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   BFH, 30.04.1998 - III R 29/93   

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BFH, 30.04.1998 - III R 29/93 (https://dejure.org/1998,4076)
BFH, Entscheidung vom 30.04.1998 - III R 29/93 (https://dejure.org/1998,4076)
BFH, Entscheidung vom 30. April 1998 - III R 29/93 (https://dejure.org/1998,4076)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    BerlinFG § 19
    Anlagevermögen; Testwagen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 02.02.1990 - III R 165/85

    Keine Investitionszulage für Wirtschaftsgüter, die an Kunden mit dem Ziel der

    Auszug aus BFH, 30.04.1998 - III R 29/93
    Es rügt die Verletzung von § 19 des Berlinförderungsgesetzes (BerlinFG) und führt dazu im wesentlichen aus: Das vorinstanzliche Urteil weiche vom Urteil des BFH vom 2. Februar 1990 III R 165/85 (BFHE 160, 361, BStBl II 1990, 706) ab.

    Das FA habe lediglich --wie für eine Nichtzulassungsbeschwerde erforderlich -- die Abweichung vom Urteil des BFH in BFHE 160, 316 [BFH 15.03.1990 - IV R 60/88], BStBl II 1990, 706 dargelegt; dies genüge jedoch nicht für eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung.

    Für die Bestimmung des Begriffs des Anlagevermögens und seine Abgrenzung zum Begriff des Umlaufvermögens hat der erkennende Senat auch im Investitionszulagenrecht auf die handelsrechtliche Unterscheidung beider Begriffe abgestellt (s. Urteile in BFHE 160, 361, BStBl II 1990, 706, und vom 23. Mai 1990 III R 192/85, BFH/NV 1990, 734).

    In Anwendung dieser Grundsätze ist der erkennende Senat im Urteil in BFHE 160, 361, BStBl II 1990, 706 zu dem Ergebnis gelangt, daß Fernsehgeräte, die ein Einzelhändler im Rahmen eines "Test"-Mietvertrages seinen Kunden auf die Dauer von 6 Monaten zur Nutzung überläßt und die nach Ablauf dieser Zeit vom Kunden unter Anrechnung der geleisteten Mietzahlungen auf den Kaufpreis erworben werden können, von Anfang an zum Umlaufvermögen des Gewerbebetriebs gehören.

    Die LKW waren nach den Feststellungen des FG, an die der Senat nach § 118 Abs. 2 FGO gebunden ist, keine Vorführfahrzeuge, die -- wie sonst üblich -- mehrfach einer größeren Zahl von Kaufinteressenten zu Testzwecken zur Verfügung gestellt werden sollten, um diese dann zum Kauf eines anderen Fahrzeugs anzuregen (vgl. hierzu das Senatsurteil in BFHE 160, 361, BStBl II 1990, 706, Nr. 2 a der Entscheidungsgründe).

  • BFH, 17.11.1981 - VIII R 86/78

    Vorführwagen eines Kraftfahrzeughändlers sind dem Anlagevermögen zuzurechnen

    Auszug aus BFH, 30.04.1998 - III R 29/93
    Das FG gab der nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobenen Klage statt und führte dazu im wesentlichen aus: Bei einem Kfz-Händler wie der Klägerin gehörten Vorführwagen nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -- BFH -- (Hinweis u. a. auf das Urteil vom 17. November 1981 VIII R 86/78, BFHE 135, 35, BStBl II 1982, 344) zum Anlagevermögen, auch wenn sie später veräußert würden.
  • BFH, 23.05.1990 - III R 192/85

    Gewährung einer sogenannten Konjunkturzulage - Zurechnung der Wirtschaftsgüter

    Auszug aus BFH, 30.04.1998 - III R 29/93
    Für die Bestimmung des Begriffs des Anlagevermögens und seine Abgrenzung zum Begriff des Umlaufvermögens hat der erkennende Senat auch im Investitionszulagenrecht auf die handelsrechtliche Unterscheidung beider Begriffe abgestellt (s. Urteile in BFHE 160, 361, BStBl II 1990, 706, und vom 23. Mai 1990 III R 192/85, BFH/NV 1990, 734).
  • BFH, 26.01.1970 - IV R 144/66

    Steuerliche Beurteilung - Leasing-Verträge - Bewegliche Wirtschaftsgüter -

    Auszug aus BFH, 30.04.1998 - III R 29/93
    So waren insbesondere die Mietverträge über eine viel zu kurze Zeit abgeschlossen; auch stand der Mietzins in keinerlei Relation zu den von der Klägerin aufgewendeten Anschaffungskosten (s. hierzu und zu weiteren Merkmalen des sog. Finanzierungsleasings grundlegend das BFH-Urteil vom 26. Januar 1970 IV R 144/66, BFHE 97, 466, BStBl II 1970, 264).
  • BFH, 05.02.1987 - IV R 105/84

    Ein Fahrzeughersteller, der selbst hergestellte Fahrzeuge durch langfristige

    Auszug aus BFH, 30.04.1998 - III R 29/93
    Dabei muß die jeweilige Zweckbestimmung anhand objektiver Merkmale (wie z. B. der Art des Wirtschaftsgutes, der Art und Dauer der Verwendung, der Art des Unternehmens oder unter Umständen auch der Art der Bilanzierung) nachvollziehbar sein (vgl. BFH-Urteil vom 5. Februar 1987 IV R 105/84, BFHE 149, 255, BStBl II 1987, 448, Abschn. II Nr. 3 b der Entscheidungsgründe).
  • BFH, 08.05.1985 - I R 108/81

    Revision - Revisionsbegründung - Abweichung von der Rechtsprechung des BFH - Rüge

    Auszug aus BFH, 30.04.1998 - III R 29/93
    Wird wie hier gerügt, das FG sei von einer Entscheidung des BFH abgewichen, so genügt es im übrigen, wenn der Revisionskläger in der Revisionsbegründung diese Abweichung darstellt und erklärt, daß er sich der BFH-Rechtsprechung anschließe (vgl. insbesondere die BFH-Urteile vom 8. Mai 1985 I R 108/81, BFHE 144, 40, BStBl II 1985, 523, und vom 24. November 1994 IV R 25/94, BFHE 176, 379, BStBl II 1995, 318, Nr. 1 der Entscheidungsgründe).
  • BFH, 24.11.1994 - IV R 25/94

    AfaA bei einem im Privatvermögen gehaltenen, bei einer beruflichen Fahrt

    Auszug aus BFH, 30.04.1998 - III R 29/93
    Wird wie hier gerügt, das FG sei von einer Entscheidung des BFH abgewichen, so genügt es im übrigen, wenn der Revisionskläger in der Revisionsbegründung diese Abweichung darstellt und erklärt, daß er sich der BFH-Rechtsprechung anschließe (vgl. insbesondere die BFH-Urteile vom 8. Mai 1985 I R 108/81, BFHE 144, 40, BStBl II 1985, 523, und vom 24. November 1994 IV R 25/94, BFHE 176, 379, BStBl II 1995, 318, Nr. 1 der Entscheidungsgründe).
  • BFH, 26.02.1987 - IV R 61/84

    Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften einer

    Auszug aus BFH, 30.04.1998 - III R 29/93
    Sind danach beim Anlagevermögen nur die Gegenstände auszuweisen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (§ 247 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches --HGB --), so gehören diejenigen Wirschaftsgüter zum Umlaufvermögen, deren Zweck im Verbrauch liegt, sei es im Betrieb, sei es im Wege der Weiterveräußerung (s. hierzu z. B. das BFH-Urteil vom 26. Februar 1987 IV R 61/84, BFH/NV 1988, 24, 25 f.).
  • BFH, 15.03.1990 - IV R 60/88

    Aufwendungen für einen sportmedizinischen Fortbildungslehrgang in einem bekannten

    Auszug aus BFH, 30.04.1998 - III R 29/93
    Das FA habe lediglich --wie für eine Nichtzulassungsbeschwerde erforderlich -- die Abweichung vom Urteil des BFH in BFHE 160, 316 [BFH 15.03.1990 - IV R 60/88], BStBl II 1990, 706 dargelegt; dies genüge jedoch nicht für eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung.
  • BFH, 08.02.2017 - X B 138/16

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer gewinnerhöhenden Korrektur des

    Der BFH sieht die Art der Bilanzierung durch den Steuerpflichtigen (d.h. den Ausweis eines Wirtschaftsguts als Anlage- oder Umlaufvermögen in der vom Steuerpflichtigen selbst aufgestellten konkreten Bilanz) als eines von mehreren "objektiven" Indizien für die Zuordnung an (BFH-Urteile in BFHE 197, 109, BStBl II 2002, 289, unter 2.b aa; vom 5. Februar 1987 IV R 105/84, BFHE 149, 255, BStBl II 1987, 448, unter II.3.b, und vom 30. April 1998 III R 29/93, BFH/NV 1998, 1372, unter II.2.a).
  • BFH, 07.11.2000 - III R 7/97

    Bezeichnung der zulagenbegünstigten Wirtschaftsgüter

    Für die Bestimmung des Begriffs des Anlagevermögens und seiner Abgrenzung zum Begriff des Umlaufvermögens hat der erkennende Senat auch im Investitionszulagenrecht auf die handelsrechtliche Unterscheidung beider Begriffe abgehoben (vgl. BFH-Urteile vom 30. April 1998 III R 29/93, BFH/NV 1998, 1372, unter Ziff. 2. a der Gründe zu § 19 des Berlinförderungsgesetzes --BerlinFG--; vom 2. Februar 1990 III R 165/85, BFHE 160, 361, BStBl II 1990, 706, und vom 23. Mai 1990 III R 192/85, BFH/NV 1990, 734).

    Die jeweilige Zweckbestimmung hängt zwar subjektiv von einem entsprechenden Willen des Steuerpflichtigen ab, muss jedoch als interne Tatsache anhand objektiver Merkmale, wie z.B. der Art des Wirtschaftsgutes, der Art und Dauer der Verwendung, der Art des Unternehmens oder u.U. auch der Art der Bilanzierung, nachvollziehbar sein (BFH-Urteile in BFH/NV 1998, 1372; vom 5. Februar 1987 IV R 105/84, BFHE 149, 255, BStBl II 1987, 448, unter Abschn. II. Nr. 3. b der Entscheidungsgründe).

  • BFH, 31.05.2001 - IV R 73/00

    Reinvestitionsrücklage bei der Veräußerung von Ackerflächen

    Zum Umlaufvermögen gehören demgegenüber die zum Verbrauch oder sofortigen Verkauf bestimmten Wirtschaftsgüter (ständige Rechtsprechung; aus jüngerer Zeit Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Mai 1998 X R 80/94, BFH/NV 1999, 359, und zum Investitionszulagenrecht: BFH-Urteil vom 30. April 1998 III R 29/93, BFH/NV 1998, 1372, jeweils m.w.N.; Schnicke/Reichmann in Beck'scher Bilanzkommentar, 3. Aufl. 1995, § 247 HGB Rz. 352, m.w.N.).
  • BFH, 25.10.2001 - IV R 47/00

    Reinvestitionsrücklage nach Grundstücksparzellierung

    Die Zuordnung orientiert sich danach maßgeblich an der Zweckbestimmung des Wirtschaftsguts im Betrieb, die einerseits subjektiv vom Willen des Steuerpflichtigen abhängt, sich andererseits aber an objektiven Merkmalen nachvollziehen lassen muss (wie z.B. der Art des Wirtschaftsguts, der Art und Dauer der Verwendung im Betrieb, der Art des Betriebs, ggf. auch der Art der Bilanzierung; vgl. BFH-Urteile in BFHE 149, 255, BStBl II 1987, 448, und vom 30. April 1998 III R 29/93, BFH/NV 1998, 1372).
  • BFH, 09.02.2006 - IV R 15/04

    AfA für vermietetes Flugzeug

    Die Zuordnung orientiert sich danach maßgeblich an der Zweckbestimmung des Wirtschaftsguts im Betrieb, die einerseits subjektiv vom Willen des Steuerpflichtigen abhängt, sich andererseits aber an objektiven Merkmalen nachvollziehen lassen muss (wie z.B. der Art des Wirtschaftsguts, der Art und Dauer der Verwendung im Betrieb, der Art des Betriebs, ggf. auch der Art der Bilanzierung; vgl. BFH-Urteile in BFHE 149, 255, BStBl II 1987, 448, und vom 30. April 1998 III R 29/93, BFH/NV 1998, 1372).
  • FG Bremen, 14.01.2004 - 2 K 228/03

    Investitionszulage 1989 und 1990; Zulagenbegünstigte Investition erfordert

    Dementsprechend gehören Wirtschaftsgüter zum Anlagevermögen, wenn sie dem "Gebrauch" dienen; sind sie dagegen zum Verbrauch, sei es durch Be- oder Verarbeitung im Betrieb, sei es im Wege der (Weiter-)Veräußerung, bestimmt, sind sie nicht im Anlagevermögen auszuweisen, sondern im Umlaufvermögen (st. Rspr.; vgl. z. B. BFH-Urteil vom 02.02.1990 III R 165/85, BFHE 160, 361 , BStBl II 1990, 706; BFH-Urteil vom 30.04.1998 III R 29/93, BFH/NV 1998, 1372 ; BFH-Urteil vom 07.11.2000 III R 7/97, BFHE 193, 219 , BStBl II 2001, 200; m. w. N.).

    Für die Frage der Zuordnung zum Anlage- oder zum Umlaufvermögen spielt nämlich die Frage des zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums keine Rolle (vgl. BFH-Urteil vom 30.04.1998 III R 29/93, BFH/NV 1998, 1372 ).

  • FG Hamburg, 14.12.2010 - 3 K 40/10

    Steuerpflicht bzgl. in Bankdepots gehaltener und im Umlaufvermögen erfasster

    Dessen subjektive Zuordnung ist aber ggf. für steuerliche Zwecke anhand objektiver Kriterien zu überprüfen und zu korrigieren, wie etwa der Art des Wirtschaftsguts, der Art und Weise der Verwendung im Betrieb, der Art des Betriebs und ggf. auch der Art der Bilanzierung (BFH-Urteil vom 30. April 1998 III R 29/93, BFH/NV 1998, 1372).
  • BFH, 25.10.2001 - IV R 48/00

    Einkommensteuer - Anlagevermögen - Grundstücksveräußerung - Umlaufvermögen -

    Die Zuordnung orientiert sich danach maßgeblich an der Zweckbestimmung des Wirtschaftsguts im Betrieb, die einerseits subjektiv vom Willen des Steuerpflichtigen abhängt, sich andererseits aber an objektiven Merkmalen nachvollziehen lassen muss (wie z.B. der Art des Wirtschaftsguts, der Art und Dauer der Verwendung im Betrieb, der Art des Betriebs, ggf. auch der Art der Bilanzierung; vgl. BFH-Urteile in BFHE 149, 255, BStBl II 1987, 448, und vom 30. April 1998 III R 29/93, BFH/NV 1998, 1372).
  • FG Nürnberg, 28.11.2001 - III 195/99

    Zugehörigkeit eines gebraucht erworbenen Flugzeuges zum Umlauf- oder

    Dabei muss die jeweilige Zweckbestimmung anhand objektiver Merkmale (wie z.B. der Art. des Wirtschaftsgutes, der Art. und Dauer der Verwendung, der Art. des Unternehmens oder unter Umständen auch der Art. der Bilanzierung) nachvollziehbar sein (vgl. BFH-Urteile vom 05.02.1987 IV R 105/84, BStBl. II 1987, 448; vom 30.04.1998 III R 29/93, BFH/NV 1998, 1372, 1373 ).
  • FG Hessen, 18.11.1999 - 4 K 6280/97

    Anlagevermögen; Umlaufvermögen; Aktie; Kapitalbeteiligung - Abgrenzung

    Dabei muß die jeweilige Zweckbestimmung grundsätzlich anhand objektiver Merkmale (wie z.B. der Art. des Wirtschaftsgutes, der Art. und Dauer der Verwendung, der Art. des Unternehmens oder unter Umständen auch der Art. der Bilanzierung) nachvollziehbar sein (vgl. BFH-Urteile vom 5. Februar 1987 IV R 105/84, BFHE 149, 255 , BStBl II 1987, 448, Abschn. II Nr. 3 b der Entscheidungsgründe, und vom 30. April 1998 III R 29/93, BFH/NV 1998, 1372 ).
  • FG Niedersachsen, 19.01.2000 - 2 K 699/97

    Langfristig vermietetes Immobilienvermögen als abschreibbares Anlagevermögen bei

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