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   BFH, 28.08.1987 - III R 273/83   

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https://dejure.org/1987,273
BFH, 28.08.1987 - III R 273/83 (https://dejure.org/1987,273)
BFH, Entscheidung vom 28.08.1987 - III R 273/83 (https://dejure.org/1987,273)
BFH, Entscheidung vom 28. August 1987 - III R 273/83 (https://dejure.org/1987,273)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Gewerbebetrieb - Liebhaberei - Charter - Motorboot - Motorbootführerschein - Mangelnde Aussicht auf Überschüsse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgrenzung zwischen Erzielung gewerblicher Einkünfte und Liebhaberei bei Vercharterung eines Motorboots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfteerzielungsabsicht
    Die Gewinnerzielungsabsicht
    Definition
    Die Anlaufverluste
    Einzelfälle
    Gewerbebetrieb
    Die positiven Tatbestandsmerkmale gemäß § 15 Abs. 2 EStG
    Die Gewinnerzielungsabsicht
    Die Anlaufverluste
    Liebhaberei
    Wechsel zwischen Liebhaberei und Gewinn- bzw. Überschusserzielungsabsicht oder umgekehrt
    Liebhaberei von Anfang an

Papierfundstellen

  • BFHE 151, 42
  • BB 1988, 115
  • DB 1988, 87
  • BStBl II 1988, 10
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 15.11.1984 - IV R 139/81

    Zur Abgrenzung eines Gewerbebetriebs - hier: Pferdeverleih, Pensionspferdehaltung

    Auszug aus BFH, 28.08.1987 - III R 273/83
    Beweisanzeichen für das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht kann eine Betriebsführung sein, bei der der Betrieb nach seiner Wesensart und der Art seiner Bewirtschaftung auf Dauer gesehen dazu geeignet und bestimmt ist, mit Gewinn zu arbeiten (BFH-Urteil vom 15. November 1984 IV R 139/81, BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205).

    Zwar hat der BFH in dem Urteil in BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205 entschieden, daß der Grundsatz, daß der Beweis für fehlendes Gewinnstreben dann erbracht sei, wenn feststehe, daß der Betrieb nicht nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt werde und nach seiner Wesensart und der Art seiner Bewirtschaftung auf die Dauer gesehen nicht nachhaltig mit Gewinn arbeiten könne, in der Regel nicht für die Anlaufzeit eines erworbenen Betriebs gelte, vor allem dann nicht, wenn der Betrieb neu aufgebaut werde.

  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 4/83

    Zur Frage der Gewinnerzielungsabsicht als dem Streben nach einem Totalgewinn und

    Auszug aus BFH, 28.08.1987 - III R 273/83
    Vielmehr hat der Steuerpflichtige im Einzelfall nachzuweisen, daß dies nicht der Fall ist (vgl. auch BFH-Urteil vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, 379, BStBl II 1986, 289).
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 28.08.1987 - III R 273/83
    Nach dem Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 767) ist die Gewinnerzielungsabsicht eine innere Tatsache, die nur anhand äußerlicher Merkmale beurteilt werden kann.
  • BFH, 13.12.1984 - VIII R 59/82

    Zum Merkmal der Gewinnerzielungsabsicht

    Auszug aus BFH, 28.08.1987 - III R 273/83
    Im Streitfall können auch die vom VIII. Senat des BFH im Urteil vom 13. Dezember 1984 VIII R 59/82 (BFHE 143, 58, BStBl II 1985, 455) aufgestellten Grundsätze der Revision nicht zum Erfolg verhelfen.
  • BFH, 21.10.1980 - VIII R 81/79

    Werbungskosten - Vermietung

    Auszug aus BFH, 28.08.1987 - III R 273/83
    In diesem Urteil hat der VIII. Senat unter Hinweis auf sein Urteil vom 21. Oktober 1980 VIII R 81/79 (BFHE 132, 518, BStBl II 1981, 452) entschieden: Die Vermietung eines Gästehauses, die lange Zeit nur zu Verlusten geführt habe, sei nicht schon dann als Liebhaberei zu beurteilen, wenn eine objektive betriebswirtschaftliche Beurteilung ergebe, daß das Unternehmen auf absehbare Zeit nicht zur Einkünfteerzielung geeignet sei.
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