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   BFH, 21.03.2019 - III R 30/18   

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https://dejure.org/2019,19232
BFH, 21.03.2019 - III R 30/18 (https://dejure.org/2019,19232)
BFH, Entscheidung vom 21.03.2019 - III R 30/18 (https://dejure.org/2019,19232)
BFH, Entscheidung vom 21. März 2019 - III R 30/18 (https://dejure.org/2019,19232)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    KraftStG § 1 Abs 1 Nr 1, KraftStG § 5 Abs 1 Nr 1, KraftStG § 7 Nr 1, InsO § 35 Abs 1, InsO § 55 Abs 1 Nr 1, AO § 34 Abs 3
    Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit in der Insolvenz

  • Bundesfinanzhof

    Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit in der Insolvenz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 Nr 1 KraftStG 2002, § 5 Abs 1 Nr 1 KraftStG 2002, § 7 Nr 1 KraftStG 2002, § 35 Abs 1 InsO, § 55 Abs 1 Nr 1 InsO
    Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit in der Insolvenz

  • IWW

    § 35 Abs. 1 der Insolvenzordnung, § ... 80 Abs. 1 InsO, §§ 53, 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, § 34 Abs. 3 der Abgabenordnung, § 118 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 126 Abs. 2 FGO, § 55 InsO, § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, § 35 Abs. 1 InsO, §§ 80, 81 InsO, § 35 InsO, § 118 Abs. 2 FGO, § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Haftung der Insolvenzmasse für die während des laufenden Insolvenzverfahrens für ein vor Insolvenzeröffnung untergegangenes, nicht abgemeldetes Kraftfahrzeug entstandenen Kfz-Steuer

  • Betriebs-Berater

    Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit in der Insolvenz

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit

  • rewis.io

    Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit in der Insolvenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit in der Insolvenz

  • rechtsportal.de

    Haftung der Insolvenzmasse für die während des laufenden Insolvenzverfahrens für ein vor Insolvenzeröffnung untergegangenes, nicht abgemeldetes Kraftfahrzeug entstandenen Kfz-Steuer

  • datenbank.nwb.de
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kraftfahrzeugsteuer - als Masseverbindlichkeit in der Insolvenz

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit in der Insolvenz

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit in der Insolvenz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit in der Insolvenz

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Insolvenzen und Steuern
    Geltendmachung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
    Masseverbindlichkeiten
    Sonstige Massekosten

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    KraftStG § 5 Abs 1 Nr 1, InsO § 53, InsO § 55
    Kraftfahrzeugsteuer, Insolvenz, Masseverbindlichkeit, Insolvenzverwalter

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 2343
  • ZIP 2019, 1434
  • NZI 2020, 82
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 13.04.2011 - II R 49/09

    Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit - Umfang der Verwaltungsbefugnis und

    Auszug aus BFH, 21.03.2019 - III R 30/18
    Die nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer ist eine Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, wenn das Fahrzeug, für dessen Halten die Kraftfahrzeugsteuer geschuldet wird, Teil der Insolvenzmasse ist (Anschluss an BFH-Urteile vom 13. April 2011 II R 49/09, BFHE 234, 97, BStBl II 2011, 944, und vom 8. September 2011 II R 54/10, BFHE 235, 1, BStBl II 2012, 149).

    Dies ist der Fall, wenn die Abgabenforderung selbst einen Bezug zur Insolvenzmasse aufweist und erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet wurde (BVerwG-Urteil in NJW 2010, 2152; BFH-Urteil vom 13. April 2011 II R 49/09, BFHE 234, 97, BStBl II 2011, 944, Rz 13).

    Maßgebend ist daher, ob das Fahrzeug ( tatsächlich / körperlich ) Teil der Insolvenzmasse ist (BFH-Urteile in BFHE 234, 97, BStBl II 2011, 944, Rz 15; in BFHE 235, 1, BStBl II 2012, 149, Rz 14, und vom 1. August 2012 II R 28/11, BFHE 238, 319, BStBl II 2013, 131, Rz 16).

  • BFH, 08.09.2011 - II R 54/10

    Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit bei Freigabe der selbstständigen

    Auszug aus BFH, 21.03.2019 - III R 30/18
    Die nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer ist eine Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, wenn das Fahrzeug, für dessen Halten die Kraftfahrzeugsteuer geschuldet wird, Teil der Insolvenzmasse ist (Anschluss an BFH-Urteile vom 13. April 2011 II R 49/09, BFHE 234, 97, BStBl II 2011, 944, und vom 8. September 2011 II R 54/10, BFHE 235, 1, BStBl II 2012, 149).

    Denn Steuergegenstand der Kraftfahrzeugsteuer ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) das Halten von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. September 2011 II R 54/10, BFHE 235, 1, BStBl II 2012, 149, Rz 13).

    Maßgebend ist daher, ob das Fahrzeug ( tatsächlich / körperlich ) Teil der Insolvenzmasse ist (BFH-Urteile in BFHE 234, 97, BStBl II 2011, 944, Rz 15; in BFHE 235, 1, BStBl II 2012, 149, Rz 14, und vom 1. August 2012 II R 28/11, BFHE 238, 319, BStBl II 2013, 131, Rz 16).

  • BVerwG, 16.12.2009 - 8 C 9.09

    Aktie; Börse; Delisting; Einführung; Insolvenzforderung; Insolvenzmasse;

    Auszug aus BFH, 21.03.2019 - III R 30/18
    b) Die nach der Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer ist als Abgabenforderung i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 zweite Tatbestandsalternative InsO den "in anderer Weise" durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Masse begründeten Verbindlichkeiten aber nur zuzuordnen, soweit sie die Insolvenzmasse betrifft (vgl. allgemein zu Abgabenforderungen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 16. Dezember 2009  8 C 9/09, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2010, 2152).
  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 178/05

    Anspruch auf Prozesskostenerstattung in der Insolvenz des Gläubigers

    Auszug aus BFH, 21.03.2019 - III R 30/18
    Zwar spielt die Verwertbarkeit des Gegenstands für die Feststellung der Massezugehörigkeit keine Rolle (Lüdtke in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 7. Aufl., § 35 Rz 12; Windel in Jaeger, Insolvenzordnung, 2007, § 80 Rz 28; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1. Februar 2007 IX ZR 178/05, Wertpapier-Mitteilungen 2007, 977, unter III.3.a bb).
  • BFH, 01.08.2012 - II R 28/11

    Kraftfahrzeugsteuer für ein im Wege der Zwangsverwaltung als Zubehör

    Auszug aus BFH, 21.03.2019 - III R 30/18
    Maßgebend ist daher, ob das Fahrzeug ( tatsächlich / körperlich ) Teil der Insolvenzmasse ist (BFH-Urteile in BFHE 234, 97, BStBl II 2011, 944, Rz 15; in BFHE 235, 1, BStBl II 2012, 149, Rz 14, und vom 1. August 2012 II R 28/11, BFHE 238, 319, BStBl II 2013, 131, Rz 16).
  • FG Saarland, 25.04.2018 - 3 K 1422/16

    Kraftfahrzeugsteuer für vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Brand

    Auszug aus BFH, 21.03.2019 - III R 30/18
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 25. April 2018  3 K 1422/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2021 - 8 K 8013/20

    Kraftfahrzeugsteuer für ...

    Dies sei falsch und unerheblich, da es für die Einordnung der Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit nur darauf ankomme, ob das Kfz Teil der Insolvenzmasse geworden sei (Bundesfinanzhof -BFH-, Az. III R 30/18).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (zuletzt BFH, Urteil vom 21. März 2019, III R 30/18, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2019, 1033) - der sich der Senat anschließt - gilt für die Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit das Folgende: Die nach der Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer ist als Abgabenforderung i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO den "in anderer Weise" durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Masse begründeten Verbindlichkeiten zuzuordnen, soweit sie die Insolvenzmasse betrifft.

    Dies ist der Fall, wenn die Abgabenforderung selbst einen Bezug zur Insolvenzmasse aufweist und erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet wurde (BFH, Urteil vom 21. März 2019, III R 30/18, BFH/NV 2019, 1033).

    Dasselbe gilt, wenn die Sache vollständig zerstört und nicht mehr existent ist, da sie dann keine Haftungsfunktion mehr erfüllen kann (BFH, Urteil vom 21. März 2019, III R 30/18, BFH/NV 2019, 1033, m.w.N.).

  • BFH, 07.07.2020 - X R 13/19

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Zwangsversteigerung eines

    (1) Der Kläger macht geltend, im Streitfall habe kein Vermögenswert der Insolvenzmasse zur Verfügung gestanden, da die Immobilie im Hinblick auf die ihren Wert übersteigenden Belastungen wirtschaftlich verbraucht gewesen sei, und beruft sich insoweit auf das BFH-Urteil vom 21.03.2019 - III R 30/18 (BFHE 264, 106).
  • FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2021 - 8 K 8232/19

    Kraftfahrzeugsteuer für die Fahrzeuge ...

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -BFH- (zuletzt BFH, Urteil vom 21. März 2019, III R 30/18, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2019, 1033) - der sich der Senat anschließt - gilt für die Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit das Folgende: Die nach der Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer ist als Abgabenforderung i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO den "in anderer Weise" durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Masse begründeten Verbindlichkeiten zuzuordnen, soweit sie die Insolvenzmasse betrifft.

    Dies ist der Fall, wenn die Abgabenforderung selbst einen Bezug zur Insolvenzmasse aufweist und erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet wurde (BFH, Urteil vom 21. März 2019, III R 30/18, BFH/NV 2019, 1033).

    Dasselbe gilt, wenn die Sache vollständig zerstört und nicht mehr existent ist, da sie dann keine Haftungsfunktion mehr erfüllen kann (BFH, Urteil vom 21. März 2019, III R 30/18, BFH/NV 2019, 1033, m.w.N.).

  • BFH, 13.08.2019 - III B 2/19

    Keine Minderung der Kfz-Steuer durch Verhängung von Dieselfahrverboten

    Steuergegenstand der Kfz-Steuer ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) --worauf das FG zu Recht hingewiesen hat-- das Halten von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen (Senatsurteil vom 21.03.2019 - III R 30/18, Neue Juristische Wochenschrift 2019, 2343, Rz 12).
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