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   BFH, 10.03.2016 - III R 29/15   

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https://dejure.org/2016,16993
BFH, 10.03.2016 - III R 29/15 (https://dejure.org/2016,16993)
BFH, Entscheidung vom 10.03.2016 - III R 29/15 (https://dejure.org/2016,16993)
BFH, Entscheidung vom 10. März 2016 - III R 29/15 (https://dejure.org/2016,16993)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Rückforderung des an das Kind ausgezahlten Kindergeldes vom Kindergeldberechtigten

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 37 Abs 2, AO § 89 Abs 1 S 1, EStG § 70 Abs 2, EStG § 74 Abs 1, EStG VZ 2010, EStG VZ 2011
    Rückforderung des an das Kind ausgezahlten Kindergeldes vom Kindergeldberechtigten

  • Bundesfinanzhof

    Rückforderung des an das Kind ausgezahlten Kindergeldes vom Kindergeldberechtigten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 37 Abs 2 AO, § 89 Abs 1 S 1 AO, § 70 Abs 2 EStG 2009, § 74 Abs 1 EStG 2009, EStG VZ 2010
    Rückforderung des an das Kind ausgezahlten Kindergeldes vom Kindergeldberechtigten

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Begriff des Leistungsempfängers von Kindergeld

  • rewis.io

    Rückforderung des an das Kind ausgezahlten Kindergeldes vom Kindergeldberechtigten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Leistungsempfängers von Kindergeld

  • rechtsportal.de

    AO § 37 Abs. 2 ; EStG § 31 S. 3
    Begriff des Leistungsempfängers von Kindergeld

  • datenbank.nwb.de

    Rückforderung von Kindergeld vom Kindergeldberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeldzahlung an das Kind - und die Rückforderung vom Kindergeldberechtigten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kind erhält Kindergeld - Rückforderung von Eltern zulässig?

Sonstiges

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    AO § 37 Abs 2, EStG § 74, EStG § 32, EStG § 62
    Kindergeld, Abzweigung, Hinweispflicht, Fortgeltung, Antragstellung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 29.01.2003 - VIII R 64/01

    Kindergeld; Weiterleitung - Zahlungen an Dritte

    Auszug aus BFH, 10.03.2016 - III R 29/15
    Demnach ist ein Dritter als tatsächlicher Empfänger einer Zahlung dann nicht Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO, wenn die Behörde u.a. aufgrund einer Zahlungsanweisung des Erstattungs- bzw. Vergütungsberechtigten einem Dritten zahlt (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Januar 2010 III B 112/08, BFH/NV 2010, 836; BFH-Urteile vom 29. Januar 2003 VIII R 64/01, BFH/NV 2003, 905; vom 25. März 2003 VIII R 84/98, BFH/NV 2003, 1404).

    Da der durch die Anweisung begünstigte Zahlungsempfänger den Zahlungsanspruch nicht aus eigenem Recht geltend machen kann und die Leistung mit dem Willen erbracht wird, eine Forderung gegenüber dem tatsächlichen Rechtsinhaber mit befreiender Wirkung zu erfüllen, ist nicht der Empfänger der Zahlung, sondern der nach materiellem Steuerrecht Erstattungs- bzw. Vergütungsberechtigte als Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO anzusehen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 905).

    Diese Grundsätze gelten auch für das Kindergeld, da es nach § 31 Satz 3 EStG als Steuervergütung gezahlt wird (BFH-Urteile in BFH/NV 2003, 905, und vom 16. März 2004 VIII R 48/03, BFH/NV 2004, 1218).

  • BFH, 24.08.2001 - VI R 83/99

    Wegfall des Kindergelds wegen zu hoher Einkünfte und Bezüge

    Auszug aus BFH, 10.03.2016 - III R 29/15
    Die frühere Abzweigung sei mit der Aufhebung der Kindergeldfestsetzung wirkungslos geworden, ohne dass es insoweit eines weiteren aufhebenden Verwaltungsakts bedurft hätte (BFH-Urteil vom 24. August 2001 VI R 83/99, BFHE 196, 278, BStBl II 2002, 47).

    a) Es ist zwar richtig, dass in Abzweigungsfällen der Dritte (Abzweigungsempfänger) und nicht der Kindergeldberechtigte gemäß § 37 Abs. 2 AO zur Erstattung verpflichtet ist (BFH-Urteil in BFHE 196, 278, BStBl II 2002, 47).

    Wird die Kindergeldfestsetzung gegenüber dem Kindergeldberechtigten aufgehoben, so wird damit gleichzeitig die Abzweigung gegenstandslos bzw. wirkungslos, ohne dass es insoweit eines weiteren aufhebenden Verwaltungsakts bedarf (BFH-Urteil in BFHE 196, 278, BStBl II 2002, 47).

  • FG Berlin-Brandenburg, 02.07.2014 - 3 K 3261/11

    Kindergeldrückforderung von dem früheren Abzweigungsberechtigten Kind

    Auszug aus BFH, 10.03.2016 - III R 29/15
    Auf die Revision der Familienkasse wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. Juli 2014  3 K 3261/11 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2015, 1459 veröffentlichten Urteil vom 2. Juli 2014  3 K 3261/11 statt.

    Die Familienkasse beantragt, das Urteil des FG vom 2. Juli 2014  3 K 3261/11 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BFH, 10.04.2012 - III B 131/11

    Rückforderung von Kindergeld, das auf das Konto des Kindes überwiesen wurde -

    Auszug aus BFH, 10.03.2016 - III R 29/15
    Nach der Rechtsprechung des BFH sei eine solche allenfalls dann in Betracht zu ziehen, wenn eine Abzweigung nach den Verhältnissen des Einzelfalls geboten sei (BFH-Beschluss vom 10. April 2012 III B 131/11, BFH/NV 2012, 1129).

    Schon aus diesem Grund besteht daher auch keine Aufklärungs- oder Hinweispflicht der Familienkasse über die Möglichkeiten einer Abzweigung (Senatsbeschluss in BFH/NV 2012, 1129, Rz 9).

  • BFH, 28.01.2010 - III B 112/08

    Rückforderung des an das Kind ausgezahlten Kindergeldes vom

    Auszug aus BFH, 10.03.2016 - III R 29/15
    Demnach ist ein Dritter als tatsächlicher Empfänger einer Zahlung dann nicht Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO, wenn die Behörde u.a. aufgrund einer Zahlungsanweisung des Erstattungs- bzw. Vergütungsberechtigten einem Dritten zahlt (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Januar 2010 III B 112/08, BFH/NV 2010, 836; BFH-Urteile vom 29. Januar 2003 VIII R 64/01, BFH/NV 2003, 905; vom 25. März 2003 VIII R 84/98, BFH/NV 2003, 1404).

    Demnach ist nicht das Kind, sondern der Kindergeldberechtigte Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 Satz 1 AO, wenn die Familienkasse das Kindergeld auf Grund einer Zahlungsanweisung des Kindergeldberechtigten dem Kind zahlt (Senatsbeschluss in BFH/NV 2010, 836, Rz 3, m.w.N.).

  • BFH, 27.02.2007 - III B 1/06

    Kindergeld: Rückforderungsanspruch, Verwirkung

    Auszug aus BFH, 10.03.2016 - III R 29/15
    Einer Rückforderung steht auch nicht der Gesichtspunkt von Treu und Glauben bzw. der Verwirkungsgedanke entgegen (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Februar 2007 III B 1/06, BFH/NV 2007, 1120).
  • BFH, 28.12.2009 - III B 108/08

    Rückforderung von Kindergeld in Anweisungsfällen vom Kindergeldberechtigten als

    Auszug aus BFH, 10.03.2016 - III R 29/15
    Da im vorliegenden Fall kein Abzweigungsantrag gestellt worden sei, sei die Klägerin nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Beschluss vom 28. Dezember 2009 III B 108/08, BFH/NV 2010, 641) Leistungsempfängerin nach § 37 Abs. 2 AO, weil das Kindergeld auf Grund ihrer Zahlungsanweisung dem Kind gezahlt worden sei.
  • BFH, 25.03.2003 - VIII R 84/98

    Kindergeld, Zahlung an Dritte, Weiterleitung

    Auszug aus BFH, 10.03.2016 - III R 29/15
    Demnach ist ein Dritter als tatsächlicher Empfänger einer Zahlung dann nicht Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO, wenn die Behörde u.a. aufgrund einer Zahlungsanweisung des Erstattungs- bzw. Vergütungsberechtigten einem Dritten zahlt (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Januar 2010 III B 112/08, BFH/NV 2010, 836; BFH-Urteile vom 29. Januar 2003 VIII R 64/01, BFH/NV 2003, 905; vom 25. März 2003 VIII R 84/98, BFH/NV 2003, 1404).
  • BFH, 18.09.2012 - VII R 53/11

    FA kann eine Überweisung nicht von einem Kreditinstitut zurückfordern, welches

    Auszug aus BFH, 10.03.2016 - III R 29/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO derjenige, dem gegenüber die Finanzbehörde oder Familienkasse ihre --vermeintlich oder tatsächlich bestehende-- abgabenrechtliche Verpflichtung erfüllen will (BFH-Urteile vom 23. Oktober 2012 VII R 63/11, BFH/NV 2013, 689; vom 18. September 2012 VII R 53/11, BFHE 239, 292, BStBl II 2013, 710, Rz 13, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 12.05.2015 - 10 K 2954/14

    Kindergeldanspruch bei Schulbesuch in der Türkei: Wohnsitz im Inland bei Rückkehr

    Auszug aus BFH, 10.03.2016 - III R 29/15
    Der Rückzahlungsanspruch besteht vielmehr auch dann, wenn den Leistungsempfänger an der Fehlleistung kein Verschulden trifft bzw. wenn er diese nicht einmal erkannt hat (FG Düsseldorf, Urteil vom 12. Mai 2015  10 K 2954/14 Kg, AO, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 16.03.2004 - VIII R 48/03

    Kindergeld: Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO; Weiterleitung

  • BFH, 23.10.2012 - VII R 63/11

    Rückforderung einer rechtsgrundlosen Zahlung des FA vom Kreditinstitut

  • BFH, 09.07.2019 - X R 35/17

    Riesterrente: Rückforderung von Altersvorsorgezulagen vom Zulageempfänger

    bb) Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO ist derjenige, dem gegenüber die Finanzbehörde ihre --vermeintlich oder tatsächlich bestehende-- abgabenrechtliche Verpflichtung erfüllen will (vgl. Senatsurteil vom 12. Dezember 2017 - X R 25/16, BFH/NV 2018, 723, Rz 26; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. März 2016 - III R 29/15, BFH/NV 2016, 1278, Rz 18, m.w.N.).

    Da der durch die Anweisung begünstigte Zahlungsempfänger den Zahlungsanspruch nicht aus eigenem Recht geltend machen kann und die Leistung mit dem Willen erbracht wird, eine Forderung gegenüber dem tatsächlichen Rechtsinhaber mit befreiender Wirkung zu erfüllen, ist nicht der Empfänger der Zahlung, sondern der nach materiellem Recht Erstattungs- bzw. Vergütungsberechtigte als Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO anzusehen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2016, 1278, Rz 18).

    Der Rückzahlungsanspruch besteht vielmehr auch dann, wenn den Leistungsempfänger an der Fehlleistung kein Verschulden trifft bzw. wenn er diese nicht einmal erkannt hat (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2016, 1278, Rz 24).

  • BFH, 18.05.2017 - III R 11/15

    Bestimmung des Kindergeldberechtigten

    Zutreffend hat das FG darauf hingewiesen, dass auch in den Fällen, in denen das Kindergeld auf eine Weisung des Kindergeldberechtigten hin an einen Dritten gezahlt wird, der Berechtigte Zahlungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 der Abgabenordnung bleibt (Senatsurteil vom 10. März 2016 III R 29/15, BFH/NV 2016, 1278, m.w.N.).
  • BFH, 12.12.2017 - X R 25/16

    Anspruch auf Kinderzulage; Begriff der "Auszahlung" des Kindergeldes i.S. des §

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO derjenige, dem gegenüber die Finanzbehörde oder Familienkasse ihre --vermeintlich oder tatsächlich bestehende-- abgabenrechtliche Verpflichtung erfüllen will (vgl. BFH-Urteil vom 10. März 2016 III R 29/15, BFH/NV 2016, 1278, Rz 18, m.w.N.).
  • BFH, 14.04.2021 - III R 1/20

    Rückforderung von Kindergeld bei Auszahlung an das Kind

    (1) Es ist zwar richtig, dass in Abzweigungsfällen der Dritte (Abzweigungsempfänger) und nicht der Kindergeldberechtigte gemäß § 37 Abs. 2 AO zur Erstattung verpflichtet ist (BFH-Urteil vom 24.08.2001 - VI R 83/99, BFHE 196, 278, BStBl II 2002, 47; Senatsurteil vom 10.03.2016 - III R 29/15, BFH/NV 2016, 1278, Rz 26).
  • FG Niedersachsen, 21.12.2020 - 15 V 127/20

    Vollstreckung von Abgabenrückstände im Zusammenhang mit der Rückforderung von

    Erforderlich sind vielmehr besondere Umstände, die die Geltendmachung des Rückforderungsanspruchs als illoyale Rechtsausübung erscheinen lassen (BFH-Urteile in BFHE 203, 472, BStBl II 2004, 123; vom 10. März 2016 III R 29/15, BFH/NV 2016, 1278, unter II. 3.).
  • BFH, 23.08.2016 - V R 49/11

    Kindergeld: Persönliche Anspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden

    Die Auszahlung des Kindergeldes gehört nicht zum Festsetzungs-, sondern zum Auszahlungsverfahren, das dem Erhebungsverfahren entspricht (BFH-Urteile vom 26. August 2010 III R 21/08, BFHE 231, 520, BStBl II 2013, 583, Rz 11; vom 8. August 2013 III R 3/13, BFHE 243, 198, BStBl II 2014, 576, Rz 15; vgl. auch BFH-Urteil vom 10. März 2016 III R 29/15, BFH/NV 2016, 1278, Rz 18).
  • BFH, 31.08.2021 - VII B 64/20

    Rückforderung einer auf ein Insolvenzanderkonto eingegangenen Zahlung

    Mithin ist in solchen Fällen nicht der Zahlungsempfänger, sondern der nach materiellem Steuerrecht Erstattungsberechtigte als Leistungsempfänger i.S. von § 37 Abs. 2 AO anzusehen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 264, 421, BStBl II 2019, 668, Rz 24, und vom 10.03.2016 - III R 29/15, BFH/NV 2016, 1278, Rz 18; Senatsurteil in BFHE 210, 219, BStBl II 2006, 353, unter II.a, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 18.05.2022 - 9 K 140/21

    Auszahlungsbeschränkung für festgesetztes Kindergeld

    Denn die Finanzbehörde trifft keine allgemeine (materielle) Beratungspflicht (BFH, Urteil vom 10. März 2016 III R 29/15, juris, Rz. 29).

    Ihre Fürsorgepflicht umfasst nicht die Verpflichtung, die Vor- und Nachteile eines Antrags für den Steuerpflichtigen abzuwägen (BFH, Urteil vom 10. März 2016 III R 29/15, a. a. O.) Dieses gilt insbesondere, als die Beklagte weder wahrheitswidrige Angaben fördern, noch Vorschläge und Anregungen zur Sachverhaltsgestaltung gegeben kann und darf.

  • BFH, 14.04.2021 - III R 36/20

    Rückforderung von zu Unrecht gezahltem Kindergeld bei grenzüberschreitenden

    Der Rückzahlungsanspruch besteht vielmehr auch dann, wenn den Leistungsempfänger an der Fehlleistung kein Verschulden trifft oder wenn er diese nicht einmal erkannt hat (Senatsurteil vom 10.03.2016 - III R 29/15, BFH/NV 2016, 1278, Rz 24).
  • BFH, 07.10.2021 - III R 8/20

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 31.08.2021 III R 41/19 - Kindergeld;

    Wurde die Kindergeldfestsetzung in einem solchen Abzweigungsfall zu Recht aufgehoben und ist damit der rechtliche Grund für die Kindergeldzahlung weggefallen, so ist nur das Kind als Abzweigungsempfänger nach § 37 Abs. 2 Sätze 1 und 2 der Abgabenordnung (AO) zur Erstattung verpflichtet (Senatsurteil vom 10.03.2016 - III R 29/15, BFH/NV 2016, 1278, Rz 26, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 28.06.2017 - 5 K 155/16

    Tod des Kindergeldberechtigten im Abzweigungsfall - Vertrauenstatbestand

  • FG Bremen, 02.10.2019 - 1 K 71/19

    Entstehung von Branntweinsteuer bei Beginn einer Beförderung von Alkohol unter

  • FG Bremen, 08.05.2018 - 2 K 49/17

    Versäumte Antragsfrist für die Anwendung des geänderten Erbschaftsteuerrechts -

  • FG Berlin-Brandenburg, 25.11.2021 - 2 K 187/19

    Rückforderung von überzahltem Kindergeld für die Pflegetochter

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