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   BFH, 24.05.1991 - III R 28/89   

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https://dejure.org/1991,1447
BFH, 24.05.1991 - III R 28/89 (https://dejure.org/1991,1447)
BFH, Entscheidung vom 24.05.1991 - III R 28/89 (https://dejure.org/1991,1447)
BFH, Entscheidung vom 24. Mai 1991 - III R 28/89 (https://dejure.org/1991,1447)
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 02.03.1984 - VI R 158/80

    Aufwendungen für Besuchsfahrten zum Ehegatten auch bei längerem

    Auszug aus BFH, 24.05.1991 - III R 28/89
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz nimmt die Rechtsprechung zum einen dann an, wenn es sich bei den Aufwendungen für Besuchsfahrten um unmittelbare Krankheitskosten handelt (vgl. BFH-Urteil vom 2. März 1984 VI R 158/80, BFHE 140, 556, BStBl II 1984, 484).

    Nicht ausreichend ist in diesem Zusammenhang, wenn allein der Hausarzt aufgrund seiner Kenntnisse bescheinigt, daß Besuche anläßlich einer nicht näher bezeichneten Krankheit des Angehörigen therapeutisch notwendig gewesen seien (vgl. BFHE 140, 556, BStBl II 1984, 484).

    Notwendig wäre in diesem Zusammenhang der Nachweis, daß gerade die von der Klägerin unternommenen Besuche im Hinblick auf die spezielle Erkrankung ihres Vaters therapeutisch notwendig waren und entscheidend zur Förderung des Heilprozesses oder zur Linderung der Krankheit beigetragen haben (vgl. BFHE 140, 556, BStBl II 1984, 484).

  • BFH, 06.04.1990 - III R 60/88

    Außergewöhnliche Belastungen - Arzneimittel - Fachliteratur - Schuldzinsen -

    Auszug aus BFH, 24.05.1991 - III R 28/89
    Eine weitere Ausnahme, die zur steuerlichen Berücksichtigung von Besuchskosten als außergewöhnliche Belastung führen kann, hat der erkennende Senat angenommen, wenn die Besuche zur Pflege und Versorgung des Angehörigen notwendig waren (vgl. BFH-Urteil vom 6. April 1990 III R 60/88, BFHE 161, 432, BStBl II 1990, 958 unter 5.).

    Es ist jedoch nicht ersichtlich und von der Klägerin auch nicht vorgetragen, daß sie während dieser Besuche ihren Angehörigen beispielsweise durch Pflegedienste versorgt hat (vgl. BFHE 161, 432, BStBl II 1990, 958).

  • BFH, 23.05.1990 - III R 63/85

    Aufwendungen für den Besuch des inhaftierten Ehegatten sind durch Grundfreibetrag

    Auszug aus BFH, 24.05.1991 - III R 28/89
    In Anwendung dieser Grundsätze hat der BFH in ständiger Rechtsprechung Besuchsfahrten zwischen nahen Angehörigen regelmäßig nicht als außergewöhnlich, sondern typisierend als durch allgemeine Freibeträge und etwaige andere steuerliche Ermäßigungen abgegolten angesehen (vgl. zuletzt BFH-Urteile vom 23. Mai 1990 III R 63/85, BFHE 161, 69, BStBl II 1990, 894, und III R 145/85, BFHE 161, 73, BStBl II 1990, 895, jeweils m. w. N.).

    Diese Auffassung ist im Schrifttum ganz überwiegend auf Zustimmung gestoßen (vgl. die Nachweise in BFHE 161, 69, BStBl II 1990, 894 unter 4. a).

  • BFH, 23.05.1990 - III R 145/85

    Strafverteidigung - Besuchsfahrten - Eltern

    Auszug aus BFH, 24.05.1991 - III R 28/89
    In Anwendung dieser Grundsätze hat der BFH in ständiger Rechtsprechung Besuchsfahrten zwischen nahen Angehörigen regelmäßig nicht als außergewöhnlich, sondern typisierend als durch allgemeine Freibeträge und etwaige andere steuerliche Ermäßigungen abgegolten angesehen (vgl. zuletzt BFH-Urteile vom 23. Mai 1990 III R 63/85, BFHE 161, 69, BStBl II 1990, 894, und III R 145/85, BFHE 161, 73, BStBl II 1990, 895, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 21.07.1989 - III R 89/85

    Ein Gebäude, bei dem entgegen der Bauplanung teilweise Türen, Innenputz und

    Auszug aus BFH, 24.05.1991 - III R 28/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (vgl. z. B. Urteil vom 29. September 1989 III R 129/86, BFHE 158, 280, BStBl II 1990, 418) und der im Schrifttum überwiegend vertretenen Auffassung (vgl. z. B. Kanzler in Herrmann / Heuer / Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, 19. Aufl., § 33 EStG Anm. 31; Arndt in Kirchhof / Söhn, Einkommensteuergesetz, § 33 Anm. E 39; Schmidt / Drenseck, Einkommensteuergesetz, 9. Aufl., § 33 Anm. 4 f.) sind Aufwendungen außergewöhnlich, wenn sie nicht nur ihrer Höhe, sondern auch ihrer Art und dem Grunde nach außerhalb des Üblichen liegen.
  • BFH, 29.09.1989 - III R 129/86

    Kosten der altersbedingten Unterbringung in einem Alters(wohn)heim sind

    Auszug aus BFH, 24.05.1991 - III R 28/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (vgl. z. B. Urteil vom 29. September 1989 III R 129/86, BFHE 158, 280, BStBl II 1990, 418) und der im Schrifttum überwiegend vertretenen Auffassung (vgl. z. B. Kanzler in Herrmann / Heuer / Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, 19. Aufl., § 33 EStG Anm. 31; Arndt in Kirchhof / Söhn, Einkommensteuergesetz, § 33 Anm. E 39; Schmidt / Drenseck, Einkommensteuergesetz, 9. Aufl., § 33 Anm. 4 f.) sind Aufwendungen außergewöhnlich, wenn sie nicht nur ihrer Höhe, sondern auch ihrer Art und dem Grunde nach außerhalb des Üblichen liegen.
  • BFH, 27.09.2007 - III R 28/05

    Besuchskosten für vom Kind getrennt lebende Eltern nicht als außergewöhnliche

    c) Zu den nicht außergewöhnlichen, bei typisierender Betrachtungsweise abgegoltenen Aufwendungen gehören in der Regel die Kosten für Fahrten, um nahe Angehörige zu besuchen (z.B. Senatsurteile vom 23. Mai 1990 III R 63/85, BFHE 161, 69, BStBl II 1990, 894, und III R 145/85, BFHE 161, 73, BStBl II 1990, 895 --Besuch des Ehegatten bzw. des Kindes in der Haftanstalt--; vom 24. Mai 1991 III R 28/89, BFH/NV 1992, 96, m.w.N. --Besuch des kranken Vaters--), es sei denn, die Fahrten werden ausschließlich zum Zwecke der Heilung oder Linderung einer Krankheit unternommen (Senatsurteil vom 6. April 1990 III R 60/88, BFHE 161, 432, BStBl II 1990, 958).
  • FG Köln, 16.01.2002 - 9 K 5506/01

    Aufwendungen für Fahrten zur Betreuung und Versorgung eines Elternteils

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. Urteile vom 29. September 1989 III R 129/86, BStBl. II 1990, 418 und vom 24. Mai 1991 III R 28/89, BFH/NV 1992, 96) ist eine Belastung nur dann außergewöhnlich, wenn die Aufwendungen nicht nur ihrer Höhe, sondern auch ihrer Art und dem Grunde nach außerhalb des Üblichen liegen.

    Darüber hinaus können Aufwendungen für Besuchsfahrten auch dann eine außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn ein Steuerpflichtiger sie auf sich nimmt, um einen nahen Angehörigen, der im eigenen Haushalt lebt, mit Rücksicht auf dessen Erkrankung betreuen und versorgen zu können, soweit die Aufwendungen jene für Besuchfahrten überschreiten, die der Steuerpflichtige auch ohne die Erkrankung üblicherweise ausgeführt hätte (BFH-Urteile vom 6. April 1990 III R 60/88, BStBl. II 1990, 958, BFH in BFH/NV 1992, 96, sowie BFH in BStBl. II 1997, 558).

    Dass gerade die konkreten Besuche des Klägers als dem einzigen Sohn entscheidend dazu beitragen konnten, insbesondere das seelische Leiden seines Vaters erträglicher zu machen, ist - wie im BFH-Urteil vom 24. Mai 1991 (III R 28/89, BFH/NV 1992, 96) gefordert - durch die Ausführungen im Sachverständigengutachten des Herrn Dr. ............ nachgewiesen.

    Soweit sich der Beklagte auf die BFH-Urteile vom 22. Oktober 1996 (BStBl. II 1997, 558) und vom 24. Mai 1991 (BFH/NV 1992, 96) beruft, übersieht er, dass die dort zugrunde liegenden Sachverhalte jeweils in einem entscheidungserheblichen Punkt von den Verhältnissen im Streitfall abweichen.

    Ähnlich verhielt es sich in dem mit BFH-Urteil vom 24. Mai 1991 (BFH/NV 1992, 96) entschiedenen Fall.

  • BFH, 22.10.1996 - III R 265/94

    Aufwendungen zur Betreuung kranker Angehöriger als außergewöhnliche Belastung

    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe zwar in dem Urteil vom 24. Mai 1991 III R 28/89 (BFH/NV 1992, 96) in einem ähnlich gelagerten Fall außergewöhnliche Belastungen verneint.
  • BFH, 02.12.2004 - III R 27/02

    Außergewöhnliche Belastung - Besuchsfahrten zu pflegebedürftigen Angehörigen

    Ferner können die Aufwendungen für Besuchsfahrten dann eine außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn ein Steuerpflichtiger sie auf sich nimmt, um einen nahen Angehörigen, der im eigenen Haushalt lebt, mit Rücksicht auf dessen Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit betreuen und versorgen zu können, soweit die Aufwendungen jene für Besuchsfahrten überschreiten, die der Steuerpflichtige auch ohne die Erkrankung üblicherweise ausgeführt hätte (Senatsurteile vom 24. Mai 1991 III R 28/89, BFH/NV 1992, 96, und vom 22. Oktober 1996 III R 265/94, BFHE 182, 352, BStBl II 1997, 558, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 23.07.2007 - 6 K 431/06

    Zur Berücksichtigung von Fahrtkosten zum im Altenheim lebenden Elternteil als

    Dazu bedarf es allerdings des Nachweises, dass nach ärztlichem Urteil gerade die konkreten, von dem Angehörigen vorgenommenen Besuche medizinisch indiziert sind und zur Heilung oder Linderung einer bestimmten Krankheit entscheidend beitragen können (BFH-Urteil vom 24. Mai 1991 III R 28/89, BFH/NV 1992, 96).

    Diese Beurteilung beruht entscheidend auf der Erwägung, dass es üblich ist, einen alleinstehenden und erkrankten Angehörigen häufiger und auch über größere Entfernungen zu besuchen als einen gesunden (BFH-Urteil vom 24. Mai 1991 III R 28/89, BFH/NV 1992, 96).

  • BFH, 15.05.2012 - VI B 111/11

    Trennungsbedingte Umgangskosten des barunterhaltspflichtigen Elternteils sind

    b) Zu den nicht außergewöhnlichen, bei typisierender Betrachtungsweise abgegoltenen Aufwendungen gehören --wie der III. Senat des BFH in den genannten Urteilen vom 27. September 2007 nochmals wiederholt hervorgehoben hat-- in der Regel die Kosten für Fahrten, um nahe Angehörige zu besuchen (z.B. BFH-Urteile vom 23. Mai 1990 III R 63/85, BFHE 161, 69, BStBl II 1990, 894, und III R 145/85, BFHE 161, 73, BStBl II 1990, 895 --Besuch des Ehegatten bzw. des Kindes in der Haftanstalt--; vom 24. Mai 1991 III R 28/89, BFH/NV 1992, 96, m.w.N. --Besuch des kranken Vaters--), es sei denn, die Fahrten werden ausschließlich zum Zwecke der Heilung oder Linderung einer Krankheit unternommen (BFH-Urteil vom 6. April 1990 III R 60/88, BFHE 161, 432, BStBl II 1990, 958).
  • FG Sachsen-Anhalt, 29.10.2013 - 5 K 1542/10

    Fahrtkosten für Besuchsfahrten zur pflegebedürftigen Mutter keine

    Hierzu bedarf es aber des Nachweises, dass nach ärztlichem Urteil gerade die konkreten, von dem Angehörigen vorgenommenen Besuche medizinisch indiziert sind und zur Heilung oder Linderung einer bestimmten Krankheit entscheidend beitragen können (BFH-Urteil vom 24. Mai 1991 III R 28/89, BFH/NV 1992, 96).

    Diese Beurteilung beruht entscheidend auf der Erwägung, dass es üblich ist, einen alleinstehenden und erkrankten Angehörigen häufiger und auch über größere Entfernungen zu besuchen als einen gesunden (BFH-Urteil vom 24. Mai 1991 III R 28/89, BFH/NV 1992, 96).

  • FG München, 21.06.2007 - 5 K 2313/06

    Abzug von Aufwendungen für Besuchsfahrten zu pflegebedürftigen Eltern als

    Aufwendungen für Besuchsreisen zu Angehörigen gehören in der Regel zu den typischen Aufwendungen der Lebensführung, die aus dem Anwendungsbereich des § 33 EStG ausgeschlossen und durch die allgemeinen Freibeträge abgegolten sind (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH -vom 24. Mai 1991 III R 28/89, BFH/NV 1992, 96).

    Eine Ausnahme gilt zum einen dann, wenn die Aufwendungen als Krankheitskosten zu beurteilen sind (BFH-Urteile vom 2. März 1984 VI R 158/80, BStBl II 1984, 484; vom 24. Mai 1991 in BFH/NV 1992, 96), zum anderen, wenn ein Steuerpflichtiger Besuchsfahrten zu einem nahen Angehörigen unternimmt, um ihn mit Rücksicht auf dessen Erkrankung zu betreuen und zu versorgen, soweit die Aufwendungen jene für Besuchsfahrten überschreiten, die der Steuerpflichtige auch ohne die Erkrankung üblicherweise ausgeführt hätte (BFH- Urteil vom 22. Oktober 1996 III R 265/94, BStBl II 1997, 558).

    Nach der Rechtsprechung erfüllt das Anliegen, der Vereinsamung eines alten Menschen dadurch entgegen zu wirken, dass er häufiger besucht wird, nicht das Merkmal der Außergewöhnlichkeit (BFH in BFH/NV 1992, 96).

  • BFH, 31.03.2008 - III B 46/07

    Besuchsfahrten zur betagten Mutter als außergewöhnliche Belastung

    Es führte aus, derartige Aufwendungen könnten nach den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 2. März 1984 VI R 158/80 (BFHE 140, 556, BStBl II 1984, 484) und vom 24. Mai 1991 III R 28/89 (BFH/NV 1992, 96) als Krankheitskosten zu beurteilen sein, wenn sie zum Zwecke der Heilung oder Linderung einer Krankheit unternommen würden, was durch ein ärztliches Attest nachzuweisen sei.

    Aus dem Attest gehe auch nicht hervor, dass die Besuche entscheidend zur Linderung ihres depressiven Leidens beigetragen hätten oder welche Art von Therapie der Kläger durchgeführt habe; Besuche zur Abwehr drohender Vereinsamung alter Menschen erfüllten nach dem Senatsurteil in BFH/NV 1992, 96 nicht das Merkmal der Außergewöhnlichkeit.

  • BFH, 28.07.2003 - III B 125/02

    NZB: Einheitlichkeit der Rspr.

    Das FG hat die in ständiger Rechtsprechung entwickelten Grundsätze für die steuermindernde Berücksichtigung von Aufwendungen für Besuchsfahrten zu erkrankten, stationär untergebrachten nahen Angehörigen zutreffend wiedergegeben (vgl. BFH-Urteil vom 24. Mai 1991 III R 28/89, BFH/NV 1992, 96).
  • BFH, 27.09.2007 - III R 41/04

    Aufwendungen eines Elternteils für Besuche seines von ihm getrennt lebenden

  • BFH, 27.09.2007 - III R 71/06

    Aufwendungen eines Elternteils für Besuche seines von ihm getrennt lebenden

  • FG Baden-Württemberg, 19.10.1995 - 6 K 48/95

    Unzulässigkeit einer Klage wegen Nichtvorlage einer schriftlichen

  • FG München, 31.05.1995 - 1 K 122/93

    Fahrtkosten für eine Reise zu einem Verwandten und Aufwendungen für

  • FG Köln, 26.10.2007 - 5 K 1322/05
  • BFH, 05.03.2009 - VI R 60/07

    Aufwendungen der Großeltern für Besuche ihres Enkelkinds als außergewöhnliche

  • BFH, 28.03.1996 - III R 208/94

    Einkommensteuer; Kosten der Kontaktpflege zum Kind aus geschiedener Ehe

  • BFH, 17.06.1994 - III R 42/93

    Reisekosten zu einer Beerdigung keine außergewöhnlichen Belastungen

  • BFH, 27.09.2007 - III R 30/06

    Aufwendungen für den Besuch getrenntlebender Kinder

  • FG München, 22.09.2008 - 7 K 4430/06

    Besuchsfahrten zu kranken Angehörigen als außergewöhnliche Belastung

  • FG Saarland, 05.06.1996 - 1 K 239/95

    Einkommensteuer; Übernahme von Beerdigungskosten aufgrund sittlicher

  • FG Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 10 K 2352/10

    Verfassungsmäßigkeit des Nichtabzugs der Kosten für Besuchsfahrten eines beim

  • BFH, 27.09.2007 - III R 55/05

    Aufwendungen eines Elternteils für Besuche seines von ihm getrennt lebenden

  • BFH, 27.09.2007 - III R 56/01

    Aufwendungen eines Elternteils für Besuch seiner bei dem anderen Elternteil

  • FG Bremen, 15.06.2005 - 2 K 214/03

    Berücksichtigung von Besuchsfahrten zu den bei dem geschiedenen Ehepartner

  • BFH, 15.04.1992 - III R 11/91

    Keine außergewöhnliche Belastung durch Eheschließung im Ausland

  • BFH, 29.07.2004 - III B 155/03

    NZB: nicht mit Gründen versehenes Urteil

  • FG München, 10.11.2008 - 7 K 4430/06

    Abzug von Besuchskosten für den Besuch kranker Angehöriger als außergewöhnliche

  • FG München, 06.06.2005 - 1 K 3659/04

    Besuchsfahrten zum geschiedenen Vater sind mit Freibeträgen abgegolten

  • FG München, 29.09.2004 - 9 K 3169/03

    Nachweis der krankheitsbedingten Heimunterbringung eines Angehörigen als

  • FG München, 12.07.2004 - 15 K 2230/02

    Keine Kürzung der steuerpflichtigen Erwerbsunfähigkeitsrente um Kranken- und

  • FG München, 24.09.2002 - 6 K 2412/01

    Aufwendungen für Besuchsfahrten als außergewöhnliche Belastung; Einkommensteuer

  • FG München, 08.03.1995 - 1 K 1007/93

    Flugkosten als außergewöhnliche Belastung ; Begriff der außergewöhnlichen

  • FG München, 15.04.2003 - 12 K 2505/02

    Kosten für Fahrten zum Besuch eines erkrankten Angehörigen

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.05.1998 - 2 K 1961/96
  • FG Hessen, 25.07.1996 - 2 K 710/96

    Begriff der außergewöhnlichen Belastung; Sinn und Zweck der Regelungen über die

  • FG Rheinland-Pfalz, 30.04.1996 - 1 K 1333/96

    Einkommensteuer; Ausgleich von Krankenhauskosten durch Krankenhaustagegelder

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