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   BFH, 03.03.2005 - III R 46/03   

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https://dejure.org/2005,9030
BFH, 03.03.2005 - III R 46/03 (https://dejure.org/2005,9030)
BFH, Entscheidung vom 03.03.2005 - III R 46/03 (https://dejure.org/2005,9030)
BFH, Entscheidung vom 03. März 2005 - III R 46/03 (https://dejure.org/2005,9030)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Begünstigung von Wirtschaftsgütern bei der Gewährung von Investitionszulagen - Gewährung der Investitionszulage bei langfristiger Überlassung des förderungsfähigen Gutes an ein nicht förderungsfähiges Unternehmen - Begründung besonderer Förderungsvoraussetzungen aus dem ...

  • Judicialis

    InvZulG 1993/1996 § 2; ; InvZulG 1993/1996 § 2 Satz 1; ; InvZulG 1993/1996 § 2 Satz 1 Nr. 2; ; InvZulG 1993/1996 § 3 Satz 1; ; InvZulG 1993/1996 § 5; ; InvZulG 1993/1996 § 5 Abs. 2... ; ; InvZulG 1993/1996 § 5 Abs. 3; ; InvZulG 1993/1996 § 5 Abs. 4; ; InvZulG 1993/1996 § 11; ; InvZulG 1993/1996 § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1; ; InvZulG 1993/1996 § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2; ; InvZulG 1993/1996 § 11 Abs. 2 Nr. 3; ; InvZulG 1993/1996 § 11 Abs. 2 Nr. 3 Satz 2; ; InvZulG 1982 § 4b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZulG (1993) § 2 S. 1 § 11 Abs. 2 Nr. 3
    InvZul - langfristige Überlassung an Betrieb in Berlin (West)

  • datenbank.nwb.de

    Investitionszulage bei langfristiger Überlassung von in den Jahren 1993 bis 1996 angeschafften Wirtschaftsgütern an Unternehmen in Berlin-West

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    InvZulG § 2 S 1 Nr 2, InvZulG § 5, InvZulG § 11 Abs 2
    Nutzungsüberlassung; Verbleiben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 19.02.2004 - III R 14/02

    Investitionszulage bei Nutzungsüberlassung

    Auszug aus BFH, 03.03.2005 - III R 46/03
    Denn die Vergünstigung soll nur solchen Betrieben zugute kommen, deren Förderung mit der Investitionszulage beabsichtigt war und nicht --zumindest teilweise durch die Weitergabe der Vergünstigung über das Nutzungsentgelt-- auch Betrieben, die nicht als förderungsbedürftig angesehen werden (Senatsurteil vom 19. Februar 2004 III R 14/02, BFHE 204, 537, BStBl II 2004, 570, m.w.N.).

    Aufgrund der mit jeder Investitionszulage verbundenen Zielsetzung, während des gesamten Bindungszeitraumes (von drei Jahren) die Wirtschaftskraft mit allen ihren Auswirkungen zu stärken, insbesondere Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern, ist eine einschränkende Auslegung des § 2 InvZulG 1993/1996 dann geboten, wenn die Förderung sich wirtschaftlich in einem --zeitlichen, sachlichen oder räumlichen-- Bereich auswirken würde, den der Gesetzgeber von der Förderung erkennbar ausnehmen wollte (vgl. BFH-Urteil in BFHE 204, 537, BStBl II 2004, 570).

  • BFH, 28.11.2002 - III R 4/00

    Investitionszulage für Sende- und Übertragungswagen

    Auszug aus BFH, 03.03.2005 - III R 46/03
    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 28. November 2002 III R 4/00 (BFHE 201, 370, BStBl II 2003, 365) ausgeführt hat, soll nicht jede Betätigung, von der ein wirtschaftsfördernder Impuls für das Fördergebiet ausgeht, begünstigt werden, sondern nur der tatsächliche Einsatz von Wirtschaftsgütern im räumlich abgegrenzten Gebiet.
  • BFH, 12.10.2000 - III R 35/95

    Rückwirkende Herabsetzung einer Investitionszulage

    Auszug aus BFH, 03.03.2005 - III R 46/03
    Wie der Senat mit Urteil vom 12. Oktober 2000 III R 35/95 (BFHE 193, 204, BStBl II 2001, 499) entschieden hat, kann ein verfassungsrechtlich geschütztes Vertrauen auf die Gewährung der Beihilfen in der zunächst gesetzlich geregelten Höhe schon vor der Entscheidung der Kommission nicht mehr entstehen, sobald das BMF die Einleitung eines Hauptprüfverfahrens durch die Kommission wegen der Beihilfen mitgeteilt hat.
  • BFH, 19.01.1990 - III R 22/88

    Gewährung einer Investitionszulge bei langfristiger Verpachtung

    Auszug aus BFH, 03.03.2005 - III R 46/03
    Der Wortlaut sei aber nach dem Zweck der Vorschrift einschränkend dahin auszulegen, dass die Wirtschaftsgüter in der Betriebsstätte eines Betriebs verbleiben müssten, der nach dem InZulG begünstigt sei (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Januar 1990 III R 22/88, BFH/NV 1990, 673).
  • FG Brandenburg, 05.06.2003 - 5 K 3060/00

    Investitionszulage; Verbleibensvoraussetzung bei Nutzungsüberlassung

    Auszug aus BFH, 03.03.2005 - III R 46/03
    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1728 veröffentlicht.
  • FG Sachsen-Anhalt, 20.12.2007 - 1 K 290/01

    Vereinbarkeit einer Vorschrift über bindenden Entscheidungen eines Investors

    Im Anschluss an das Urteil vom 12. Oktober 2000 ging der BFH in seinen Urteilenvom 3. März 2005 (III R 46/03, BFH/NV 2005, 1371) sowievom 21. April 2005 (III R 10/03, BStBl. 2005 II 718) davon aus, dass von der im Bundessteuerblatt veröffentlichten Mitteilung des BMF über die Einleitung eines Hauptprüfverfahrens an der Investor kein schutzwürdiges Vertrauen mehr genieße.
  • FG Berlin, 15.02.2006 - 2 K 2610/03

    Investitionszulage - Erwerb modernisierter Wohnungen nach Abschluss der

    Dem entspricht, dass im Bereich der betrieblichen Investitionszulage die Verbleibensvoraussetzungen gewahrt sein können, wenn ein Dritter die begünstigten Wirtschaftsgüter in seinem Betrieb nutzt (vgl. BFH, Urteile vom 19. Februar 2004 III R 14/02 BFHE 204, 537, BStBl II 2004, 570; vom 3. März 2005 III R 43/03, BFH/NV 2005, 1371).
  • BFH, 25.11.2005 - III B 100/04

    InvZul; Verbleibensvoraussetzungen bei langfristiger Vermietung

    Werden sie --wie im Streitfall-- innerhalb des Drei-Jahres-Zeitraums an einen anderen Betrieb vermietet, bleibt nach der Rechtsprechung des Senats der Anspruch auf Investitionszulage erhalten, wenn es sich entweder um eine nur kurzfristige Nutzungsüberlassung --bis zu drei Monaten-- handelt oder wenn der Mieter seinerseits --hätte er anstelle des Vermieters investiert-- eine Investitionszulage bekommen könnte (Senatsurteile vom 19. Februar 2004 III R 14/02, BFHE 204, 537, BStBl II 2004, 570, m.w.N., und vom 3. März 2005 III R 46/03, BFH/NV 2005, 1371).
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