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   BFH, 28.04.2016 - III R 4/12   

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https://dejure.org/2016,26219
BFH, 28.04.2016 - III R 4/12 (https://dejure.org/2016,26219)
BFH, Entscheidung vom 28.04.2016 - III R 4/12 (https://dejure.org/2016,26219)
BFH, Entscheidung vom 28. April 2016 - III R 4/12 (https://dejure.org/2016,26219)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Vorrangiger Kindergeldanspruch des im anderen EU-Mitgliedstaat wohnenden geschiedenen Elternteils

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 62 Abs 1 Nr 1, EStG § ... 63 Abs 1, EStG § 64 Abs 2 S 1, EStG § 64 Abs 2 S 2, EStG § 64 Abs 3, EGV 883/2004 Art 67, EGV 987/2009 Art 60 Abs 1 S 2, EGV 883/2004 Art 1 Buchst i Nr 1 Buchst i, EGV 883/2004 Art 1 Buchst i Nr 2, EStG VZ 2010
    Vorrangiger Kindergeldanspruch des im anderen EU-Mitgliedstaat wohnenden geschiedenen Elternteils

  • Bundesfinanzhof

    Vorrangiger Kindergeldanspruch des im anderen EU-Mitgliedstaat wohnenden geschiedenen Elternteils

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 1 Nr 1 EStG 2009, § 63 Abs 1 EStG 2009, § 64 Abs 2 S 1 EStG 2009, § 64 Abs 2 S 2 EStG 2009, § 64 Abs 3 EStG 2009
    Vorrangiger Kindergeldanspruch des im anderen EU-Mitgliedstaat wohnenden geschiedenen Elternteils

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Kindergeldanspruch eines in Deutschland nichtselbständig tätigen Vaters für sein in Polen bei der von ihm geschiedenen Mutter lebendes Kind

  • rewis.io

    Vorrangiger Kindergeldanspruch des im anderen EU-Mitgliedstaat wohnenden geschiedenen Elternteils

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeldanspruch eines in Deutschland nichtselbständig tätigen Vaters für sein in Polen bei der von ihm geschiedenen Mutter lebendes Kind

  • rechtsportal.de

    Kindergeldanspruch eines in Deutschland nichtselbständig tätigen Vaters für sein in Polen bei der von ihm geschiedenen Mutter lebendes Kind

  • datenbank.nwb.de

    Vorrangiger Kindergeldanspruch des im anderen EU-Mitgliedstaat wohnenden geschiedenen Elternteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der geschiedene Elternteil im EU-Ausland - und der Kindergeldanspruch

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Kindergeld für geschiedenen polnischen Vater

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 64 Abs 2 S 1, EGV 883/2004 Art 1 Buchst i Nr 1, EGV 883/2004 Art 67
    Kindergeld, Haushalt, Familie, Polen

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 22.10.2015 - C-378/14

    Trapkowski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EG)

    Auszug aus BFH, 28.04.2016 - III R 4/12
    Mit Beschluss vom 26. November 2014 hat der Senat das Verfahren bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) über das bei ihm anhängige Vorabentscheidungsersuchen C-378/14 zum Ruhen gebracht.

    Der EuGH hat mit Urteil vom 22. Oktober 2015 C-378/14 (EU:C:2015:720, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2015, 1190) über die Vorlagefragen entschieden.

  • FG Niedersachsen, 08.12.2011 - 16 K 291/11

    Kindergeld eines in Deutschland wohnenden und als Arbeitnehmer beschäftigten

    Auszug aus BFH, 28.04.2016 - III R 4/12
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 8. Dezember 2011  16 K 291/11 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) gab der dagegen erhobenen Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 849 veröffentlichten Urteil statt und hob den Aufhebungsbescheid vom 9. März 2011 auf.

  • BFH, 28.04.2016 - III R 68/13

    Vorrangiger Kindergeldanspruch des im anderen EU-Mitgliedstaat wohnenden

    Auszug aus BFH, 28.04.2016 - III R 4/12
    NV: Der Kindergeldanspruch eines in Deutschland wohnhaften polnischen Staatsangehörigen für sein in Polen im Haushalt des geschiedenen Elternteils lebenden Kindes kann nach § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG i.V.m. Art. 67 der VO Nr. 883/2004, Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO Nr. 987/2009 durch den vorrangigen Kindergeldanspruch des anderen Elternteils verdrängt werden (Anschluss an BFH-Urteil vom 28. April 2016 III R 68/13).
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