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   BFH, 06.02.1998 - III R 36/97   

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https://dejure.org/1998,6546
BFH, 06.02.1998 - III R 36/97 (https://dejure.org/1998,6546)
BFH, Entscheidung vom 06.02.1998 - III R 36/97 (https://dejure.org/1998,6546)
BFH, Entscheidung vom 06. Februar 1998 - III R 36/97 (https://dejure.org/1998,6546)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 04.08.1967 - VI R 198/66

    Rüge der Übermüdung eines Richters

    Auszug aus BFH, 06.02.1998 - III R 36/97
    Abgesehen davon hindert nicht jede vorübergehende Ermüdung, wie sie bei anstrengenden Sitzungen vorkommen kann, einen Richter an der Verarbeitung der Vorgänge der Verhandlung (BFH-Urteil vom 4. August 1967 VI R 198/66 BFHE 89, 183, BStBl III 1967, 558).
  • BFH, 09.11.1994 - I R 19/94

    Revision wegen Fehlens von Entscheidungsgründen

    Auszug aus BFH, 06.02.1998 - III R 36/97
    Es muß sich um Angriffs- oder Verteidigungsmittel handeln, die den gesamten Tatbestand einer mit eigenständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. November 1994 I R 19/94, BFH/NV 1995, 690; vom 18. Oktober 1995 V R 19/95, BFH/NV 1996, 336; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 116 Anm. 2, § 119 Anm. 25).
  • BFH, 04.04.1996 - VII R 10/96

    Fehlen der Entscheidungsgründe bei Übergehen eines selbständigen prozessualen

    Auszug aus BFH, 06.02.1998 - III R 36/97
    Eine unzureichende oder fehlerhafte Begründung hinsichtlich des Vorliegens einzelner Tatbestandsmerkmale stellt aber keinen Verfahrensmangel i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO dar (BFH-Beschluß vom 4. April 1996 VII R 10/96, BFH/NV 1996, 763).
  • BFH, 19.01.1993 - VII R 121/92

    Unzureichende Begründung des Widerrufstatbestands

    Auszug aus BFH, 06.02.1998 - III R 36/97
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Rüge eines Verfahrensmangels nach § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO nur dann schlüssig erhoben, wenn geltend gemacht wird, daß eine rechtliche Begründung (§ 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO) überhaupt fehle oder daß das FG ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen habe, mithin das Urteil bezüglich eines wesentlichen Streitpunktes nicht mit Gründen versehen sei (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. Dezember 1989 III R 49/89, BFH/NV 1991, 288, m. w. N.; vom 19. Januar 1993 VII R 121/92, BFH/NV 1994, 40).
  • BFH, 22.02.1996 - III R 133/95

    Verfahrensfehler durch mangelnde Würdigung eines selbständigen Angriffsmittels

    Auszug aus BFH, 06.02.1998 - III R 36/97
    Dazu gehört einmal die genaue Bezeichnung des Anspruchs (des Angriffs- oder Verteidigungsmittels) unter Angabe der tatbestandlichen Vorausetzungen und zum anderen die Darstellung, daß der Anspruch (das Angriffs- oder Verteidigungsmittel) im Verfahren vor dem FG geltend gemacht worden ist und daß es sich um einen entscheidungserheblichen Gesichtspunkt handelt (Beschluß des Senats vom 22. Februar 1996 III R 133/95, BFH/NV 1996, 817).
  • BFH, 05.12.1985 - IV R 114/85

    Schlaf eines Richters in der mündlichen Verhandlung - Konzentration des Richters

    Auszug aus BFH, 06.02.1998 - III R 36/97
    Beruft sich ein Beteiligter darauf, ein Richter sei in der mündlichen Verhandlung eingeschlafen und deshalb gleichsam abwesend gewesen, hat er konkrete Tatsachen vorzutragen, aus denen sich ergibt, daß eine Konzentration des Richters auf wesentliche Vorgänge in der Verhandlung ausgeschlossen war (BFH-Entscheidungen vom 5. Dezember 1985 IV R 114/85, BFH/NV 1986, 468; vom 28. August 1986 V R 18/86, BFHE 147, 402, BStBl II 1986, 908).
  • BFH, 28.08.1986 - V R 18/86

    Verfahrensrüge - Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Schlafender Richter -

    Auszug aus BFH, 06.02.1998 - III R 36/97
    Beruft sich ein Beteiligter darauf, ein Richter sei in der mündlichen Verhandlung eingeschlafen und deshalb gleichsam abwesend gewesen, hat er konkrete Tatsachen vorzutragen, aus denen sich ergibt, daß eine Konzentration des Richters auf wesentliche Vorgänge in der Verhandlung ausgeschlossen war (BFH-Entscheidungen vom 5. Dezember 1985 IV R 114/85, BFH/NV 1986, 468; vom 28. August 1986 V R 18/86, BFHE 147, 402, BStBl II 1986, 908).
  • BFH, 14.12.1989 - III R 49/89

    Missachtung eines selbständigen Angriffsmittels oder Verteidigungsmittels als

    Auszug aus BFH, 06.02.1998 - III R 36/97
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Rüge eines Verfahrensmangels nach § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO nur dann schlüssig erhoben, wenn geltend gemacht wird, daß eine rechtliche Begründung (§ 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO) überhaupt fehle oder daß das FG ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen habe, mithin das Urteil bezüglich eines wesentlichen Streitpunktes nicht mit Gründen versehen sei (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. Dezember 1989 III R 49/89, BFH/NV 1991, 288, m. w. N.; vom 19. Januar 1993 VII R 121/92, BFH/NV 1994, 40).
  • BFH, 18.10.1995 - V R 19/95

    Einlegung der Revision wegen des Fehlens von Gründen im Urteil

    Auszug aus BFH, 06.02.1998 - III R 36/97
    Es muß sich um Angriffs- oder Verteidigungsmittel handeln, die den gesamten Tatbestand einer mit eigenständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. November 1994 I R 19/94, BFH/NV 1995, 690; vom 18. Oktober 1995 V R 19/95, BFH/NV 1996, 336; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 116 Anm. 2, § 119 Anm. 25).
  • BVerwG, 13.06.2001 - 5 B 105.00

    Besetzung, vorschriftsmäßige, des Gerichts bei Schlaf eines Richters; Rüge der

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung muss derjenige, der sich darauf beruft, das Gericht sei wegen eines in der mündlichen Verhandlung eingeschlafenen Richters nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen, konkrete Tatsachen vortragen, welche eine Konzentration des Richters auf die wesentlichen Vorgänge in der Verhandlung ausschließen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. März 1975 - BVerwG 6 CB 43.74 - und vom 19. Februar 1985 - BVerwG 6 C 29.84 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 17 und Nr. 26 S. 8; BFHE 147, 402 ; BFH, Beschlüsse vom 5. Dezember 1985 - IV R 114/85 - BFH/NV 1986, 468 , vom 6. Februar 1998 - III R 36/97 - BFH/NV 1998, 1355 , vom 17. Mai 1999 - VIII R 17/99 - BFH/NV 1999, 1491, vom 20. September 2000 - VII R 61/00 - BFH/NV 2001, 324).
  • BFH, 20.09.2000 - VII R 61/00

    Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (vgl. u.a. Entscheidungen vom 5. Dezember 1985 IV R 114/85, BFH/NV 1986, 468, und vom 6. Februar 1998 III R 36/97, BFH/NV 1998, 1355) muss derjenige, der sich darauf beruft, das Gericht sei in der mündlichen Verhandlung nicht richtig besetzt gewesen, weil ein Richter während der Verhandlung zwar anwesend gewesen sei, ihr jedoch wegen Übermüdung oder Schlafs nicht habe folgen können, dies durch Angabe konkreter Tatsachen dartun, welche eine Konzentration des Richters auf die wesentlichen Vorgänge in der Verhandlung ausschließen.
  • BFH, 01.02.2000 - VII R 88/99

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts; schlafender Richter

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (vgl. u.a. Entscheidungen vom 5. Dezember 1985 IV R 114/85, BFH/NV 1986, 468, und vom 6. Februar 1998 III R 36/97, BFH/NV 1998, 1355), aber auch des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- (vgl. statt aller Beschluss vom 19. Februar 1985 6 C 29.84, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 310, § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 26) muss derjenige, der sich darauf beruft, das Gericht sei in der mündlichen Verhandlung nicht richtig besetzt gewesen, weil ein Richter während der Verhandlung zwar anwesend gewesen sei, ihr jedoch wegen Übermüdung oder Schlafs nicht habe folgen können, dies durch Angabe konkreter Tatsachen dartun, welche eine Konzentration des Richters auf die wesentlichen Vorgänge in der Verhandlung ausschließen.
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