
  • BFH, 26.06.1992 - III R 8/91

    Unterbringung eines Legasthenikers als außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33

    Auszug aus BFH, 21.07.1998 - III R 25/97
    Aufwendungen für eine Heilbehandlung im eigentlichen Sinne sind vom erkennenden Senat in ständiger Rechtsprechung typisierend als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt worden, ohne daß es im Einzelfall der grundsätzlich nach § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG gebotenen Prüfung der Zwangsläufigkeit der Aufwendungen dem Grunde und der Höhe nach bedurft hätte (vgl. u.a. das Urteil des Senats vom 26. Juni 1992 III R 8/91, BFHE 169, 37, BStBl II 1993, 278).
  • BFH, 14.08.1997 - III R 67/96

    Sportaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus BFH, 21.07.1998 - III R 25/97
    Denn nicht das Finanzamt oder das Finanzgericht, sondern nur der rechtzeitig eingeschaltete Amtsarzt oder etwa der Medizinische Dienst einer öffentlichen Krankenversicherung nach § 278 des Sozialgesetzbuches V (Urteil des Senats vom 30. Juni 1995 III R 52/93, BFHE 178, 81, BStBl II 1995, 614) besitzt zugleich Sachkunde und die notwendige Neutralität, um die medizinische Indikation solcher nicht nur für Kranke nützlichen Maßnahmen ohne die für den behandelnden Arzt bestehende Gefahr einer Störung des Vertrauensverhältnisses zu seinem Patienten objektiv beurteilen zu können (vgl. BFH-Urteil vom 14. August 1997 III R 67/96, BFHE 183, 561, BStBl II 1997, 732).
  • BFH, 12.06.1991 - III R 102/89

    Kinder - Heilkuren - Außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus BFH, 21.07.1998 - III R 25/97
    Zwar hat der erkennende Senat gelegentlich unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes an Stelle eines vorherigen auch ein nachträgliches amtsärztliches Gutachten als --ausnahmsweise zulässigen-- Nachweis anerkannt (vgl. z.B. Senatsurteile vom 12. Juni 1991 III R 102/89, BFHE 164, 414, BStBl II 1991, 763; in BFHE 149, 222, BStBl II 1987, 427; vom 9. August 1991 III R 54/90, BFHE 165, 272, BStBl II 1991, 920).
  • BFH, 07.06.2000 - III R 54/98

    Außergewöhnliche Belastung bei Legasthenie

    Wie der erkennende Senat aber stets hervorgehoben hat, hält er es für unverzichtbar, den Nachweis u.a. nicht lediglich durch ein privatärztliches Gutachten, sondern in der vorgenannten qualifizierten Weise zu führen, um die Inanspruchnahme ungerechtfertigter steuerlicher Vorteile zu verhindern, mit der in besonderem Maße bei Aufwendungen zu rechnen ist, die ihrer Art nach nicht stets eindeutig unmittelbar der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen, sondern mitunter auch aus anderen Erwägungen getätigt werden, z.B. um die sprachliche, soziale, psychologische oder pädagogische Entwicklung eines Kindes zu fördern und zu unterstützen (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 1997, 337, 338; vom 21. Juli 1998 III R 25/97, BFH/NV 1999, 300, betreffend Aufwendungen für die Teilnahme an Gruppentreffen der "anonymen Spieler"; BFH-Beschluss vom 17. August 1998 III B 92/97, BFH/NV 1999, 306, und vom 17. April 1997 III B 216/96, BFHE 183, 139, BStBl II 1997, 752, unter 1. der Gründe, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 29.05.2007 - III B 37/06

    Abmagerungskur ist nur mit Attest eine außergewöhnliche Belastung

    Kuraufenthalt; vom 21. Juli 1998 III R 25/97, BFH/NV 1999, 300, betr.
  • FG Rheinland-Pfalz, 05.12.2006 - 6 K 2079/06

    Außergewöhnliche Belastung: Tierarztkosten wegen Erkrankung des Hundes keine

    Das gleiche gilt für den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit des Besuchs eines Sportstudios (BFH-Urteil vom 14.08.1997 - III R 67/96), von Gruppentreffen suchtgefährdeter Menschen (BFH-Urteil vom 21.07.1998 - III R 25/97), von Behandlungskosten bei Legasthenie (BFH-Urteil vom 03.03.2005 - III R 64/03), von den Kosten der Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Wohngruppe (BFH-Urteil vom 21.04.2005 - III R 45/03).
  • FG München, 17.10.2005 - 1 K 3539/05

    Veranlassungszusammenhang von Arbeitszimmeraufwendungen mit zukünftigen Einnahmen

    Ebenso ist nach der Rechtsprechung die medizinische Indikation grupppentherapeutischer Behandlungen durch die Vorlage eines vor Beginn der Maßnahme ausgestellten amtsärztlichen oder vertrauensärztlichen Zeugnisses nachzuweisen (vgl. BFH-Urteil vom 13. Februar 1987 III R 208/81, BStBl II 1987, 427 zur psychologischen Betreuung Alkoholkranker im Rahmen einer Gruppentherapie; BFH-Urteil vom 21. Juli 1998 III R 25/97, BFH/NV 1999, 300 , zur gruppentherapeutischen Behandlung eines Spielsüchtigen).

    Nur der Amtsarzt oder der Medizinische Dienst einer öffentlichen Krankenversicherung nach § 278 des Sozialgesetzbuchs V besitzt zugleich Sachkunde und die notwendige Neutralität, um die medizinische Indikation solcher nicht nur für Kranke nützlichen Maßnahmen ohne die für den behandelnden Arzt bestehende Gefahr einer Störung des Vertrauensverhältnisses zu seinem Patienten objektiv beurteilen zu können (BFH-Urteile vom 23. Mai 2002 III R 24/01, BStBl II 2002, 567 , und vom 21. Juli 1998 III R 25/97, BFH/NV 1999, 300 ).

  • FG Rheinland-Pfalz, 25.05.2004 - 1 K 2625/03

    Steuerliche Berücksichtigung von Anschaffungskosten einer Bandscheibenmatratze

    Dieses Nachweiserfordernis ist von der Rechtsprechung entwickelt worden, um eine Gewährung ungerechtfertigter Steuervorteile wegen eines möglicherweise länger bestehenden Vertrauensverhältnisses zwischen Hausarzt und steuerpflichtigem Patienten bei medizinischen Hilfsmitteln im weiteren Sinne zu verhindern; es soll daher ein sachkundiger und zugleich unabhängiger Dritter die medizinische Notwendigkeit und damit die Zwangsläufigkeit vor der Anschaffung anhand objektiver Kriterien überprüfen (BFH-Urteil vom 21. Juli 1998, Az.: III R 25/97, BFH/NV 1999, 300 ).
  • FG Saarland, 24.09.2003 - 1 K 318/01

    Nachweis von Aufwendungen zur Behandlung der Legasthenie als außergewöhnliche

    Der BFH hat stets hervorgehoben, er halte es für unverzichtbar, den Nachweis in der vorgenannten qualifizierten Weise zu führen, um die Inanspruchnahme ungerechtfertigter steuerlicher Vorteile zu verhindern, mit der in besonderem Maße bei Aufwendungen zu rechnen ist, die ihrer Art nach nicht stets eindeutig unmittelbar der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen, sondern mitunter auch aus anderen Erwägungen getätigt werden, z.B. um die sprachliche, soziale, psychologische oder pädagogische Entwicklung eines Kindes zu fördern und zu unterstützen (vgl. BFH-Urteil vom 7. Juni 2000 III R 54/98, BStBl. 2001, 94, 96 unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 1997, 337, 338; vom 21. Juli 1998 III R 25/97, BFH/NV 1999, 300; BFH-Beschluss vom 17. August 1998 III B 92/97, BFH/NV 1999, 306, und vom 17. April 1997 III B 216/96, BStBl II 1997, 752, unter 1. der Gründe, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 25.03.2003 - III B 67/02

    Therapiekosten zur Festigung der Abstinenzfähigkeit als agw. Bel.

    Diese Grundsätze zur steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen, die suchtgefährdeten Steuerpflichtigen für die Teilnahme an Gruppentreffen entstehen, hat der Senat in seinem Urteil vom 21. Juli 1998 III R 25/97 (BFH/NV 1999, 300) bestätigt.
  • BFH, 25.03.2003 - III B 67/00

    Außergewöhnliche Belastung, Kosten für Entziehungskur

    Diese Grundsätze zur steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen, die suchtgefährdeten Steuerpflichtigen für die Teilnahme an Gruppentreffen entstehen, hat der Senat in seinem Urteil vom 21. Juli 1998 III R 25/97 ( BFH/NV 1999, 300) bestätigt.
  • FG Köln, 25.06.2003 - 7 K 7879/99

    Aufwendungen eines Allergikers für ein spezielles Bettsystem, einen Staubsauger

    Das von der Rechtsprechung aufgestellte Nachweiserfordernis soll lediglich verhindern, dass es durch das möglicherweise länger bestehende Vertrauensverhältnis zwischen Hausarzt und Patient bei medizinischen Hilfsmitteln im weiteren Sinne zur Gewährung ungerechtfertigter Steuervorteile kommt; deshalb soll ein sachkundiger und zugleich unabhängiger Dritter die medizinische Notwendigkeit vor der Anschaffung prüfen (vgl. BFH-Beschluss 12. September 1996 III B 70/96, BFH/NV 1997, 291; Urteile vom 30. Juli 1995 III R 52/93, BStBl II 1995, 614 und vom 21. Juli 1998 III R 25/97, BFH/NV 1999, 300).
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