Rechtsprechung
BFH, 22.07.2011 - III R 46/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Nicht ausreichende Revisionsbegründung
- openjur.de
Nicht ausreichende Revisionsbegründung
- Bundesfinanzhof
FGO § 120 Abs 3 Nr 2 Buchst a
Nicht ausreichende Revisionsbegründung
- Bundesfinanzhof
Nicht ausreichende Revisionsbegründung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 120 Abs 3 Nr 2 Buchst a FGO
Nicht ausreichende Revisionsbegründung - rewis.io
Nicht ausreichende Revisionsbegründung
- ra.de
- rewis.io
Nicht ausreichende Revisionsbegründung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a
Anforderungen an eine Revisionsbegründung - datenbank.nwb.de
Anforderung an eine ausreichende Revisionsbegründung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einkünfte und Bezüge von Kindern
Verfahrensgang
- FG Münster, 04.06.2009 - 3 K 840/08
- BFH, 22.07.2011 - III R 46/09
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 04.03.2011 - III R 44/09
Anforderungen an die Revisionsbegründung
Auszug aus BFH, 22.07.2011 - III R 46/09
Der Revisionskläger muss sich mit den tragenden Gründen des finanzgerichtlichen Urteils auseinandersetzen und darlegen, weshalb er diese für unrichtig hält (z.B. Senatsbeschluss vom 4. März 2011 III R 44/09, BFH/NV 2011, 997). - FG Münster, 04.06.2009 - 3 K 840/08
Kindergeld: Krankenversicherungsbeiträge mindern kindergeldschädliche Einkünfte
Auszug aus BFH, 22.07.2011 - III R 46/09
Das Finanzgericht (FG) gab der anschließend erhobenen Klage statt (Urteil vom 4. Juni 2009 3 K 840/08 Kg, Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1654). - BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02
Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des § …
Auszug aus BFH, 22.07.2011 - III R 46/09
Zur Begründung führte es aus, nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Januar 2005 2 BvR 167/02 (BVerfGE 112, 164) seien Beträge, die --wie die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge-- von Gesetzes wegen dem Einkünfte erzielenden Kind oder dessen Eltern nicht zur Verfügung stünden und die deshalb die Eltern finanziell nicht entlasten könnten, nicht als Einkünfte des Kindes anzusehen.
- FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2010 - 4 K 10218/06
Berücksichtigung der Beiträge zur privaten Krankenversicherung beim Grenzbetrag, …
In der mündlichen Verhandlung hat sie ferner im Hinblick auf das beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen III R 46/09 anhängige Verfahren das Ruhen des Verfahrens bis zu einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes beantragt.Der Senat folgt nicht dem Antrag der Beklagten, das Verfahren gemäß § 155 der Finanzgerichtsordnung (FGO) in Verbindung mit § 251 der Zivilprozessordnung (ZPO) bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofes im Verfahren III R 46/09 ruhend zu stellen.
Demzufolge sind im Streitfall die Beiträge zur privaten Krankenversicherung des Kindes von dessen Einkünften und Bezügen in Abzug zu bringen (so auch FG Münster, Urteil vom 04.06.2009 - 3 K 840/08 Kg -, EFG 2009, 1654 - Rev. eingelegt: III R 46/09).
Die Revision war im Hinblick auf das anhängige Verfahren beim Bundesfinanzhof (III R 46/09) zuzulassen, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO.
- BFH, 17.03.2010 - III R 56/09
Versäumung der Frist zur Revisionsbegründung - Wiedereinsetzung in den vorigen …
Er verwies auf ein von der angefochtenen Entscheidung abweichendes Urteil des FG Münster vom 4. Juni 2009 3 K 840/08 Kg (Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1654), gegen das unter dem Az. III R 46/09 die Revision eingelegt worden sei und beantragte, das Verfahren ruhen zu lassen, bis der Bundesfinanzhof (BFH) darüber entschieden habe.Der Hinweis auf das beim BFH anhängige Revisionsverfahren III R 46/09 und darauf, dass dort über dieselbe Rechtsfrage zu entscheiden sei, reicht nicht aus (BFH-Beschlüsse vom 9. Mai 1985 V R 192/84, BFHE 143, 411, BStBl II 1985, 552;… vom 6. Juni 2006 V R 8/06, BFH/NV 2006, 1852), er sollte vielmehr den Antrag auf Ruhen des Verfahrens rechtfertigen.
- FG Düsseldorf, 28.10.2011 - 3 K 1332/09
Zur Berücksichtigung von Aufwendungen bei der Einkünfte- und Bezügegrenze für die …
Das Verfahren hat zunächst wegen des beim Bundesfinanzhof anhängigen Revisionsverfahrens unter dem Aktenzeichen III R 46/09 geruht.Das Verfahren III R 46/09 ist durch BFH-Beschluss vom 22.07.2011, juris, ohne Entscheidung zu der hier streitigen Rechtsfrage beendet worden.