Rechtsprechung
   BFH, 05.05.1988 - III R 41/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,417
BFH, 05.05.1988 - III R 41/85 (https://dejure.org/1988,417)
BFH, Entscheidung vom 05.05.1988 - III R 41/85 (https://dejure.org/1988,417)
BFH, Entscheidung vom 05. Mai 1988 - III R 41/85 (https://dejure.org/1988,417)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,417) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Ferienwohnung - Vermietung einer Ferienwohnung - Liebhaberei - Verlust - Ermittlung - Ansatz eines Nutzungswerts - Selbstnutzung - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Mit Einkünfteerzielungsabsicht ausgeübte Tätigkeit oder steuerlich unbeachtliche Liebhaberei bei Vermietung einer Ferienwohnung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfteerzielungsabsicht
    Die Gewinnerzielungsabsicht
    Definition
    Abgrenzung zur Liebhaberei

Papierfundstellen

  • BFHE 153, 374
  • BB 1988, 1660
  • BB 1988, 2302
  • DB 1988, 1880
  • BStBl II 1988, 778
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 05.05.1988 - III R 41/85
    Darunter ist der Gewinn von der Gründung bis zur Veräußerung oder Aufgabe oder Liquidation zu verstehen (BFH-Beschluß vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 766).

    Eine einkommensteuerrechtlich relevante Betätigung oder Vermögensnutzung gemäß § 2 Abs. 1 Nrn. 4 bis 7 EStG ist nur gegeben, wenn die Absicht besteht, auf Dauer gesehen, nachhaltig Überschüsse zu erzielen; dabei wird nicht auf das Ergebnis der Vermögensnutzung eines oder weniger Jahre, sondern auf das positive Gesamtergebnis der voraussichtlichen Vermögensnutzung abgestellt, wobei allerdings steuerfreie Veräußerungsgewinne nicht in diese Betrachtung einzubeziehen sind (Beschluß in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 766).

    Es müssen Beweisanzeichen hinzukommen, die den Schluß rechtfertigen, daß der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit aus dem Bereich der Lebensführung zuzuordnenden persönlichen Gründen ausübt (Beschluß in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 767).

    Eine solche Beurteilung setzt gemäß der Rechtsprechung des BFH (BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751) zur Einkünfteerzielungsabsicht voraus, daß die der Entscheidung zugrunde liegenden Verluste nach den entsprechenden einkommensteuerrechtlichen Vorschriften ermittelt worden sind; dies ist im Streitfall insbesondere deshalb geboten, weil die von der Klägerin angegebenen jährlichen Verluste sehr gering sind und schon bei geringen Abweichungen Gewinne/Überschüsse entstehen können.

    Dies ist wesentlich für die weitere Entscheidung, ob bei der für die Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht erforderlichen Ermittlung des Totalgewinns/Totalüberschusses entsprechend der Rechtsprechung des BFH in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751 auch evtl. Wertänderungen des Grundstücks einzubeziehen waren.

  • BFH, 18.12.1970 - III R 32/70

    Erfordernis der Revisionsbegründung - Revisionsbegehren - Revisionsschrift -

    Auszug aus BFH, 05.05.1988 - III R 41/85
    Diesem Erfordernis ist genügt, wenn sich das Revisionsbegehren auch ohne ausdrückliche Angabe einzelner Paragraphen des Gesetzes aus der Revisionsschrift und der Revisionsbegründung eindeutig ergibt (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. Dezember 1970 II R 32/70, BFHE 101, 349, BStBl II 1971, 329).
  • BFH, 13.12.1984 - VIII R 59/82

    Zum Merkmal der Gewinnerzielungsabsicht

    Auszug aus BFH, 05.05.1988 - III R 41/85
    Für das Betreiben der Ferienwohnung aus rein persönlichen Motiven (BFH-Urteil vom 13. Dezember 1984 VIII R 59/82, BFHE 143, 58, BStBl II 1985, 455) ist - entgegen der Auffassung des FG - für sich allein nicht wesentlich, daß der Klägerin nach dem Feriendienstvertrag das Recht zustand, ihre Wohnung häufig selbst zu benutzen; insoweit dürfte allein dem Umfang der tatsächlichen Nutzung der Wohnung durch die Klägerin Bedeutung beizumessen sein.
  • BFH, 15.11.1984 - IV R 139/81

    Zur Abgrenzung eines Gewerbebetriebs - hier: Pferdeverleih, Pensionspferdehaltung

    Auszug aus BFH, 05.05.1988 - III R 41/85
    Beweisanzeigen für das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht kann eine Betriebsführung sein, bei der der Betrieb nach seiner Wesensart und der Art seiner Bewirtschaftung auf Dauer gesehen dazu geeignet und bestimmt ist mit Gewinn zu arbeiten (BFH-Urteil vom 15. November 1984 IV R 139/81, BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205).
  • BFH, 15.07.1997 - VIII R 56/93

    Keine Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung nach § 17 EStG im Wege der

    Ihr Vorbringen läßt hinreichend erkennen, welche materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Normen sie für verletzt halten (vgl. BFH-Urteile vom 18. Dezember 1990 VIII R 290/82, BFHE 163, 423, BStBl II 1991, 391, 393; vom 5. Mai 1988 III R 41/85, BFHE 153, 374, BStBl II 1988, 778, 779).
  • BFH, 28.03.2000 - X B 82/99

    Vermietung einer Segelyacht; Liebhaberei; Verstoß gegen den klaren Inhalt der

    Bei der Vercharterung einer im Schiffsregister eingetragenen Yacht ist daher vorrangig zu prüfen, ob Einkünfte aus § 21 des Einkommensteuergesetzes (EStG) oder solche aus Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG) in Betracht kommen (Urteile des Bundesfinanzhof --BFH-- vom 5. Mai 1988 III R 41/85, BFHE 153, 374, BStBl II 1988, 778; vom 31. März 1992 IX R 11/87, BFH/NV 1993, 8).

    Letzterer Grundsatz entspricht der langjährigen Rechtsprechung des BFH (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C. IV. 2. und 3.; Urteile in BFHE 153, 374, BStBl II 1988, 778, und BFH/NV 1993, 8).

    Die gerügte Divergenz vom BFH-Urteil in BFHE 153, 374, BStBl II 1988, 778 liegt schon deswegen nicht vor, weil jene Entscheidung zur Anwendung der Nutzungswertbesteuerung (§ 21 Abs. 2 EStG a.F.) ergangen ist, durch welche insbesondere das Wohnen im eigenen Haus als Steuertatbestand erfasst war.

  • BFH, 02.08.1994 - VIII R 55/93

    Gewinnerzielungsabsicht bei einer Personengesellschaft

    Die Betriebsvermögensmehrung umfaßt auch - steuerpflichtige- Gewinne aus der Veräußerung von Anlagevermögen (BFH-Urteil vom 5. Mai 1988 III R 41/85, BFHE 153, 374, BStBl II 1988, 778, 779; BFH-Beschluß in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 766).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht