Rechtsprechung
   BFH, 24.06.2004 - III R 42/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4330
BFH, 24.06.2004 - III R 42/02 (https://dejure.org/2004,4330)
BFH, Entscheidung vom 24.06.2004 - III R 42/02 (https://dejure.org/2004,4330)
BFH, Entscheidung vom 24. Juni 2004 - III R 42/02 (https://dejure.org/2004,4330)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,4330) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf eine Eigenheimzulage bei Kauf eines Einfamilienhauses mit lebenslänglichem Wohnungsrecht - Zustehen eines Fördergrundbetrages bei Miteigentum an einem Grundstück - Zustehen einer Eigenheimförderung für den wirtschaftlichen Eigentümer des Grundstücks - ...

  • Judicialis

    BGB § 428; ; BGB § 1093; ; AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1; ; AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1; ; EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; WEG § 31 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 39 Abs. 2 Nr. 1
    Wirtschaftliches Eigentum - Wohnungsrecht

  • datenbank.nwb.de

    EigZ bei Bestellung eines lebenslänglichen Wohnungsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigenheimzulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EigZulG § 9 Abs 2, EigZulG § 6 Abs 2, EigZulG § 8, AO 1977 § 39 Abs 2 Nr 1
    Angehörige; Miteigentum; Objektverbrauch; Wirtschaftlicher Eigentümer; Wohnungsrecht

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 12.04.2000 - X R 20/99

    Wohnberechtigter wirtschaftlicher Eigentümer?

    Auszug aus BFH, 24.06.2004 - III R 42/02
    Ein wirtschaftlicher Ausschluss in diesem Sinne liegt vor, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse kein Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers besteht oder der Herausgabeanspruch keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (z.B. BFH-Urteile vom 12. April 2000 X R 20/99, BFH/NV 2001, 9, und vom 18. September 2003 X R 21/01, BFH/NV 2004, 306, jeweils m.w.N.).

    Denn er ist lediglich befugt, eine fremde Sache zu nutzen, nicht aber wie ein Eigentümer mit der Sache nach Belieben zu verfahren (s.a. BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 9, m.w.N.).

    Bei einem Wohnungsrecht auf Lebenszeit ist die Nutzung auf unbestimmte Zeit vereinbart; die tatsächliche Nutzungsdauer und der wirtschaftliche Verbrauch fallen hier allenfalls zufällig zusammen (BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 9).

  • BFH, 27.11.1996 - X R 92/92

    Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem Grund und Boden, wenn vor

    Auszug aus BFH, 24.06.2004 - III R 42/02
    Die Anwendung des § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 erfordert deshalb nach der Rechtsprechung die Bildung von Fallgruppen und "deren wertende Zuordnung" (BFH-Urteile vom 27. November 1996 X R 92/92, BFHE 182, 104, BStBl II 1998, 97; vom 28. Juli 1999 X R 38/98, BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653, und vom 14. Mai 2002 VIII R 30/98, BFHE 199, 181, BStBl II 2002, 741).

    Der Streitfall liegt insoweit anders als der Fall des BFH-Urteils in BFHE 182, 104, BStBl II 1998, 97, auf das sich das FG bezieht.

  • BFH, 29.07.2003 - X B 32/03

    Abzugsbetrag nach § 10 e Abs. 1 EStG; Fremdvergleich

    Auszug aus BFH, 24.06.2004 - III R 42/02
    Wirtschaftliches Eigentum ist grundsätzlich auch an dem Anteil des zivilrechtlichen Miteigentümers möglich (BFH-Urteil vom 18. Juli 2001 X R 27/00, BFH/NV 2002, 168; BFH-Beschluss vom 29. Juli 2003 X B 32/03, BFH/NV 2003, 1575).

    Dem Anspruchsberechtigten, der zivilrechtlich nur einen Miteigentumsanteil an einer eigengenutzten Wohnung angeschafft hat, kann die Wohnung nach den Grundsätzen des wirtschaftlichen Eigentums daher nur dann in vollem Umfang zugerechnet werden, wenn er --in Erwartung des späteren Eigentums-- die Kosten für die gesamte Wohnung getragen hat und ihm für den Fall der Nutzungsbeendigung ein Anspruch auf Entschädigung in Höhe des anteiligen Verkehrswerts des Gebäudes gegen dem anderen Miteigentümer zusteht (BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 168; BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 1575).

  • BFH, 18.07.2001 - X R 15/99

    Einkommensteuer - Eheleute - Reihenhaus - Miteigentum - Anbau - Abzugsbetrag -

    Auszug aus BFH, 24.06.2004 - III R 42/02
    Nach der Rechtsprechung des BFH hat der schuldrechtlich und auch der dinglich Nutzungsberechtigte in der Regel kein wirtschaftliches Eigentum an dem ihm zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgut (BFH-Urteile vom 1. Oktober 1997 X R 91/94, BFHE 184, 179, BStBl II 1998, 203, und vom 18. Juli 2001 X R 15/99, BFH/NV 2002, 175, jeweils m.w.N.).

    Denn selbst eine testamentarische Verfügung --von der im Streitfall allerdings keine Rede ist-- könnte jederzeit geändert werden (BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 175).

  • BFH, 18.07.2001 - X R 27/00

    Einkommensteuer - Grundstück - Miteigentum - Doppelhaushälfte -

    Auszug aus BFH, 24.06.2004 - III R 42/02
    Wirtschaftliches Eigentum ist grundsätzlich auch an dem Anteil des zivilrechtlichen Miteigentümers möglich (BFH-Urteil vom 18. Juli 2001 X R 27/00, BFH/NV 2002, 168; BFH-Beschluss vom 29. Juli 2003 X B 32/03, BFH/NV 2003, 1575).

    Dem Anspruchsberechtigten, der zivilrechtlich nur einen Miteigentumsanteil an einer eigengenutzten Wohnung angeschafft hat, kann die Wohnung nach den Grundsätzen des wirtschaftlichen Eigentums daher nur dann in vollem Umfang zugerechnet werden, wenn er --in Erwartung des späteren Eigentums-- die Kosten für die gesamte Wohnung getragen hat und ihm für den Fall der Nutzungsbeendigung ein Anspruch auf Entschädigung in Höhe des anteiligen Verkehrswerts des Gebäudes gegen dem anderen Miteigentümer zusteht (BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 168; BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 1575).

  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 30/98

    Zurechnung von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden

    Auszug aus BFH, 24.06.2004 - III R 42/02
    Die Anwendung des § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 erfordert deshalb nach der Rechtsprechung die Bildung von Fallgruppen und "deren wertende Zuordnung" (BFH-Urteile vom 27. November 1996 X R 92/92, BFHE 182, 104, BStBl II 1998, 97; vom 28. Juli 1999 X R 38/98, BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653, und vom 14. Mai 2002 VIII R 30/98, BFHE 199, 181, BStBl II 2002, 741).
  • BFH, 01.10.1997 - X R 91/94

    Nutzungsrechte im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BFH, 24.06.2004 - III R 42/02
    Nach der Rechtsprechung des BFH hat der schuldrechtlich und auch der dinglich Nutzungsberechtigte in der Regel kein wirtschaftliches Eigentum an dem ihm zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgut (BFH-Urteile vom 1. Oktober 1997 X R 91/94, BFHE 184, 179, BStBl II 1998, 203, und vom 18. Juli 2001 X R 15/99, BFH/NV 2002, 175, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 28.07.1999 - X R 38/98

    Wohneigentumsförderung bei Vorbehaltsnießbrauch

    Auszug aus BFH, 24.06.2004 - III R 42/02
    Die Anwendung des § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 erfordert deshalb nach der Rechtsprechung die Bildung von Fallgruppen und "deren wertende Zuordnung" (BFH-Urteile vom 27. November 1996 X R 92/92, BFHE 182, 104, BStBl II 1998, 97; vom 28. Juli 1999 X R 38/98, BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653, und vom 14. Mai 2002 VIII R 30/98, BFHE 199, 181, BStBl II 2002, 741).
  • BFH, 04.04.2000 - IX R 25/98

    Eigenheimzulage in Miteigentumsfällen

    Auszug aus BFH, 24.06.2004 - III R 42/02
    Denn in Fällen, in denen zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum nicht übereinstimmen, steht die Förderung dem wirtschaftlichen Eigentümer zu (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. April 2000 IX R 25/98, BFHE 192, 415, BStBl II 2000, 652, und vom 4. Dezember 2001 IX R 34/98, BFH/NV 2002, 761, m.w.N.).
  • BFH, 18.09.2003 - X R 21/01

    Nacherbe; wirtschaftliches Eigentum

    Auszug aus BFH, 24.06.2004 - III R 42/02
    Ein wirtschaftlicher Ausschluss in diesem Sinne liegt vor, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse kein Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers besteht oder der Herausgabeanspruch keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (z.B. BFH-Urteile vom 12. April 2000 X R 20/99, BFH/NV 2001, 9, und vom 18. September 2003 X R 21/01, BFH/NV 2004, 306, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 16.05.2001 - X R 14/97

    Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG a.F.

  • BFH, 18.07.2001 - X R 23/99

    Wohneigentumsförderung bei wirtschaftlichem Eigentum

  • BFH, 04.12.2001 - IX R 34/98

    EigZul; wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem Grund und Boden

  • BFH, 18.07.2001 - X R 15/01

    Wohneigentumsförderung bei wirtschaftlichem Eigentum

  • BFH, 22.10.1985 - IX R 48/82

    Einkommensteuerliche Behandlung eines Dauerwohnrechts

  • FG Hamburg, 08.05.2002 - II 107/01

    Gewährung der Eigenheimzulage bei wirtschaftlichem Eigentum eines Miteigentümers;

  • BFH, 13.10.2016 - IV R 33/13

    Wirtschaftliches Eigentum an Leasinggegenständen im Rahmen von

    Die Anwendung des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO erfordert deshalb nach der Rechtsprechung die Bildung von Fallgruppen und deren wertende Zuordnung (z.B. BFH-Urteil vom 24. Juni 2004 III R 42/02, BFH/NV 2005, 164, unter II.2.a).
  • BFH, 05.07.2018 - VI R 67/15

    Kein wirtschaftliches Eigentum eines Sondernutzungsberechtigten

    bb) Ein schuldrechtlich oder dinglich Nutzungsberechtigter hat in der Regel kein wirtschaftliches Eigentum an dem ihm zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgut (BFH-Urteile vom 24. Juni 2004 III R 42/02, BFH/NV 2005, 164; vom 29. März 2007 IX R 14/06, BFH/NV 2007, 1471).

    So begründet auch das eigentumsähnlich ausgestaltete (veräußerliche und vererbliche) Dauerwohnrecht i.S. der §§ 31 ff. WEG oder ein vergleichbar ausgestaltetes schuldrechtliches Dauerwohnrecht grundsätzlich kein wirtschaftliches Eigentum (BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 164; in BFH/NV 2007, 1471, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 19.12.2006 - IX R 33/05

    Wirtschaftliches Eigentum durch Anbau an Wohnung

    Wirtschaftlicher Eigentümer ist nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO 1977 derjenige, der die tatsächliche Herrschaft über ein Wirtschaftsgut in der Weise ausübt, dass er den Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann (z.B. BFH-Urteile vom 24. Juni 2004 III R 42/02, BFH/NV 2005, 164, und in BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80, m.w.N.).

    Trägt aber der Nutzungsberechtigte statt des zivilrechtlichen Eigentümers die Kosten der Anschaffung oder Herstellung einer von ihm selbstgenutzten Wohnung, ist er wirtschaftlicher Eigentümer, wenn ihm auf Dauer Substanz und Ertrag der Wohnung wirtschaftlich zustehen (z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 164, und in BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80; vom 27. Juni 2006 IX R 63/04, BFH/NV 2006, 2225).

    Das ist nicht der Fall, wenn dem Nutzungsberechtigten das (schuldrechtliche oder dingliche) Nutzungsrecht nicht für die voraussichtliche Nutzungsdauer der Wohnung, sondern auf seine Lebenszeit bestellt wird (z.B. BFH-Urteile in BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80, betr. Nießbrauch; vom 12. April 2000 X R 20/90, BFH/NV 2001, 9, und in BFH/NV 2005, 164, betr.

  • BFH, 29.03.2007 - IX R 14/06

    Kein wirtschaftliches Eigentum eines "Dauernutzungsberechtigten" ohne

    Wirtschaftlicher Eigentümer ist derjenige, der die tatsächliche Herrschaft über ein Wirtschaftsgut in der Weise ausübt, dass er den Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Juni 2004 III R 50/01, BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80, und III R 42/02, BFH/NV 2005, 164, jeweils m.w.N.).

    Trägt aber der Nutzungsberechtigte statt des zivilrechtlichen Eigentümers die Kosten der Anschaffung oder Herstellung einer von ihm selbstgenutzten Wohnung, ist er dann wirtschaftlicher Eigentümer, wenn ihm auf Dauer, nämlich für die voraussichtliche Nutzungsdauer der Wohnung, Substanz und Ertrag der Wohnung wirtschaftlich zustehen (z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 164, und BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80; vom 27. Juni 2006 IX R 63/04, BFH/NV 2006, 2225).

  • BFH, 14.04.2022 - IV R 32/19

    Zur Frage des Übergangs wirtschaftlichen Eigentums durch Einräumung von

    Die Anwendung des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO erfordert deshalb nach der Rechtsprechung des BFH die Bildung von Fallgruppen und deren wertende Zuordnung (z.B. BFH-Urteil vom 24.06.2004 - III R 42/02, BFH/NV 2005, 164, unter II.2.a).
  • FG Baden-Württemberg, 06.04.2009 - 8 K 44/05

    Eigenheimzulage bei Miteigentum oder Bruchteilseigentum - Nutzungsberechtigter

    Wirtschaftlicher Eigentümer gemäß § 39 AO ist derjenige, der die tatsächliche Herrschaft über ein Wirtschaftsgut in der Weise ausübt, dass er den Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann (BFH-Urteil vom 29. März 2007 IX R 14/06, BFH/NV 2007, 1471 sowie vom 24. Juni 2004 III R 50/01, BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80 und ebenfalls vom 24. Juni 2004 III R 42/02, BFH/NV 2005, 164, jeweils m.w.Nachw.).

    Trägt statt des zivilrechtlichen Eigentümers ein Nutzungsberechtigter die Kosten der Anschaffung oder Herstellung einer von ihm eigengenutzten Wohnung, ist er wirtschaftlicher Eigentümer, wenn ihm auf Dauer Substanz und Ertrag der Wohnung wirtschaftlich zustehen (BFH-Urteile vom 29. März 2007 IX R 14/06, BFH/NV 2005, 164 und vom 27. Juni 2006 IX R 63/04, BFH/NV 2006, 2225 sowie vom 24. Juni 2006 III R 50/01, BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80).

    Auch aus der Aussicht des Klägers, nach dem Tod der Eltern im Wege der testamentarischen oder gesetzlichen Erbfolge zivilrechtlicher Eigentümer auch des zweiten hälftigen Miteigentumsanteils zu werden, folgt nicht, dass diesem schon vor dem Erbfall auf Dauer Substanz und Ertrag des ausgebauten Dachgeschosses zustehen, denn selbst eine testamentarische Verfügung könnte jederzeit geändert werden (vgl. BFH-Urteile vom 24. Juni 2004 III R 50/01, BFHE 206, 551 und ebenfalls vom 24. Juni 2004 III R 42/02, BFH/NV 2005, 164 sowie vom 18. Juli 2001 X R 15/99, BFH/NV 2002, 175).

  • FG München, 19.07.2007 - 5 K 87/06

    Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei dem Erwerb eines

    Die Definition des wirtschaftlichen Eigentums in § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO 1977 umfasst eine Mehrzahl ungleichartiger "zivilrechtlicher Rechtslagen", die Nichteigentümern eine eigentumsähnliche Rechtsposition verschaffen (BFH-Urteil vom 24.0.2004 III R 42/02 BFH/NV 2005, 164 m.w.N.).
  • BFH, 22.05.2007 - IX R 22/06

    Prüfung des zivilrechtlichen bzw. wirtschaftlichen Eigentums

    Ein wirtschaftlicher Ausschluss in diesem Sinne liegt vor, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse kein Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers besteht oder der Herausgabeanspruch keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Juni 2004 III R 50/01, BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80, und III R 42/02, BFH/NV 2005, 164, jeweils m.w.N.).
  • FG Hamburg, 25.09.2014 - 2 K 28/14

    Einkommensteuergesetz: Schuldzinsenabzug bei Vermietung eines teilweise

    Wirtschaftliches Eigentum ist grundsätzlich auch an dem Anteil des zivilrechtlichen Miteigentümers möglich (vgl. BFH-Urteile vom 18. Juli 2001 X R 27/00, BFH/NV 2002, 168; vom 24. Juni 2004 III R 42/02, BFH/NV 2005, 164; BFH-Beschluss vom 29. Juli 2003 X B 32/03, BFH/NV 2003, 1575).

    Selbst das eigentumsähnlich gestaltete (veräußerliche und vererbliche) Dauerwohnrecht i.S. der §§ 31 ff. des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) wird nur als wirtschaftliches Wohnungseigentum beurteilt, wenn die vereinbarten Rechte und Pflichten wirtschaftlich den Rechten und Pflichten eines Wohnungseigentümers gleichstehen, der Wohnberechtigte die Finanzierung des Grundstückserwerbs sowie der Gebäudeerrichtung übernimmt und ihm für den Fall der Beendigung des Dauerwohnrechts eine angemessene Entschädigung zusteht (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 22. Oktober 1985 IX R 48/82, BStBl II 1986, 258, vom 16. Mai 2001 X R 14/97, BStBl II 2001, 578 und vom 24. Juni 2004 III R 42/02, BFH/NV 2005, 164).

  • BFH, 27.06.2006 - IX R 63/04

    Wohnungsrecht - wirtschaftliches Eigentum

    Dies gilt auch, wenn die statistische Lebenserwartung des Nutzungsberechtigten der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Wohnung entspricht; Nutzungsdauer und wirtschaftlicher Verbrauch fallen hier allenfalls zufällig zusammen (z.B. BFH-Urteil vom 24. Juni 2004 III R 42/02, BFH/NV 2005, 164, m.w.N.).
  • FG Berlin, 08.03.2005 - 7 K 7504/03

    Anspruch auf Eigenheimzulage bei Erwerb des Grund und Bodens auf dem ein

  • BFH, 17.08.2005 - IX R 69/03

    Gesamtplanrechtsprechung - Kaufvertrag zwischen Angehörigen

  • FG Thüringen, 12.12.2005 - IV 1190/04

    Eigenheimzulage: Herstellung einer Wohnung im Haus eines Dritten auf Grund eines

  • FG Köln, 01.02.2005 - 8 K 8294/00

    Eigenheimzulage bei wirtschaftlichem Eigentum

  • FG München, 10.09.2007 - 5 K 87/06

    Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei dem Erwerb eines

  • FG Münster, 26.08.2008 - 1 K 3132/04

    Gewährung von Eigenheimzulage für den Anbau eines Wintergartens an eine von der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht